Mangelnde Beschäftigung von Ukrainern und Ukrainerinnen im Status S. Sanktionen für säumige Kantone

ShortId
25.4569
Id
20254569
Updated
18.02.2026 20:49
Language
de
Title
Mangelnde Beschäftigung von Ukrainern und Ukrainerinnen im Status S. Sanktionen für säumige Kantone
AdditionalIndexing
2811;44;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mittlerweile sollten 50 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz einen Job haben. Dieses Ziel setzte die Landesregierung. Doch es wurde nicht erreicht. Bis zum 30. Dezember letzten Jahres waren nur 12 280 Personen mit Status S erwerbstätig. Das sind 29,6 Prozent, also ein Drittel weniger als vorgegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch im 2025 sieht es nicht wesentlich besser aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei fällt auf, dass die gleichen Kantone, welche auch bei den Ausschaffungen voran liegen, hier die Ziele erfüllen - und die gleichen Kantone, bei welchen Schlendrian in Sachen Ausschaffungen herrscht, auch hier am unteren Ende der Tabelle zu finden sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diesem Schlendrian muss ein Riegel geschoben werden. Finanzielle Sanktionen werden Wirkung zeigen!<br>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <span><p>Dem Bundesrat ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, die Erwerbstätigenquote von Personen mit Status S weiter zu erhöhen. Per Ende November 2025 lag die Erwerbstätigenquote bei Personen mit Status S insgesamt bei 36%. Bei Personen, die 2022 eingereist sind und damit seit mindestens 3 Jahren anwesend sind, lag die Quote per Ende November 2025 bei etwa 46%. Diese Gruppe an Personen umfasst 70% des Gesamtbestandes der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz. Der Bundesrat hatte für diese Gruppe als Ziel eine Erwerbstätigenquote von 50% definiert. Die definitiven Werte per Ende 2025 werden im Rahmen der Asyl-Jahresstatistik Ende Februar 2026 vorliegen. </p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Entscheid des Bundesrats vom 28. Mai 2025 müssen Kantone mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Erwerbstätigenquote zusätzliche Massnahmen ergreifen, um das vom Bundesrat festgelegte Ziel zu erreichen (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; «Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern»). Die Situation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt wird dabei mitberücksichtigt. Diese Kantone werden ab 2026 verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel, die Erwerbstätigenquote zu steigern. Reichen diese kantonalen Massnahmen nicht, muss der Kanton sein System der Integrationsförderung extern evaluieren lassen. Da sich Integrationsmassnahmen in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf die Erwerbssituation auswirken, wird die Aufenthaltsdauer von Personen mit Status S berücksichtigt. </p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2024 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zusätzliche finanzielle Anreize für die Kantone zu prüfen, die die Zielvorgaben nicht erreichen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen ist damals zum Schluss gekommen, dass zusätzliche finanzielle Anreize für die Kantone nicht die gewünschte Wirkung bei der Erwerbsintegration erzielen würden. Der Bundesrat ist der Empfehlung der Arbeitsgruppe gefolgt und hat sich am 28. Mai 2025 gegen finanzielle Anreize in Form eines Malus ausgesprochen (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; «Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern»). </p><p>&nbsp;</p><p>Die erneute Prüfung zusätzlicher finanzieller Anreize für die Kantone würde zum heutigen Zeitpunkt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erbringen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Kantone, welche bei der Beschäftigung von Personen mit Status S die Mindestquote nicht erfüllen, finanziell sanktioniert werden können.</p>
  • Mangelnde Beschäftigung von Ukrainern und Ukrainerinnen im Status S. Sanktionen für säumige Kantone
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mittlerweile sollten 50 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz einen Job haben. Dieses Ziel setzte die Landesregierung. Doch es wurde nicht erreicht. Bis zum 30. Dezember letzten Jahres waren nur 12 280 Personen mit Status S erwerbstätig. Das sind 29,6 Prozent, also ein Drittel weniger als vorgegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch im 2025 sieht es nicht wesentlich besser aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei fällt auf, dass die gleichen Kantone, welche auch bei den Ausschaffungen voran liegen, hier die Ziele erfüllen - und die gleichen Kantone, bei welchen Schlendrian in Sachen Ausschaffungen herrscht, auch hier am unteren Ende der Tabelle zu finden sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diesem Schlendrian muss ein Riegel geschoben werden. Finanzielle Sanktionen werden Wirkung zeigen!<br>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <span><p>Dem Bundesrat ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, die Erwerbstätigenquote von Personen mit Status S weiter zu erhöhen. Per Ende November 2025 lag die Erwerbstätigenquote bei Personen mit Status S insgesamt bei 36%. Bei Personen, die 2022 eingereist sind und damit seit mindestens 3 Jahren anwesend sind, lag die Quote per Ende November 2025 bei etwa 46%. Diese Gruppe an Personen umfasst 70% des Gesamtbestandes der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz. Der Bundesrat hatte für diese Gruppe als Ziel eine Erwerbstätigenquote von 50% definiert. Die definitiven Werte per Ende 2025 werden im Rahmen der Asyl-Jahresstatistik Ende Februar 2026 vorliegen. </p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Entscheid des Bundesrats vom 28. Mai 2025 müssen Kantone mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Erwerbstätigenquote zusätzliche Massnahmen ergreifen, um das vom Bundesrat festgelegte Ziel zu erreichen (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; «Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern»). Die Situation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt wird dabei mitberücksichtigt. Diese Kantone werden ab 2026 verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel, die Erwerbstätigenquote zu steigern. Reichen diese kantonalen Massnahmen nicht, muss der Kanton sein System der Integrationsförderung extern evaluieren lassen. Da sich Integrationsmassnahmen in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf die Erwerbssituation auswirken, wird die Aufenthaltsdauer von Personen mit Status S berücksichtigt. </p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2024 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zusätzliche finanzielle Anreize für die Kantone zu prüfen, die die Zielvorgaben nicht erreichen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen ist damals zum Schluss gekommen, dass zusätzliche finanzielle Anreize für die Kantone nicht die gewünschte Wirkung bei der Erwerbsintegration erzielen würden. Der Bundesrat ist der Empfehlung der Arbeitsgruppe gefolgt und hat sich am 28. Mai 2025 gegen finanzielle Anreize in Form eines Malus ausgesprochen (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; «Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern»). </p><p>&nbsp;</p><p>Die erneute Prüfung zusätzlicher finanzieller Anreize für die Kantone würde zum heutigen Zeitpunkt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erbringen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Kantone, welche bei der Beschäftigung von Personen mit Status S die Mindestquote nicht erfüllen, finanziell sanktioniert werden können.</p>
    • Mangelnde Beschäftigung von Ukrainern und Ukrainerinnen im Status S. Sanktionen für säumige Kantone

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