Das Übel der gewalttätigen Asylsuchenden an der Wurzel bekämpfen. Ausweisung statt Sonderstrukturen

ShortId
25.4571
Id
20254571
Updated
11.02.2026 16:45
Language
de
Title
Das Übel der gewalttätigen Asylsuchenden an der Wurzel bekämpfen. Ausweisung statt Sonderstrukturen
AdditionalIndexing
2811;1216;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat angekündigt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) ab Sommer 2026 ein Pilotprojekt für den Umgang mit sogenannten «auffälligen» Asylsuchenden starten will, also Personen, die durch gewalttätiges oder schwerwiegend unangemessenes Verhalten den Betrieb der Bundesasylzentren stören. Das Projekt sieht vor, solche Personen in separaten Räumlichkeiten unterzubringen, die mit speziellen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sind, darunter auch im Zentrum Pasture in Balerna-Novazzano.</p><p>Laut SEM handelt es sich um einige Dutzend Personen, die jedoch unverhältnismässige Probleme in Bezug auf Sicherheit, Betrieb und Kosten verursachen können. Genau deshalb ist der vorgeschlagene Ansatz unverständlich: Anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und gewalttätige oder rückfällige Asylsuchende aus der Schweiz auszuweisen, entscheidet man sich für die Schaffung spezieller Einrichtungen, was zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führt.</p><p>Diese Strategie birgt die Gefahr, ein völlig falsches Signal zu senden: Wer schwerwiegend gegen die Regeln verstösst und die Sicherheit des Personals, anderer Asylsuchender und der Bevölkerung gefährdet, wird nicht wirksam bestraft, sondern in speziellen, kostspieligeren Einrichtungen auf Schweizer Gebiet untergebracht. Darüber hinaus werden Regionen, die bereits stark unter Druck stehen, wie beispielsweise das Tessin, mit zusätzlichen Belastungen und Risiken konfrontiert, ohne dass sie dabei mitreden können.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat misst einem konsequenten Wegweisungsvollzug in Zusammenarbeit mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Dies gilt sowohl bezüglich straffälliger Personen als auch anderen weggewiesenen Personen. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten und der engen Kooperation mit den Kantonen konnte die Anzahl der Ausreisen im Jahr 2024 erneut gesteigert werden. Der Bundesrat prüft zudem im Rahmen der Umsetzung der Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233082"><span>23.3082</span><span>&nbsp;</span></a><span>Salzmann «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» weitere Optimierungsmassnahmen, um die Anzahl der Ausreisen und Rückführungen weiter zu erhöhen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>An der nationalen Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben die drei Staatsebenen beschlossen, gemeinsam Gesetzesanpassungen zu prüfen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystems im Umgang mit straffälligen Personen weiter zu optimieren. Seit Mitte Juni 2025 führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) dazu gemeinsam mit den Kantonen ein auf zwölf Monate befristetes Pilotprojekt durch: Die Taskforce Intensivtäter im Ausländer- und Asylbereich. Das Ziel ist, Intensivtäter konsequent zu inhaftieren und Wegweisungen zu vollziehen. Dafür müssen die Migrations- und die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen eng zusammenarbeiten. Das Projekt endet mit einem Schlussbericht, welcher systematische Hindernisse wie auch wirksame Handlungsansätze im Umgang mit Intensivtätern aufzeigen soll. Die Erkenntnisse fliessen zudem in die laufenden Umsetzungsarbeiten von parlamentarischen Vorstössen bezüglich ausländerrechtlicher Zwangsmassnahmen ein (vgl. Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253105"><span>25.3105</span></a><span> Moser «Öffentliche Sicherheit: Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich»).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das SEM ist für die Sicherheit in den Bundesasylzentren (BAZ) zuständig. Die Sicherheit im öffentlichen Raum und der Strafvollzug liegen hingegen in der Verantwortung der Kantone. Im Rahmen des vom Motionär erwähnten Pilotprojekt des SEM wird geprüft, ob mit einer getrennten Unterbringung von Personen, welche den Betrieb erheblich stören, eine Entlastung für den Rest des Zentrums und die Umgebung des BAZ erreicht werden kann. Dieser Lösungsansatz in den BAZ stellt jedoch kein Ersatz für freiheitsentziehende oder andere strafrechtliche Massnahmen dar. Auch steht das Pilotprojekt nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine Massnahme des BAZ-internen Belegungsmanagements und nicht mit einer Verlegung ins BesoZ vergleichbar. Das Pilotprojekt zum Belegungsmanagement wird in bestehenden BAZ durch geringfügige bauliche Anpassungen kostenschonend umgesetzt und hat zum Ziel, die Sicherheit aller sich im BAZ aufhaltenden Personen und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten sowie die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ und in deren Umfeld weiter zu reduzieren. Gemäss ersten Einschätzungen des SEM ist bei einer gebäudeinternen Lösung pro Standort mit Investitionskosten im unteren sechsstelligen Bereich zu rechnen. Weitere Aufwendungen ergeben sich für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen. Ziel ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Umsetzung in Sachen Personal und Betrieb erfolgt kostenneutral. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, wird mittelfristig erwartet, dass durch eine getrennte Unterbringung innerhalb der BAZ gewisse Kosteneinsparungen in anderen Bereichen erwirkt werden. Beispielsweise sollen die Sicherheitsmassnahmen im Rest des Zentrums schrittweise reduziert werden können, weil diese gezielter und effizienter eingesetzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten und der neu lancierten Massnahmen sieht der Bundesrat aktuell keinen Anlass, noch weitere Massnahmen zu ergreifen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><ol><li>Der Ausweisung von Asylsuchenden, die sich in Asylzentren des Bundes gewalttätig verhalten oder schwerwiegende Verstösse gegen die Regeln begehen, ist Priorität einzuräumen, wobei die bestehenden gesetzlichen Grundlagen strikt anzuwenden sind.</li><li>Auf die Schaffung und Erweiterung von Sonderstrukturen für gewalttätige Asylsuchende ist zu verzichten, insbesondere wenn solche Lösungen mit höheren Kosten für die Allgemeinheit verbunden sind.</li><li>Es ist sicherzustellen, dass die Kosten für die Sicherheit und den Betrieb der Bundesasylzentren, einschliesslich etwaiger Pilotprojekte wie dem im Zentrum Pasture in Balerna-Novazzano geplanten, nicht ohne eine deutliche Verbesserung der Sicherheit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich belasten.</li></ol>
  • Das Übel der gewalttätigen Asylsuchenden an der Wurzel bekämpfen. Ausweisung statt Sonderstrukturen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat angekündigt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) ab Sommer 2026 ein Pilotprojekt für den Umgang mit sogenannten «auffälligen» Asylsuchenden starten will, also Personen, die durch gewalttätiges oder schwerwiegend unangemessenes Verhalten den Betrieb der Bundesasylzentren stören. Das Projekt sieht vor, solche Personen in separaten Räumlichkeiten unterzubringen, die mit speziellen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sind, darunter auch im Zentrum Pasture in Balerna-Novazzano.</p><p>Laut SEM handelt es sich um einige Dutzend Personen, die jedoch unverhältnismässige Probleme in Bezug auf Sicherheit, Betrieb und Kosten verursachen können. Genau deshalb ist der vorgeschlagene Ansatz unverständlich: Anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und gewalttätige oder rückfällige Asylsuchende aus der Schweiz auszuweisen, entscheidet man sich für die Schaffung spezieller Einrichtungen, was zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führt.</p><p>Diese Strategie birgt die Gefahr, ein völlig falsches Signal zu senden: Wer schwerwiegend gegen die Regeln verstösst und die Sicherheit des Personals, anderer Asylsuchender und der Bevölkerung gefährdet, wird nicht wirksam bestraft, sondern in speziellen, kostspieligeren Einrichtungen auf Schweizer Gebiet untergebracht. Darüber hinaus werden Regionen, die bereits stark unter Druck stehen, wie beispielsweise das Tessin, mit zusätzlichen Belastungen und Risiken konfrontiert, ohne dass sie dabei mitreden können.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat misst einem konsequenten Wegweisungsvollzug in Zusammenarbeit mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Dies gilt sowohl bezüglich straffälliger Personen als auch anderen weggewiesenen Personen. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten und der engen Kooperation mit den Kantonen konnte die Anzahl der Ausreisen im Jahr 2024 erneut gesteigert werden. Der Bundesrat prüft zudem im Rahmen der Umsetzung der Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233082"><span>23.3082</span><span>&nbsp;</span></a><span>Salzmann «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» weitere Optimierungsmassnahmen, um die Anzahl der Ausreisen und Rückführungen weiter zu erhöhen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>An der nationalen Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben die drei Staatsebenen beschlossen, gemeinsam Gesetzesanpassungen zu prüfen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystems im Umgang mit straffälligen Personen weiter zu optimieren. Seit Mitte Juni 2025 führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) dazu gemeinsam mit den Kantonen ein auf zwölf Monate befristetes Pilotprojekt durch: Die Taskforce Intensivtäter im Ausländer- und Asylbereich. Das Ziel ist, Intensivtäter konsequent zu inhaftieren und Wegweisungen zu vollziehen. Dafür müssen die Migrations- und die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen eng zusammenarbeiten. Das Projekt endet mit einem Schlussbericht, welcher systematische Hindernisse wie auch wirksame Handlungsansätze im Umgang mit Intensivtätern aufzeigen soll. Die Erkenntnisse fliessen zudem in die laufenden Umsetzungsarbeiten von parlamentarischen Vorstössen bezüglich ausländerrechtlicher Zwangsmassnahmen ein (vgl. Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253105"><span>25.3105</span></a><span> Moser «Öffentliche Sicherheit: Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich»).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das SEM ist für die Sicherheit in den Bundesasylzentren (BAZ) zuständig. Die Sicherheit im öffentlichen Raum und der Strafvollzug liegen hingegen in der Verantwortung der Kantone. Im Rahmen des vom Motionär erwähnten Pilotprojekt des SEM wird geprüft, ob mit einer getrennten Unterbringung von Personen, welche den Betrieb erheblich stören, eine Entlastung für den Rest des Zentrums und die Umgebung des BAZ erreicht werden kann. Dieser Lösungsansatz in den BAZ stellt jedoch kein Ersatz für freiheitsentziehende oder andere strafrechtliche Massnahmen dar. Auch steht das Pilotprojekt nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine Massnahme des BAZ-internen Belegungsmanagements und nicht mit einer Verlegung ins BesoZ vergleichbar. Das Pilotprojekt zum Belegungsmanagement wird in bestehenden BAZ durch geringfügige bauliche Anpassungen kostenschonend umgesetzt und hat zum Ziel, die Sicherheit aller sich im BAZ aufhaltenden Personen und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten sowie die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ und in deren Umfeld weiter zu reduzieren. Gemäss ersten Einschätzungen des SEM ist bei einer gebäudeinternen Lösung pro Standort mit Investitionskosten im unteren sechsstelligen Bereich zu rechnen. Weitere Aufwendungen ergeben sich für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen. Ziel ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Umsetzung in Sachen Personal und Betrieb erfolgt kostenneutral. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, wird mittelfristig erwartet, dass durch eine getrennte Unterbringung innerhalb der BAZ gewisse Kosteneinsparungen in anderen Bereichen erwirkt werden. Beispielsweise sollen die Sicherheitsmassnahmen im Rest des Zentrums schrittweise reduziert werden können, weil diese gezielter und effizienter eingesetzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten und der neu lancierten Massnahmen sieht der Bundesrat aktuell keinen Anlass, noch weitere Massnahmen zu ergreifen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><ol><li>Der Ausweisung von Asylsuchenden, die sich in Asylzentren des Bundes gewalttätig verhalten oder schwerwiegende Verstösse gegen die Regeln begehen, ist Priorität einzuräumen, wobei die bestehenden gesetzlichen Grundlagen strikt anzuwenden sind.</li><li>Auf die Schaffung und Erweiterung von Sonderstrukturen für gewalttätige Asylsuchende ist zu verzichten, insbesondere wenn solche Lösungen mit höheren Kosten für die Allgemeinheit verbunden sind.</li><li>Es ist sicherzustellen, dass die Kosten für die Sicherheit und den Betrieb der Bundesasylzentren, einschliesslich etwaiger Pilotprojekte wie dem im Zentrum Pasture in Balerna-Novazzano geplanten, nicht ohne eine deutliche Verbesserung der Sicherheit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich belasten.</li></ol>
    • Das Übel der gewalttätigen Asylsuchenden an der Wurzel bekämpfen. Ausweisung statt Sonderstrukturen

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