Stopp dem Gewaltextremismus. Es braucht eine bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätigen und extremistischen Personen
- ShortId
-
25.4566
- Id
-
20254566
- Updated
-
21.01.2026 09:03
- Language
-
de
- Title
-
Stopp dem Gewaltextremismus. Es braucht eine bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätigen und extremistischen Personen
- AdditionalIndexing
-
04;09;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, namentlich die gewalttätigen Ausschreitungen vom 11. November in Bern, haben deutlich gezeigt, dass gewalttätige extremistische Gruppierungen an Stärke und Gewaltbereitschaft zunehmen. Die dabei begangenen Straftaten – darunter Brandstiftung, schwere Körperverletzung bis hin zu versuchter Tötung – verdeutlichen eine deutliche Eskalation extremistischer Gewalt.</p><p>Mangels einer gesetzlichen Grundlage ist der NDB heute weitgehend auf öffentlich zugängliche Quellen angewiesen. Angesichts der Schwere der begangenen Delikte und der zunehmenden Professionalisierung gewalttätiger extremistischer Strukturen ist dies unzureichend.</p><p>Das geltende NDG schliesst den Einsatz genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen wie die Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei gewalttätigem Extremismus ausdrücklich aus. Derartige Massnahmen sind derzeit nur bei Terrorismus, Atomwaffenproliferation oder der Bedrohung kritischer Infrastrukturen zulässig. Diese Rechtslage führt zu einer sicherheitspolitisch relevanten Lücke, da gewalttätige extremistische Bestrebungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, dem NDB jedoch keine wirksamen nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung stehen. Um die innere Sicherheit der Schweiz wirksam zu gewährleisten, muss gewalttätiger Extremismus daher ausdrücklich in den Katalog der Bedrohungen aufgenommen werden, bei denen genehmigungspflichtige nachrichtendienstliche Massnahmen zulässig sind.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 27 Absatz 1 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) dahingehend zu ändern, dass eine konkrete Bedrohung im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstaben a–e – und damit ausdrücklich auch der gewalttätige Extremismus – als Grundlage für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen gilt.</p>
- Stopp dem Gewaltextremismus. Es braucht eine bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätigen und extremistischen Personen
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, namentlich die gewalttätigen Ausschreitungen vom 11. November in Bern, haben deutlich gezeigt, dass gewalttätige extremistische Gruppierungen an Stärke und Gewaltbereitschaft zunehmen. Die dabei begangenen Straftaten – darunter Brandstiftung, schwere Körperverletzung bis hin zu versuchter Tötung – verdeutlichen eine deutliche Eskalation extremistischer Gewalt.</p><p>Mangels einer gesetzlichen Grundlage ist der NDB heute weitgehend auf öffentlich zugängliche Quellen angewiesen. Angesichts der Schwere der begangenen Delikte und der zunehmenden Professionalisierung gewalttätiger extremistischer Strukturen ist dies unzureichend.</p><p>Das geltende NDG schliesst den Einsatz genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen wie die Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei gewalttätigem Extremismus ausdrücklich aus. Derartige Massnahmen sind derzeit nur bei Terrorismus, Atomwaffenproliferation oder der Bedrohung kritischer Infrastrukturen zulässig. Diese Rechtslage führt zu einer sicherheitspolitisch relevanten Lücke, da gewalttätige extremistische Bestrebungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, dem NDB jedoch keine wirksamen nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung stehen. Um die innere Sicherheit der Schweiz wirksam zu gewährleisten, muss gewalttätiger Extremismus daher ausdrücklich in den Katalog der Bedrohungen aufgenommen werden, bei denen genehmigungspflichtige nachrichtendienstliche Massnahmen zulässig sind.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 27 Absatz 1 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) dahingehend zu ändern, dass eine konkrete Bedrohung im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstaben a–e – und damit ausdrücklich auch der gewalttätige Extremismus – als Grundlage für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen gilt.</p>
- Stopp dem Gewaltextremismus. Es braucht eine bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätigen und extremistischen Personen
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