Mehr Schutzplätze für vulnerable Personen

ShortId
25.4573
Id
20254573
Updated
18.02.2026 20:48
Language
de
Title
Mehr Schutzplätze für vulnerable Personen
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat am 26. September 2025 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) veröffentlicht. Die Fachstellen und NGOs haben aus Sicht der Zivilgesellschaft Bilanz gezogen und am 28. Oktober 2025 einen Parallelbericht veröffentlich. Dieser zeigt deutlich: Die Schweiz schneidet bei der Umsetzung der Konvention ungenügend ab. Es fehlt an einer kohärenten nationalen Strategie, an ausreichenden finanziellen Mitteln sowie an einer systematischen Koordination zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft. Besonders kritisch sind die Defizite beim Schutz und der Unterstützung vulnerabler Gruppen wie etwa behinderte, geflüchteter oder LGBTIQ+-Personen.&nbsp;</p><p>Die starke Zunahme an geschlechterbezogener Gewalt im Jahr 2025 zeigt, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bereich Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination noch erhebliche Lücken bestehen. Es fehlt an Schutzunterkünften, insbesondere in ländlichen Gebieten<a href="applewebdata://483D86CB-2C46-4FFC-B15D-8172DDCF2E77#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://483D86CB-2C46-4FFC-B15D-8172DDCF2E77#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a>&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention"><u>https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention</u></a> (S.125 und S.149)</p>
  • <p>1. Der Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien des Europarates wie auch der Zweite Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) vom 26.&nbsp;September 2025 zeigen die umfangreichen Entwicklun­gen seit der letzten Berichterstattung von 2021 auf (www.ebg.admin.ch&nbsp;&gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Istanbul-Konvention). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesell­schaft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass viel erreicht wurde und verweist auf getroffene Massnahmen wie die Lancierung der Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt im November 2025, Massnahmen zur Prävention von Femiziden sowie geplante Massnahmen, wie die ab Mai 2026 zur Verfügung stehende Telefonnummer 142 der Opferhilfe.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Ende April 2026 wird eine Bilanz der Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt gezogen, abgestimmt mit der für Ende 2026 vorgesehenen Schlussbilanz des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK). Diese Bilanzen werden es ermöglichen, die in den letzten Jahren geleistete Arbeit zu bewerten, den Willen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zur aktiven Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt zu bekräftigen und die Ausrichtung der künftigen Strategie der Schweiz gegen diese Phänomene festzulegen. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der am 12.&nbsp;Dezember 2025 publizierten Zwischeneva­lua­tion der Gleichstellungsstrategie&nbsp;2030 (<a href="http://www.ebg.admin.ch"><u>www.ebg.admin.ch</u></a> &gt; Gleichstellung von Frau und Mann &gt; Publikationen &gt; Gleichstellungsstrategie) das Eidgenössische Büro für die Gleich­stellung von Frau und Mann (EBG) beauftragt, ihm bis Ende 2026 allfällige Anpassungen der Strategie einschliesslich des Handlungsfeldes&nbsp;3 «geschlechtsspezifische Gewalt» zu unterbreiten.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die unter Punkt 2 genannten Arbeiten erfolgen gemeinsam mit den Kantonen und Ge­mein­den unter Einbezug der NGOs, um mit der zukünftigen nationalen Strategie ge­schlechts­­­spezifische Gewalt möglichst wirksam zu verhindern und zu bekämpfen.</p><p>&nbsp;</p><p>4./6. Wie die Analyse der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) von 2024 zeigt (<a href="http://www.sodk.ch"><u>www.sodk.ch</u></a> &gt; Dokumentation &gt; Studien und Berichte), deckt das bestehende Angebot an Schutz- und Notunterkünften den Bedarf nicht vollständig ab. Um Abweisungen und lange Wartezeiten zu vermeiden, sollen Kapazitäten ausgebaut und zwischen den Regionen besser abgestimmt werden, zudem für die unterschiedlichen Zielgruppen ein differenziertes und ausreichendes Angebot gewähr­leistet werden. Die Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften ist eine von drei dringlichen Massnahmen, die der Ausschuss Bund, Kantone und Gemeinden für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Juni 2025 beschlossen hatte (vgl. Antwort des Bundesrates zur Ip. 25.4205 Porchet «Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?»). Weiter hat die SODK am 7.&nbsp;November 2025 drei Handlungsschwerpunkte verabschiedet, die auf einen Ausbau und eine Differenzierung der Angebote abzielen und die Zusammenarbeit innerhalb der Regionen stärken (<a href="http://www.sodk.ch"><u>www.sodk.ch</u></a> &gt; Themen &gt; Opferhilfe &gt; Schutzunterkünfte).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 22.&nbsp;Oktober 2025 ausführt, hat die Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) zum Ziel, die Finanzierung und Unterbringungsangebote in den Regionen zu verbessern (BBl 2025 3332). Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Der nationale Aktionsplan gegen <i>Hate Crimes</i> gegenüber LGBTIQ-Personen 2026-2030 wurde am 28. Januar 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Er enthält eine spezifische Mass­nahme zum Ausbau der Unterstützung sowie des Angebots an Betreuung, Schutz sowie Notunterkünften für gewaltbetrof­fene Personen.</p>
  • <p>&nbsp;</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei der Umsetzung der IK erhebliche Lücken bestehen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Gesamtstrategie gegen Geschlechterbezogene Gewalt zu verabschieden und wann soll dieser Schritt erfolgen?</li><li>Wie können die grossen Lücken geschlossen werden resp.wie können die Kantone stärker in die Verantwortung gezogen werden?</li><li>Wie kann der Bundesrat gewährleisten, dass wir die vom Europarat empfohlene Norm umsetzen (ein Familienzimmer pro 10 000 Einwohner:innen)?</li><li>Wie können neue Schutzplätze adäquat finanziert werden?</li><li>In welchen Teilen der Schweiz sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf zur Errichtung neuer Häuser, respektive zur Erweiterung der bestehenden Angebote und zur Schliessung der vorhandenen Lücken?</li><li>Der Bundesrat erarbeitet einen nationalen Aktionsplan zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt. Wird auch in diesem Kontext die Errichtung von Schutzhäusern für LGBTIQ+-Menschen berücksichtigt <a href="applewebdata://B93CB6A9-FD86-4683-AADF-37CAE66FA951#_ftn1"><sup>[1]</sup></a>?&nbsp;<br>&nbsp;</li></ol><p><a href="applewebdata://B93CB6A9-FD86-4683-AADF-37CAE66FA951#_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>&nbsp; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203820">https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203820</a></p>
  • Mehr Schutzplätze für vulnerable Personen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat am 26. September 2025 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) veröffentlicht. Die Fachstellen und NGOs haben aus Sicht der Zivilgesellschaft Bilanz gezogen und am 28. Oktober 2025 einen Parallelbericht veröffentlich. Dieser zeigt deutlich: Die Schweiz schneidet bei der Umsetzung der Konvention ungenügend ab. Es fehlt an einer kohärenten nationalen Strategie, an ausreichenden finanziellen Mitteln sowie an einer systematischen Koordination zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft. Besonders kritisch sind die Defizite beim Schutz und der Unterstützung vulnerabler Gruppen wie etwa behinderte, geflüchteter oder LGBTIQ+-Personen.&nbsp;</p><p>Die starke Zunahme an geschlechterbezogener Gewalt im Jahr 2025 zeigt, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bereich Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination noch erhebliche Lücken bestehen. Es fehlt an Schutzunterkünften, insbesondere in ländlichen Gebieten<a href="applewebdata://483D86CB-2C46-4FFC-B15D-8172DDCF2E77#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://483D86CB-2C46-4FFC-B15D-8172DDCF2E77#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a>&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention"><u>https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention</u></a> (S.125 und S.149)</p>
    • <p>1. Der Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien des Europarates wie auch der Zweite Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) vom 26.&nbsp;September 2025 zeigen die umfangreichen Entwicklun­gen seit der letzten Berichterstattung von 2021 auf (www.ebg.admin.ch&nbsp;&gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Istanbul-Konvention). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesell­schaft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass viel erreicht wurde und verweist auf getroffene Massnahmen wie die Lancierung der Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt im November 2025, Massnahmen zur Prävention von Femiziden sowie geplante Massnahmen, wie die ab Mai 2026 zur Verfügung stehende Telefonnummer 142 der Opferhilfe.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Ende April 2026 wird eine Bilanz der Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt gezogen, abgestimmt mit der für Ende 2026 vorgesehenen Schlussbilanz des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK). Diese Bilanzen werden es ermöglichen, die in den letzten Jahren geleistete Arbeit zu bewerten, den Willen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zur aktiven Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt zu bekräftigen und die Ausrichtung der künftigen Strategie der Schweiz gegen diese Phänomene festzulegen. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der am 12.&nbsp;Dezember 2025 publizierten Zwischeneva­lua­tion der Gleichstellungsstrategie&nbsp;2030 (<a href="http://www.ebg.admin.ch"><u>www.ebg.admin.ch</u></a> &gt; Gleichstellung von Frau und Mann &gt; Publikationen &gt; Gleichstellungsstrategie) das Eidgenössische Büro für die Gleich­stellung von Frau und Mann (EBG) beauftragt, ihm bis Ende 2026 allfällige Anpassungen der Strategie einschliesslich des Handlungsfeldes&nbsp;3 «geschlechtsspezifische Gewalt» zu unterbreiten.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die unter Punkt 2 genannten Arbeiten erfolgen gemeinsam mit den Kantonen und Ge­mein­den unter Einbezug der NGOs, um mit der zukünftigen nationalen Strategie ge­schlechts­­­spezifische Gewalt möglichst wirksam zu verhindern und zu bekämpfen.</p><p>&nbsp;</p><p>4./6. Wie die Analyse der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) von 2024 zeigt (<a href="http://www.sodk.ch"><u>www.sodk.ch</u></a> &gt; Dokumentation &gt; Studien und Berichte), deckt das bestehende Angebot an Schutz- und Notunterkünften den Bedarf nicht vollständig ab. Um Abweisungen und lange Wartezeiten zu vermeiden, sollen Kapazitäten ausgebaut und zwischen den Regionen besser abgestimmt werden, zudem für die unterschiedlichen Zielgruppen ein differenziertes und ausreichendes Angebot gewähr­leistet werden. Die Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften ist eine von drei dringlichen Massnahmen, die der Ausschuss Bund, Kantone und Gemeinden für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Juni 2025 beschlossen hatte (vgl. Antwort des Bundesrates zur Ip. 25.4205 Porchet «Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?»). Weiter hat die SODK am 7.&nbsp;November 2025 drei Handlungsschwerpunkte verabschiedet, die auf einen Ausbau und eine Differenzierung der Angebote abzielen und die Zusammenarbeit innerhalb der Regionen stärken (<a href="http://www.sodk.ch"><u>www.sodk.ch</u></a> &gt; Themen &gt; Opferhilfe &gt; Schutzunterkünfte).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 22.&nbsp;Oktober 2025 ausführt, hat die Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) zum Ziel, die Finanzierung und Unterbringungsangebote in den Regionen zu verbessern (BBl 2025 3332). Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Der nationale Aktionsplan gegen <i>Hate Crimes</i> gegenüber LGBTIQ-Personen 2026-2030 wurde am 28. Januar 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Er enthält eine spezifische Mass­nahme zum Ausbau der Unterstützung sowie des Angebots an Betreuung, Schutz sowie Notunterkünften für gewaltbetrof­fene Personen.</p>
    • <p>&nbsp;</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei der Umsetzung der IK erhebliche Lücken bestehen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Gesamtstrategie gegen Geschlechterbezogene Gewalt zu verabschieden und wann soll dieser Schritt erfolgen?</li><li>Wie können die grossen Lücken geschlossen werden resp.wie können die Kantone stärker in die Verantwortung gezogen werden?</li><li>Wie kann der Bundesrat gewährleisten, dass wir die vom Europarat empfohlene Norm umsetzen (ein Familienzimmer pro 10 000 Einwohner:innen)?</li><li>Wie können neue Schutzplätze adäquat finanziert werden?</li><li>In welchen Teilen der Schweiz sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf zur Errichtung neuer Häuser, respektive zur Erweiterung der bestehenden Angebote und zur Schliessung der vorhandenen Lücken?</li><li>Der Bundesrat erarbeitet einen nationalen Aktionsplan zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt. Wird auch in diesem Kontext die Errichtung von Schutzhäusern für LGBTIQ+-Menschen berücksichtigt <a href="applewebdata://B93CB6A9-FD86-4683-AADF-37CAE66FA951#_ftn1"><sup>[1]</sup></a>?&nbsp;<br>&nbsp;</li></ol><p><a href="applewebdata://B93CB6A9-FD86-4683-AADF-37CAE66FA951#_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>&nbsp; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203820">https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203820</a></p>
    • Mehr Schutzplätze für vulnerable Personen

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