Gaza-Flottille. Keine Steuergelder für politische Selbstinszenierung im Ausland!

ShortId
25.4555
Id
20254555
Updated
10.02.2026 15:19
Language
de
Title
Gaza-Flottille. Keine Steuergelder für politische Selbstinszenierung im Ausland!
AdditionalIndexing
24;08;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>19 Schweizer Staatsangehörige haben sich trotz mehrfacher ausdrücklicher Warnungen des EDA freiwillig an der politisch motivierten Gaza-Flotille beteiligt. Der daraus resultierende konsularische Aufwand wurde durch ihr bewusstes und risikoreiches Handeln verursacht. Gemäss Auslandschweizergesetz ist der Bund berechtigt, konsularische Leistungen den Verursachern in Rechnung zu stellen. Medienberichten zufolge beläuft sich der effektiv entstandene Aufwand auf mehrere hundert Arbeitsstunden, während den Aktivisten lediglich geringe Pauschalbeträge verrechnet wurden. Damit drohen erhebliche Kosten zulasten der Allgemeinheit.</p><p>Zudem haben die Betroffenen angekündigt, die Rechnungen nicht zu bezahlen und den Rechtsweg bis vor internationale Gerichte zu beschreiten, was weitere Kosten verursachen kann. Es ist nicht vertretbar, dass politischer Aktivismus im Ausland durch ordentliche Bundesmittel oder zusätzliche Steuergelder finanziert wird. Können die Kosten nicht vollständig bei den Verursachern eingefordert werden, sollen sie konsequenterweise aus jenem ausserordentlichen Kredit gedeckt werden, der im direkten Zusammenhang mit Gaza steht. Politischer Aktivismus im Ausland darf nicht auf Kosten der Schweizer Steuerzahler gehen. Wer Warnungen ignoriert und Risiken bewusst in Kauf nimmt, muss die Konsequenzen tragen – und nicht die Allgemeinheit oder die humanitäre Hilfe. Aktionen wie die Gaza-Flotille dienen primär der politischen Selbstdarstellung und rechtfertigen keine staatliche Mitfinanzierung.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:<br>&nbsp;</p><ol><li>den vollständigen Aufwand für konsularische Schutzleistungen des EDA im Zusammenhang mit der sogenannten Gaza-Flotille den betroffenen Personen vollumfänglich und kostendeckend in Rechnung zu stellen; Rabatte oder Kulanzabzüge sind auszuschliessen;</li><li>sicherzustellen, dass nicht bezahlte oder bisher nicht in Rechnung gestellte konsularische Aufwände nicht zulasten des ordentlichen Budgets des EDA oder der Steuerzahlenden gehen, sondern aus dem vom Bundesrat beschlossenen Kredit von 23 Millionen Franken zur Unterstützung des «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East» gedeckt werden;</li><li>festzulegen, dass allfällige Verfahrens-, Betreibungs- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Forderungen ebenfalls aus diesem Kredit zu finanzieren sind, sofern sie nicht erfolgreich bei den Verursachern eingefordert werden können.</li></ol>
  • Gaza-Flottille. Keine Steuergelder für politische Selbstinszenierung im Ausland!
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>19 Schweizer Staatsangehörige haben sich trotz mehrfacher ausdrücklicher Warnungen des EDA freiwillig an der politisch motivierten Gaza-Flotille beteiligt. Der daraus resultierende konsularische Aufwand wurde durch ihr bewusstes und risikoreiches Handeln verursacht. Gemäss Auslandschweizergesetz ist der Bund berechtigt, konsularische Leistungen den Verursachern in Rechnung zu stellen. Medienberichten zufolge beläuft sich der effektiv entstandene Aufwand auf mehrere hundert Arbeitsstunden, während den Aktivisten lediglich geringe Pauschalbeträge verrechnet wurden. Damit drohen erhebliche Kosten zulasten der Allgemeinheit.</p><p>Zudem haben die Betroffenen angekündigt, die Rechnungen nicht zu bezahlen und den Rechtsweg bis vor internationale Gerichte zu beschreiten, was weitere Kosten verursachen kann. Es ist nicht vertretbar, dass politischer Aktivismus im Ausland durch ordentliche Bundesmittel oder zusätzliche Steuergelder finanziert wird. Können die Kosten nicht vollständig bei den Verursachern eingefordert werden, sollen sie konsequenterweise aus jenem ausserordentlichen Kredit gedeckt werden, der im direkten Zusammenhang mit Gaza steht. Politischer Aktivismus im Ausland darf nicht auf Kosten der Schweizer Steuerzahler gehen. Wer Warnungen ignoriert und Risiken bewusst in Kauf nimmt, muss die Konsequenzen tragen – und nicht die Allgemeinheit oder die humanitäre Hilfe. Aktionen wie die Gaza-Flotille dienen primär der politischen Selbstdarstellung und rechtfertigen keine staatliche Mitfinanzierung.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:<br>&nbsp;</p><ol><li>den vollständigen Aufwand für konsularische Schutzleistungen des EDA im Zusammenhang mit der sogenannten Gaza-Flotille den betroffenen Personen vollumfänglich und kostendeckend in Rechnung zu stellen; Rabatte oder Kulanzabzüge sind auszuschliessen;</li><li>sicherzustellen, dass nicht bezahlte oder bisher nicht in Rechnung gestellte konsularische Aufwände nicht zulasten des ordentlichen Budgets des EDA oder der Steuerzahlenden gehen, sondern aus dem vom Bundesrat beschlossenen Kredit von 23 Millionen Franken zur Unterstützung des «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East» gedeckt werden;</li><li>festzulegen, dass allfällige Verfahrens-, Betreibungs- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Forderungen ebenfalls aus diesem Kredit zu finanzieren sind, sofern sie nicht erfolgreich bei den Verursachern eingefordert werden können.</li></ol>
    • Gaza-Flottille. Keine Steuergelder für politische Selbstinszenierung im Ausland!

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