Einführung von Tardoc. Durchschnitt der letzten drei Tarmed-Jahre (2023–2025) als Vergleichsbasis

ShortId
25.4526
Id
20254526
Updated
18.02.2026 21:01
Language
de
Title
Einführung von Tardoc. Durchschnitt der letzten drei Tarmed-Jahre (2023–2025) als Vergleichsbasis
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Genehmigung der neuen Tarife hat der Bundesrat eine zentrale Voraussetzung festgelegt: Sowohl die neuen Tarifstrukturen als auch ihre Einführungsphase müssen kostenneutral sein. Die Tarifpartner haben sich ausdrücklich dazu verpflichtet, diesen Grundsatz im Rahmen von TARDOC und ambulanter Pauschalen einzuhalten.&nbsp;</p><p>Auch das Parlament misst der Einhaltung der Kostenneutralität zentrale Bedeutung bei und erachtet sie als vorrangig. Die Motion «Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen », die den Bundesrat verpflichtet, die Kostenneutralität durchzusetzen, falls die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) oder die Tarifpartner sie nicht garantieren, wurde von beiden Räten ohne Gegenstimmen angenommen und dem Bundesrat überwiesen.</p><p>Damit hat das Parlament seinen klaren Willen zur konsequenten Durchsetzung der Kostenneutralität zum Ausdruck gebracht, die im Übrigen auch im Interesse der Versicherten und der Steuerzahlenden liegt.&nbsp;</p><p>Voraussetzung dafür sind stabile Vergleichsdaten während und nach der Einführung der neuen Tarife.&nbsp;</p><p>Die Stabilität wird gewährleistet sein, wenn als Referenz für den Vergleich mit dem Jahr&nbsp;2026 der Durchschnitt der letzten drei TARMED-Jahre (2023–2025) herangezogen wird.&nbsp;</p><p>Dieses Vorgehen könnte ausserdem als Führungs- und Kontrollinstrument für die Kostenentwicklung genutzt werden.</p>
  • <span><p>Bei der Prüfung und Genehmigung des neuen ambulanten Tarifsystems, das aus TARDOC und ambulanten Pauschalen besteht, hat der Bundesrat ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Kostenneutralität gerichtet. Bei der Teilgenehmigung im Juni 2024 forderte er die Tarifpartner insbesondere auf, ein Referenzjahr für die Berechnung der Kostenneutralität festzulegen, die Bemessungsmethoden zu harmonisieren und einen Grenzwert für den Kostenanstieg zu definieren. In seiner Verfügung vom 30. April 2025 stellte der Bundesrat fest, dass die Mehrheit der gestellten Bedingungen erfüllt wurde. In diesem Zusammenhang einigten sich die Partner auf das Jahr 2025 als Referenzjahr. Somit besteht keine Uneinigkeit zwischen den Tarifpartnern, und die Voraussetzungen für ein subsidiäres Eingreifen des Bundesrats sind nicht gegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Die strikte Einhaltung der Kostenneutralität bleibt jedoch eine Priorität des Bundesrats. Da der von den Tarifpartnern festgelegte Grenzwert für die Entwicklung des Kostenvolumens bedeutende Anstiege ohne entsprechende Korrekturen zuliess, hat der Bundesrat in seiner Verfügung vom 30. April 2025 eine Obergrenze von 4 Prozent für die Zunahme der effektiven Gesamtkosten festgelegt. Damit entsprach er den Forderungen der Motion Bircher 23.4527 «Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen». Die Berechnung dieser Obergrenze basiert auf dem durchschnittlichen Kostenanstieg pro versicherte Person sowie der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren, was bereits eine stabile Datengrundlage bietet. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Sinne ist das mit der Motion verfolgte Ziel bereits erreicht.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat stellt sicher, dass die Berechnungen im Rahmen der Umsetzung und der Anwendung der Kostenneutralität auf einer stabilen Datengrundlage beruhen. Als Vergleichsbasis für das Jahr&nbsp;2026 ist vorzugsweise der&nbsp;Durchschnitt&nbsp;der&nbsp;letzten&nbsp;drei&nbsp;TARMED-Jahre&nbsp;(2023–2025)&nbsp;heranzuziehen.</p>
  • Einführung von Tardoc. Durchschnitt der letzten drei Tarmed-Jahre (2023–2025) als Vergleichsbasis
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Genehmigung der neuen Tarife hat der Bundesrat eine zentrale Voraussetzung festgelegt: Sowohl die neuen Tarifstrukturen als auch ihre Einführungsphase müssen kostenneutral sein. Die Tarifpartner haben sich ausdrücklich dazu verpflichtet, diesen Grundsatz im Rahmen von TARDOC und ambulanter Pauschalen einzuhalten.&nbsp;</p><p>Auch das Parlament misst der Einhaltung der Kostenneutralität zentrale Bedeutung bei und erachtet sie als vorrangig. Die Motion «Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen », die den Bundesrat verpflichtet, die Kostenneutralität durchzusetzen, falls die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) oder die Tarifpartner sie nicht garantieren, wurde von beiden Räten ohne Gegenstimmen angenommen und dem Bundesrat überwiesen.</p><p>Damit hat das Parlament seinen klaren Willen zur konsequenten Durchsetzung der Kostenneutralität zum Ausdruck gebracht, die im Übrigen auch im Interesse der Versicherten und der Steuerzahlenden liegt.&nbsp;</p><p>Voraussetzung dafür sind stabile Vergleichsdaten während und nach der Einführung der neuen Tarife.&nbsp;</p><p>Die Stabilität wird gewährleistet sein, wenn als Referenz für den Vergleich mit dem Jahr&nbsp;2026 der Durchschnitt der letzten drei TARMED-Jahre (2023–2025) herangezogen wird.&nbsp;</p><p>Dieses Vorgehen könnte ausserdem als Führungs- und Kontrollinstrument für die Kostenentwicklung genutzt werden.</p>
    • <span><p>Bei der Prüfung und Genehmigung des neuen ambulanten Tarifsystems, das aus TARDOC und ambulanten Pauschalen besteht, hat der Bundesrat ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Kostenneutralität gerichtet. Bei der Teilgenehmigung im Juni 2024 forderte er die Tarifpartner insbesondere auf, ein Referenzjahr für die Berechnung der Kostenneutralität festzulegen, die Bemessungsmethoden zu harmonisieren und einen Grenzwert für den Kostenanstieg zu definieren. In seiner Verfügung vom 30. April 2025 stellte der Bundesrat fest, dass die Mehrheit der gestellten Bedingungen erfüllt wurde. In diesem Zusammenhang einigten sich die Partner auf das Jahr 2025 als Referenzjahr. Somit besteht keine Uneinigkeit zwischen den Tarifpartnern, und die Voraussetzungen für ein subsidiäres Eingreifen des Bundesrats sind nicht gegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Die strikte Einhaltung der Kostenneutralität bleibt jedoch eine Priorität des Bundesrats. Da der von den Tarifpartnern festgelegte Grenzwert für die Entwicklung des Kostenvolumens bedeutende Anstiege ohne entsprechende Korrekturen zuliess, hat der Bundesrat in seiner Verfügung vom 30. April 2025 eine Obergrenze von 4 Prozent für die Zunahme der effektiven Gesamtkosten festgelegt. Damit entsprach er den Forderungen der Motion Bircher 23.4527 «Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellen». Die Berechnung dieser Obergrenze basiert auf dem durchschnittlichen Kostenanstieg pro versicherte Person sowie der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren, was bereits eine stabile Datengrundlage bietet. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Sinne ist das mit der Motion verfolgte Ziel bereits erreicht.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat stellt sicher, dass die Berechnungen im Rahmen der Umsetzung und der Anwendung der Kostenneutralität auf einer stabilen Datengrundlage beruhen. Als Vergleichsbasis für das Jahr&nbsp;2026 ist vorzugsweise der&nbsp;Durchschnitt&nbsp;der&nbsp;letzten&nbsp;drei&nbsp;TARMED-Jahre&nbsp;(2023–2025)&nbsp;heranzuziehen.</p>
    • Einführung von Tardoc. Durchschnitt der letzten drei Tarmed-Jahre (2023–2025) als Vergleichsbasis

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