Vollzug des Hamas-Verbots. Erste Bilanz

ShortId
25.4563
Id
20254563
Updated
18.02.2026 20:51
Language
de
Title
Vollzug des Hamas-Verbots. Erste Bilanz
AdditionalIndexing
09;2811;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>-</p>
  • <span><p>1. / 3. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (SR 122.1) am 15. Mai 2025 (nachfolgend: Hamas-Gesetz) hat die Bundesanwaltschaft gestützt auf Art. 260<sup>ter</sup> Strafgesetzbuch (SR 311.0) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 Hamas-Gesetz einzelne Strafverfahren eröffnet. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat bislang einige wenige mutmassliche Verstösse im Bereich Beteiligung an bzw. Unterstützung der terroristischen Organisation Hamas registriert. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit kann das fedpol, nach vorgängiger Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 bzw. Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) verfügen. Bislang wurden keine solchen Massnahmen gegen Personen mit direktem Hamas-Bezug erlassen. Einige wenige Fälle befinden sich aktuell in Prüfung.</p><p>Migrationsrechtliche Fernhaltemassnahmen des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden seit 2023 im System eMAP erfasst. Da in eMAP keine Erfassungsrubrik «Hamas-Bezug» besteht, ist eine diesbezügliche statistische Auswertung der Einreiseverbote nicht möglich. </p><p>&nbsp;</p><p>4. Das internationale Netzwerk der Hamas konzentrierte sich hauptsächlich auf Politik und Finanzierung. Allerdings riefen in den letzten Jahren einige Führungskräfte der Hamas dazu auf, Israelis und Juden ausserhalb Israels und des palästinensischen Gebiets anzugreifen. Ende 2023 wurden in Europa mehrere Personen verhaftet, die mutmasslich mit der Hamas in Verbindung standen. Im September und November 2025 wurden in Deutschland vier Personen festgenommen, die mutmasslich mit der Hamas in Verbindung stehen und an Anschlagsvorbereitungen beteiligt gewesen sein sollen. Die Hamas widersprach, mit den Verhafteten etwas zu tun zu haben. Die Verbindungen zwischen den Verhafteten und der Hamas sind noch nicht klar.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Zu Beginn des Asylverfahrens werden Asylsuchende in nationalen und internationalen Datenbanken überprüft. Das Schengener Informationssystem (SIS) sowie das Informationssystem von INTERPOL enthalten spezifische Kategorien, um Terrorverdächtige zu identifizieren. </p><p>Ergeben sich im Verlauf des Asylverfahren Hinweise auf Hamas-Verbindungen oder andere Terrorbezüge, werden diese dem NDB zur Prüfung und gegebenenfalls zur Ergreifung von Massnahmen übermittelt. Asyldossiers von Asylsuchenden aus bestimmten Ländern, die zusätzliche Kriterien einer gem. Art. 20 Abs 4 Nachrichtendienstgesetz (SR 121) nicht-öffentlichen Liste erfüllen, werden ebenfalls standardmässig dem NDB unterbreitet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Zur Personenidentifikation dienen der Abgleich biometrischer und alphanumerischer Daten, die Echtheitsprüfung von Ausweisdokumenten sowie die Auswertung von Datenträgern zur Bestimmung von Herkunft und Reiseweg. Der gesetzliche Zweck der Datenträgerauswertung liegt in der Vorbereitung des Asylentscheids sowie einer allfälligen Wegweisung, nicht in der polizeilichen Gefahrenabwehr. Das SEM muss indes bei Hinweisen auf Terrorverdacht die Polizeibehörden und den Nachrichtendienst informieren.</p></span>
  • <p>Seit dem 15. Mai 2025 ist das Hamasverbot in der Schweiz in Kraft. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch gewaltextremistische und terroristische Aktivitäten ist es entscheidend, das Hamasverbot auch wirklich anzuwenden. Zudem sind aktuelle Erkenntnisse ausländischer Dienste über Hamas-Zellen in Europa von Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p><br>1. Strafverfolgung: Wie viele mutmassliche Verstösse gegen das Hamas-Verbot wurden seit Inkrafttreten registriert, und wie viele Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft (oder kantonale Behörden) seither eröffnet?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Fernhaltemassnahmen: Wie viele Einreiseverbote oder Ausweisungen mit Hamas-Bezug wurden seit Anfang 2025 durch das Fedpol oder das SEM verfügt?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Verfahrenskontext: Wie viele der aktuell bei der Bundesanwaltschaft hängigen Terror-Verfahren weisen einen direkten oder indirekten Bezug zur Hamas oder deren Unterstützungsumfeld auf?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Internationale Kooperation: Welche Erkenntnisse hat der NDB aus der Aufdeckung von Hamas-Zellen in europäischen Nachbarstaaten gewonnen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Schweiz?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Asylwesen: Wie stellt das SEM sicher, dass Asylsuchende aus Krisengebieten systematisch auf Verbindungen zur Hamas geprüft werden?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Instrumentarium: Über welche spezifischen Instrumente zur Identifikation von Hamas-Angehörigen verfügen die Migrationsbehörden, und wie beurteilt der Bundesrat deren Zuverlässigkeit (z. B. Sprachanalysen, Auswertung von Datenträgern)?</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Vollzug des Hamas-Verbots. Erste Bilanz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>-</p>
    • <span><p>1. / 3. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (SR 122.1) am 15. Mai 2025 (nachfolgend: Hamas-Gesetz) hat die Bundesanwaltschaft gestützt auf Art. 260<sup>ter</sup> Strafgesetzbuch (SR 311.0) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 Hamas-Gesetz einzelne Strafverfahren eröffnet. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat bislang einige wenige mutmassliche Verstösse im Bereich Beteiligung an bzw. Unterstützung der terroristischen Organisation Hamas registriert. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit kann das fedpol, nach vorgängiger Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 bzw. Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) verfügen. Bislang wurden keine solchen Massnahmen gegen Personen mit direktem Hamas-Bezug erlassen. Einige wenige Fälle befinden sich aktuell in Prüfung.</p><p>Migrationsrechtliche Fernhaltemassnahmen des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden seit 2023 im System eMAP erfasst. Da in eMAP keine Erfassungsrubrik «Hamas-Bezug» besteht, ist eine diesbezügliche statistische Auswertung der Einreiseverbote nicht möglich. </p><p>&nbsp;</p><p>4. Das internationale Netzwerk der Hamas konzentrierte sich hauptsächlich auf Politik und Finanzierung. Allerdings riefen in den letzten Jahren einige Führungskräfte der Hamas dazu auf, Israelis und Juden ausserhalb Israels und des palästinensischen Gebiets anzugreifen. Ende 2023 wurden in Europa mehrere Personen verhaftet, die mutmasslich mit der Hamas in Verbindung standen. Im September und November 2025 wurden in Deutschland vier Personen festgenommen, die mutmasslich mit der Hamas in Verbindung stehen und an Anschlagsvorbereitungen beteiligt gewesen sein sollen. Die Hamas widersprach, mit den Verhafteten etwas zu tun zu haben. Die Verbindungen zwischen den Verhafteten und der Hamas sind noch nicht klar.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Zu Beginn des Asylverfahrens werden Asylsuchende in nationalen und internationalen Datenbanken überprüft. Das Schengener Informationssystem (SIS) sowie das Informationssystem von INTERPOL enthalten spezifische Kategorien, um Terrorverdächtige zu identifizieren. </p><p>Ergeben sich im Verlauf des Asylverfahren Hinweise auf Hamas-Verbindungen oder andere Terrorbezüge, werden diese dem NDB zur Prüfung und gegebenenfalls zur Ergreifung von Massnahmen übermittelt. Asyldossiers von Asylsuchenden aus bestimmten Ländern, die zusätzliche Kriterien einer gem. Art. 20 Abs 4 Nachrichtendienstgesetz (SR 121) nicht-öffentlichen Liste erfüllen, werden ebenfalls standardmässig dem NDB unterbreitet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Zur Personenidentifikation dienen der Abgleich biometrischer und alphanumerischer Daten, die Echtheitsprüfung von Ausweisdokumenten sowie die Auswertung von Datenträgern zur Bestimmung von Herkunft und Reiseweg. Der gesetzliche Zweck der Datenträgerauswertung liegt in der Vorbereitung des Asylentscheids sowie einer allfälligen Wegweisung, nicht in der polizeilichen Gefahrenabwehr. Das SEM muss indes bei Hinweisen auf Terrorverdacht die Polizeibehörden und den Nachrichtendienst informieren.</p></span>
    • <p>Seit dem 15. Mai 2025 ist das Hamasverbot in der Schweiz in Kraft. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch gewaltextremistische und terroristische Aktivitäten ist es entscheidend, das Hamasverbot auch wirklich anzuwenden. Zudem sind aktuelle Erkenntnisse ausländischer Dienste über Hamas-Zellen in Europa von Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p><br>1. Strafverfolgung: Wie viele mutmassliche Verstösse gegen das Hamas-Verbot wurden seit Inkrafttreten registriert, und wie viele Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft (oder kantonale Behörden) seither eröffnet?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Fernhaltemassnahmen: Wie viele Einreiseverbote oder Ausweisungen mit Hamas-Bezug wurden seit Anfang 2025 durch das Fedpol oder das SEM verfügt?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Verfahrenskontext: Wie viele der aktuell bei der Bundesanwaltschaft hängigen Terror-Verfahren weisen einen direkten oder indirekten Bezug zur Hamas oder deren Unterstützungsumfeld auf?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Internationale Kooperation: Welche Erkenntnisse hat der NDB aus der Aufdeckung von Hamas-Zellen in europäischen Nachbarstaaten gewonnen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Schweiz?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Asylwesen: Wie stellt das SEM sicher, dass Asylsuchende aus Krisengebieten systematisch auf Verbindungen zur Hamas geprüft werden?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Instrumentarium: Über welche spezifischen Instrumente zur Identifikation von Hamas-Angehörigen verfügen die Migrationsbehörden, und wie beurteilt der Bundesrat deren Zuverlässigkeit (z. B. Sprachanalysen, Auswertung von Datenträgern)?</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Vollzug des Hamas-Verbots. Erste Bilanz

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