Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht

ShortId
25.4557
Id
20254557
Updated
18.02.2026 20:53
Language
de
Title
Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht
AdditionalIndexing
04;2811;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p><br>&nbsp;</p><p>Häusliche und sexuelle Gewalt dürfen in der Schweiz nicht geduldet werden. Eine wirksame Prävention muss frühzeitig einsetzen, da ein Teil schwerer Gewaltdelikte von Personen begangen wird, die nicht ausreichend über die in der Schweiz geltenden Grundwerte, insbesondere Gleichstellung, Kinderrechte sowie die straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert sind.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Integration setzt die verbindliche Anerkennung dieser Werte voraus. Die Ablehnung häuslicher und sexueller Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern müssen daher zwingender Bestandteil der Integrationsanforderungen sein. Klare Integrationspflichten ab dem ersten Aufenthaltstag, ergänzt durch obligatorische Schulungen, ermöglichen eine frühzeitige und wirksame Prävention.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Einheitliche und transparent geregelte Sanktionen bei Verstössen erhöhen die Rechtssicherheit und tragen wesentlich dazu bei, den Schutz von Frauen und Kindern nachhaltig zu verbessern.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Asylgesetz, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das Bürgerrechtsgesetz (BüG) sowie gegebenenfalls weitere Erlasse so anzupassen, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Ab der Ankunft in der Schweiz sind obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt durchzuführen und verbindlich in allen Integrationsprogrammen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verankern.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll zudem aufzuzeigen, welche Rechtsfolgen bei Verstössen gegen diese Integrationspflichten gelten und ob gesetzliche Anpassungen insbesondere im Hinblick auf Asylstatus, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Ausweisung erforderlich sind.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><br>&nbsp;</p><p>Häusliche und sexuelle Gewalt dürfen in der Schweiz nicht geduldet werden. Eine wirksame Prävention muss frühzeitig einsetzen, da ein Teil schwerer Gewaltdelikte von Personen begangen wird, die nicht ausreichend über die in der Schweiz geltenden Grundwerte, insbesondere Gleichstellung, Kinderrechte sowie die straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert sind.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Integration setzt die verbindliche Anerkennung dieser Werte voraus. Die Ablehnung häuslicher und sexueller Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern müssen daher zwingender Bestandteil der Integrationsanforderungen sein. Klare Integrationspflichten ab dem ersten Aufenthaltstag, ergänzt durch obligatorische Schulungen, ermöglichen eine frühzeitige und wirksame Prävention.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Einheitliche und transparent geregelte Sanktionen bei Verstössen erhöhen die Rechtssicherheit und tragen wesentlich dazu bei, den Schutz von Frauen und Kindern nachhaltig zu verbessern.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Asylgesetz, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das Bürgerrechtsgesetz (BüG) sowie gegebenenfalls weitere Erlasse so anzupassen, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Ab der Ankunft in der Schweiz sind obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt durchzuführen und verbindlich in allen Integrationsprogrammen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verankern.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll zudem aufzuzeigen, welche Rechtsfolgen bei Verstössen gegen diese Integrationspflichten gelten und ob gesetzliche Anpassungen insbesondere im Hinblick auf Asylstatus, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Ausweisung erforderlich sind.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht

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