Fünf Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bis 2036

ShortId
25.4522
Id
20254522
Updated
23.02.2026 17:04
Language
de
Title
Fünf Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bis 2036
AdditionalIndexing
08;24;1216
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In einer Mitteilung vom 10.&nbsp;April&nbsp;2024 gab der Bundesrat bekannt, dass er bis 2036 fünf&nbsp;Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bereitstellen möchte. Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Ukraine-Konflikt muss sichergestellt sein, dass die von der Schweiz geleistete Unterstützung über ausreichende Kontroll- und Sicherheitsmechanismen verfügt, damit die Mittel tatsächlich in der Ukraine eingesetzt und nicht zweckentfremdet werden. Kürzlich wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal, der die ukrainische Regierung betrifft, eine Verbindung zur Schweiz bestehen könnte.&nbsp;</p>
  • <p>1./3. Im Rahmen des am 12.02.2025 verabschiedeten Länderprogramms Ukraine 2025–2028 hat der Bundesrat eine breite Palette von Instrumenten für eine wirksame Umsetzung geschaffen. Die Schweiz verfügt über ein bewährtes, gut etabliertes und über Jahrzehnte entwickeltes Risikomanagementsystem. Dieses umfasst insbesondere eine detaillierte Risikoanalyse für jedes Projekt, eine Bewertung der mit den Partnern verbundenen Risiken, ein internes Kontrollsystem, unabhängige Überprüfungsmechanismen (Evaluationen, Audit) sowie Weiterbildungen für das Personal und die Partner, die an der Umsetzung der Schweizer Projekte beteiligt sind. Zu diesen Standardmassnahmen kommt eine externe Überwachung durch unabhängige internationale Experten hinzu.</p><p>Im Rahmen des Programms für die Ukraine bemüht sich die Schweiz auch um die Stärkung der ukrainischen Behörden, die für die Korruptionsbekämpfung zuständig sind. Die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass diese Behörden in der Lage sind, effizient und unabhängig zu arbeiten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Nach den derzeit vorliegenden Informationen sind im Rahmen des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 keine Schweizer Gelder betroffen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die internationalen Finanzinstitutionen und die EU haben ihre umfangreichen Finanzhilfen für den ukrainischen Staatshaushalt an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine Fortschritte im Reformprozess macht. Diese von der EU geforderten Reformen stehen in klarem Zusammenhang mit den Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung. Ohne Reformen werden die Zahlungen teilweise ausgesetzt. Die Schweiz hat bisher keine direkte bilaterale Budgethilfe an die Ukraine geleistet und beabsichtigt daher derzeit nicht, sich an einem internationalen Kontrollsystem zu beteiligen. Sie verfolgt jedoch die Berichte der EU über die Umsetzung der Reformen und engagiert sich im politischen Dialog mit der Ukraine, um Fortschritte bei den Reformen im Bereich der Regierungsführung im Allgemeinen und insbesondere in den für die Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 relevanten Bereichen zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Bei schwerwiegenden Verstössen kann die Schweiz auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen Zahlungen aussetzen, Projekte unterbrechen oder einstellen und gegebenenfalls bestimmte Teile des Länderprogramms beenden. Alle im Rahmen des Länderprogramms Ukraine abgeschlossenen Verträge enthalten zu diesem Zweck Antikorruptionsklauseln. Es ist auch möglich, die Rückzahlung von veruntreuten Mitteln oder ungerechtfertigten Ausgaben zu verlangen, wenn Mittel nicht vertragsgemäss verwendet werden, insbesondere wenn sie ausserhalb des genehmigten Budgets oder der Projektbeschreibung liegen.</p>
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche Kontrollmechanismen hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Auszahlung der Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen?</li><li>Besteht im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal, der die ukrainische Regierung betrifft, eine Verbindung zur Schweiz?</li><li>Wie wird die Verwendung der Mittel überprüft?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat auf europäischer Ebene, ein gemeinsames Kontrollsystem zu fördern und sich daran zu beteiligen?</li><li>Welche Mechanismen sind vorgesehen, um im Falle von Korruption oder eines Skandals im Zusammenhang mit der Schweizer Unterstützung eine Rückforderung der Mittel zu ermöglichen?</li></ul>
  • Fünf Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bis 2036
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer Mitteilung vom 10.&nbsp;April&nbsp;2024 gab der Bundesrat bekannt, dass er bis 2036 fünf&nbsp;Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bereitstellen möchte. Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Ukraine-Konflikt muss sichergestellt sein, dass die von der Schweiz geleistete Unterstützung über ausreichende Kontroll- und Sicherheitsmechanismen verfügt, damit die Mittel tatsächlich in der Ukraine eingesetzt und nicht zweckentfremdet werden. Kürzlich wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal, der die ukrainische Regierung betrifft, eine Verbindung zur Schweiz bestehen könnte.&nbsp;</p>
    • <p>1./3. Im Rahmen des am 12.02.2025 verabschiedeten Länderprogramms Ukraine 2025–2028 hat der Bundesrat eine breite Palette von Instrumenten für eine wirksame Umsetzung geschaffen. Die Schweiz verfügt über ein bewährtes, gut etabliertes und über Jahrzehnte entwickeltes Risikomanagementsystem. Dieses umfasst insbesondere eine detaillierte Risikoanalyse für jedes Projekt, eine Bewertung der mit den Partnern verbundenen Risiken, ein internes Kontrollsystem, unabhängige Überprüfungsmechanismen (Evaluationen, Audit) sowie Weiterbildungen für das Personal und die Partner, die an der Umsetzung der Schweizer Projekte beteiligt sind. Zu diesen Standardmassnahmen kommt eine externe Überwachung durch unabhängige internationale Experten hinzu.</p><p>Im Rahmen des Programms für die Ukraine bemüht sich die Schweiz auch um die Stärkung der ukrainischen Behörden, die für die Korruptionsbekämpfung zuständig sind. Die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass diese Behörden in der Lage sind, effizient und unabhängig zu arbeiten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Nach den derzeit vorliegenden Informationen sind im Rahmen des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 keine Schweizer Gelder betroffen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die internationalen Finanzinstitutionen und die EU haben ihre umfangreichen Finanzhilfen für den ukrainischen Staatshaushalt an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine Fortschritte im Reformprozess macht. Diese von der EU geforderten Reformen stehen in klarem Zusammenhang mit den Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung. Ohne Reformen werden die Zahlungen teilweise ausgesetzt. Die Schweiz hat bisher keine direkte bilaterale Budgethilfe an die Ukraine geleistet und beabsichtigt daher derzeit nicht, sich an einem internationalen Kontrollsystem zu beteiligen. Sie verfolgt jedoch die Berichte der EU über die Umsetzung der Reformen und engagiert sich im politischen Dialog mit der Ukraine, um Fortschritte bei den Reformen im Bereich der Regierungsführung im Allgemeinen und insbesondere in den für die Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 relevanten Bereichen zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Bei schwerwiegenden Verstössen kann die Schweiz auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen Zahlungen aussetzen, Projekte unterbrechen oder einstellen und gegebenenfalls bestimmte Teile des Länderprogramms beenden. Alle im Rahmen des Länderprogramms Ukraine abgeschlossenen Verträge enthalten zu diesem Zweck Antikorruptionsklauseln. Es ist auch möglich, die Rückzahlung von veruntreuten Mitteln oder ungerechtfertigten Ausgaben zu verlangen, wenn Mittel nicht vertragsgemäss verwendet werden, insbesondere wenn sie ausserhalb des genehmigten Budgets oder der Projektbeschreibung liegen.</p>
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche Kontrollmechanismen hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Auszahlung der Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen?</li><li>Besteht im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal, der die ukrainische Regierung betrifft, eine Verbindung zur Schweiz?</li><li>Wie wird die Verwendung der Mittel überprüft?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat auf europäischer Ebene, ein gemeinsames Kontrollsystem zu fördern und sich daran zu beteiligen?</li><li>Welche Mechanismen sind vorgesehen, um im Falle von Korruption oder eines Skandals im Zusammenhang mit der Schweizer Unterstützung eine Rückforderung der Mittel zu ermöglichen?</li></ul>
    • Fünf Milliarden Franken zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bis 2036

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