Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?
- ShortId
-
25.4570
- Id
-
20254570
- Updated
-
11.02.2026 16:46
- Language
-
de
- Title
-
Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?
- AdditionalIndexing
-
09;08;15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Tessin ist das Thema Zollkontrollen und grenzüberschreitende Sicherheit oft Gegenstand heftigen Unmuts. Gerechterweise muss man allerdings die wichtige Arbeit anerkennen, die das BAZG trotz begrenzter Ressourcen täglich leistet. Die in letzter Zeit erzielten Ergebnisse, insbesondere in der Region Mendrisio, belegen die Wirksamkeit der Massnahmen des BAZG: Grosse Mengen von Betäubungsmitteln wurden beschlagnahmt, zahlreiche nicht vorschriftsmässige Fahrzeuge wurden kontrolliert, nach gesuchten Personen wird gefahndet und illegale Aktivitäten werden bekämpft.</p><p>Neben diesem Engagement befindet sich das Tessin jedoch weiterhin in einer besonders heiklen Lage, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein strukturelles Problem betrifft Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Wirtschaftsakteure aus Italien, die täglich in unser Gebiet einreisen und unter schwer kontrollierbaren Bedingungen Dienstleistungen erbringen. Diese Situation benachteiligt die KMU und die Handwerksbetriebe im Tessin, die strenge Vorschriften und Auflagen einhalten müssen, aber einem oft unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sind, dem mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer systematisch beizukommen ist.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Grenzübergänge mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet sind, stellt sich die Frage, welches Potenzial die neuen Technologien bieten. Im Zeitalter der künstlichen Intelligenz könnten ein automatisiertes Auslesen der Kennzeichen von Nutzfahrzeugen und deren Abgleich mit den Genehmigungen und obligatorischen Meldungen der Kleinunternehmerinnen und -unternehmer gezieltere und effektivere Kontrollen ermöglichen - auch ohne Personalaufstockung.</p>
- <span><p><span>Für die Durchführung von Arbeitsmarktkontrollen und die Gewerbeaufsicht sind grundsätzlich die kantonalen Behörden auf ihrem Gebiet zuständig. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist an der Grenze sowie im Grenzraum präsent und kontrolliert im Rahmen seines Auftrages lage- und risikoabhängig den grenzüberschreitenden Waren und Personenverkehr. Im Zwischengelände erfolgen die Kontrollen durch mobile Patrouillen des BAZG. Im Rahmen von Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts führt das BAZG auch Personenkontrollen durch, bei welchen unter anderem die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen überprüft werden. Gestützt auf Artikel 97 des Zollgesetzes (SR </span><em><span>631.0</span></em><span>) hat der Kanton Tessin verschiedene polizeiliche Kompetenzen an das BAZG delegiert, unter anderem auch eine Erledigungskompetenz im Bereich der Missachtung der Melde- und Bewilligungspflicht. Das BAZG arbeitet dabei im Tessin auch mit der Kantonspolizei und der Interprofessionellen Kontrollvereinigung (IKV) zusammen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1./2. In den Jahren 2022 bis 2025 führte das BAZG im Kanton Tessin insgesamt 195 gezielte Kontrollaktionen im Verbund mit Partnerbehörden durch. Im Rahmen der ordentlichen Aufgabentätigkeit führt das BAZG zudem lageabhängig auch verkehrspolizeiliche Kontrollen (VPK) durch. Im Kanton Tessin hat das BAZG dabei folgende Feststellungen gemacht: </span></p><p><span> </span></p><table><tbody><tr><td><p><strong><span>Jahr</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2022</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2023</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2024</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2025</span></strong></p></td></tr><tr><td><p><span>Anzahl VPK</span></p></td><td><p><span>23 613</span></p></td><td><p><span>23</span><span> </span><span>558</span></p></td><td><p><span>21</span><span> </span><span>792</span></p></td><td><p><span>15</span><span> </span><span>734</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Anzahl VPK mit Unstimmigkeiten</span></p></td><td><p><span>3 849</span></p></td><td><p><span>3</span><span> </span><span>597</span></p></td><td><p><span>3</span><span> </span><span>593</span></p></td><td><p><span>2</span><span> </span><span>222</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Anteil Unstimmigkeiten in %</span></p></td><td><p><span>16.3</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>15.3</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>16.5</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>14.1</span><span> </span><span>%</span></p></td></tr></tbody></table><p><span> </span></p><p><span>Bei Personenkontrollen erfasst das BAZG nur Kontrollen, bei denen Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Entsprechend kann keine Aussage darüber gemacht werden, wie viele Kontrollen insgesamt durchgeführt wurden und wie hoch der prozentuale Anteil der festgestellten Unstimmigkeiten ist. Bei den gemeinsamen Kontrollen mit der IKV werden jedoch häufig Unstimmigkeiten festgestellt.</span><strong><span> </span></strong><span>Besteht im Rahmen dieser Kontrollen des BAZG ein Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit, macht es eine entsprechende Meldung an das kantonale Arbeitsamt. Insgesamt wurden im Tessin an der Grenze und im Inland die folgenden Feststellungen in diesem Bereich rapportiert:</span></p><p><span> </span></p><table><tbody><tr><td><p><strong><span>Jahr</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2022</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2023</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2024</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2025</span></strong></p></td></tr><tr><td><p><span>Meldungen an das kantonale Arbeitsamt (EU-Staatsangehörige: Meldung/Bewilligung nötig)</span></p></td><td><p><span>518</span></p></td><td><p><span>545</span></p></td><td><p><span>477</span></p></td><td><p><span>449</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Personen mit Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit (Drittstaatsangehörige)</span></p></td><td><p><span>15</span></p></td><td><p><span>34</span></p></td><td><p><span>24</span></p></td><td><p><span>64</span></p></td></tr></tbody></table><p><span> </span></p><p><span>3. Für die Durchführung von Arbeitsmarktkontrollen</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>die Gewerbeaufsicht sind wie eingangs erwähnt grundsätzlich die kantonalen Behörden zuständig. Das BAZG führt derartige Kontrollen ergänzend im Rahmen seiner Zollkontrollen durch. Operative oder rechtliche Hindernisse bestehen aus Sicht des BAZG dabei nicht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das BAZG setzt derzeit keine produktiven KI-gestützten Systeme ein, erachtet den Einsatz von KI aber als sinnvoll. Aktuell werden konkrete Vorhaben evaluiert und in frühen Umsetzungsphasen getestet. Ziel ist es, den Nutzen und die Risiken transparent zu bewerten und darauf basierend den weiteren Einsatz zu planen. Ein allfälliger künftiger Einsatz von KI-Systemen erfolgt schrittweise, geordnet und unter Einhaltung der geltenden rechtlichen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Nach Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR </span><em><span>241</span></em><span>) kann der Bund, vertreten durch das SECO, gegen Unternehmen intervenieren, die unlautere Geschäftspraktiken begehen, wenn Kollektivinteressen verletzt oder bedroht sind. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes setzt dies voraus, dass das SECO eine grössere Anzahl von Beschwerden erhält. Dem SECO kommt nicht die Kompetenz zu, den Markt zu beobachten oder von Amtes wegen einzuschreiten. Insoweit hat der Bundesrat keine Massnahmen geplant.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie viele ausländische Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Nutzfahrzeuge kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auch in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien, im Tessin jährlich?</li><li>Wie viele Unregelmässigkeiten wurden dabei in den letzten Jahren festgestellt, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den durchgeführten Kontrollen?</li><li>Welches sind die wichtigsten operativen oder rechtlichen Hindernisse, die einer wirksameren Kontrolle dieser Aktivitäten im Wege stehen?</li><li>Wie weit ist die künstliche Intelligenz in den Ablauf der Zollkontrollen, insbesondere bei Warenkontrollen und Kontrollen von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern, integriert?</li><li>Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Kampf gegen den grenzüberschreitenden unlauteren Wettbewerb zum Schutz der Tessiner Unternehmen zu verstärken?</li></ol>
- Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Tessin ist das Thema Zollkontrollen und grenzüberschreitende Sicherheit oft Gegenstand heftigen Unmuts. Gerechterweise muss man allerdings die wichtige Arbeit anerkennen, die das BAZG trotz begrenzter Ressourcen täglich leistet. Die in letzter Zeit erzielten Ergebnisse, insbesondere in der Region Mendrisio, belegen die Wirksamkeit der Massnahmen des BAZG: Grosse Mengen von Betäubungsmitteln wurden beschlagnahmt, zahlreiche nicht vorschriftsmässige Fahrzeuge wurden kontrolliert, nach gesuchten Personen wird gefahndet und illegale Aktivitäten werden bekämpft.</p><p>Neben diesem Engagement befindet sich das Tessin jedoch weiterhin in einer besonders heiklen Lage, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein strukturelles Problem betrifft Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Wirtschaftsakteure aus Italien, die täglich in unser Gebiet einreisen und unter schwer kontrollierbaren Bedingungen Dienstleistungen erbringen. Diese Situation benachteiligt die KMU und die Handwerksbetriebe im Tessin, die strenge Vorschriften und Auflagen einhalten müssen, aber einem oft unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sind, dem mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer systematisch beizukommen ist.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Grenzübergänge mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet sind, stellt sich die Frage, welches Potenzial die neuen Technologien bieten. Im Zeitalter der künstlichen Intelligenz könnten ein automatisiertes Auslesen der Kennzeichen von Nutzfahrzeugen und deren Abgleich mit den Genehmigungen und obligatorischen Meldungen der Kleinunternehmerinnen und -unternehmer gezieltere und effektivere Kontrollen ermöglichen - auch ohne Personalaufstockung.</p>
- <span><p><span>Für die Durchführung von Arbeitsmarktkontrollen und die Gewerbeaufsicht sind grundsätzlich die kantonalen Behörden auf ihrem Gebiet zuständig. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist an der Grenze sowie im Grenzraum präsent und kontrolliert im Rahmen seines Auftrages lage- und risikoabhängig den grenzüberschreitenden Waren und Personenverkehr. Im Zwischengelände erfolgen die Kontrollen durch mobile Patrouillen des BAZG. Im Rahmen von Zollkontrollen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts führt das BAZG auch Personenkontrollen durch, bei welchen unter anderem die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen überprüft werden. Gestützt auf Artikel 97 des Zollgesetzes (SR </span><em><span>631.0</span></em><span>) hat der Kanton Tessin verschiedene polizeiliche Kompetenzen an das BAZG delegiert, unter anderem auch eine Erledigungskompetenz im Bereich der Missachtung der Melde- und Bewilligungspflicht. Das BAZG arbeitet dabei im Tessin auch mit der Kantonspolizei und der Interprofessionellen Kontrollvereinigung (IKV) zusammen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1./2. In den Jahren 2022 bis 2025 führte das BAZG im Kanton Tessin insgesamt 195 gezielte Kontrollaktionen im Verbund mit Partnerbehörden durch. Im Rahmen der ordentlichen Aufgabentätigkeit führt das BAZG zudem lageabhängig auch verkehrspolizeiliche Kontrollen (VPK) durch. Im Kanton Tessin hat das BAZG dabei folgende Feststellungen gemacht: </span></p><p><span> </span></p><table><tbody><tr><td><p><strong><span>Jahr</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2022</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2023</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2024</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2025</span></strong></p></td></tr><tr><td><p><span>Anzahl VPK</span></p></td><td><p><span>23 613</span></p></td><td><p><span>23</span><span> </span><span>558</span></p></td><td><p><span>21</span><span> </span><span>792</span></p></td><td><p><span>15</span><span> </span><span>734</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Anzahl VPK mit Unstimmigkeiten</span></p></td><td><p><span>3 849</span></p></td><td><p><span>3</span><span> </span><span>597</span></p></td><td><p><span>3</span><span> </span><span>593</span></p></td><td><p><span>2</span><span> </span><span>222</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Anteil Unstimmigkeiten in %</span></p></td><td><p><span>16.3</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>15.3</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>16.5</span><span> </span><span>%</span></p></td><td><p><span>14.1</span><span> </span><span>%</span></p></td></tr></tbody></table><p><span> </span></p><p><span>Bei Personenkontrollen erfasst das BAZG nur Kontrollen, bei denen Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Entsprechend kann keine Aussage darüber gemacht werden, wie viele Kontrollen insgesamt durchgeführt wurden und wie hoch der prozentuale Anteil der festgestellten Unstimmigkeiten ist. Bei den gemeinsamen Kontrollen mit der IKV werden jedoch häufig Unstimmigkeiten festgestellt.</span><strong><span> </span></strong><span>Besteht im Rahmen dieser Kontrollen des BAZG ein Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit, macht es eine entsprechende Meldung an das kantonale Arbeitsamt. Insgesamt wurden im Tessin an der Grenze und im Inland die folgenden Feststellungen in diesem Bereich rapportiert:</span></p><p><span> </span></p><table><tbody><tr><td><p><strong><span>Jahr</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2022</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2023</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2024</span></strong></p></td><td><p><strong><span>2025</span></strong></p></td></tr><tr><td><p><span>Meldungen an das kantonale Arbeitsamt (EU-Staatsangehörige: Meldung/Bewilligung nötig)</span></p></td><td><p><span>518</span></p></td><td><p><span>545</span></p></td><td><p><span>477</span></p></td><td><p><span>449</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Personen mit Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit (Drittstaatsangehörige)</span></p></td><td><p><span>15</span></p></td><td><p><span>34</span></p></td><td><p><span>24</span></p></td><td><p><span>64</span></p></td></tr></tbody></table><p><span> </span></p><p><span>3. Für die Durchführung von Arbeitsmarktkontrollen</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>die Gewerbeaufsicht sind wie eingangs erwähnt grundsätzlich die kantonalen Behörden zuständig. Das BAZG führt derartige Kontrollen ergänzend im Rahmen seiner Zollkontrollen durch. Operative oder rechtliche Hindernisse bestehen aus Sicht des BAZG dabei nicht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das BAZG setzt derzeit keine produktiven KI-gestützten Systeme ein, erachtet den Einsatz von KI aber als sinnvoll. Aktuell werden konkrete Vorhaben evaluiert und in frühen Umsetzungsphasen getestet. Ziel ist es, den Nutzen und die Risiken transparent zu bewerten und darauf basierend den weiteren Einsatz zu planen. Ein allfälliger künftiger Einsatz von KI-Systemen erfolgt schrittweise, geordnet und unter Einhaltung der geltenden rechtlichen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Nach Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR </span><em><span>241</span></em><span>) kann der Bund, vertreten durch das SECO, gegen Unternehmen intervenieren, die unlautere Geschäftspraktiken begehen, wenn Kollektivinteressen verletzt oder bedroht sind. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes setzt dies voraus, dass das SECO eine grössere Anzahl von Beschwerden erhält. Dem SECO kommt nicht die Kompetenz zu, den Markt zu beobachten oder von Amtes wegen einzuschreiten. Insoweit hat der Bundesrat keine Massnahmen geplant.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie viele ausländische Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Nutzfahrzeuge kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auch in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien, im Tessin jährlich?</li><li>Wie viele Unregelmässigkeiten wurden dabei in den letzten Jahren festgestellt, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den durchgeführten Kontrollen?</li><li>Welches sind die wichtigsten operativen oder rechtlichen Hindernisse, die einer wirksameren Kontrolle dieser Aktivitäten im Wege stehen?</li><li>Wie weit ist die künstliche Intelligenz in den Ablauf der Zollkontrollen, insbesondere bei Warenkontrollen und Kontrollen von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern, integriert?</li><li>Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Kampf gegen den grenzüberschreitenden unlauteren Wettbewerb zum Schutz der Tessiner Unternehmen zu verstärken?</li></ol>
- Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?
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