Anpassung der Prüfung und Anerkennung von Herdenschutzhunden
- ShortId
-
25.4541
- Id
-
20254541
- Updated
-
21.01.2026 16:31
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Prüfung und Anerkennung von Herdenschutzhunden
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gemäss der revidierten JSV müssen Herdenschutzhunde die Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bestehen, um anerkannt zu werden. Damit soll im Rahmen eines standardisierten Verfahrens sichergestellt werden, dass bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.</p><p> </p><p>Trotz der bereits im Rahmen der Interpellation 24.4046, noch vor der Anpassung der JSV, geäusserten Bedenken und Kritikpunkte erweist sich das mit der neuen Verordnung eingeführte standardisierte Prüfverfahren weiterhin als unzureichend und ungeeignet. Es trägt den örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend Rechnung und gewährleistet weder die öffentliche Sicherheit noch ein konfliktarmes Zusammenspiel mit touristischen Aktivitäten im Rahmen der Förderung des Ganzjahrestourismus, insbesondere im Sommer. Entsprechend ist die Prüfung stark umstritten:</p><ul><li>Die Hunde werden auf einem ihnen völlig fremden Gelände geprüft, das in keinem Zusammenhang mit ihrem gewohnten Einsatzgebiet steht.</li><li>Der Transport von Tieren zwischen verschiedenen Prüfstandorten birgt erhöhte gesundheitliche Risiken, insbesondere was die Ausbreitung von Krankheiten wie Moderhinke betrifft.</li><li>Das Prüfprotokoll sieht vor, dass der Hund ohne menschliche Begleitung und ohne Schutzzäune allein gelassen wird, was den üblichen Grundsätzen der Herdenschutzpraxis widerspricht.</li></ul><p> </p><p>Das Beispiel des Kantons Wallis verdeutlicht diese Problematik: Im Jahr 2025 war die Zahl der Herdenschutzhunde, welche die Prüfung bestanden, gleich hoch wie die der Hunde, die sie nicht bestanden. Gleichzeitig wurden 87 Prozent der im selben Jahr im Kanton registrierten Zwischenfälle von Hunden verursacht, welche die Eignungsprüfung des BAFU bestanden hatten. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die bestehende Prüfung den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Ein Eignungsverfahren, das den Aspekt der öffentlichen Sicherheit nicht umfassend berücksichtigt, vermag weder eine wirksame Prävention noch ein harmonisches Zusammenspiel mit dem Tourismus sicherzustellen, noch bietet es den Tierhalterinnen und Tierhaltern eine Handhabe, um die ihnen übertragene Verantwortung wahrzunehmen.</p><p> </p><p>Die betroffenen Kantone verfolgen dennoch einen konstruktiven Ansatz, indem sie geeignete Prüfmodelle einbringen und ihre Mithilfe bei der Umsetzung zusichern. Sie fordern daher eine Überarbeitung der EBÜ. Trotz zahlreicher Treffen zwischen den Kantonen und dem BAFU konnte bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.</p><p> </p><p>Da sich die Zahl der auf nationaler Ebene verfügbaren Herdenschutzhunde in den letzten Jahren als unzureichend erwiesen hat, haben die betroffenen Kantone in enger Zusammenarbeit mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern proaktiv Massnahmen ergriffen, um den Herdenschutz angesichts der stetig zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren sicherzustellen.</p><p> </p><p>So hat beispielsweise der Kanton Wallis in den Jahren 2023 und 2024 dank eines vom Bund sowohl konzeptionell als auch finanziell unterstützten Ausbildungs- und Begleitprogramms zusätzlich 70 Hunde zugelassen. Die Gesamtkosten dieser Massnahmen beliefen sich auf 430 000 Franken. Die Hunde entsprachen den Erwartungen hinsichtlich ihrer Schutzfunktion und ihrer Sozialverträglichkeit vollumfänglich. Trotz dieser Erfahrungen sehen sich die Kantone weiterhin verpflichtet, ein Prüfverfahren anzuwenden, das von zahlreichen Akteuren als ungeeignet beurteilt wird.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 10d Absatz 4 der Jagdverordnung (JSV) dahingehend zu ändern, dass die Bedingungen für die Prüfung der Einsatzfähigkeit von Herdenschutzhunden überarbeitet werden; die Rückmeldungen der betroffenen Kantone sind dabei zu berücksichtigen. Der neue Wortlaut soll es ermöglichen, die Hunde unter realen Einsatzbedingungen direkt auf ihrer jeweiligen Alp zu beurteilen. Ziel dieser Änderung ist es, die Glaubwürdigkeit der Anerkennung von Herdenschutzhunden zu gewährleisten und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an die Sicherheit von Menschen und Tieren sowie auf gesundheitliche Aspekte.</p>
- Anpassung der Prüfung und Anerkennung von Herdenschutzhunden
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss der revidierten JSV müssen Herdenschutzhunde die Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bestehen, um anerkannt zu werden. Damit soll im Rahmen eines standardisierten Verfahrens sichergestellt werden, dass bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.</p><p> </p><p>Trotz der bereits im Rahmen der Interpellation 24.4046, noch vor der Anpassung der JSV, geäusserten Bedenken und Kritikpunkte erweist sich das mit der neuen Verordnung eingeführte standardisierte Prüfverfahren weiterhin als unzureichend und ungeeignet. Es trägt den örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend Rechnung und gewährleistet weder die öffentliche Sicherheit noch ein konfliktarmes Zusammenspiel mit touristischen Aktivitäten im Rahmen der Förderung des Ganzjahrestourismus, insbesondere im Sommer. Entsprechend ist die Prüfung stark umstritten:</p><ul><li>Die Hunde werden auf einem ihnen völlig fremden Gelände geprüft, das in keinem Zusammenhang mit ihrem gewohnten Einsatzgebiet steht.</li><li>Der Transport von Tieren zwischen verschiedenen Prüfstandorten birgt erhöhte gesundheitliche Risiken, insbesondere was die Ausbreitung von Krankheiten wie Moderhinke betrifft.</li><li>Das Prüfprotokoll sieht vor, dass der Hund ohne menschliche Begleitung und ohne Schutzzäune allein gelassen wird, was den üblichen Grundsätzen der Herdenschutzpraxis widerspricht.</li></ul><p> </p><p>Das Beispiel des Kantons Wallis verdeutlicht diese Problematik: Im Jahr 2025 war die Zahl der Herdenschutzhunde, welche die Prüfung bestanden, gleich hoch wie die der Hunde, die sie nicht bestanden. Gleichzeitig wurden 87 Prozent der im selben Jahr im Kanton registrierten Zwischenfälle von Hunden verursacht, welche die Eignungsprüfung des BAFU bestanden hatten. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die bestehende Prüfung den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Ein Eignungsverfahren, das den Aspekt der öffentlichen Sicherheit nicht umfassend berücksichtigt, vermag weder eine wirksame Prävention noch ein harmonisches Zusammenspiel mit dem Tourismus sicherzustellen, noch bietet es den Tierhalterinnen und Tierhaltern eine Handhabe, um die ihnen übertragene Verantwortung wahrzunehmen.</p><p> </p><p>Die betroffenen Kantone verfolgen dennoch einen konstruktiven Ansatz, indem sie geeignete Prüfmodelle einbringen und ihre Mithilfe bei der Umsetzung zusichern. Sie fordern daher eine Überarbeitung der EBÜ. Trotz zahlreicher Treffen zwischen den Kantonen und dem BAFU konnte bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.</p><p> </p><p>Da sich die Zahl der auf nationaler Ebene verfügbaren Herdenschutzhunde in den letzten Jahren als unzureichend erwiesen hat, haben die betroffenen Kantone in enger Zusammenarbeit mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern proaktiv Massnahmen ergriffen, um den Herdenschutz angesichts der stetig zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren sicherzustellen.</p><p> </p><p>So hat beispielsweise der Kanton Wallis in den Jahren 2023 und 2024 dank eines vom Bund sowohl konzeptionell als auch finanziell unterstützten Ausbildungs- und Begleitprogramms zusätzlich 70 Hunde zugelassen. Die Gesamtkosten dieser Massnahmen beliefen sich auf 430 000 Franken. Die Hunde entsprachen den Erwartungen hinsichtlich ihrer Schutzfunktion und ihrer Sozialverträglichkeit vollumfänglich. Trotz dieser Erfahrungen sehen sich die Kantone weiterhin verpflichtet, ein Prüfverfahren anzuwenden, das von zahlreichen Akteuren als ungeeignet beurteilt wird.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 10d Absatz 4 der Jagdverordnung (JSV) dahingehend zu ändern, dass die Bedingungen für die Prüfung der Einsatzfähigkeit von Herdenschutzhunden überarbeitet werden; die Rückmeldungen der betroffenen Kantone sind dabei zu berücksichtigen. Der neue Wortlaut soll es ermöglichen, die Hunde unter realen Einsatzbedingungen direkt auf ihrer jeweiligen Alp zu beurteilen. Ziel dieser Änderung ist es, die Glaubwürdigkeit der Anerkennung von Herdenschutzhunden zu gewährleisten und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an die Sicherheit von Menschen und Tieren sowie auf gesundheitliche Aspekte.</p>
- Anpassung der Prüfung und Anerkennung von Herdenschutzhunden
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