CO2-Kompensation nach 2030

ShortId
25.4543
Id
20254543
Updated
12.02.2026 07:31
Language
de
Title
CO2-Kompensation nach 2030
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1-2) Die Eckwerte, die der Bundesrat am 12. September 2025 beschlossen hat, ermöglichen grundsätzlich eine Erreichung der sektoriellen Richtwerte für Gebäude, Verkehr und Industrie gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310). Wie hoch die Verminderung der Treibhausgasemissionen im Inland effektiv ausfällt, welchen Beitrag ausländische Verminderungen leisten sollen und wie hoch eine allfällige Ziellücke ausfällt, ist von der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen abhängig. Deshalb ist hierzu derzeit noch keine Angabe möglich. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für die Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt dazu gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Regulierungsfolgenabschätzung durch. Teil davon ist auch eine Bilanz der Reduktionswirkung der einzelnen Massnahmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu beachten ist ferner, dass sich eine Verfehlung der Reduktionsziele für 2030 gemäss geltendem CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz auf die Zeit nach 2030 auswirken wird. Die Zielsetzung nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a KlG (Verminderung um 64 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2031-2040 gegenüber 1990) bringt mit sich, dass die bis 2030 ausbleibenden Verminderungen in der Folgeperiode nachgeholt werden müssen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) In seiner Botschaft zur Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (BBl 2022 2651) ist der Bundesrat für Verminderungen im Ausland von einem Preis von 35 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span> ausgegangen. Die Entwicklung der Preise ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Für das künftige Angebot von Auslandverminderungen relevant sind insbesondere die Umsetzung von Artikel 6.4 des Übereinkommens von Paris (SR 0.814.012) sowie die Ambition der Nationally Determined Contributions (NDC) der Herkunftsländer. Auf der Nachfrageseite tritt die EU in den Markt ein. Sie hat angekündigt, für ihr Klimaziel bis 2040 ebenfalls ausländische Verminderungen nutzen zu wollen. Tendenziell ist somit mit einer Steigerung der Preise für Auslandverminderungen zu rechnen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für Massnahmen im Inland sind die Kosten pro Tonne CO</span><sub><span>2 </span></sub><span>sehr unterschiedlich. Im Rahmen der Kompensationspflicht liegen sie aktuell bei durchschnittlich 110 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span>. Wie diverse Studien (u.a. die Dekarbonisierungskostenkurven des Beratungsunternehmens McKinsey aus dem Jahr 2022 (https://www.mckinsey.com/ch/overview &gt; Our Insights &gt; Klimastandort Schweiz) zeigen, gibt es bereits heute auch diverse Massnahmen mit deutlich tieferen Kosten. Die künftige Kostenentwicklung dürfte je nach Massnahme unterschiedlich verlaufen. Einige heute noch teure Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr oder Industrie dürften gemäss technologischem Fortschritt immer breitere Anwendung finden und dementsprechend günstiger werden. Andere Massnahmen dürften auch längerfristig über 100 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span> kosten. Um solche Massnahmen zu unterstützen, möchte der Bundesrat die Einnahmen aus dem geplanten neuen Emissionshandelssystem (EHS) für Brenn- und Treibstoffe sowie dem bereits bestehenden EHS für Industrieanlagen und die Luftfahrt möglichst vollständig zweckgebunden für die Dekarbonisierung einsetzen.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Eckwerte zur Klimapolitik nach 2030 entschieden, dass der Anteil der Inlandmassnahmen bis 2040 zunehmen soll. Ebenfalls hat er im Rahmen seiner neuen Nationally Determined Contribution (NDC) gegenüber der UNFCCC kommuniziert, dass der Auslandanteil bis 2035 bereits abnehmen soll. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten, um die Informationen über seine getroffenen Entscheide zu präzisieren:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Mit welcher inländischen Emissionsreduktion bis 2035 und bis 2040 rechnet der Bundesrat gemäss Entscheid zu den Eckwerten nach 2030? Hat er die Wirkung der einzelnen Massnahmen berechnet?</li><li>Wie gross bleibt die Ziellücke in Mio. t CO<sub>2</sub>eq bis 2035 und bis 2040, wenn die vom Bundesrat in den Eckwerten vorgeschlagenen Inlandmassnahmen nach 2030 in Kraft treten? Welche Ziellücke bleibt zur Erfüllung der Mehrjahresziele?</li><li>CO<sub>2</sub>-Zertifikate aus dem Ausland betrachtet der Bundesrat als günstiger als die Erreichung der Klimaziele im Inland. Worauf stützt sich dieser Preisvergleich? Wie sieht der Kostenvergleich bis 2050 aus, wenn die Emissionen bis dann dennoch im Inland reduziert werden müssen (also Vergleich Fr. pro Tonne zwischen (CO<sub>2</sub>-Zertifikat + spätere Reduktion im Inland) vs. Reduktion im Inland)?</li></ol>
  • CO2-Kompensation nach 2030
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1-2) Die Eckwerte, die der Bundesrat am 12. September 2025 beschlossen hat, ermöglichen grundsätzlich eine Erreichung der sektoriellen Richtwerte für Gebäude, Verkehr und Industrie gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310). Wie hoch die Verminderung der Treibhausgasemissionen im Inland effektiv ausfällt, welchen Beitrag ausländische Verminderungen leisten sollen und wie hoch eine allfällige Ziellücke ausfällt, ist von der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen abhängig. Deshalb ist hierzu derzeit noch keine Angabe möglich. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für die Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt dazu gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Regulierungsfolgenabschätzung durch. Teil davon ist auch eine Bilanz der Reduktionswirkung der einzelnen Massnahmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu beachten ist ferner, dass sich eine Verfehlung der Reduktionsziele für 2030 gemäss geltendem CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz auf die Zeit nach 2030 auswirken wird. Die Zielsetzung nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a KlG (Verminderung um 64 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2031-2040 gegenüber 1990) bringt mit sich, dass die bis 2030 ausbleibenden Verminderungen in der Folgeperiode nachgeholt werden müssen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) In seiner Botschaft zur Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (BBl 2022 2651) ist der Bundesrat für Verminderungen im Ausland von einem Preis von 35 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span> ausgegangen. Die Entwicklung der Preise ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Für das künftige Angebot von Auslandverminderungen relevant sind insbesondere die Umsetzung von Artikel 6.4 des Übereinkommens von Paris (SR 0.814.012) sowie die Ambition der Nationally Determined Contributions (NDC) der Herkunftsländer. Auf der Nachfrageseite tritt die EU in den Markt ein. Sie hat angekündigt, für ihr Klimaziel bis 2040 ebenfalls ausländische Verminderungen nutzen zu wollen. Tendenziell ist somit mit einer Steigerung der Preise für Auslandverminderungen zu rechnen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für Massnahmen im Inland sind die Kosten pro Tonne CO</span><sub><span>2 </span></sub><span>sehr unterschiedlich. Im Rahmen der Kompensationspflicht liegen sie aktuell bei durchschnittlich 110 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span>. Wie diverse Studien (u.a. die Dekarbonisierungskostenkurven des Beratungsunternehmens McKinsey aus dem Jahr 2022 (https://www.mckinsey.com/ch/overview &gt; Our Insights &gt; Klimastandort Schweiz) zeigen, gibt es bereits heute auch diverse Massnahmen mit deutlich tieferen Kosten. Die künftige Kostenentwicklung dürfte je nach Massnahme unterschiedlich verlaufen. Einige heute noch teure Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr oder Industrie dürften gemäss technologischem Fortschritt immer breitere Anwendung finden und dementsprechend günstiger werden. Andere Massnahmen dürften auch längerfristig über 100 Franken pro Tonne CO</span><sub><span>2</span></sub><span> kosten. Um solche Massnahmen zu unterstützen, möchte der Bundesrat die Einnahmen aus dem geplanten neuen Emissionshandelssystem (EHS) für Brenn- und Treibstoffe sowie dem bereits bestehenden EHS für Industrieanlagen und die Luftfahrt möglichst vollständig zweckgebunden für die Dekarbonisierung einsetzen.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Eckwerte zur Klimapolitik nach 2030 entschieden, dass der Anteil der Inlandmassnahmen bis 2040 zunehmen soll. Ebenfalls hat er im Rahmen seiner neuen Nationally Determined Contribution (NDC) gegenüber der UNFCCC kommuniziert, dass der Auslandanteil bis 2035 bereits abnehmen soll. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten, um die Informationen über seine getroffenen Entscheide zu präzisieren:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Mit welcher inländischen Emissionsreduktion bis 2035 und bis 2040 rechnet der Bundesrat gemäss Entscheid zu den Eckwerten nach 2030? Hat er die Wirkung der einzelnen Massnahmen berechnet?</li><li>Wie gross bleibt die Ziellücke in Mio. t CO<sub>2</sub>eq bis 2035 und bis 2040, wenn die vom Bundesrat in den Eckwerten vorgeschlagenen Inlandmassnahmen nach 2030 in Kraft treten? Welche Ziellücke bleibt zur Erfüllung der Mehrjahresziele?</li><li>CO<sub>2</sub>-Zertifikate aus dem Ausland betrachtet der Bundesrat als günstiger als die Erreichung der Klimaziele im Inland. Worauf stützt sich dieser Preisvergleich? Wie sieht der Kostenvergleich bis 2050 aus, wenn die Emissionen bis dann dennoch im Inland reduziert werden müssen (also Vergleich Fr. pro Tonne zwischen (CO<sub>2</sub>-Zertifikat + spätere Reduktion im Inland) vs. Reduktion im Inland)?</li></ol>
    • CO2-Kompensation nach 2030

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