Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um die Rinderherden maximal zu schützen?
- ShortId
-
25.4525
- Id
-
20254525
- Updated
-
18.02.2026 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um die Rinderherden maximal zu schützen?
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Landwirtschaft und nimmt die hochansteckende Tierseuche Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) sehr ernst. Der Bund verfolgt eine Strategie der Früherkennung, der Impfung von Tieren der empfänglichen Arten und der rigorosen Bekämpfung allfälliger erster Fälle, um diese Tierseuche so rasch als möglich einzudämmen.</p><p> </p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf die ersten Ausbrüche in Frankreich im Sommer 2025 sofort reagiert, nicht zugelassene Impfstoffe beschafft und eine Impfpflicht für Tiere auf Schweizer Territorium in einem Radius von 50 km um die französischen Ausbruchsbetriebe verfügt. Gleichzeitig hat es den Verkehr von Tieren und von tierischen Nebenprodukten aus dieser Zone streng geregelt. Die Erfahrungen aus den Ausbrüchen in Südosteuropa ab 2015 haben gezeigt, dass diese Strategie erfolgreich ist.</p><p> </p><p>1. und 2. Das Lumpy Skin Disease-Virus wird primär von Stechfliegen und Bremsen übertragen und nicht mit dem Wind über grosse Distanzen verbreitet. Die sprunghafte Ausbreitung der Lumpy Skin Disease in Frankreich über Distanzen von 50 km oder mehr ist nicht auf eine natürliche Verbreitung zurückzuführen, sondern nach aller Wahrscheinlichkeit auf verbotenen Tierverkehr (Medienmitteilung des französischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.10.2025, unter agriculture.gouv.fr > Accueil > Alimentation > Santé / Protection des animaux > DNC: Annie Genevard réunit le Parlement du sanitaire et prend des mesures renforcées sur les mouvements de bovins).</p><p>Die Schaffung einer Impf- und Überwachungszone mit einem Radius von 100 km oder für die ganze Schweiz hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Tierverkehr, die Verwertung der tierischen Nebenprodukte in diesen Zonen und den Export aus diesen. Diese Massnahme wäre daher zum aktuellen Zeitpunkt angesichts der bisherigen positiven Erfahrungen mit der 50 km-Zone nicht verhältnismässig. Das BLV beurteilt die Entwicklung der Situation in Echtzeit. Sollte es sich aufgrund von neuen Erkenntnissen oder neuen epidemiologischen Entwicklungen aufdrängen, die Impfzonen über 50 km hinaus zu erweitern, würde es dies unmittelbar veranlassen.</p><p> </p><p>3. Die Keulung von ganzen Herden ist eine sehr drastische Massnahme, welche nur dann angewendet wird, wenn keine anderen zielführenden Alternativen bestehen. In der Schweiz ist es gemäss Artikel 111<em>e</em> Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) möglich, in Beständen mit ausreichendem Impfschutz gegen die Lumpy Skin Disease lediglich die verseuchten Tiere zu töten. Sollte die Lumpy Skin Disease in der Schweiz auf anfangs noch ungeimpften Beständen oder ausserhalb der Impfzone auftreten, würde der ganze Bestand getötet, um die Weiterverbreitung zu unterbinden und damit grösseres Leid zu verhindern.</p><p> </p><p>4. Die Bekämpfungsstrategie des Bundes beruht auf den folgenden fünf Säulen: </p><p>- Verstärkte Biosicherheitsmassnahmen; </p><p>- Notimpfung und Errichten eines Impfradius von 50 km um die Ausbrüche herum; </p><p>- Einschränkungen beim Transport von lebenden Tieren innerhalb der reglementierten Zonen, in diese hinein sowie aus diesen hinaus; </p><p>- Kontrolle aller Betriebe in den Überwachungszonen; </p><p>- Keulung der infizierten Tiere (bzw. Keulung der gesamten Herde in Betrieben, in denen kein ausreichender Impfschutz besteht).</p></span>
- <p>Die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) ist Ende Juni 2025 in Frankreich aufgetreten. Die virale Infektionskrankheit gilt als hochansteckend für Rinder und verursacht Fieber, Knötchen, Hautläsionen, Gewichtsverlust und Produktionsausfälle. Die Sterblichkeitsrate ist mit rund 10 Prozent zwar niedrig, dennoch entstehen den Tierhalterinnen und Tierhaltern erhebliche wirtschaftliche Schäden, dies durch Produktionsausfälle, Gewichtsverluste und Behandlungskosten.</p><p>Für den Menschen besteht hingegen keine Ansteckungsgefahr – weder durch direkten Kontakt noch durch den Konsum von Produkten erkrankter Tiere.</p><p>Seit dem Ausbruch in Frankreich wurden dort bis zum 15. Dezember 2025 etwa 3100 Rinder in 110 betroffenen Beständen getötet.</p><p>Die Schweiz ist bislang verschont geblieben, doch die Nähe zu mehreren Ausbrüchen erfordert erhöhte Wachsamkeit. Die Gesundheitsbehörden setzen derzeit insbesondere auf eine Impfstrategie mit einem Impfradius von 50 Kilometern um einen Seuchenherd.</p><p>Das Tierseuchengesetz schreibt vor, dass bei Auftreten einer Tierseuche der gesamte Bestand getötet und beseitigt werden muss. Die Tierseuchenverordnung erlaubt jedoch Ausnahmen, wenn der Bestand geimpft wurde.</p><p>Die vorbeugende Impfung gilt derzeit als wirksamstes Mittel, um die Herden zu schützen, und entfaltet ihre Wirkung ab 28 Tagen nach der Verabreichung. Die Situation in Frankreich zeigt jedoch, dass ein Impfradius von 50 Kilometern nicht ausreicht, da sich die Krankheit sehr rasch ausbreiten kann.</p><p>Die Keulung einer ganzen Herde ist für Tierhalterinnen und Tierhalter eine besonders einschneidende Erfahrung: Das Ergebnis jahrelanger Arbeit, beruflicher Hingabe und sorgfältiger Zucht wird auf nicht nachvollziehbare Weise innerhalb weniger Stunden zunichtegemacht.</p><p>In Frankreich artete die Keulung ganzer Herden bereits in regelrechte Bürgerkriegsszenen zwischen Tierhalterinnen und Tierhaltern und den Behörden aus.</p><p>Solche Szenarien sollen in der Schweiz unbedingt vermieden werden. Ziel ist es, die Tierhaltungen und Bauernfamilien bestmöglich zu schützen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Massnahmen darzulegen:</p><ol><li>Vorbeugende Impfung des gesamten Rinderbestands in der Schweiz gegen LSD vor dem Frühjahr 2026.</li><li>Ausweitung des Impfradius auf 100 Kilometer.</li><li>Punktuelle Tötung nur der erkrankten Tiere, wenn eine Herde geimpft ist.</li><li>Weitere vom Bund vorgeschlagene Massnahmen.</li></ol>
- Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um die Rinderherden maximal zu schützen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Landwirtschaft und nimmt die hochansteckende Tierseuche Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) sehr ernst. Der Bund verfolgt eine Strategie der Früherkennung, der Impfung von Tieren der empfänglichen Arten und der rigorosen Bekämpfung allfälliger erster Fälle, um diese Tierseuche so rasch als möglich einzudämmen.</p><p> </p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf die ersten Ausbrüche in Frankreich im Sommer 2025 sofort reagiert, nicht zugelassene Impfstoffe beschafft und eine Impfpflicht für Tiere auf Schweizer Territorium in einem Radius von 50 km um die französischen Ausbruchsbetriebe verfügt. Gleichzeitig hat es den Verkehr von Tieren und von tierischen Nebenprodukten aus dieser Zone streng geregelt. Die Erfahrungen aus den Ausbrüchen in Südosteuropa ab 2015 haben gezeigt, dass diese Strategie erfolgreich ist.</p><p> </p><p>1. und 2. Das Lumpy Skin Disease-Virus wird primär von Stechfliegen und Bremsen übertragen und nicht mit dem Wind über grosse Distanzen verbreitet. Die sprunghafte Ausbreitung der Lumpy Skin Disease in Frankreich über Distanzen von 50 km oder mehr ist nicht auf eine natürliche Verbreitung zurückzuführen, sondern nach aller Wahrscheinlichkeit auf verbotenen Tierverkehr (Medienmitteilung des französischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.10.2025, unter agriculture.gouv.fr > Accueil > Alimentation > Santé / Protection des animaux > DNC: Annie Genevard réunit le Parlement du sanitaire et prend des mesures renforcées sur les mouvements de bovins).</p><p>Die Schaffung einer Impf- und Überwachungszone mit einem Radius von 100 km oder für die ganze Schweiz hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Tierverkehr, die Verwertung der tierischen Nebenprodukte in diesen Zonen und den Export aus diesen. Diese Massnahme wäre daher zum aktuellen Zeitpunkt angesichts der bisherigen positiven Erfahrungen mit der 50 km-Zone nicht verhältnismässig. Das BLV beurteilt die Entwicklung der Situation in Echtzeit. Sollte es sich aufgrund von neuen Erkenntnissen oder neuen epidemiologischen Entwicklungen aufdrängen, die Impfzonen über 50 km hinaus zu erweitern, würde es dies unmittelbar veranlassen.</p><p> </p><p>3. Die Keulung von ganzen Herden ist eine sehr drastische Massnahme, welche nur dann angewendet wird, wenn keine anderen zielführenden Alternativen bestehen. In der Schweiz ist es gemäss Artikel 111<em>e</em> Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) möglich, in Beständen mit ausreichendem Impfschutz gegen die Lumpy Skin Disease lediglich die verseuchten Tiere zu töten. Sollte die Lumpy Skin Disease in der Schweiz auf anfangs noch ungeimpften Beständen oder ausserhalb der Impfzone auftreten, würde der ganze Bestand getötet, um die Weiterverbreitung zu unterbinden und damit grösseres Leid zu verhindern.</p><p> </p><p>4. Die Bekämpfungsstrategie des Bundes beruht auf den folgenden fünf Säulen: </p><p>- Verstärkte Biosicherheitsmassnahmen; </p><p>- Notimpfung und Errichten eines Impfradius von 50 km um die Ausbrüche herum; </p><p>- Einschränkungen beim Transport von lebenden Tieren innerhalb der reglementierten Zonen, in diese hinein sowie aus diesen hinaus; </p><p>- Kontrolle aller Betriebe in den Überwachungszonen; </p><p>- Keulung der infizierten Tiere (bzw. Keulung der gesamten Herde in Betrieben, in denen kein ausreichender Impfschutz besteht).</p></span>
- <p>Die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) ist Ende Juni 2025 in Frankreich aufgetreten. Die virale Infektionskrankheit gilt als hochansteckend für Rinder und verursacht Fieber, Knötchen, Hautläsionen, Gewichtsverlust und Produktionsausfälle. Die Sterblichkeitsrate ist mit rund 10 Prozent zwar niedrig, dennoch entstehen den Tierhalterinnen und Tierhaltern erhebliche wirtschaftliche Schäden, dies durch Produktionsausfälle, Gewichtsverluste und Behandlungskosten.</p><p>Für den Menschen besteht hingegen keine Ansteckungsgefahr – weder durch direkten Kontakt noch durch den Konsum von Produkten erkrankter Tiere.</p><p>Seit dem Ausbruch in Frankreich wurden dort bis zum 15. Dezember 2025 etwa 3100 Rinder in 110 betroffenen Beständen getötet.</p><p>Die Schweiz ist bislang verschont geblieben, doch die Nähe zu mehreren Ausbrüchen erfordert erhöhte Wachsamkeit. Die Gesundheitsbehörden setzen derzeit insbesondere auf eine Impfstrategie mit einem Impfradius von 50 Kilometern um einen Seuchenherd.</p><p>Das Tierseuchengesetz schreibt vor, dass bei Auftreten einer Tierseuche der gesamte Bestand getötet und beseitigt werden muss. Die Tierseuchenverordnung erlaubt jedoch Ausnahmen, wenn der Bestand geimpft wurde.</p><p>Die vorbeugende Impfung gilt derzeit als wirksamstes Mittel, um die Herden zu schützen, und entfaltet ihre Wirkung ab 28 Tagen nach der Verabreichung. Die Situation in Frankreich zeigt jedoch, dass ein Impfradius von 50 Kilometern nicht ausreicht, da sich die Krankheit sehr rasch ausbreiten kann.</p><p>Die Keulung einer ganzen Herde ist für Tierhalterinnen und Tierhalter eine besonders einschneidende Erfahrung: Das Ergebnis jahrelanger Arbeit, beruflicher Hingabe und sorgfältiger Zucht wird auf nicht nachvollziehbare Weise innerhalb weniger Stunden zunichtegemacht.</p><p>In Frankreich artete die Keulung ganzer Herden bereits in regelrechte Bürgerkriegsszenen zwischen Tierhalterinnen und Tierhaltern und den Behörden aus.</p><p>Solche Szenarien sollen in der Schweiz unbedingt vermieden werden. Ziel ist es, die Tierhaltungen und Bauernfamilien bestmöglich zu schützen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Massnahmen darzulegen:</p><ol><li>Vorbeugende Impfung des gesamten Rinderbestands in der Schweiz gegen LSD vor dem Frühjahr 2026.</li><li>Ausweitung des Impfradius auf 100 Kilometer.</li><li>Punktuelle Tötung nur der erkrankten Tiere, wenn eine Herde geimpft ist.</li><li>Weitere vom Bund vorgeschlagene Massnahmen.</li></ol>
- Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um die Rinderherden maximal zu schützen?
Back to List