Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts

ShortId
25.4521
Id
20254521
Updated
15.01.2026 08:27
Language
de
Title
Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts
AdditionalIndexing
04;2811;1216
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Vollzug von Wegweisungen und Landesverweisungen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Während einige Kantone entschlossen handeln, weisen andere eine Vollzugsquote von unter 50 Prozent auf. In einzelnen Kantonen liegt sie sogar bei unter 30 Prozent. Diese Ungleichheit verletzt den Grundsatz der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist gemäss Art. 186 Abs. 4 BV verpflichtet, die Umsetzung des Bundesrechts zu überwachen. Trotzdem bestehen kantonale Vollzugslücken seit Jahren fort. Das Bundesrecht wird damit faktisch nicht schweizweit durchgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gründe für den Nichtvollzug sind verschieden. Ein grosser Teil betrifft Staaten, die ihre Angehörigen nicht zurücknehmen. Diese Fälle bleiben bestehen, unabhängig vom Vollzugssystem. Es gibt aber auch Fälle, in denen der politische Wille der kantonalen Behörden den Vollzug beeinflusst. Diese Unterschiede untergraben den Rechtsstaat und die Glaubwürdigkeit der Wegweisungspraxis.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird gewährleistet, dass jeder Kanton im Auftrag des Bundes einen vollziehbaren Wegweisungsentscheid vollstrecken kann, wenn die eigentlich zuständige kantonale Behörde untätig bleibt. Dadurch wird verhindert, dass sich Personen aufgrund des kantonalen Willes faktisch einer rechtskräftigen Ausweisung entziehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund soll zudem ein Anreizsystem schaffen: Kantone, die Wegweisungen vollziehen, sollen finanziell entschädigt werden. Dies ist sachlich gerechtfertigt, weil der Vollzug Kosten verursacht, und es stärkt den Willen zum konsequenten Vollzug. Ein Modell wäre eine doppelte Pauschale für erfolgreiche Rückführungen. Kantone, die den Vollzug trotz Zuständigkeit nicht wahrnehmen, sollen hingegen keine Pauschale erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Massnahme stärkt die Rechtsgleichheit in der Schweiz, weil Wegweisungen unabhängig vom Wohnkanton konsequent vollzogen werden. Sie fördert die Einheit des Vollzugs und stellt sicher, dass das Bundesrecht im ganzen Land gleich angewendet wird. Gleichzeitig verbessert sie die Durchsetzungskraft staatlicher Entscheide und erhöht damit die Glaubwürdigkeit unseres Migrationssystems. Damit rechtskräftige Wegweisungen nicht länger von kantonalen Unterschieden abhängen, sondern tatsächlich vollzogen werden, braucht es jetzt ein klares Handeln des Gesetzgebers.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass:<br>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>jeder Kanton rechtskräftige und vollziehbare Wegweisungsentscheide des Bundes oder gerichtliche Landesverweisungen vollziehen kann – unabhängig von der ursprünglichen kantonalen Zuständigkeit;&nbsp;</li><li>der Kanton, der den Vollzug übernimmt, eine vom Bundesrat festzulegende finanzielle Entschädigung erhält, um den Vollzug solcher Entscheide zu fördern. Der Kanton, der seine Zuständigkeit nicht wahrnimmt, erhält keine Entschädigung.</li></ol>
  • Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vollzug von Wegweisungen und Landesverweisungen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Während einige Kantone entschlossen handeln, weisen andere eine Vollzugsquote von unter 50 Prozent auf. In einzelnen Kantonen liegt sie sogar bei unter 30 Prozent. Diese Ungleichheit verletzt den Grundsatz der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist gemäss Art. 186 Abs. 4 BV verpflichtet, die Umsetzung des Bundesrechts zu überwachen. Trotzdem bestehen kantonale Vollzugslücken seit Jahren fort. Das Bundesrecht wird damit faktisch nicht schweizweit durchgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gründe für den Nichtvollzug sind verschieden. Ein grosser Teil betrifft Staaten, die ihre Angehörigen nicht zurücknehmen. Diese Fälle bleiben bestehen, unabhängig vom Vollzugssystem. Es gibt aber auch Fälle, in denen der politische Wille der kantonalen Behörden den Vollzug beeinflusst. Diese Unterschiede untergraben den Rechtsstaat und die Glaubwürdigkeit der Wegweisungspraxis.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird gewährleistet, dass jeder Kanton im Auftrag des Bundes einen vollziehbaren Wegweisungsentscheid vollstrecken kann, wenn die eigentlich zuständige kantonale Behörde untätig bleibt. Dadurch wird verhindert, dass sich Personen aufgrund des kantonalen Willes faktisch einer rechtskräftigen Ausweisung entziehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund soll zudem ein Anreizsystem schaffen: Kantone, die Wegweisungen vollziehen, sollen finanziell entschädigt werden. Dies ist sachlich gerechtfertigt, weil der Vollzug Kosten verursacht, und es stärkt den Willen zum konsequenten Vollzug. Ein Modell wäre eine doppelte Pauschale für erfolgreiche Rückführungen. Kantone, die den Vollzug trotz Zuständigkeit nicht wahrnehmen, sollen hingegen keine Pauschale erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Massnahme stärkt die Rechtsgleichheit in der Schweiz, weil Wegweisungen unabhängig vom Wohnkanton konsequent vollzogen werden. Sie fördert die Einheit des Vollzugs und stellt sicher, dass das Bundesrecht im ganzen Land gleich angewendet wird. Gleichzeitig verbessert sie die Durchsetzungskraft staatlicher Entscheide und erhöht damit die Glaubwürdigkeit unseres Migrationssystems. Damit rechtskräftige Wegweisungen nicht länger von kantonalen Unterschieden abhängen, sondern tatsächlich vollzogen werden, braucht es jetzt ein klares Handeln des Gesetzgebers.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass:<br>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>jeder Kanton rechtskräftige und vollziehbare Wegweisungsentscheide des Bundes oder gerichtliche Landesverweisungen vollziehen kann – unabhängig von der ursprünglichen kantonalen Zuständigkeit;&nbsp;</li><li>der Kanton, der den Vollzug übernimmt, eine vom Bundesrat festzulegende finanzielle Entschädigung erhält, um den Vollzug solcher Entscheide zu fördern. Der Kanton, der seine Zuständigkeit nicht wahrnimmt, erhält keine Entschädigung.</li></ol>
    • Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts

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