Auch kleine Bahnhöfe sollen von Geschäften profitieren können

ShortId
25.4520
Id
20254520
Updated
15.01.2026 17:13
Language
de
Title
Auch kleine Bahnhöfe sollen von Geschäften profitieren können
AdditionalIndexing
15;44;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen zu öffnen, ist heute auf Bahnhöfe von grosser regionaler Bedeutung oder mit einem Umsatz (Billettverkauf) von mehr als 20 Millionen Franken beschränkt. Dies bedeutet, dass bei sehr kleinen Bahnhöfen kommerzielle Aktivitäten und bürgernahe Dienstleistungen de facto ausgeschlossen sind. Diese Bestimmung läuft den offensichtlichen Bedürfnissen der Bevölkerung in der Nähe solcher Bahnhöfe entgegen; sie marginalisiert solche Infrastrukturen, indem sie sie zu Plattformen für das Ein- und Aussteigen von Reisenden degradiert.</p><p>Die Motion zielt darauf ab, den erforderlichen Mindestbetrag von 20 Millionen Umsatz deutlich zu senken und damit zur Belebung einer grösseren Anzahl von Bahnhöfen beizutragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 26a Absatz 2 Ziffer a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz sowie alle weiteren notwendigen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass sie auch für Bahnhöfe mit einem Umsatz von weit unter 20 Millionen Franken gelten. Das Ziel besteht darin, dass man auch an abgelegenen Bahnhöfen einkaufen kann und dass die Bevölkerung in der Nähe solcher Bahnhöfe am Sonntag Zugang zu bestimmten Geschäften hat. Somit liessen sich auch kleinere Bahnhöfe endlich beleben.</p>
  • Auch kleine Bahnhöfe sollen von Geschäften profitieren können
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen zu öffnen, ist heute auf Bahnhöfe von grosser regionaler Bedeutung oder mit einem Umsatz (Billettverkauf) von mehr als 20 Millionen Franken beschränkt. Dies bedeutet, dass bei sehr kleinen Bahnhöfen kommerzielle Aktivitäten und bürgernahe Dienstleistungen de facto ausgeschlossen sind. Diese Bestimmung läuft den offensichtlichen Bedürfnissen der Bevölkerung in der Nähe solcher Bahnhöfe entgegen; sie marginalisiert solche Infrastrukturen, indem sie sie zu Plattformen für das Ein- und Aussteigen von Reisenden degradiert.</p><p>Die Motion zielt darauf ab, den erforderlichen Mindestbetrag von 20 Millionen Umsatz deutlich zu senken und damit zur Belebung einer grösseren Anzahl von Bahnhöfen beizutragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 26a Absatz 2 Ziffer a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz sowie alle weiteren notwendigen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass sie auch für Bahnhöfe mit einem Umsatz von weit unter 20 Millionen Franken gelten. Das Ziel besteht darin, dass man auch an abgelegenen Bahnhöfen einkaufen kann und dass die Bevölkerung in der Nähe solcher Bahnhöfe am Sonntag Zugang zu bestimmten Geschäften hat. Somit liessen sich auch kleinere Bahnhöfe endlich beleben.</p>
    • Auch kleine Bahnhöfe sollen von Geschäften profitieren können

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