Aktivrente zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung
- ShortId
-
25.4537
- Id
-
20254537
- Updated
-
12.02.2026 07:32
- Language
-
de
- Title
-
Aktivrente zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung
- AdditionalIndexing
-
28;44;2836;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die anhaltende Neu-Verrentung der Babyboomer-Kohorten sorgt für ein deutliches Mehrwachstum der AHV-Ausgaben. Voraussichtlich ab 2030 beginnt das Ausgabenwachstum allerdings wieder abzuflachen. Gemäss aktueller Projektionen ist die Verschiebung der Alterspyramide hin zu höheren Alterskategorien bis 2040 finanziell tragbar, zumindest sofern eine ausreichende nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Altersrente beschlossen wird und keine neuen zusätzlichen Leistungen eingeführt werden. Eine breitere Übersicht über die zukünftigen Auswirkungen der demografischen Entwicklung in der Schweiz bereitet der </span><a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/USAM6MWYef0H5RizyVHhU"><u><span>Bericht in Erfüllung des Po 23.3042 Bellaiche</span></u></a><span>.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Potenziell ja, sowohl für den Arbeitsmarkt als auch die AHV. Stärkere Anreize bringen tendenziell aber auch höhere Kosten bzw. verringerte Einnahmen mit sich: einerseits durch entgangene Steuereinnahmen bei Arbeitnehmenden, die auch ohne zusätzliche Steueranreize über das Referenzalter hinaus gearbeitet hätten, und andererseits durch möglicherweise höhere AHV-Altersrenten. Zudem provoziert eine pauschale Steuerentlastung Mitnahmeeffekte, welche durch gezieltere Massnahmen verhindert werden könnten. Letztlich werden in hohen Lebensaltern auch eher kleinere Beschäftigungsgrade gewählt. Daraus folgen relativ niedrige Entlohnungen und Beitragszahlungen. Der finanzielle Effekt solcher Steueranreize auf die AHV ist erwartungsgemäss also eher gering. Den Gesamteffekt auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft zu schätzen würde eine umfassende Forschungsarbeit erfordern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Ja.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 7. Ob das Modell der Aktivrente den gewünschten Effekt erzielt, kann derzeit noch nicht eindeutig bewertet werden. Autoren einer Studie kommen zum Schluss, dass die Beschäftigungseffekte der Aktivrente nur mit grosser Unsicherheit geschätzt werden können</span><span> </span><span>– und selbst bei optimistischer Schätzung falle ihr Beitrag gegen den Fachkräftemangel gering aus (S. Bach, et al: Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen</span><span> </span><span>– mit unsicheren Beschäftigungseffekten; abrufbar unter </span><a href="http://www.diw.de"><u><span>www.diw.de</span></u></a><span> > publikationen > diw wochenbericht > 25/2025</span><span></span><span>). Das deutsche und das schweizerische Sozialversicherungssystem unterscheiden sich grundlegend. Annahmen darüber zu treffen, welche Effekte das Modell der Aktivrente auf die Erwerbsbeteiligung von älteren Personen in der Schweiz und auf die Sozialwerke haben könnte, sind deshalb problematisch.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedete Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3172 Hegglin kommt zum Schluss, dass in der AHV mit AHV 21 bereits wirksame Massnahmen umgesetzt wurden und die Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit auch in der zweiten Säule steigen. Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit zu schaffen, ist eines der Hauptziele der Reform AHV2030. Derzeit bestehen keine steuerlichen Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Alter. Es bestehen aber Erwerbsanreize im AHV-Recht und bei Weiterführung der beruflichen und der gebundenen Vorsorge im Alter (vgl. Po. 25.4023 Rechsteiner). Eine Beurteilung der Wirksamkeit der Massnahmen im internationalen Vergleich durch den Bundesrat liegt nicht vor. Da sich die Rahmenbedingungen zwischen den Ländern stark unterscheiden, wäre ein solcher Vergleich nur eingeschränkt aussagekräftig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Aus Sicht der Arbeitnehmenden beinhalten AHV-Beiträge, soweit diese nicht rentenbildend sind, einen negativen Erwerbsanreiz. Mit dem Freibetrag wird diesem Anreiz allerdings entgegengewirkt. Die Besteuerung des Erwerbseinkommens erfolgt zwar im Einklang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen älteren Erwerbstätigen; der Progressionseffekt aus der Kumulation des Erwerbseinkommens mit den periodischen Vorsorgeeinkünften (nicht aufgeschobene AHV-Rente; Rente aus 2. Säule) kann jedoch den Abhalteeffekt aus der Besteuerung des Erwerbseinkommens verschärfen. Mit der Möglichkeit, die Rente bzw. die Altersleistung in der AHV und beruflichen Vorsorge aufzuschieben, kann dieser Abhalteeffekt aber verhindert werden.</span></p></span>
- <p>Am 5. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Aktivrente beschlossen. Die Zustimmung des deutschen Bundesrates ist für den 19. Dezember vorgesehen und scheint reine Formsache. </p><p> </p><p>Das Modell der Aktivrente ermutigt Erwerbstätige, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, über den Renteneintritt hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. Dabei können sie bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der steuerliche Anreiz gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder ob der Rentenbezug aufgeschoben ist.</p><p> </p><p>Die Aktivrente ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Damit wird das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen. Die Förderung der Aktivrente war in der Schweiz bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse, darunter die Motion 24.4517 und das Postulat 25.4023; nun könnte sich die Schweiz vom deutschen Modell inspirieren lassen. </p><p> </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die demografische Situation in der Schweiz?</p><p> </p><p>2. Kann eine Aktivrente gemäss dem deutschen Modell dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung abzufedern?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass erfahrene und spezialisierte Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz beitragen?</p><p> </p><p>4. Könnte das deutsche Modell positive Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung älterer Personen in der Schweiz haben?</p><p> </p><p>5. Welche steuerlichen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Anreize gibt es in der Schweiz, um die Fortführung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters gemäss AHV-Gesetzgebung zu fördern? Welche zusätzlichen Anreize sind vorgesehen? Wie beurteilt der Bundesrat ihre Wirksamkeit im internationalen Vergleich?</p><p> </p><p>6. Welche Hindernisse in den Steuer- und Sozialversicherungssystemen der Schweiz schmälern derzeit die Attraktivität einer freiwilligen Fortführung der Erwerbstätigkeit im Alter?</p><p> </p><p>7. Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer Aktivrente auf die Finanzierung der AHV und der beruflichen Vorsorge?</p>
- Aktivrente zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Die anhaltende Neu-Verrentung der Babyboomer-Kohorten sorgt für ein deutliches Mehrwachstum der AHV-Ausgaben. Voraussichtlich ab 2030 beginnt das Ausgabenwachstum allerdings wieder abzuflachen. Gemäss aktueller Projektionen ist die Verschiebung der Alterspyramide hin zu höheren Alterskategorien bis 2040 finanziell tragbar, zumindest sofern eine ausreichende nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Altersrente beschlossen wird und keine neuen zusätzlichen Leistungen eingeführt werden. Eine breitere Übersicht über die zukünftigen Auswirkungen der demografischen Entwicklung in der Schweiz bereitet der </span><a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/USAM6MWYef0H5RizyVHhU"><u><span>Bericht in Erfüllung des Po 23.3042 Bellaiche</span></u></a><span>.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Potenziell ja, sowohl für den Arbeitsmarkt als auch die AHV. Stärkere Anreize bringen tendenziell aber auch höhere Kosten bzw. verringerte Einnahmen mit sich: einerseits durch entgangene Steuereinnahmen bei Arbeitnehmenden, die auch ohne zusätzliche Steueranreize über das Referenzalter hinaus gearbeitet hätten, und andererseits durch möglicherweise höhere AHV-Altersrenten. Zudem provoziert eine pauschale Steuerentlastung Mitnahmeeffekte, welche durch gezieltere Massnahmen verhindert werden könnten. Letztlich werden in hohen Lebensaltern auch eher kleinere Beschäftigungsgrade gewählt. Daraus folgen relativ niedrige Entlohnungen und Beitragszahlungen. Der finanzielle Effekt solcher Steueranreize auf die AHV ist erwartungsgemäss also eher gering. Den Gesamteffekt auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft zu schätzen würde eine umfassende Forschungsarbeit erfordern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Ja.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 7. Ob das Modell der Aktivrente den gewünschten Effekt erzielt, kann derzeit noch nicht eindeutig bewertet werden. Autoren einer Studie kommen zum Schluss, dass die Beschäftigungseffekte der Aktivrente nur mit grosser Unsicherheit geschätzt werden können</span><span> </span><span>– und selbst bei optimistischer Schätzung falle ihr Beitrag gegen den Fachkräftemangel gering aus (S. Bach, et al: Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen</span><span> </span><span>– mit unsicheren Beschäftigungseffekten; abrufbar unter </span><a href="http://www.diw.de"><u><span>www.diw.de</span></u></a><span> > publikationen > diw wochenbericht > 25/2025</span><span></span><span>). Das deutsche und das schweizerische Sozialversicherungssystem unterscheiden sich grundlegend. Annahmen darüber zu treffen, welche Effekte das Modell der Aktivrente auf die Erwerbsbeteiligung von älteren Personen in der Schweiz und auf die Sozialwerke haben könnte, sind deshalb problematisch.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedete Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3172 Hegglin kommt zum Schluss, dass in der AHV mit AHV 21 bereits wirksame Massnahmen umgesetzt wurden und die Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit auch in der zweiten Säule steigen. Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit zu schaffen, ist eines der Hauptziele der Reform AHV2030. Derzeit bestehen keine steuerlichen Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Alter. Es bestehen aber Erwerbsanreize im AHV-Recht und bei Weiterführung der beruflichen und der gebundenen Vorsorge im Alter (vgl. Po. 25.4023 Rechsteiner). Eine Beurteilung der Wirksamkeit der Massnahmen im internationalen Vergleich durch den Bundesrat liegt nicht vor. Da sich die Rahmenbedingungen zwischen den Ländern stark unterscheiden, wäre ein solcher Vergleich nur eingeschränkt aussagekräftig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Aus Sicht der Arbeitnehmenden beinhalten AHV-Beiträge, soweit diese nicht rentenbildend sind, einen negativen Erwerbsanreiz. Mit dem Freibetrag wird diesem Anreiz allerdings entgegengewirkt. Die Besteuerung des Erwerbseinkommens erfolgt zwar im Einklang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen älteren Erwerbstätigen; der Progressionseffekt aus der Kumulation des Erwerbseinkommens mit den periodischen Vorsorgeeinkünften (nicht aufgeschobene AHV-Rente; Rente aus 2. Säule) kann jedoch den Abhalteeffekt aus der Besteuerung des Erwerbseinkommens verschärfen. Mit der Möglichkeit, die Rente bzw. die Altersleistung in der AHV und beruflichen Vorsorge aufzuschieben, kann dieser Abhalteeffekt aber verhindert werden.</span></p></span>
- <p>Am 5. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Aktivrente beschlossen. Die Zustimmung des deutschen Bundesrates ist für den 19. Dezember vorgesehen und scheint reine Formsache. </p><p> </p><p>Das Modell der Aktivrente ermutigt Erwerbstätige, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, über den Renteneintritt hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. Dabei können sie bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der steuerliche Anreiz gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder ob der Rentenbezug aufgeschoben ist.</p><p> </p><p>Die Aktivrente ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Damit wird das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen. Die Förderung der Aktivrente war in der Schweiz bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse, darunter die Motion 24.4517 und das Postulat 25.4023; nun könnte sich die Schweiz vom deutschen Modell inspirieren lassen. </p><p> </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die demografische Situation in der Schweiz?</p><p> </p><p>2. Kann eine Aktivrente gemäss dem deutschen Modell dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung abzufedern?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass erfahrene und spezialisierte Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz beitragen?</p><p> </p><p>4. Könnte das deutsche Modell positive Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung älterer Personen in der Schweiz haben?</p><p> </p><p>5. Welche steuerlichen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Anreize gibt es in der Schweiz, um die Fortführung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters gemäss AHV-Gesetzgebung zu fördern? Welche zusätzlichen Anreize sind vorgesehen? Wie beurteilt der Bundesrat ihre Wirksamkeit im internationalen Vergleich?</p><p> </p><p>6. Welche Hindernisse in den Steuer- und Sozialversicherungssystemen der Schweiz schmälern derzeit die Attraktivität einer freiwilligen Fortführung der Erwerbstätigkeit im Alter?</p><p> </p><p>7. Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer Aktivrente auf die Finanzierung der AHV und der beruflichen Vorsorge?</p>
- Aktivrente zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung
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