Unbürokratische Entlastung bei invasiven Schadorganismen

ShortId
25.4562
Id
20254562
Updated
18.02.2026 20:52
Language
de
Title
Unbürokratische Entlastung bei invasiven Schadorganismen
AdditionalIndexing
52;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Phytosanitäre Lagen wie der Japankäfer führen innert Tagen zu einschneidenden Auflagen: Transportverbote, Hygienepflichten, Warenvernichtung. Diese Massnahmen sind sachlich notwendig, bringen Betriebe aber rasch in Liquiditäts- und Planungsprobleme mit Folgen für Aufträge, Personal und Kundschaft.</p><p>&nbsp;</p><p>Zwar bestehen Billigkeitsabfindungen und Vorschüsse, doch die Praxis zeigt Hürden bei Tempo, Kostenklarheit und Koordination. Die Resilienz der betroffenen Wertschöpfungsketten ist jedoch zentral für die Versorgungssicherheit. Darum braucht es eine präzisere, effizientere und subsidiäre Weiterentwicklung der bestehenden Abläufe und Instrumente; ergänzt durch gezielte Förderung der betrieblichen Prävention.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Auftreten von invasiven Schadorganismen wie dem Japankäfer und die notwendigen behördlichen Massnahmen für Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe grosse betriebliche Herausforderungen bedeuten können. Rasches Handeln und die angeordneten Massnahmen sind erforderlich, um die Pflanzengesundheit zu schützen und die langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die grosse Herausforderung liegt in der begrenzten Planbarkeit: Neue invasive Schadorganismen treten oft unerwartet auf. Behörden und Betriebe können solche Situationen nur begrenzt voraussehen. Entscheidend ist deshalb, dass im Bedarfsfall rasch finanzielle Mittel für die Ausrichtung von Abfindungen an Betriebe und die Vermeidung von Härtefällen verfügbar sind. Der Bund stellt hierfür einen Kredit für Bekämpfungsmassnahmen bereit. Der Kredit ist mit hoher Flexibilität ausgestaltet, um rasch reagieren zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) und die dazugehörigen Verordnungen regeln klar, wer im Bereich der Pflanzengesundheit zuständig ist und welche Entschädigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Es existieren bereits bewährte Strukturen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Branchen, die laufend überprüft, weiterentwickelt und verbessert werden. Der Bundesrat wird diese Zusammenarbeit weiterführen und auf der Grundlage der laufenden Erfahrungen kontinuierlich weiter stärken. Ein zusätzlicher Prüf- und Berichtauftrag ist hierfür nicht erforderlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn das Bundesamt für Landwirtschaft oder die Kantone Massnahmen gegen invasive Schadorganismen, die den Gartenbau oder die Landwirtschaft gefährden, anordnen und dadurch Schäden entstehen, können sie in begründeten Fällen Abfindungen an Betriebe ausrichten. Der Gesetzgeber hat diese Entschädigungen bewusst als Ausnahmeinstrument ohne Rechtsanspruch ausgestaltet. Die Abfindungen werden nach dem Billigkeitsprinzip, nach definierten Kriterien und von Fall zu Fall bemessen. Durch phytosanitäre Massnahmen verursachte Kosten wie z.&nbsp;B. Ertragsausfälle oder Betriebsunterbrüche gehören grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko von Gartenbau- und Landwirtschaftsbetrieben. Die Umsetzung der mit dem Postulatsbericht zu prüfenden Massnahmen würde einen Paradigmenwechsel von der Vermeidung von Härtefällen zur vollständigen Übernahme dieser Risiken durch den Staat bedeuten. Das würde eine Revision der gesetzlichen Grundlagen, vertiefte finanzielle Prüfungen und voraussichtlich mehr personelle und finanzielle Ressourcen für Bund und Kantone erfordern.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Jahr 2024 das Bekämpfungssystem geprüft und dabei auch die Entschädigungen unter die Lupe genommen (EFK-24420, Bericht vom 10.03.2025). Sie sah bezüglich der Abfindungen an geschädigte Betriebe keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe, die wegen äusserer Einflüsse (z. B. invasive Schadorganismen wie der Japankäfer) kurzfristig und umfassend von bundesrechtlich angeordneten Massnahmen betroffen sind, wirksam, rasch und unbürokratisch entlastet und unterstützt werden können. Dies unter gleichzeitiger Wahrung der Ziele der Pflanzengesundheit und der Versorgungssicherheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Der&nbsp;Bericht soll insbesondere:</p><ol><li>Prozess- und Fristenoptimierungen bei Billigkeitsabfindungen und Vorschusszahlungen prüfen.</li><li>klären, wie Folge- und Betriebsunterbruchskosten besser berücksichtigt oder rechtlich präzisiert werden können.</li><li>finanzielle Überbrückungsinstrumente evaluieren und deren Auslösung, Zuständigkeit und Rückabwicklung definieren.</li><li>die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Branchen verbessern (One-Stop-Shop, Rollenklärung EPSD/KPSD, Notfallpläne, Austauschveranstaltungen, Kommunikationshilfen, Mindest-Vorlaufzeiten soweit verantwortbar).</li><li>aufzeigen, wie Massnahmen bei systemrelevanten Teilbranchen so gestaltet werden, um Pflanzengesundheit und Versorgungssicherheit kohärent zu sichern.</li><li>prüfen, wie Versicherungs- und Selbsthilfelösungen mit staatlichen Instrumenten subsidiär verzahnt werden können.</li><li>prüfen, wie präventive betriebliche Resilienz gegen invasive Organismen im Rahmen bestehender Förderinstrumente (insb. SVV 913.1) unterstützt werden kann.</li></ol>
  • Unbürokratische Entlastung bei invasiven Schadorganismen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Phytosanitäre Lagen wie der Japankäfer führen innert Tagen zu einschneidenden Auflagen: Transportverbote, Hygienepflichten, Warenvernichtung. Diese Massnahmen sind sachlich notwendig, bringen Betriebe aber rasch in Liquiditäts- und Planungsprobleme mit Folgen für Aufträge, Personal und Kundschaft.</p><p>&nbsp;</p><p>Zwar bestehen Billigkeitsabfindungen und Vorschüsse, doch die Praxis zeigt Hürden bei Tempo, Kostenklarheit und Koordination. Die Resilienz der betroffenen Wertschöpfungsketten ist jedoch zentral für die Versorgungssicherheit. Darum braucht es eine präzisere, effizientere und subsidiäre Weiterentwicklung der bestehenden Abläufe und Instrumente; ergänzt durch gezielte Förderung der betrieblichen Prävention.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Auftreten von invasiven Schadorganismen wie dem Japankäfer und die notwendigen behördlichen Massnahmen für Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe grosse betriebliche Herausforderungen bedeuten können. Rasches Handeln und die angeordneten Massnahmen sind erforderlich, um die Pflanzengesundheit zu schützen und die langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die grosse Herausforderung liegt in der begrenzten Planbarkeit: Neue invasive Schadorganismen treten oft unerwartet auf. Behörden und Betriebe können solche Situationen nur begrenzt voraussehen. Entscheidend ist deshalb, dass im Bedarfsfall rasch finanzielle Mittel für die Ausrichtung von Abfindungen an Betriebe und die Vermeidung von Härtefällen verfügbar sind. Der Bund stellt hierfür einen Kredit für Bekämpfungsmassnahmen bereit. Der Kredit ist mit hoher Flexibilität ausgestaltet, um rasch reagieren zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) und die dazugehörigen Verordnungen regeln klar, wer im Bereich der Pflanzengesundheit zuständig ist und welche Entschädigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Es existieren bereits bewährte Strukturen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Branchen, die laufend überprüft, weiterentwickelt und verbessert werden. Der Bundesrat wird diese Zusammenarbeit weiterführen und auf der Grundlage der laufenden Erfahrungen kontinuierlich weiter stärken. Ein zusätzlicher Prüf- und Berichtauftrag ist hierfür nicht erforderlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn das Bundesamt für Landwirtschaft oder die Kantone Massnahmen gegen invasive Schadorganismen, die den Gartenbau oder die Landwirtschaft gefährden, anordnen und dadurch Schäden entstehen, können sie in begründeten Fällen Abfindungen an Betriebe ausrichten. Der Gesetzgeber hat diese Entschädigungen bewusst als Ausnahmeinstrument ohne Rechtsanspruch ausgestaltet. Die Abfindungen werden nach dem Billigkeitsprinzip, nach definierten Kriterien und von Fall zu Fall bemessen. Durch phytosanitäre Massnahmen verursachte Kosten wie z.&nbsp;B. Ertragsausfälle oder Betriebsunterbrüche gehören grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko von Gartenbau- und Landwirtschaftsbetrieben. Die Umsetzung der mit dem Postulatsbericht zu prüfenden Massnahmen würde einen Paradigmenwechsel von der Vermeidung von Härtefällen zur vollständigen Übernahme dieser Risiken durch den Staat bedeuten. Das würde eine Revision der gesetzlichen Grundlagen, vertiefte finanzielle Prüfungen und voraussichtlich mehr personelle und finanzielle Ressourcen für Bund und Kantone erfordern.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Jahr 2024 das Bekämpfungssystem geprüft und dabei auch die Entschädigungen unter die Lupe genommen (EFK-24420, Bericht vom 10.03.2025). Sie sah bezüglich der Abfindungen an geschädigte Betriebe keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe, die wegen äusserer Einflüsse (z. B. invasive Schadorganismen wie der Japankäfer) kurzfristig und umfassend von bundesrechtlich angeordneten Massnahmen betroffen sind, wirksam, rasch und unbürokratisch entlastet und unterstützt werden können. Dies unter gleichzeitiger Wahrung der Ziele der Pflanzengesundheit und der Versorgungssicherheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Der&nbsp;Bericht soll insbesondere:</p><ol><li>Prozess- und Fristenoptimierungen bei Billigkeitsabfindungen und Vorschusszahlungen prüfen.</li><li>klären, wie Folge- und Betriebsunterbruchskosten besser berücksichtigt oder rechtlich präzisiert werden können.</li><li>finanzielle Überbrückungsinstrumente evaluieren und deren Auslösung, Zuständigkeit und Rückabwicklung definieren.</li><li>die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Branchen verbessern (One-Stop-Shop, Rollenklärung EPSD/KPSD, Notfallpläne, Austauschveranstaltungen, Kommunikationshilfen, Mindest-Vorlaufzeiten soweit verantwortbar).</li><li>aufzeigen, wie Massnahmen bei systemrelevanten Teilbranchen so gestaltet werden, um Pflanzengesundheit und Versorgungssicherheit kohärent zu sichern.</li><li>prüfen, wie Versicherungs- und Selbsthilfelösungen mit staatlichen Instrumenten subsidiär verzahnt werden können.</li><li>prüfen, wie präventive betriebliche Resilienz gegen invasive Organismen im Rahmen bestehender Förderinstrumente (insb. SVV 913.1) unterstützt werden kann.</li></ol>
    • Unbürokratische Entlastung bei invasiven Schadorganismen

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