Hamas-Propaganda via Swisscom. Wann setzt der Bundesrat seine strategischen Ziele durch?
- ShortId
-
25.4519
- Id
-
20254519
- Updated
-
12.02.2026 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Hamas-Propaganda via Swisscom. Wann setzt der Bundesrat seine strategischen Ziele durch?
- AdditionalIndexing
-
2831;34;09;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Rundfunkrecht garantiert die Freiheit des Empfangs und der Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, die bestimmte inhaltliche Mindestvorschriften beachten (vgl. z.B. Art. 10 der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK; SR 0.101] und Art. 66 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen [RTVG; SR 784.40]). Wie der Bundesrat im Rahmen seiner Antwort zur Frage Vontobel 25.7943 ausgeführt hat, verzichtet er daher auf eine Vorgabe in seinen strategischen Zielen für die Swisscom, welche Sender Teil des TV-Angebots der Swisscom sind. Damit respektiert er den Grundsatz der Empfangs- und Verbreitungsfreiheit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Einschränkungen der Empfangs- und Verbreitungsfreiheit sind an hohe rechtliche Hürden gebunden. Das BAKOM hätte gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz die Möglichkeit, die Verbreitung eines Programms zu untersagen, wenn das Programm für die Schweiz verbindliche völkerrechtliche Vorschriften über die Programmgestaltung dauernd und schwerwiegend verletzt (Art. 52 Abs. 1 Bst. b RTVG). Im Fall Russia Today hatte der Bundesrat bewusst auf ein Verbreitungsverbot verzichtet, weil er der Ansicht ist, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten (vgl. Antwort des Bundesrats auf die Frage Binder-Keller 23.7302). Die Einschätzung des Bundesrates hat sich seitdem nicht geändert, sodass er auch bei «Al Jazeera Arabic» kein Verbreitungsverbot in Betracht zieht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es obliegt daher den schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen – dazu zählt auch die Swisscom – zu entscheiden, welche Programme sie in ihr Angebot aufnehmen. Im Dezember 2025 hat die Swisscom entschieden, «Al Jazeera Arabic» bis auf Weiteres nicht mehr zu verbreiten.</span></p></span>
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 25.7943 betreffend die Verbreitung von Hamas-Propaganda (Al Jazeera Arabic) auf dem Swisscom-Netz ist unbefriedigend. Der pauschale Verweis auf die operative Autonomie der Swisscom greift zu kurz und vernachlässigt die politische Verantwortung des Bundes als Mehrheitseigner.</p><p> </p><p>Gemäss Art. 6 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Swisscom fest. In den Zielen für die aktuelle Periode fordert der Bundesrat explizit eine Unternehmensstrategie, die «nachhaltigen und ethischen Grundsätzen verpflichtet ist». Zudem wird erwartet, dass Swisscom den Unternehmenswert steigert und Risiken minimiert.</p><p> </p><p>Die Verbreitung des Senders «Al Jazeera Arabic», der nachweislich als Sprachrohr der in der Schweiz verbotenen Terrororganisation Hamas fungiert und antisemitische Inhalte verbreitet, steht im diametralen Widerspruch zu diesen ethischen Grundsätzen. Zudem setzt sich die Swisscom durch die Duldung solcher Inhalte einem massiven Reputationsrisiko aus, was den Unternehmenswert und damit das Volksvermögen gefährdet.</p><p> </p><p>Besonders stossend ist die Inkonsistenz im Handeln der Swisscom: Nach dem Angriff auf die Ukraine entfernte Swisscom die russischen Propagandasender (RT, Sputnik) im Frühjahr 2022 eigenständig aus dem Angebot - noch bevor der Bundesrat oder die EU formell entschieden hatten. Dies beweist: Die Swisscom kann Sender aus ethischen Gründen sperren, wenn sie will.<br><br>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<br> </p><ol><li>Wie vereinbart der Bundesrat die Verbreitung von Propaganda einer in der Schweiz verbotenen Terrororganisation über die Infrastruktur der Swisscom mit den in den strategischen Zielen verankerten «ethischen Grundsätzen»?<br> </li><li>Haben die vom Bund entsandten Vertreter im Verwaltungsrat die Vereinbarkeit von «Al Jazeera Arabic» mit dem Hamas-Verbot und den ethischen Richtlinien thematisiert? Wenn nein, wird der Bundesrat sie anweisen, dies zu tun?<br> </li><li>Welche konkreten Steuerungs- und Kontrollmechanismen gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um künftig sicherzustellen, dass die operative Autonomie der Swisscom nicht dazu führt, dass die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele - insbesondere bezüglich ethischer Standards und der Vermeidung von Reputationsrisiken - unterlaufen werden?</li></ol>
- Hamas-Propaganda via Swisscom. Wann setzt der Bundesrat seine strategischen Ziele durch?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Das Rundfunkrecht garantiert die Freiheit des Empfangs und der Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, die bestimmte inhaltliche Mindestvorschriften beachten (vgl. z.B. Art. 10 der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK; SR 0.101] und Art. 66 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen [RTVG; SR 784.40]). Wie der Bundesrat im Rahmen seiner Antwort zur Frage Vontobel 25.7943 ausgeführt hat, verzichtet er daher auf eine Vorgabe in seinen strategischen Zielen für die Swisscom, welche Sender Teil des TV-Angebots der Swisscom sind. Damit respektiert er den Grundsatz der Empfangs- und Verbreitungsfreiheit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Einschränkungen der Empfangs- und Verbreitungsfreiheit sind an hohe rechtliche Hürden gebunden. Das BAKOM hätte gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz die Möglichkeit, die Verbreitung eines Programms zu untersagen, wenn das Programm für die Schweiz verbindliche völkerrechtliche Vorschriften über die Programmgestaltung dauernd und schwerwiegend verletzt (Art. 52 Abs. 1 Bst. b RTVG). Im Fall Russia Today hatte der Bundesrat bewusst auf ein Verbreitungsverbot verzichtet, weil er der Ansicht ist, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten (vgl. Antwort des Bundesrats auf die Frage Binder-Keller 23.7302). Die Einschätzung des Bundesrates hat sich seitdem nicht geändert, sodass er auch bei «Al Jazeera Arabic» kein Verbreitungsverbot in Betracht zieht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es obliegt daher den schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen – dazu zählt auch die Swisscom – zu entscheiden, welche Programme sie in ihr Angebot aufnehmen. Im Dezember 2025 hat die Swisscom entschieden, «Al Jazeera Arabic» bis auf Weiteres nicht mehr zu verbreiten.</span></p></span>
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 25.7943 betreffend die Verbreitung von Hamas-Propaganda (Al Jazeera Arabic) auf dem Swisscom-Netz ist unbefriedigend. Der pauschale Verweis auf die operative Autonomie der Swisscom greift zu kurz und vernachlässigt die politische Verantwortung des Bundes als Mehrheitseigner.</p><p> </p><p>Gemäss Art. 6 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Swisscom fest. In den Zielen für die aktuelle Periode fordert der Bundesrat explizit eine Unternehmensstrategie, die «nachhaltigen und ethischen Grundsätzen verpflichtet ist». Zudem wird erwartet, dass Swisscom den Unternehmenswert steigert und Risiken minimiert.</p><p> </p><p>Die Verbreitung des Senders «Al Jazeera Arabic», der nachweislich als Sprachrohr der in der Schweiz verbotenen Terrororganisation Hamas fungiert und antisemitische Inhalte verbreitet, steht im diametralen Widerspruch zu diesen ethischen Grundsätzen. Zudem setzt sich die Swisscom durch die Duldung solcher Inhalte einem massiven Reputationsrisiko aus, was den Unternehmenswert und damit das Volksvermögen gefährdet.</p><p> </p><p>Besonders stossend ist die Inkonsistenz im Handeln der Swisscom: Nach dem Angriff auf die Ukraine entfernte Swisscom die russischen Propagandasender (RT, Sputnik) im Frühjahr 2022 eigenständig aus dem Angebot - noch bevor der Bundesrat oder die EU formell entschieden hatten. Dies beweist: Die Swisscom kann Sender aus ethischen Gründen sperren, wenn sie will.<br><br>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<br> </p><ol><li>Wie vereinbart der Bundesrat die Verbreitung von Propaganda einer in der Schweiz verbotenen Terrororganisation über die Infrastruktur der Swisscom mit den in den strategischen Zielen verankerten «ethischen Grundsätzen»?<br> </li><li>Haben die vom Bund entsandten Vertreter im Verwaltungsrat die Vereinbarkeit von «Al Jazeera Arabic» mit dem Hamas-Verbot und den ethischen Richtlinien thematisiert? Wenn nein, wird der Bundesrat sie anweisen, dies zu tun?<br> </li><li>Welche konkreten Steuerungs- und Kontrollmechanismen gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um künftig sicherzustellen, dass die operative Autonomie der Swisscom nicht dazu führt, dass die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele - insbesondere bezüglich ethischer Standards und der Vermeidung von Reputationsrisiken - unterlaufen werden?</li></ol>
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