Entlastungspaket 2029 jetzt aufgleisen
- ShortId
-
25.4514
- Id
-
20254514
- Updated
-
18.02.2026 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Entlastungspaket 2029 jetzt aufgleisen
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die finanzielle Misslage des Bundes spitzt sich zu. Trotz Entlastungspaket 27 droht bereits in wenigen Jahren ein strukturelles Defizit in Milliardenhöhe. Der Bund muss nun seine Ausgaben konsequent priorisieren. Die Alternativen, wie neue Schulden, höhere Steuern oder der Verzicht auf die nötigen Investitionen in die Sicherheit der Schweiz, sind allesamt unbefriedigend. Dabei ginge es auch anders. Die Expertengruppe Gaillard hat aufgezeigt, dass substanzielle Einsparungen möglich und realistisch sind.</p><p>Es braucht daher ein weiteres Entlastungspaket. Anknüpfungspunkte gibt es genügend. </p><ul><li>So wächst die Bundesverwaltung ungebremst weiter. Der Bund hat in den letzten Jahren fast 5000 Stellen geschaffen. Bei einem Durchschnittslohn von 131‘000 Franken gibt das 6 Milliarden. Pro Jahr!</li><li>Subventionen dürfen nur zurückhaltend gesprochen werden und müssen wiederkehrend überprüft werden. Zudem müssen Regulierungen, die den KMU und dem Mittelstand das Leben erschweren und keinen Nutzen haben, eliminiert werden. </li><li>Der Föderalismus muss gestärkt werden: Die Kantone sollen mehr Verantwortung und mehr Gestaltungsspielraum erhalten.</li><li>Die Auswüchse im Sozialstaat müssen enden. Überall wo Missbrauch droht, muss genau hingeschaut werden. Und die Schweiz braucht eine AHV, die nicht vom Gesundheitszustand der Bundesfinanzen abhängt.</li></ul><p>Nur dank einer konsequenten Ausgabendisziplin und strukturellen Reformen gewinnt der Bund den nötigen finanziellen Spielraum zurück. Diesen braucht er, um die nötigen Investitionen in die Sicherheit zu leisten und damit seine wichtigste Staatsaufgabe zu erfüllen. </p>
- <span><p>Insbesondere die Erhöhung der Armeeausgaben und der Ausbau bei der AHV bringen den Bundeshaushalt zunehmend in Schieflage. Der Bundesrat ist das Problem angegangen: Er hat mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) im September 2025 dem Parlament gestützt auf die umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durch die Expertengruppe Gaillard ein Paket unterbreitet, mit welchem das Ausgabenwachstum in verschiedenen Bereichen zugunsten von Armee und AHV etwas gedämpft wird. Zudem hat er dem Parlament eine Finanzierungsvorlage für die 13. AHV-Rente unterbreitet und die Eckwerte für die nächste AHV-Reform festgelegt. Für die Jahre ab 2028 sieht der Bundesrat auch zugunsten der Sicherheit eine separate Finanzierungsvorlage vor, die er Ende März in die Vernehmlassung schicken wird. </p><p> </p><p>Der Ständerat hat das EP27 im Dezember 2025 als Erstrat beraten und das Entlastungsvolumen dabei von rund 3 Milliarden auf 2 Milliarden Franken reduziert. Es zeichnet sich damit ab, dass der Druck auf den Haushalt auch kurzfristig gross bleibt. Aus Sicht des Bundesrates gilt es aber zunächst, die Beratungen des Parlaments zum EP27 abzuwarten. Es steht dem Parlament frei, auf Entscheide des Erstrats zum EP27 zurückzukommen oder weitergehende Entlastungsmassnahmen zu beschliessen und dabei zum Beispiel Vorschläge für Subventionskürzungen aus dem Bericht der Expertengruppe Gaillard zu berücksichtigen, auf die der Bundesrat insbesondere aus Rücksicht auf die Kantone sowie auf jüngere Volksentscheide verzichtet hat.</p><p> </p><p>Derzeit zeichnen sich gemäss der finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrats vom 18. Februar 2026 im Voranschlag 2027 und in den Finanzplanjahren 2028 - 2030 erneut grössere Defizite ab. Bleiben diese bestehen, wird der Bundesrat zwar tatsächlich rasch neue Bereinigungsmassnahmen vorlegen müssen, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Auch wenn er diese Massnahmen in Form eines neuen Entlastungspakets vorlegen würde, eignen sich die in der Motion genannten Bereiche nur bedingt für eine substanzielle und nachhaltige Entlastung des Haushalts. Deregulierungsvorlagen entlasten unmittelbar vor allem die Wirtschaft, diese werden vom Bundesrat daher unabhängig von der Finanzplanung geprüft und beschlossen. Zur Entflechtung von Aufgabenbereichen, die heute von Bund und Kantonen gemeinsam getragen werden, läuft bereits ein Projekt (Entflechtung 27). Ziel dieses Projektes ist allerdings nicht die Entlastung des Bundes, sondern eine neue Aufgabenteilung, die weder den Bund noch die Kantone zusätzlich belastet (neutrale Globalbilanz). Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die AHV eine stabile Finanzierung benötigt; strukturelle Reformen im Bereich der Sozialversicherungen sind aber zu komplex, um Teil eines Entlastungspakets zu sein. Was das Bundespersonal betrifft: Die Personalausgaben betragen 2025 total rund 6,5 Milliarden Franken, ihr Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes beläuft sich auf rund 7,5 Prozent. Hier hat der Bundesrat bereits mit dem EP27 Vorgaben gemacht: zwei Drittel der Einsparungen im Eigenbereich bzw. rund 180 Millionen Franken erfolgen beim Bundespersonal. Die Verwaltung wird auch in künftigen Entlastungspaketen ihren Beitrag leisten müssen.</p><p> </p><p>Solange für die AHV und die Armee keine nachhaltige Finanzierung gefunden wird, bleibt die Lage im Bundeshaushalt angespannt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit und in Kenntnis der Entscheide des Parlaments zum EP27, zur AHV und zur Armee entscheiden, welche Massnahmen er dem Parlament vorschlagen wird, um die Vorgaben der Schuldenbremse auch längerfristig einzuhalten. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein wirksames Entlastungspaket vorzulegen, das an das Entlastungspaket 2027 anknüpft. Das Paket legt den Fokus auf ausgabenseitige Massnahmen und zielt auf strukturelle Reformen. </p>
- Entlastungspaket 2029 jetzt aufgleisen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die finanzielle Misslage des Bundes spitzt sich zu. Trotz Entlastungspaket 27 droht bereits in wenigen Jahren ein strukturelles Defizit in Milliardenhöhe. Der Bund muss nun seine Ausgaben konsequent priorisieren. Die Alternativen, wie neue Schulden, höhere Steuern oder der Verzicht auf die nötigen Investitionen in die Sicherheit der Schweiz, sind allesamt unbefriedigend. Dabei ginge es auch anders. Die Expertengruppe Gaillard hat aufgezeigt, dass substanzielle Einsparungen möglich und realistisch sind.</p><p>Es braucht daher ein weiteres Entlastungspaket. Anknüpfungspunkte gibt es genügend. </p><ul><li>So wächst die Bundesverwaltung ungebremst weiter. Der Bund hat in den letzten Jahren fast 5000 Stellen geschaffen. Bei einem Durchschnittslohn von 131‘000 Franken gibt das 6 Milliarden. Pro Jahr!</li><li>Subventionen dürfen nur zurückhaltend gesprochen werden und müssen wiederkehrend überprüft werden. Zudem müssen Regulierungen, die den KMU und dem Mittelstand das Leben erschweren und keinen Nutzen haben, eliminiert werden. </li><li>Der Föderalismus muss gestärkt werden: Die Kantone sollen mehr Verantwortung und mehr Gestaltungsspielraum erhalten.</li><li>Die Auswüchse im Sozialstaat müssen enden. Überall wo Missbrauch droht, muss genau hingeschaut werden. Und die Schweiz braucht eine AHV, die nicht vom Gesundheitszustand der Bundesfinanzen abhängt.</li></ul><p>Nur dank einer konsequenten Ausgabendisziplin und strukturellen Reformen gewinnt der Bund den nötigen finanziellen Spielraum zurück. Diesen braucht er, um die nötigen Investitionen in die Sicherheit zu leisten und damit seine wichtigste Staatsaufgabe zu erfüllen. </p>
- <span><p>Insbesondere die Erhöhung der Armeeausgaben und der Ausbau bei der AHV bringen den Bundeshaushalt zunehmend in Schieflage. Der Bundesrat ist das Problem angegangen: Er hat mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) im September 2025 dem Parlament gestützt auf die umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durch die Expertengruppe Gaillard ein Paket unterbreitet, mit welchem das Ausgabenwachstum in verschiedenen Bereichen zugunsten von Armee und AHV etwas gedämpft wird. Zudem hat er dem Parlament eine Finanzierungsvorlage für die 13. AHV-Rente unterbreitet und die Eckwerte für die nächste AHV-Reform festgelegt. Für die Jahre ab 2028 sieht der Bundesrat auch zugunsten der Sicherheit eine separate Finanzierungsvorlage vor, die er Ende März in die Vernehmlassung schicken wird. </p><p> </p><p>Der Ständerat hat das EP27 im Dezember 2025 als Erstrat beraten und das Entlastungsvolumen dabei von rund 3 Milliarden auf 2 Milliarden Franken reduziert. Es zeichnet sich damit ab, dass der Druck auf den Haushalt auch kurzfristig gross bleibt. Aus Sicht des Bundesrates gilt es aber zunächst, die Beratungen des Parlaments zum EP27 abzuwarten. Es steht dem Parlament frei, auf Entscheide des Erstrats zum EP27 zurückzukommen oder weitergehende Entlastungsmassnahmen zu beschliessen und dabei zum Beispiel Vorschläge für Subventionskürzungen aus dem Bericht der Expertengruppe Gaillard zu berücksichtigen, auf die der Bundesrat insbesondere aus Rücksicht auf die Kantone sowie auf jüngere Volksentscheide verzichtet hat.</p><p> </p><p>Derzeit zeichnen sich gemäss der finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrats vom 18. Februar 2026 im Voranschlag 2027 und in den Finanzplanjahren 2028 - 2030 erneut grössere Defizite ab. Bleiben diese bestehen, wird der Bundesrat zwar tatsächlich rasch neue Bereinigungsmassnahmen vorlegen müssen, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Auch wenn er diese Massnahmen in Form eines neuen Entlastungspakets vorlegen würde, eignen sich die in der Motion genannten Bereiche nur bedingt für eine substanzielle und nachhaltige Entlastung des Haushalts. Deregulierungsvorlagen entlasten unmittelbar vor allem die Wirtschaft, diese werden vom Bundesrat daher unabhängig von der Finanzplanung geprüft und beschlossen. Zur Entflechtung von Aufgabenbereichen, die heute von Bund und Kantonen gemeinsam getragen werden, läuft bereits ein Projekt (Entflechtung 27). Ziel dieses Projektes ist allerdings nicht die Entlastung des Bundes, sondern eine neue Aufgabenteilung, die weder den Bund noch die Kantone zusätzlich belastet (neutrale Globalbilanz). Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die AHV eine stabile Finanzierung benötigt; strukturelle Reformen im Bereich der Sozialversicherungen sind aber zu komplex, um Teil eines Entlastungspakets zu sein. Was das Bundespersonal betrifft: Die Personalausgaben betragen 2025 total rund 6,5 Milliarden Franken, ihr Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes beläuft sich auf rund 7,5 Prozent. Hier hat der Bundesrat bereits mit dem EP27 Vorgaben gemacht: zwei Drittel der Einsparungen im Eigenbereich bzw. rund 180 Millionen Franken erfolgen beim Bundespersonal. Die Verwaltung wird auch in künftigen Entlastungspaketen ihren Beitrag leisten müssen.</p><p> </p><p>Solange für die AHV und die Armee keine nachhaltige Finanzierung gefunden wird, bleibt die Lage im Bundeshaushalt angespannt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit und in Kenntnis der Entscheide des Parlaments zum EP27, zur AHV und zur Armee entscheiden, welche Massnahmen er dem Parlament vorschlagen wird, um die Vorgaben der Schuldenbremse auch längerfristig einzuhalten. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein wirksames Entlastungspaket vorzulegen, das an das Entlastungspaket 2027 anknüpft. Das Paket legt den Fokus auf ausgabenseitige Massnahmen und zielt auf strukturelle Reformen. </p>
- Entlastungspaket 2029 jetzt aufgleisen
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