Überbrückungsplan für ein No-Deal-Szenario im Verhältnis zu den USA
- ShortId
-
25.4529
- Id
-
20254529
- Updated
-
18.02.2026 21:00
- Language
-
de
- Title
-
Überbrückungsplan für ein No-Deal-Szenario im Verhältnis zu den USA
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für exportorientierte Schweizer Unternehmen stellen Strafzölle von über 15 Prozent ein gravierendes Wettbewerbshemmnis dar, während Importe aus der Schweiz für die USA gesamtwirtschaftlich von geringer Bedeutung sind. Aufgrund dieser Machtasymmetrie besteht das Risiko weitgehender Konzessionen, was die Mehrheitsfähigkeit eines Abkommens in Frage stellt. Zudem ist ungewiss, ob die aktuelle US-Administration allfällige Vereinbarungen verlässlich einhalten würde. Darum muss sich die Schweiz für ein No-Deal-Szenario oder eine Nicht-Respektierung eines Abkommens wappnen.</p><p>Ein glaubwürdiger Überbrückungsplan stärkt die Verhandlungsposition des Bundesrats, da er die Handlungsfähigkeit der Schweiz auch im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen aufzeigt. Für die betroffenen Unternehmen schafft er zusätzliche Planungssicherheit und Vertrauen bei Investoren. Die Schuldenbremse erlaubt es, in ausserordentlichen Situationen befristete kompensatorische Massnahmen zu finanzieren.</p><p>Ein solcher Plan ist ein notwendiges Abwehrdispositiv gegenüber einer potenziell erpresserischen Handelspolitik. Er verhindert auch in einem No-Deal-Szenario volkswirtschaftliche Schäden und ermöglicht dem Parlament echte Entscheidungsfreiheit, indem er eine Alternative zu einem allenfalls nachteiligen Abkommen bietet.</p>
- <p>Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der von den USA im Verlauf des Jahres 2025 eingeführten Zusatzzölle hat der Bundesrat auf eine gezielte Stärkung der automatischen Stabilisatoren gesetzt, insbesondere der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie der Instrumente der Exportförderung. Darüber hinaus hat er seine Anstrengungen zur Erweiterung und Modernisierung bestehender Wirtschaftsabkommen sowie zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz, unter anderem durch regulatorische Entlastungen, deutlich intensiviert (vgl. Medienmitteilung vom 26. November 2025). Die konsequente Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes (SR 930.31) kann dazu einen dauerhaften Beitrag leisten.</p><p> </p><p>Mit dem Inkfrafttreten der US-Zollregelung rückwirkend auf den 14. November 2025 reduzieren sich die anwendbaren US-Zölle auf Schweizer Waren deutlich. Die USA erheben an Stelle des Zusatzzolls von 39 Prozent einen maximalen pauschalen Zollansatz von 15 Prozent für Importe aus der Schweiz. Somit dürfte auf die schwache Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Monate eine Stabilisierung folgen, zumal insbesondere der Wettbewerbsnachteil gegenüber der EU, sowie weiteren Ländern, wie etwa Japan oder Südkorea, wegfällt. Die zahlreichen, im Laufe von 2025 ergriffenen Massnahmen bleiben derweil weiterhin in Kraft. Gewisse Elemente wie das am 26. November 2025 verabschiedete Paket für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft werden ihre entlastende Wirkung über die Zeit entfalten.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung weiterer Unterstützungsmassnahmen im Sinne eines Überbrückungsplans zugunsten der von US-Zöllen betroffenen Unternehmen als nicht erforderlich. Das bestehende Dispositiv mit den Instrumenten der Arbeitslosenversicherung und der Exportförderung hat sich bewährt und steht im Falle einer abermaligen Erhöhung der US-Zölle auf Schweizer Waren zur Verfügung. Allfällige darüberhinausgehende Massnahmen können im Fall einer schweren Rezession in Betracht gezogen werden. Auch wenn die globale Unsicherheit im Zusammenhang mit handels- und wirtschaftspolitischen Fragen hoch bleibt, ist mit einem solchen Szenario derzeit nicht zu rechnen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2026 ein Wachstum des Sportevent-bereinigten BIP von 1,1 Prozent; 2027 sollte sich das Wachstum in der Schweiz im Zuge einer allmählichen Erholung der Weltwirtschaft bei 1,7 Prozent normalisieren.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Für den Fall, dass bei den Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den USA keine Einigung erzielt wird, das Abkommen vom Parlament oder vom Volk abgelehnt wird oder die aktuelle US-Administration trotz Abkommen die Zölle auf die Schweiz erneut über 15% erhöht, wird der Bundesrat beauftragt, parallel zu den Verhandlungen mit den USA einen Überbrückungsplan auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.</p><p>Dieser Plan soll darlegen, wie jene Schweizer Unternehmen unterstützt werden können, die von US-Zöllen über 15% betroffen sind. Die Massnahmen sollen über das Instrument der Kurzarbeit hinausgehen und können kompensatorische Unterstützungsleistungen sowie andere geeignete Regelungen enthalten. Die Exporte eines Unternehmens in die USA im Jahr 2024 sollen als Referenzbasis für die Identifikation der zu unterstützenden Unternehmen dienen. Zu berücksichtigen sind aber auch allfällige Zulieferbetriebe, welche indirekt betroffen wären. Die Massnahmen sind auf maximal drei Jahre zu befristen und können bei einer allfälligen Senkung der US-Zölle früher ausgesetzt werden.</p>
- Überbrückungsplan für ein No-Deal-Szenario im Verhältnis zu den USA
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für exportorientierte Schweizer Unternehmen stellen Strafzölle von über 15 Prozent ein gravierendes Wettbewerbshemmnis dar, während Importe aus der Schweiz für die USA gesamtwirtschaftlich von geringer Bedeutung sind. Aufgrund dieser Machtasymmetrie besteht das Risiko weitgehender Konzessionen, was die Mehrheitsfähigkeit eines Abkommens in Frage stellt. Zudem ist ungewiss, ob die aktuelle US-Administration allfällige Vereinbarungen verlässlich einhalten würde. Darum muss sich die Schweiz für ein No-Deal-Szenario oder eine Nicht-Respektierung eines Abkommens wappnen.</p><p>Ein glaubwürdiger Überbrückungsplan stärkt die Verhandlungsposition des Bundesrats, da er die Handlungsfähigkeit der Schweiz auch im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen aufzeigt. Für die betroffenen Unternehmen schafft er zusätzliche Planungssicherheit und Vertrauen bei Investoren. Die Schuldenbremse erlaubt es, in ausserordentlichen Situationen befristete kompensatorische Massnahmen zu finanzieren.</p><p>Ein solcher Plan ist ein notwendiges Abwehrdispositiv gegenüber einer potenziell erpresserischen Handelspolitik. Er verhindert auch in einem No-Deal-Szenario volkswirtschaftliche Schäden und ermöglicht dem Parlament echte Entscheidungsfreiheit, indem er eine Alternative zu einem allenfalls nachteiligen Abkommen bietet.</p>
- <p>Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der von den USA im Verlauf des Jahres 2025 eingeführten Zusatzzölle hat der Bundesrat auf eine gezielte Stärkung der automatischen Stabilisatoren gesetzt, insbesondere der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie der Instrumente der Exportförderung. Darüber hinaus hat er seine Anstrengungen zur Erweiterung und Modernisierung bestehender Wirtschaftsabkommen sowie zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz, unter anderem durch regulatorische Entlastungen, deutlich intensiviert (vgl. Medienmitteilung vom 26. November 2025). Die konsequente Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes (SR 930.31) kann dazu einen dauerhaften Beitrag leisten.</p><p> </p><p>Mit dem Inkfrafttreten der US-Zollregelung rückwirkend auf den 14. November 2025 reduzieren sich die anwendbaren US-Zölle auf Schweizer Waren deutlich. Die USA erheben an Stelle des Zusatzzolls von 39 Prozent einen maximalen pauschalen Zollansatz von 15 Prozent für Importe aus der Schweiz. Somit dürfte auf die schwache Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Monate eine Stabilisierung folgen, zumal insbesondere der Wettbewerbsnachteil gegenüber der EU, sowie weiteren Ländern, wie etwa Japan oder Südkorea, wegfällt. Die zahlreichen, im Laufe von 2025 ergriffenen Massnahmen bleiben derweil weiterhin in Kraft. Gewisse Elemente wie das am 26. November 2025 verabschiedete Paket für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft werden ihre entlastende Wirkung über die Zeit entfalten.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung weiterer Unterstützungsmassnahmen im Sinne eines Überbrückungsplans zugunsten der von US-Zöllen betroffenen Unternehmen als nicht erforderlich. Das bestehende Dispositiv mit den Instrumenten der Arbeitslosenversicherung und der Exportförderung hat sich bewährt und steht im Falle einer abermaligen Erhöhung der US-Zölle auf Schweizer Waren zur Verfügung. Allfällige darüberhinausgehende Massnahmen können im Fall einer schweren Rezession in Betracht gezogen werden. Auch wenn die globale Unsicherheit im Zusammenhang mit handels- und wirtschaftspolitischen Fragen hoch bleibt, ist mit einem solchen Szenario derzeit nicht zu rechnen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2026 ein Wachstum des Sportevent-bereinigten BIP von 1,1 Prozent; 2027 sollte sich das Wachstum in der Schweiz im Zuge einer allmählichen Erholung der Weltwirtschaft bei 1,7 Prozent normalisieren.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Für den Fall, dass bei den Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den USA keine Einigung erzielt wird, das Abkommen vom Parlament oder vom Volk abgelehnt wird oder die aktuelle US-Administration trotz Abkommen die Zölle auf die Schweiz erneut über 15% erhöht, wird der Bundesrat beauftragt, parallel zu den Verhandlungen mit den USA einen Überbrückungsplan auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.</p><p>Dieser Plan soll darlegen, wie jene Schweizer Unternehmen unterstützt werden können, die von US-Zöllen über 15% betroffen sind. Die Massnahmen sollen über das Instrument der Kurzarbeit hinausgehen und können kompensatorische Unterstützungsleistungen sowie andere geeignete Regelungen enthalten. Die Exporte eines Unternehmens in die USA im Jahr 2024 sollen als Referenzbasis für die Identifikation der zu unterstützenden Unternehmen dienen. Zu berücksichtigen sind aber auch allfällige Zulieferbetriebe, welche indirekt betroffen wären. Die Massnahmen sind auf maximal drei Jahre zu befristen und können bei einer allfälligen Senkung der US-Zölle früher ausgesetzt werden.</p>
- Überbrückungsplan für ein No-Deal-Szenario im Verhältnis zu den USA
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