Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz

ShortId
25.4532
Id
20254532
Updated
18.02.2026 20:59
Language
de
Title
Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz
AdditionalIndexing
1211;28;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1., 5. und 6. Die Kinderrechte sind ein zentrales Anliegen des Bundesrates und werden in den verschiedenen Politikbereichen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt. Die jüngsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses (nachfolgend: der Ausschuss) wurden auf Bundesebene im Rahmen eines koordinierten Follow-ups analysiert, an dem auch die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren. Basierend auf Kriterien wie der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen, dem Gewicht, das der Ausschuss den Empfehlungen beimisst, und dem Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen wurde ein Prozess zur Identifikation von Lücken und zur Selektion durchgeführt (siehe Kap.&nbsp;5 des Berichts des Bundesrates vom 14.&nbsp;März 2025, abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Generationen und Gesellschaft &gt; Kinder &amp; Jugendliche &gt; Kinderrechte). </p><p>Die Analyse hat ergeben, dass viele von den Empfehlungen betroffene Themen bereits im Rahmen anderer Arbeiten des Bundes untersucht wurden oder werden sollen (beispielsweise in Erfüllung des Postulats Marti 20.4421 «Kindeswohl im Asyl- und Ausländerrecht»); einige Massnahmen waren im Übrigen geplant oder bereits umgesetzt worden (z.&nbsp;B. die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch). Zudem wurde eine Übersicht über die auf Bundesebene laufenden Arbeiten erstellt (online auf der oben erwähnten Seite verfügbar).</p><p>&nbsp;</p><p>Das BSV und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stehen ausserdem in regelmässigem Austausch und es sind Diskussionen über das nächste Follow-up der Empfehlungen des Ausschusses geplant. </p><p>&nbsp;</p><p>2. und 4. In seinem Bericht vom 14.&nbsp;März 2025 (siehe Kap.&nbsp;7) hat der Bundesrat festgehalten, dass Überlegungen zur künftigen Entwicklung des Follow-up-Prozesses zu den Empfehlungen des Ausschusses angestellt werden sollen. Die Themenvielfalt der Empfehlungen wird immer grösser und damit auch die Anzahl der beteiligten Akteure. Das Ziel ist es, einen ausgewogenen Prozess einzurichten, der alle relevanten Akteure einbezieht, der aber weiterhin entsprechend zielgerichtet und effizient bleibt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Schweiz wird aufgefordert, in ihrem nächsten Staatenbericht zuhanden des Ausschusses darüber zu informieren, welche Massnahmen sie ergriffen hat. Dieser Bericht könnte Angaben zur Umsetzung der am 14.&nbsp;März 2025 beschlossenen Massnahmen enthalten, je nachdem, zu welchen Punkten der Ausschuss von der Schweiz Informationen verlangt. In seinem Bericht vom 14.&nbsp;März 2025 (siehe Kap.&nbsp;3) hat der Bundesrat im Übrigen den Stand der Umsetzung der 2018 beschlossenen Massnahmen in Erfüllung der vorhergehenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015 beschrieben.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SR 0.311.40; nachfolgend: Lanzarote-Konvention) hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Kinder umfassend vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Die der Ratifizierung vorausgehende Prüfung der Vereinbarkeit der Konvention mit dem geltenden schweizerischen Recht hatte dazu geführt, dass das Strafgesetzbuch (SR 311.0) punktuell angepasst wurde. Den Mitgliedstaaten steht es offen, über die Konvention hinausgehende weitere Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Schweiz ist zudem Mitglied des Lanzarote-Staatenkomitees. Dieses hat insbesondere die Aufgabe, die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu überprüfen und damit sicherzustellen, dass Kinder europaweit wirksam geschützt werden.</p></span>
  • <p>Im März 2025 hat der Bundesrat seinen Bericht zum Follow-up der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses von 2021 verabschiedet. Mit acht Massnahmen soll die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz gestärkt werden. Gemäss zivilgesellschaftlichen Organisationen sind diese ungenügend und würden weder der Dringlichkeit gerecht noch eine klare Priorisierung erkennen lassen (<a href="https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/aktuell/2025/offener-brief-an-den-bundesrat">siehe offener Brief des Netzwerks Kinderrechte Schweiz</a>).</p><p>Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hatte bereits im Mai 2023 einen Massnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen auf (inter-)kantonaler Ebene verabschiedet. Das Paket des Bundes folgt nun rund 3.5 Jahre nach Verabschiedung der Empfehlungen.</p><p>Eine der nun verabschiedeten Massnahmen ist die Entwicklung einer nationalen Strategie in der Kinder- und Jugendpolitik – ein Anliegen, das auch von mehreren gleichlautenden Postulaten aufgegriffen wurde (Postulate <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253332">Fehr Düsel</a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253333">Rosenwasser</a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253334">Christ</a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253335">Fivaz</a>).</p><p>Mit Blick auf den nächsten Staatenberichtszyklus, der voraussichtlich 2026 beginnt, und die Umsetzung der genannten Postulate stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Wo sieht der Bundesrat weitere Lücken bei der Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses?</li><li>Plant er, die institutionellen Strukturen zur Umsetzung der Kinderrechte anzupassen, um eine wirksamere Umsetzung sicherzustellen?</li><li>Plant er, die Umsetzung der Empfehlungen mit verbindlichem Zeitplan und regelmässiger Berichterstattung zu den umgesetzten Massnahmen zu verknüpfen, um Transparenz und Verbindlichkeit zu erhöhen?</li><li>Wie will er sicherstellen, dass die nächsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses schneller, systematischer und ressortübergreifend umgesetzt werden?</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um die Koordination zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich zu stärken und Schnittstellen effizienter zu gestalten?</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, bei der Beantwortung der Postulate zur nationalen Kinder- und Jugendpolitik die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses umfassend zu berücksichtigen – insbesondere mit Blick auf alle Kinderrechtsbereiche sowie auf die besondere Situation von Kindern in vulnerablen Lebensverhältnissen (armutsbetroffene, geflüchtete, ausserfamiliär untergebrachte Kinder und Kinder mit einer Behinderung)?</li><li>Wo steht die Umsetzung der Lanzarote-Konvention, die in der Schweiz 2014 in Kraft getreten ist?</li></ol>
  • Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1., 5. und 6. Die Kinderrechte sind ein zentrales Anliegen des Bundesrates und werden in den verschiedenen Politikbereichen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt. Die jüngsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses (nachfolgend: der Ausschuss) wurden auf Bundesebene im Rahmen eines koordinierten Follow-ups analysiert, an dem auch die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren. Basierend auf Kriterien wie der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen, dem Gewicht, das der Ausschuss den Empfehlungen beimisst, und dem Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen wurde ein Prozess zur Identifikation von Lücken und zur Selektion durchgeführt (siehe Kap.&nbsp;5 des Berichts des Bundesrates vom 14.&nbsp;März 2025, abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Generationen und Gesellschaft &gt; Kinder &amp; Jugendliche &gt; Kinderrechte). </p><p>Die Analyse hat ergeben, dass viele von den Empfehlungen betroffene Themen bereits im Rahmen anderer Arbeiten des Bundes untersucht wurden oder werden sollen (beispielsweise in Erfüllung des Postulats Marti 20.4421 «Kindeswohl im Asyl- und Ausländerrecht»); einige Massnahmen waren im Übrigen geplant oder bereits umgesetzt worden (z.&nbsp;B. die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch). Zudem wurde eine Übersicht über die auf Bundesebene laufenden Arbeiten erstellt (online auf der oben erwähnten Seite verfügbar).</p><p>&nbsp;</p><p>Das BSV und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stehen ausserdem in regelmässigem Austausch und es sind Diskussionen über das nächste Follow-up der Empfehlungen des Ausschusses geplant. </p><p>&nbsp;</p><p>2. und 4. In seinem Bericht vom 14.&nbsp;März 2025 (siehe Kap.&nbsp;7) hat der Bundesrat festgehalten, dass Überlegungen zur künftigen Entwicklung des Follow-up-Prozesses zu den Empfehlungen des Ausschusses angestellt werden sollen. Die Themenvielfalt der Empfehlungen wird immer grösser und damit auch die Anzahl der beteiligten Akteure. Das Ziel ist es, einen ausgewogenen Prozess einzurichten, der alle relevanten Akteure einbezieht, der aber weiterhin entsprechend zielgerichtet und effizient bleibt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Schweiz wird aufgefordert, in ihrem nächsten Staatenbericht zuhanden des Ausschusses darüber zu informieren, welche Massnahmen sie ergriffen hat. Dieser Bericht könnte Angaben zur Umsetzung der am 14.&nbsp;März 2025 beschlossenen Massnahmen enthalten, je nachdem, zu welchen Punkten der Ausschuss von der Schweiz Informationen verlangt. In seinem Bericht vom 14.&nbsp;März 2025 (siehe Kap.&nbsp;3) hat der Bundesrat im Übrigen den Stand der Umsetzung der 2018 beschlossenen Massnahmen in Erfüllung der vorhergehenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015 beschrieben.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SR 0.311.40; nachfolgend: Lanzarote-Konvention) hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Kinder umfassend vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Die der Ratifizierung vorausgehende Prüfung der Vereinbarkeit der Konvention mit dem geltenden schweizerischen Recht hatte dazu geführt, dass das Strafgesetzbuch (SR 311.0) punktuell angepasst wurde. Den Mitgliedstaaten steht es offen, über die Konvention hinausgehende weitere Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Schweiz ist zudem Mitglied des Lanzarote-Staatenkomitees. Dieses hat insbesondere die Aufgabe, die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu überprüfen und damit sicherzustellen, dass Kinder europaweit wirksam geschützt werden.</p></span>
    • <p>Im März 2025 hat der Bundesrat seinen Bericht zum Follow-up der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses von 2021 verabschiedet. Mit acht Massnahmen soll die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz gestärkt werden. Gemäss zivilgesellschaftlichen Organisationen sind diese ungenügend und würden weder der Dringlichkeit gerecht noch eine klare Priorisierung erkennen lassen (<a href="https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/aktuell/2025/offener-brief-an-den-bundesrat">siehe offener Brief des Netzwerks Kinderrechte Schweiz</a>).</p><p>Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hatte bereits im Mai 2023 einen Massnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen auf (inter-)kantonaler Ebene verabschiedet. Das Paket des Bundes folgt nun rund 3.5 Jahre nach Verabschiedung der Empfehlungen.</p><p>Eine der nun verabschiedeten Massnahmen ist die Entwicklung einer nationalen Strategie in der Kinder- und Jugendpolitik – ein Anliegen, das auch von mehreren gleichlautenden Postulaten aufgegriffen wurde (Postulate <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253332">Fehr Düsel</a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253333">Rosenwasser</a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253334">Christ</a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253335">Fivaz</a>).</p><p>Mit Blick auf den nächsten Staatenberichtszyklus, der voraussichtlich 2026 beginnt, und die Umsetzung der genannten Postulate stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Wo sieht der Bundesrat weitere Lücken bei der Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses?</li><li>Plant er, die institutionellen Strukturen zur Umsetzung der Kinderrechte anzupassen, um eine wirksamere Umsetzung sicherzustellen?</li><li>Plant er, die Umsetzung der Empfehlungen mit verbindlichem Zeitplan und regelmässiger Berichterstattung zu den umgesetzten Massnahmen zu verknüpfen, um Transparenz und Verbindlichkeit zu erhöhen?</li><li>Wie will er sicherstellen, dass die nächsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses schneller, systematischer und ressortübergreifend umgesetzt werden?</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um die Koordination zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich zu stärken und Schnittstellen effizienter zu gestalten?</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, bei der Beantwortung der Postulate zur nationalen Kinder- und Jugendpolitik die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses umfassend zu berücksichtigen – insbesondere mit Blick auf alle Kinderrechtsbereiche sowie auf die besondere Situation von Kindern in vulnerablen Lebensverhältnissen (armutsbetroffene, geflüchtete, ausserfamiliär untergebrachte Kinder und Kinder mit einer Behinderung)?</li><li>Wo steht die Umsetzung der Lanzarote-Konvention, die in der Schweiz 2014 in Kraft getreten ist?</li></ol>
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