Welche Beachtung wird den Schweizer Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 2045" geschenkt?

ShortId
25.4560
Id
20254560
Updated
24.02.2026 08:26
Language
de
Title
Welche Beachtung wird den Schweizer Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 2045" geschenkt?
AdditionalIndexing
2846;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. </span><span>Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist </span><span>(vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV)</span><span>. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien </span><span>(gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) </span><span>und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span></li></ol></span>
  • <p>Das Gutachten «Verkehr 2045» soll eine Priorisierung der Infrastrukturprojekte für den Zeitraum 2025–2045 vornehmen und als Grundlage für die Mobilitätspolitik des Bundes dienen. Es weist jedoch eine erhebliche Lücke auf: Die Agglomerationen, einschliesslich derer, die von einer grenzüberschreitenden Dynamik geprägt sind, werden darin nicht berücksichtigt. Im Gutachten selbst wird eingeräumt, dass diese nicht eingehend analysiert wurden (siehe Ziffer 4.6): Es wurden nur Projekte mit Investitionen von mehr als 50 Millionen Franken (etwa ein Drittel der Anträge) berücksichtigt, ohne deren Nutzen, räumliche Auswirkungen oder Konsistenz mit bestehenden Politiken zu analysieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweizer Agglomerationen – seien es die Metropolitanräume Genfersee, Zürich und Bern oder Regionen in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten wie Basel, St. Gallen oder dem Tessin – erbringen zusammen einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilitätsströme und internationaler Austausch.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Plant der Bund, ohne die spezifischen Bedürfnisse dieser Regionen – einschliesslich der grenzüberschreitenden Schnittstellen – zu berücksichtigen, so werden womöglich deren räumliche und wirtschaftliche Entwicklung und letztlich auch das nationale Wachstum gefährdet. In einer nachhaltigen und gerechten Infrastrukturpolitik muss für die Agglomerationen daher eine umfassender systemischer und verkehrsträgerübergreifender Ansatz berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie begründet der Bundesrat den Umstand, dass die Agglomerationen im Gutachten Weidmann nicht eingehend analysiert worden sind, obwohl sich in ihnen Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und oft auch grenzüberschreitende Dynamiken konzentrieren, die für das ganze Land von wesentlicher Bedeutung sind?</li><li>Wie gedenkt er diese Lücke in der nächsten Botschaft NAF/STEP Bahn 2050 zu schliessen und die Bedürfnisse der Städte und der Grenzregionen zu berücksichtigen?</li><li>Sieht er, dass dieses Versäumnis die regionalen Ungleichgewichte zu verschärfen droht, insbesondere zum Nachteil der für den nationalen Wohlstand wichtigen Grenzregionen?</li><li>Wie gedenkt er, den wirtschaftlichen Vorteilen der Agglomerationsprogramme (Produktivität, Attraktivität, Steuern) besser Rechnung zu tragen, um deren Beurteilung im Rahmen von «Verkehr 2045» zu verbessern?</li></ol>
  • Welche Beachtung wird den Schweizer Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 2045" geschenkt?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. </span><span>Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist </span><span>(vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV)</span><span>. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien </span><span>(gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) </span><span>und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span></li></ol></span>
    • <p>Das Gutachten «Verkehr 2045» soll eine Priorisierung der Infrastrukturprojekte für den Zeitraum 2025–2045 vornehmen und als Grundlage für die Mobilitätspolitik des Bundes dienen. Es weist jedoch eine erhebliche Lücke auf: Die Agglomerationen, einschliesslich derer, die von einer grenzüberschreitenden Dynamik geprägt sind, werden darin nicht berücksichtigt. Im Gutachten selbst wird eingeräumt, dass diese nicht eingehend analysiert wurden (siehe Ziffer 4.6): Es wurden nur Projekte mit Investitionen von mehr als 50 Millionen Franken (etwa ein Drittel der Anträge) berücksichtigt, ohne deren Nutzen, räumliche Auswirkungen oder Konsistenz mit bestehenden Politiken zu analysieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweizer Agglomerationen – seien es die Metropolitanräume Genfersee, Zürich und Bern oder Regionen in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten wie Basel, St. Gallen oder dem Tessin – erbringen zusammen einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilitätsströme und internationaler Austausch.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Plant der Bund, ohne die spezifischen Bedürfnisse dieser Regionen – einschliesslich der grenzüberschreitenden Schnittstellen – zu berücksichtigen, so werden womöglich deren räumliche und wirtschaftliche Entwicklung und letztlich auch das nationale Wachstum gefährdet. In einer nachhaltigen und gerechten Infrastrukturpolitik muss für die Agglomerationen daher eine umfassender systemischer und verkehrsträgerübergreifender Ansatz berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie begründet der Bundesrat den Umstand, dass die Agglomerationen im Gutachten Weidmann nicht eingehend analysiert worden sind, obwohl sich in ihnen Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und oft auch grenzüberschreitende Dynamiken konzentrieren, die für das ganze Land von wesentlicher Bedeutung sind?</li><li>Wie gedenkt er diese Lücke in der nächsten Botschaft NAF/STEP Bahn 2050 zu schliessen und die Bedürfnisse der Städte und der Grenzregionen zu berücksichtigen?</li><li>Sieht er, dass dieses Versäumnis die regionalen Ungleichgewichte zu verschärfen droht, insbesondere zum Nachteil der für den nationalen Wohlstand wichtigen Grenzregionen?</li><li>Wie gedenkt er, den wirtschaftlichen Vorteilen der Agglomerationsprogramme (Produktivität, Attraktivität, Steuern) besser Rechnung zu tragen, um deren Beurteilung im Rahmen von «Verkehr 2045» zu verbessern?</li></ol>
    • Welche Beachtung wird den Schweizer Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 2045" geschenkt?

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