Geldverschwendung II
- ShortId
-
25.4535
- Id
-
20254535
- Updated
-
12.02.2026 07:34
- Language
-
de
- Title
-
Geldverschwendung II
- AdditionalIndexing
-
24;04;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Für den Nachtzug nach Malmö hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Jahr 2025 Fördergelder im Umfang von 1,2</span><span> </span><span>Millionen Franken bewilligt, dies gestützt auf Artikel 37</span><em><span>a</span></em><span> des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes. Diese Mittel stammen aus Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge. Das Parlament hat die Erlöse aus diesen Versteigerungen für Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene zweckgebunden, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Aussage der SBB erfolgte die Finanzierung der Werbung über das Budget des Internationalen Personenverkehrs der SBB, welcher insgesamt eigenwirtschaftlich ist, und nicht über die Versteigerungserlöse. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die SBB verfügen über eine gültige Vereinbarung für die Förderung des Nachtzugs nach Malmö bis 2030, welche unter Budgetvorbehalt steht. Die Vermarktungskampagne startete mit der Verkaufseröffnung der neuen Verbindung am 3. November 2025 und endete am 15.</span><span> </span><span>November 2025. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Eine Konkretisierung des Angebots erst nach dem Budgetentscheid war aufgrund von terminlichen Vorgaben bei der Trassenvergabe und der Komplexität des Angebots nicht möglich. Erste Abklärungen erfolgten bereits 2024 und die Trassen für das Jahr 2026 mussten vorgängig bereits im Laufe des Jahres 2025 bestellt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAV hat mit der Verfügung vom 3. Juli 2025 das Gesuch zur Finanzierung einer neuen Nachtzugverbindung von Basel SBB nach Kopenhagen und Malmö ab April 2026 unter Budgetvorbehalt bewilligt, gestützt auf Artikel 37</span><em><span>a</span></em><span> des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes. Es benötigt einen Vorlauf, um eine neue Verbindung einführen zu können. Daher hat die SBB nach Verfügungserhalt die Arbeiten aufgenommen, um die Verbindung im April 2026 anbieten zu können. Eine Vorverkaufsfrist von 180 Tagen ist Standard, entspricht einem Kundenbedürfnis und hilft, eine hohe Auslastung und entsprechende Kundeneinnahmen zu generieren. </span></p></span>
- <p>Im Rahmen der Fragestunde habe ich den Bundesrat gefragt, wie viel Steuergeld die SBB verschwendet hätten, bei der Bewerbung der Nachtzüge nach Malmö (25.8282). Anstatt Transparenz für eine berechtigte Frage zu schaffen, zog es die Verwaltung vor, ausweichend und belehrend zu antworten sowie das Parlament in seiner Funktion zu geringschätzen. Ich stelle darum diese und weitere Fragen so lange, bis für den Steuerzahler Transparenz hergestellt ist.</p><p> </p><p>In der Antwort des Bundesrates wird behauptet, es handle sich nicht um Steuergeld, weil die Leistung aus Erlösen von Emissionsrechten finanziert sei. Allerdings sind auch dies Staatseinnahmen, die der Bevölkerung der Schweiz – letztlich unfreiwillig – abgenommen werden. In der Wahrnehmung handelt es sich damit durchaus um «Steuergeld». Im vorliegenden Fall handelt es sich auch defacto um Steuergeld, weil die SBB, die zu 100 % dem Bund gehört, die Gelder für die Nachtzüge letztlich <u>nicht</u> zugesprochen erhielten. Wer also hat unnötigerweise Werbung für Züge bezahlt, die den Bahnhof niemals verlassen werden? Die SBB, ergo der Bund, ergo der Steuerzahler!</p><p> </p><p>Obwohl die Leistung ursprünglich durch das Parlament bestellt war, war seit langer Zeit absehbar, dass das Parlament die Nachtzüge nach Malmö nicht bewilligen wird. Die Ständeratskommission erteilte dem Begehren bereits am 12.11.25 in aller Deutlichkeit einen abschlägigen Entscheid (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Pro Memoria: Eine Ausgabe wird nur dann bewilligt, wenn beide Räte übereinstimmend zustimmen. Es war also bereits vor dem Startschuss der Werbekampagne absehbar, dass die hochsubventionierten Züge niemals abfahren werden. Trotzdem bewarb die SBB die Nachtzüge nach Malmö auf breiter Front, was einen entsprechend hohen Betrag gekostet haben muss. Auch staatspolitisch ist es unsensibel, wenn ein Bundesbetrieb die jüngsten politischen Entscheide des Parlaments ignoriert und werbetechnisch mit der grossen Kelle anrührt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p> </p><ul><li>Wie hoch waren die Kosten für Konzeption und Durchführung der Malmö-Werbung durch die SBB? </li><li>Warum wurde die Werbung für den Nachtzug nicht unmittelbar gestoppt, als am 12.11.2025 klar wurde, dass die Subventionen Schiffbruch erleiden würden?</li><li>Warum wurde die definitive Verabschiedung des Budgets 2026 der eidgenössischen Parlamente nicht grundsätzlich abgewartet, bis das Angebot konkretisiert und beworben wurde?</li></ul>
- Geldverschwendung II
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Für den Nachtzug nach Malmö hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Jahr 2025 Fördergelder im Umfang von 1,2</span><span> </span><span>Millionen Franken bewilligt, dies gestützt auf Artikel 37</span><em><span>a</span></em><span> des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes. Diese Mittel stammen aus Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge. Das Parlament hat die Erlöse aus diesen Versteigerungen für Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene zweckgebunden, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Aussage der SBB erfolgte die Finanzierung der Werbung über das Budget des Internationalen Personenverkehrs der SBB, welcher insgesamt eigenwirtschaftlich ist, und nicht über die Versteigerungserlöse. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die SBB verfügen über eine gültige Vereinbarung für die Förderung des Nachtzugs nach Malmö bis 2030, welche unter Budgetvorbehalt steht. Die Vermarktungskampagne startete mit der Verkaufseröffnung der neuen Verbindung am 3. November 2025 und endete am 15.</span><span> </span><span>November 2025. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Eine Konkretisierung des Angebots erst nach dem Budgetentscheid war aufgrund von terminlichen Vorgaben bei der Trassenvergabe und der Komplexität des Angebots nicht möglich. Erste Abklärungen erfolgten bereits 2024 und die Trassen für das Jahr 2026 mussten vorgängig bereits im Laufe des Jahres 2025 bestellt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAV hat mit der Verfügung vom 3. Juli 2025 das Gesuch zur Finanzierung einer neuen Nachtzugverbindung von Basel SBB nach Kopenhagen und Malmö ab April 2026 unter Budgetvorbehalt bewilligt, gestützt auf Artikel 37</span><em><span>a</span></em><span> des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes. Es benötigt einen Vorlauf, um eine neue Verbindung einführen zu können. Daher hat die SBB nach Verfügungserhalt die Arbeiten aufgenommen, um die Verbindung im April 2026 anbieten zu können. Eine Vorverkaufsfrist von 180 Tagen ist Standard, entspricht einem Kundenbedürfnis und hilft, eine hohe Auslastung und entsprechende Kundeneinnahmen zu generieren. </span></p></span>
- <p>Im Rahmen der Fragestunde habe ich den Bundesrat gefragt, wie viel Steuergeld die SBB verschwendet hätten, bei der Bewerbung der Nachtzüge nach Malmö (25.8282). Anstatt Transparenz für eine berechtigte Frage zu schaffen, zog es die Verwaltung vor, ausweichend und belehrend zu antworten sowie das Parlament in seiner Funktion zu geringschätzen. Ich stelle darum diese und weitere Fragen so lange, bis für den Steuerzahler Transparenz hergestellt ist.</p><p> </p><p>In der Antwort des Bundesrates wird behauptet, es handle sich nicht um Steuergeld, weil die Leistung aus Erlösen von Emissionsrechten finanziert sei. Allerdings sind auch dies Staatseinnahmen, die der Bevölkerung der Schweiz – letztlich unfreiwillig – abgenommen werden. In der Wahrnehmung handelt es sich damit durchaus um «Steuergeld». Im vorliegenden Fall handelt es sich auch defacto um Steuergeld, weil die SBB, die zu 100 % dem Bund gehört, die Gelder für die Nachtzüge letztlich <u>nicht</u> zugesprochen erhielten. Wer also hat unnötigerweise Werbung für Züge bezahlt, die den Bahnhof niemals verlassen werden? Die SBB, ergo der Bund, ergo der Steuerzahler!</p><p> </p><p>Obwohl die Leistung ursprünglich durch das Parlament bestellt war, war seit langer Zeit absehbar, dass das Parlament die Nachtzüge nach Malmö nicht bewilligen wird. Die Ständeratskommission erteilte dem Begehren bereits am 12.11.25 in aller Deutlichkeit einen abschlägigen Entscheid (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Pro Memoria: Eine Ausgabe wird nur dann bewilligt, wenn beide Räte übereinstimmend zustimmen. Es war also bereits vor dem Startschuss der Werbekampagne absehbar, dass die hochsubventionierten Züge niemals abfahren werden. Trotzdem bewarb die SBB die Nachtzüge nach Malmö auf breiter Front, was einen entsprechend hohen Betrag gekostet haben muss. Auch staatspolitisch ist es unsensibel, wenn ein Bundesbetrieb die jüngsten politischen Entscheide des Parlaments ignoriert und werbetechnisch mit der grossen Kelle anrührt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p> </p><ul><li>Wie hoch waren die Kosten für Konzeption und Durchführung der Malmö-Werbung durch die SBB? </li><li>Warum wurde die Werbung für den Nachtzug nicht unmittelbar gestoppt, als am 12.11.2025 klar wurde, dass die Subventionen Schiffbruch erleiden würden?</li><li>Warum wurde die definitive Verabschiedung des Budgets 2026 der eidgenössischen Parlamente nicht grundsätzlich abgewartet, bis das Angebot konkretisiert und beworben wurde?</li></ul>
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