Freie Meinungsbildung schützen. Verbot von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem Abstimmungstermin
- ShortId
-
25.4568
- Id
-
20254568
- Updated
-
11.02.2026 16:46
- Language
-
de
- Title
-
Freie Meinungsbildung schützen. Verbot von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem Abstimmungstermin
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Abstimmungsumfragen und die Berichterstattung darüber beeinflussen die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer stärker. Sie vermitteln Tendenzen und haben einen mobilisierenden oder demoralisierenden Einfluss. Dass Abstimmungsumfragen jeweils auch in der heissen Phase von Abstimmungskämpfen publiziert werden, ist dabei staatspolitisch heikel und sachlich nicht zu rechtfertigen.</p><p> </p><p>Das Beispiel der SRG-Trendumfrage, die am 17. September 2025 (11 Tage vor dem Abstimmungstermin) publiziert wurde, zeigt die Problematik deutlich auf. Einerseits hatten die Umfrageresultate eher wenig Relevanz, weil sie lediglich das Stimmungsbild der Befragten vom 3. bis 11. September 2025 widerspiegelten. Andererseits vermittelten die kommunizierten Ergebnisse im Fall des E-ID-Gesetzes, wonach nur 11 Prozent («eher dagegen») respektive 27 Prozent («bestimmt dagegen») Nein stimmen würden, in einer entscheidenden Phase des Abstimmungskampfes das Bild, dass die Vorlage bereits deutlich gescheitert sei. Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen das Gesetz engagiert haben, stellten deswegen ihre Aktivitäten ein. Das tatsächliche Abstimmungsergebnis fiel am 28. September 2025 allerdings sehr knapp aus. Lediglich rund 21'000 Stimmen machten den Unterschied aus (50,39 % Ja-Stimmen), was im krassen Widerspruch zur vermeintlichen Repräsentativität der Abstimmungsumfragen stand.</p><p> </p><p>Nationale Abstimmungsumfragen, die in den letzten dreissig Tagen vor einer eidgenössischen Volksabstimmung durchgeführt und veröffentlicht werden, erfüllen in der demokratischen Auseinandersetzung keinen wesentlichen Nutzen. Im Gegenteil: Sie beeinflussen das öffentliche Meinungsklima, sind teilweise irreführend und gefährden so die freie Willensbildung der Stimmbevölkerung, die als hohes Gut zu schützen ist.</p>
- <span><p><span>Seit den 1980er-Jahren wurden mehrere parlamentarische Vorstösse zur Regelung von politischen Umfragen eingereicht (insbesondere die Motionen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403"><u><span>15.3312</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20103642"><u><span>10.3642</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20043280"><u><span>04.3280</span></u></a><span> sowie die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20094057"><u><span>09.4057</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20073805"><u><span>07.3805</span></u></a><span>). Bisher hielt es das Parlament nicht für angebracht, eine entsprechende Regelung zu erlassen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Aussagekraft und der Einfluss politischer Umfragen werden in der Schweiz und im Ausland immer wieder diskutiert. Für den Kontext der schweizerischen Abstimmungsdemokratie gibt es keine klaren wissenschaftlichen Belege für einen «Umfrageeffekt» auf nationaler Ebene, der die Ergebnisse einer Abstimmung verändern oder taktische Entscheidungen begünstigen könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates könnte das vorgeschlagene Verbot einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit nach Artikel</span><span> </span><span>16 der Bundesverfassung (BV, SR</span><span> </span><span>101), die Medienfreiheit (Art.</span><span> </span><span>17 BV), die Autonomie in der Programmgestaltung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und des regionalen Service public (Art.</span><span> </span><span>93 Abs.</span><span> </span><span>3 BV) sowie die Wissenschaftsfreiheit (Art.</span><span> </span><span>20 BV) darstellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat betont, dass Umfragen ein Informationsinstrument sind. Weiter erinnert er daran, dass die Richtlinie</span><span> </span><span>3.7 des Presserats (in Kraft getreten am 1.</span><span> </span><span>Januar 2025; </span><a href="https://presserat.ch/de/newsletter_13/"><u><span>https://presserat.ch/de/newsletter_13/</span></u></a><span>) festlegt, dass dem Publikum alle Informationen zugänglich gemacht werden sollen, die für deren Verständnis notwendig sind, wie Zahl der befragten Personen, Repräsentativität, mögliche Fehlerquote, Erhebungsgebiet, Zeitraum der Befragung sowie Auftraggeberin/Auftraggeber. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Stimmberechtigten über ausreichend Informationen verfügen und in der Lage sind, die Ergebnisse von Umfragen richtig zu beurteilen. Daher hält er die Einführung eines gesetzlichen Verbotes, das den durch Steuergelder und Gebühren der öffentlichen Hand finanzierten Medien und Einrichtungen die Durchführung und Veröffentlichung von Abstimmungsumfragen in den letzten 30</span><span> </span><span>Tagen vor einem eidgenössischen Abstimmungstermin untersagt, für nicht angebracht. Er weist ausserdem darauf hin, dass gemäss den Richtlinien des Presserats und den berufsethischen Vorgaben der Branche Umfrageergebnisse und Medienanalysen nur bis zu zehn Tage vor dem Abstimmungstermin veröffentlicht werden dürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für den Bundesrat ist zudem unklar, welche Medien von der Motion betroffen wären. Der Bund unterstützt viele Medien, insbesondere im Rahmen der indirekten Presseförderung (Bundesmittel) und der Konzessionierung von Radio- und Fernsehprogrammen (SRG und regionaler Service public; Finanzierung aus den Einnahmen der Radio- und Fernsehabgaben). Zusätzlich subventionieren auch die Kantone und die Gemeinden die Medien auf unterschiedliche Weise. Selbst wenn Handlungsbedarf angezeigt wäre, brächte ein Verbot, das nur für bestimmte Medienkategorien und Umfragen gilt, weniger praktischen Nutzen und wäre auch weniger wirksam.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss dem Bundesrat würde eine restriktive Massnahme für bestimmte Akteurinnen und Akteure mit dem methodischen Wettbewerb zwischen Einrichtungen und dem Wettbewerb zwischen Medien kollidieren. Letzterer ist jedoch besonders wichtig, da er dazu beiträgt, die Transparenz zu gewährleisten, die Qualität der Umfragen sicherzustellen und sich kritisch mit den Umfragen auseinanderzusetzen ‒ Elemente, die für das reibungslose Funktionieren einer ausgewogenen demokratischen Information unerlässlich sind. Der Bundesrat setzt somit weiterhin auf Wettbewerb und Selbstregulierung des Bereichs statt auf Verbote.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass allen Medien und Einrichtungen, die durch Steuergelder und Gebühren der öffentlichen Hand finanziert werden, die Durchführung und Veröffentlichung von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem eidgenössischen Abstimmungstermin verboten werden. Dazu gehören namentlich die sogen. «Trend-Umfragen» der SRG und ähnliche Umfragen.</p>
- Freie Meinungsbildung schützen. Verbot von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem Abstimmungstermin
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Abstimmungsumfragen und die Berichterstattung darüber beeinflussen die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer stärker. Sie vermitteln Tendenzen und haben einen mobilisierenden oder demoralisierenden Einfluss. Dass Abstimmungsumfragen jeweils auch in der heissen Phase von Abstimmungskämpfen publiziert werden, ist dabei staatspolitisch heikel und sachlich nicht zu rechtfertigen.</p><p> </p><p>Das Beispiel der SRG-Trendumfrage, die am 17. September 2025 (11 Tage vor dem Abstimmungstermin) publiziert wurde, zeigt die Problematik deutlich auf. Einerseits hatten die Umfrageresultate eher wenig Relevanz, weil sie lediglich das Stimmungsbild der Befragten vom 3. bis 11. September 2025 widerspiegelten. Andererseits vermittelten die kommunizierten Ergebnisse im Fall des E-ID-Gesetzes, wonach nur 11 Prozent («eher dagegen») respektive 27 Prozent («bestimmt dagegen») Nein stimmen würden, in einer entscheidenden Phase des Abstimmungskampfes das Bild, dass die Vorlage bereits deutlich gescheitert sei. Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen das Gesetz engagiert haben, stellten deswegen ihre Aktivitäten ein. Das tatsächliche Abstimmungsergebnis fiel am 28. September 2025 allerdings sehr knapp aus. Lediglich rund 21'000 Stimmen machten den Unterschied aus (50,39 % Ja-Stimmen), was im krassen Widerspruch zur vermeintlichen Repräsentativität der Abstimmungsumfragen stand.</p><p> </p><p>Nationale Abstimmungsumfragen, die in den letzten dreissig Tagen vor einer eidgenössischen Volksabstimmung durchgeführt und veröffentlicht werden, erfüllen in der demokratischen Auseinandersetzung keinen wesentlichen Nutzen. Im Gegenteil: Sie beeinflussen das öffentliche Meinungsklima, sind teilweise irreführend und gefährden so die freie Willensbildung der Stimmbevölkerung, die als hohes Gut zu schützen ist.</p>
- <span><p><span>Seit den 1980er-Jahren wurden mehrere parlamentarische Vorstösse zur Regelung von politischen Umfragen eingereicht (insbesondere die Motionen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403"><u><span>15.3312</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20103642"><u><span>10.3642</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20043280"><u><span>04.3280</span></u></a><span> sowie die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20094057"><u><span>09.4057</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20073805"><u><span>07.3805</span></u></a><span>). Bisher hielt es das Parlament nicht für angebracht, eine entsprechende Regelung zu erlassen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Aussagekraft und der Einfluss politischer Umfragen werden in der Schweiz und im Ausland immer wieder diskutiert. Für den Kontext der schweizerischen Abstimmungsdemokratie gibt es keine klaren wissenschaftlichen Belege für einen «Umfrageeffekt» auf nationaler Ebene, der die Ergebnisse einer Abstimmung verändern oder taktische Entscheidungen begünstigen könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates könnte das vorgeschlagene Verbot einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit nach Artikel</span><span> </span><span>16 der Bundesverfassung (BV, SR</span><span> </span><span>101), die Medienfreiheit (Art.</span><span> </span><span>17 BV), die Autonomie in der Programmgestaltung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und des regionalen Service public (Art.</span><span> </span><span>93 Abs.</span><span> </span><span>3 BV) sowie die Wissenschaftsfreiheit (Art.</span><span> </span><span>20 BV) darstellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat betont, dass Umfragen ein Informationsinstrument sind. Weiter erinnert er daran, dass die Richtlinie</span><span> </span><span>3.7 des Presserats (in Kraft getreten am 1.</span><span> </span><span>Januar 2025; </span><a href="https://presserat.ch/de/newsletter_13/"><u><span>https://presserat.ch/de/newsletter_13/</span></u></a><span>) festlegt, dass dem Publikum alle Informationen zugänglich gemacht werden sollen, die für deren Verständnis notwendig sind, wie Zahl der befragten Personen, Repräsentativität, mögliche Fehlerquote, Erhebungsgebiet, Zeitraum der Befragung sowie Auftraggeberin/Auftraggeber. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Stimmberechtigten über ausreichend Informationen verfügen und in der Lage sind, die Ergebnisse von Umfragen richtig zu beurteilen. Daher hält er die Einführung eines gesetzlichen Verbotes, das den durch Steuergelder und Gebühren der öffentlichen Hand finanzierten Medien und Einrichtungen die Durchführung und Veröffentlichung von Abstimmungsumfragen in den letzten 30</span><span> </span><span>Tagen vor einem eidgenössischen Abstimmungstermin untersagt, für nicht angebracht. Er weist ausserdem darauf hin, dass gemäss den Richtlinien des Presserats und den berufsethischen Vorgaben der Branche Umfrageergebnisse und Medienanalysen nur bis zu zehn Tage vor dem Abstimmungstermin veröffentlicht werden dürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für den Bundesrat ist zudem unklar, welche Medien von der Motion betroffen wären. Der Bund unterstützt viele Medien, insbesondere im Rahmen der indirekten Presseförderung (Bundesmittel) und der Konzessionierung von Radio- und Fernsehprogrammen (SRG und regionaler Service public; Finanzierung aus den Einnahmen der Radio- und Fernsehabgaben). Zusätzlich subventionieren auch die Kantone und die Gemeinden die Medien auf unterschiedliche Weise. Selbst wenn Handlungsbedarf angezeigt wäre, brächte ein Verbot, das nur für bestimmte Medienkategorien und Umfragen gilt, weniger praktischen Nutzen und wäre auch weniger wirksam.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss dem Bundesrat würde eine restriktive Massnahme für bestimmte Akteurinnen und Akteure mit dem methodischen Wettbewerb zwischen Einrichtungen und dem Wettbewerb zwischen Medien kollidieren. Letzterer ist jedoch besonders wichtig, da er dazu beiträgt, die Transparenz zu gewährleisten, die Qualität der Umfragen sicherzustellen und sich kritisch mit den Umfragen auseinanderzusetzen ‒ Elemente, die für das reibungslose Funktionieren einer ausgewogenen demokratischen Information unerlässlich sind. Der Bundesrat setzt somit weiterhin auf Wettbewerb und Selbstregulierung des Bereichs statt auf Verbote.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass allen Medien und Einrichtungen, die durch Steuergelder und Gebühren der öffentlichen Hand finanziert werden, die Durchführung und Veröffentlichung von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem eidgenössischen Abstimmungstermin verboten werden. Dazu gehören namentlich die sogen. «Trend-Umfragen» der SRG und ähnliche Umfragen.</p>
- Freie Meinungsbildung schützen. Verbot von Abstimmungsumfragen in den letzten dreissig Tagen vor einem Abstimmungstermin
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