Schuldenbremse sanft renovieren. Begrenzte zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionen
- ShortId
-
25.4515
- Id
-
20254515
- Updated
-
12.02.2026 07:50
- Language
-
de
- Title
-
Schuldenbremse sanft renovieren. Begrenzte zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionen
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem heute geltenden Berechnungsmodus der Schuldenbreme – Pflicht zum Gleichgewicht zwischen geschätzten Einnahmen und bewilligungspflichtigen Ausgaben – müssen Investitionen im Jahr der Investitionstätigkeit vollständig kapitalisiert werden. Das widerspricht einer Bilanzierung von Aufwand und Ertrag: Eine solche würde berücksichtigen, dass es für jede Investition eine Amortisationszeit gibt und dass während dieser Zeit das Gleichgewicht darin besteht, mit den Einnahmen die Amortisation sowie die Zinsen für die Kapitalaufnahme decken zu können.</p><p>Eine maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme im Umfang von 0,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts trägt dieser Verschiebung des Gleichgewichts in einem kontrollierten Umfang Rechnung: Sie ermöglicht unabhängig von konjunkturellen Effekten einen gewissen planerischen Handlungsspielraum, der dennoch sehr eng gesteckt ist. Die Schuldenquote kann eingehalten werden.</p><p>Die Möglichkeit einer begrenzten Kreditaufnahme trägt jedoch dazu bei, einen Investitionsstau zu vermeiden. Zudem reduziert sie den Druck, dass Bundesrat oder Parlament auf Ausserordentlichkeit ausweichen müssen, damit das Budget schuldenbremsekonform ist.</p><p>Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandprodukt der Schweiz 854 Milliarden Franken. Die maximale zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten läge demnach zurzeit bei CHF 2,135 Mrd.</p>
- <span><p><span>Die Motion möchte im Voranschlag des Bundes zusätzliche Investitionsausgaben von maximal 0,25</span><span> </span><span>Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) zulassen, die von der Schuldenbremse ausgenommen würden. Entsprechend würde der Bund auf Dauer ein strukturelles Finanzierungsdefizit von aktuell rund 2,1</span><span> </span><span>Milliarden Franken respektive eine jährliche Neuverschuldung budgetieren. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt jedoch, dass sämtliche Ausgaben, also auch Investitionen, mittelfristig durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung (Art.</span><span> </span><span>126 Abs.</span><span> </span><span>1 BV). Aus diesem Grund würde die vorgeschlagene Änderung eine Verfassungsänderung bedingen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Steuerung des Bundeshaushalts über die Erfolgsrechnung würde ebenfalls eine Verfassungsänderung bedingen. Mit einem Wechsel der Steuerungsgrössen von der Finanzierungssicht (Einnahmen und Ausgaben) auf die Erträge und Aufwände der Erfolgsrechnung würde der Bund nicht mehr seine Schulden stabilisieren, sondern sein Nettovermögen respektive sein Eigenkapital stabil halten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Behandlung der Investitionen wurde bei der Einführung der Schuldenbremse breit diskutiert. Gegen eine Sonderbehandlung der Investitionen sprechen verschiedene Gründe. Unter anderem soll die politische Prioritätenbildung nicht durch die unterschiedliche Behandlung von Investitionen und laufenden Ausgaben verzerrt werden. Zudem sind die Investitionen des Bundes über die Zeit relativ stabil, weshalb eine Verschuldung für Investitionen nicht angezeigt ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch die Annahme, dass die Schuldenbremse zu einem Rückgang der Investitionen zugunsten anderen Ausgaben führt, konnte bisher nicht bestätigt werden. So belief sich beispielsweise der Investitionsanteil des Bundes (Investitionen aus Bundesrechnung, Bahninfrastrukturfonds BIF, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF und Netzzuschlagsfonds) an den Ausgaben von 2003 (Einführung Schuldenbremse) bis 2017 auf durchschnittlich 12</span><span> </span><span>Prozent. Mit Einführung des NAF stieg dieser Anteil auf durchschnittlich 15</span><span> </span><span>Prozent an.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; SR 611.0) zu unterbreiten, welcher im jährlichen Voranschlag eine maximal zulässige Kreditaufnahme im Umfang von 0,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts zulässt, die nicht von der Schuldenbremse erfasst wird. Die zusätzlich aufgenommen Kredite dürfen nur für Investitionsrechnung verwendet werden, nicht für die Erfolgsrechnung.</p>
- Schuldenbremse sanft renovieren. Begrenzte zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem heute geltenden Berechnungsmodus der Schuldenbreme – Pflicht zum Gleichgewicht zwischen geschätzten Einnahmen und bewilligungspflichtigen Ausgaben – müssen Investitionen im Jahr der Investitionstätigkeit vollständig kapitalisiert werden. Das widerspricht einer Bilanzierung von Aufwand und Ertrag: Eine solche würde berücksichtigen, dass es für jede Investition eine Amortisationszeit gibt und dass während dieser Zeit das Gleichgewicht darin besteht, mit den Einnahmen die Amortisation sowie die Zinsen für die Kapitalaufnahme decken zu können.</p><p>Eine maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme im Umfang von 0,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts trägt dieser Verschiebung des Gleichgewichts in einem kontrollierten Umfang Rechnung: Sie ermöglicht unabhängig von konjunkturellen Effekten einen gewissen planerischen Handlungsspielraum, der dennoch sehr eng gesteckt ist. Die Schuldenquote kann eingehalten werden.</p><p>Die Möglichkeit einer begrenzten Kreditaufnahme trägt jedoch dazu bei, einen Investitionsstau zu vermeiden. Zudem reduziert sie den Druck, dass Bundesrat oder Parlament auf Ausserordentlichkeit ausweichen müssen, damit das Budget schuldenbremsekonform ist.</p><p>Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandprodukt der Schweiz 854 Milliarden Franken. Die maximale zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten läge demnach zurzeit bei CHF 2,135 Mrd.</p>
- <span><p><span>Die Motion möchte im Voranschlag des Bundes zusätzliche Investitionsausgaben von maximal 0,25</span><span> </span><span>Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) zulassen, die von der Schuldenbremse ausgenommen würden. Entsprechend würde der Bund auf Dauer ein strukturelles Finanzierungsdefizit von aktuell rund 2,1</span><span> </span><span>Milliarden Franken respektive eine jährliche Neuverschuldung budgetieren. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt jedoch, dass sämtliche Ausgaben, also auch Investitionen, mittelfristig durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung (Art.</span><span> </span><span>126 Abs.</span><span> </span><span>1 BV). Aus diesem Grund würde die vorgeschlagene Änderung eine Verfassungsänderung bedingen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Steuerung des Bundeshaushalts über die Erfolgsrechnung würde ebenfalls eine Verfassungsänderung bedingen. Mit einem Wechsel der Steuerungsgrössen von der Finanzierungssicht (Einnahmen und Ausgaben) auf die Erträge und Aufwände der Erfolgsrechnung würde der Bund nicht mehr seine Schulden stabilisieren, sondern sein Nettovermögen respektive sein Eigenkapital stabil halten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Behandlung der Investitionen wurde bei der Einführung der Schuldenbremse breit diskutiert. Gegen eine Sonderbehandlung der Investitionen sprechen verschiedene Gründe. Unter anderem soll die politische Prioritätenbildung nicht durch die unterschiedliche Behandlung von Investitionen und laufenden Ausgaben verzerrt werden. Zudem sind die Investitionen des Bundes über die Zeit relativ stabil, weshalb eine Verschuldung für Investitionen nicht angezeigt ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch die Annahme, dass die Schuldenbremse zu einem Rückgang der Investitionen zugunsten anderen Ausgaben führt, konnte bisher nicht bestätigt werden. So belief sich beispielsweise der Investitionsanteil des Bundes (Investitionen aus Bundesrechnung, Bahninfrastrukturfonds BIF, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF und Netzzuschlagsfonds) an den Ausgaben von 2003 (Einführung Schuldenbremse) bis 2017 auf durchschnittlich 12</span><span> </span><span>Prozent. Mit Einführung des NAF stieg dieser Anteil auf durchschnittlich 15</span><span> </span><span>Prozent an.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; SR 611.0) zu unterbreiten, welcher im jährlichen Voranschlag eine maximal zulässige Kreditaufnahme im Umfang von 0,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts zulässt, die nicht von der Schuldenbremse erfasst wird. Die zusätzlich aufgenommen Kredite dürfen nur für Investitionsrechnung verwendet werden, nicht für die Erfolgsrechnung.</p>
- Schuldenbremse sanft renovieren. Begrenzte zusätzliche Kreditaufnahme für Investitionen
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