Warum vermischt der Bundesrat im neuen ambulanten Tarif die Dignitäten?
- ShortId
-
25.4545
- Id
-
20254545
- Updated
-
18.02.2026 20:57
- Language
-
de
- Title
-
Warum vermischt der Bundesrat im neuen ambulanten Tarif die Dignitäten?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>1. – 3. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass das medizinische Fachwissen bei der Tarifgestaltung für ambulante ärztliche Leistungen berücksichtigt wird. Die Tarifstrukturen, aus denen sich das Gesamt-Tarifsystem zusammensetzt (TARDOC und Ambulante Pauschalen), wurden von den Verbänden der Leistungserbringer (FMH für die Ärzteschaft und H+ für die Spitäler) und den Verbänden der Versicherer, heute prio.swiss, entwickelt (Tarifautonomie). Zur Unterstützung bei der Anwendung und Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Tarifstrukturen haben die Tarifpartner die OAAT AG gegründet. Sie wird gesteuert und kontrolliert vom Verwaltungsrat, in welchem die Tarifpartner vertreten sind. Die Geschäftsstelle der OAAT AG wird zudem durch verschiedene Arbeitsgruppen unterstützt, die sich jeweils aus Fachexpertinnen und Fachexperten der Tarifpartner sowie mindestens einer Vertretung der OAAT-Geschäftsstelle zusammensetzen. Im Rahmen der Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems hat der Bundesrat die Tarifpartner zudem aufgefordert, die medizinischen Fachgesellschaften stärker in die Weiterentwicklung des Gesamt-Tarifsystems einzubeziehen. Die Leistungserbringer nehmen dabei eine zentrale Rolle ein und können durch ihr medizinisches Fachwissen sicherstellen, dass die Tarife inklusive auch die qualitativen Dignitäten aus medizinischer Sicht korrekt sind. </p><p> </p><p>4. – 6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Gesamt-Tarifsystem noch gewisse Mängel aufweist, die nach seiner Einführung behoben werden müssen. Da es jedoch insgesamt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, war es ihm ein Anliegen, dieses von den Tarifpartnern entwickelte Gesamt-Tarifsystem befristet zu genehmigen, damit die von allen Beteiligten als veraltet eingestufte Tarifstruktur TARMED rasch ersetzt werden kann. Nach seiner Einführung wird das Gesamt-Tarifsystem jedes Jahr weiterentwickelt. Für die Weiterentwicklung der qualitativen Dignitäten und für die Erarbeitung entsprechender Anträge an den Verwaltungsrat ist im Rahmen der OAAT AG die Arbeitsgruppe <em>Anwendungsmodalitäten und regeltechnische Tarifinterpretation</em> zuständig. Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Entwicklung der Tarifstrukturen Version 2027, das im Frühjahr 2025 durchgeführt wurde, sind namentlich Anträge zur Anpassung der Dignitäten eingegangen. Diese werden derzeit in der Arbeitsgruppe geprüft. Der Bundesrat erwartet, dass im Rahmen dieser Arbeiten allfällige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Dignitäten korrigiert werden.</p></span>
- <p>Bei den am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden ambulanten Tarifen zeigt sich, dass die zuständige Oragnisation ambulante Arzttarife (OAAT) dazu übergegangen ist, die qualitativen Dignitäten aufzuweichen und seit Dezember 2025 sogar eine «Bereinigung» derselben vornimmt. Die qualitative Dignität gibt an, welche Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweise) berechtigen, eine Leistung zulasten der Grundversicherung abzurechnen. Bei der neuen OAAT-Praxis wird jedoch deutlich: Die von der OAAT eingeläuteten Veränderungen sind willkürlich und sie entbehren jeglicher medizinischen Grundlage. Es wird zu Kostensteigerungen und zu Qualitätseinbussen bei den Behandlungen kommen. </p><p> </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat: </p><p> </p><ol><li>Die OAAT ist beauftragt, ambulante Pauschalen zu definieren. Weshalb weicht die OAAT, die in ihrer Organisation kein medizinisches Fachwissen aufweist, qualitative Dignitäten auf?</li><li>Qualitative Dignitäten sind wichtig für die Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit. Weshalb lässt der Bundesrat zu, dass eine betriebswirtschaftlich agierende OAAT diese Grundsätze in Frage stellt?</li><li>Entspricht Obiges dem Willen des Bundesrates?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass damit Behandlungen künftig teilweise von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, die dafür gar nicht ausgebildet sind?</li><li>Wie stellt er sich zum Problem, dass neu zugeordnete qualitative Dignitäten dafür sorgen, dass Kompetenzen und Wissen nicht mehr klar zugeordnet werden können?</li><li>Was sagt der Bundesrat dazu, dass die offizielle Erlangung medizinischer Facharzttiteln und Spezialisierungen unterhöhlt und stattdessen schlechtere Qualifikationen begünstigt werden?</li></ol><p> </p><p> </p>
- Warum vermischt der Bundesrat im neuen ambulanten Tarif die Dignitäten?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>1. – 3. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass das medizinische Fachwissen bei der Tarifgestaltung für ambulante ärztliche Leistungen berücksichtigt wird. Die Tarifstrukturen, aus denen sich das Gesamt-Tarifsystem zusammensetzt (TARDOC und Ambulante Pauschalen), wurden von den Verbänden der Leistungserbringer (FMH für die Ärzteschaft und H+ für die Spitäler) und den Verbänden der Versicherer, heute prio.swiss, entwickelt (Tarifautonomie). Zur Unterstützung bei der Anwendung und Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Tarifstrukturen haben die Tarifpartner die OAAT AG gegründet. Sie wird gesteuert und kontrolliert vom Verwaltungsrat, in welchem die Tarifpartner vertreten sind. Die Geschäftsstelle der OAAT AG wird zudem durch verschiedene Arbeitsgruppen unterstützt, die sich jeweils aus Fachexpertinnen und Fachexperten der Tarifpartner sowie mindestens einer Vertretung der OAAT-Geschäftsstelle zusammensetzen. Im Rahmen der Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems hat der Bundesrat die Tarifpartner zudem aufgefordert, die medizinischen Fachgesellschaften stärker in die Weiterentwicklung des Gesamt-Tarifsystems einzubeziehen. Die Leistungserbringer nehmen dabei eine zentrale Rolle ein und können durch ihr medizinisches Fachwissen sicherstellen, dass die Tarife inklusive auch die qualitativen Dignitäten aus medizinischer Sicht korrekt sind. </p><p> </p><p>4. – 6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Gesamt-Tarifsystem noch gewisse Mängel aufweist, die nach seiner Einführung behoben werden müssen. Da es jedoch insgesamt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, war es ihm ein Anliegen, dieses von den Tarifpartnern entwickelte Gesamt-Tarifsystem befristet zu genehmigen, damit die von allen Beteiligten als veraltet eingestufte Tarifstruktur TARMED rasch ersetzt werden kann. Nach seiner Einführung wird das Gesamt-Tarifsystem jedes Jahr weiterentwickelt. Für die Weiterentwicklung der qualitativen Dignitäten und für die Erarbeitung entsprechender Anträge an den Verwaltungsrat ist im Rahmen der OAAT AG die Arbeitsgruppe <em>Anwendungsmodalitäten und regeltechnische Tarifinterpretation</em> zuständig. Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Entwicklung der Tarifstrukturen Version 2027, das im Frühjahr 2025 durchgeführt wurde, sind namentlich Anträge zur Anpassung der Dignitäten eingegangen. Diese werden derzeit in der Arbeitsgruppe geprüft. Der Bundesrat erwartet, dass im Rahmen dieser Arbeiten allfällige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Dignitäten korrigiert werden.</p></span>
- <p>Bei den am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden ambulanten Tarifen zeigt sich, dass die zuständige Oragnisation ambulante Arzttarife (OAAT) dazu übergegangen ist, die qualitativen Dignitäten aufzuweichen und seit Dezember 2025 sogar eine «Bereinigung» derselben vornimmt. Die qualitative Dignität gibt an, welche Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweise) berechtigen, eine Leistung zulasten der Grundversicherung abzurechnen. Bei der neuen OAAT-Praxis wird jedoch deutlich: Die von der OAAT eingeläuteten Veränderungen sind willkürlich und sie entbehren jeglicher medizinischen Grundlage. Es wird zu Kostensteigerungen und zu Qualitätseinbussen bei den Behandlungen kommen. </p><p> </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat: </p><p> </p><ol><li>Die OAAT ist beauftragt, ambulante Pauschalen zu definieren. Weshalb weicht die OAAT, die in ihrer Organisation kein medizinisches Fachwissen aufweist, qualitative Dignitäten auf?</li><li>Qualitative Dignitäten sind wichtig für die Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit. Weshalb lässt der Bundesrat zu, dass eine betriebswirtschaftlich agierende OAAT diese Grundsätze in Frage stellt?</li><li>Entspricht Obiges dem Willen des Bundesrates?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass damit Behandlungen künftig teilweise von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, die dafür gar nicht ausgebildet sind?</li><li>Wie stellt er sich zum Problem, dass neu zugeordnete qualitative Dignitäten dafür sorgen, dass Kompetenzen und Wissen nicht mehr klar zugeordnet werden können?</li><li>Was sagt der Bundesrat dazu, dass die offizielle Erlangung medizinischer Facharzttiteln und Spezialisierungen unterhöhlt und stattdessen schlechtere Qualifikationen begünstigt werden?</li></ol><p> </p><p> </p>
- Warum vermischt der Bundesrat im neuen ambulanten Tarif die Dignitäten?
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