Welche Rolle spielen die Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 45"?

ShortId
25.4576
Id
20254576
Updated
28.01.2026 14:39
Language
de
Title
Welche Rolle spielen die Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 45"?
AdditionalIndexing
2846;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. </span><span></span><span>Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist </span><span>(vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV)</span><span>. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien </span><span>(gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) </span><span>und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. </span><span>Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span><span></span></li></ol></span>
  • <p>Das Gutachten «Verkehr 45<i>»</i> soll die Infrastrukturprojekte 2025–2045 priorisieren und als Grundlage für die Verkehrspolitik des Bundes dienen. Es weist jedoch eine grosse Lücke auf: Der Miteinbezug der Agglomerationen, darin eingeschlossen die grenzüberschreitenden Dynamiken. Das Gutachten selbst hält fest, dass auf die Agglomerationen nicht im Detail eingegangen wird (vgl. Abschnitt 4.6): Es wurden nur Projekte mit einem Volumen von über 50 Millionen Franken (1/3 der Anmeldungen) einbezogen, ohne dass ihr Nutzen, ihre räumliche Wirkung oder ihre Übereinstimmung mit der bestehenden Politik analysiert worden wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Allerdings findet in den Schweizer Agglomerationen – namentlich in den Metropolitanräumen Genf-Lausanne, Zürich und Bern oder in den Regionen, die Teil eines grenzüberschreitenden Lebensraums sind, wie Basel, St. Gallen oder das Tessin – der grösste Teil der Wertschöpfung statt: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilität und internationaler Handel. Die Genferseeregion generiert fast 1/4 des BIP, während die Agglomeration von Bern, dem politischen und administrativen Zentrum, auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen ist. Die Grenzregionen spielen zudem aufgrund von Arbeitskräften, Wirtschaftsbeziehungen und internationalen Zugverbindungen eine Schlüsselrolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn die Planung des Bundes die spezifischen Bedürfnisse dieser Regionen nicht berücksichtigt – einschliesslich die grenzüberschreitenden Vernetzungen –, so droht sie die Raum- und Wirtschaftsentwicklung dieser Regionen und letztlich auch das gesamtschweizerische Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen. Eine nachhaltige und gerechte Infrastrukturpolitik muss deshalb die Agglomerationen im Rahmen eines systemischen und verkehrsträgerübergreifenden Ansatzes miteinschliessen.</p><p>&nbsp;</p><p>Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie begründet der Bundesrat, dass das Gutachten Weidmann die Agglomerationen nicht vertieft geprüft hat, obwohl sich ihn ihnen Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und häufig wichtige grenzüberschreitende Dynamiken konzentrieren?</li><li>Wie gedenkt er, diese Lücke in der nächsten Botschaft zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds / zum strategischen Entwicklungsprogramm BAHN 2050 zu schliessen, um die Bedürfnisse der Städte und Grenzregionen miteinzubeziehen?</li><li>Anerkennt er, dass diese Lücke das Risiko birgt, regionale Ungleichgewichte zu verschärfen, namentlich zum Nachteil der grenzüberschreitenden Regionen, die für den Wohlstand der Schweiz von grosser Bedeutung sind?</li><li>Wie plant er, die wirtschaftlichen Vorteile der Agglomerationsprogramme (Produktivität, Attraktivität, Steuern) besser zu erfassen, damit sie im Rahmen von Verkehr 45 besser ausgewertet werden können?</li></ol>
  • Welche Rolle spielen die Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 45"?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. </span><span></span><span>Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist </span><span>(vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV)</span><span>. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien </span><span>(gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) </span><span>und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. </span><span>Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span><span></span></li></ol></span>
    • <p>Das Gutachten «Verkehr 45<i>»</i> soll die Infrastrukturprojekte 2025–2045 priorisieren und als Grundlage für die Verkehrspolitik des Bundes dienen. Es weist jedoch eine grosse Lücke auf: Der Miteinbezug der Agglomerationen, darin eingeschlossen die grenzüberschreitenden Dynamiken. Das Gutachten selbst hält fest, dass auf die Agglomerationen nicht im Detail eingegangen wird (vgl. Abschnitt 4.6): Es wurden nur Projekte mit einem Volumen von über 50 Millionen Franken (1/3 der Anmeldungen) einbezogen, ohne dass ihr Nutzen, ihre räumliche Wirkung oder ihre Übereinstimmung mit der bestehenden Politik analysiert worden wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Allerdings findet in den Schweizer Agglomerationen – namentlich in den Metropolitanräumen Genf-Lausanne, Zürich und Bern oder in den Regionen, die Teil eines grenzüberschreitenden Lebensraums sind, wie Basel, St. Gallen oder das Tessin – der grösste Teil der Wertschöpfung statt: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilität und internationaler Handel. Die Genferseeregion generiert fast 1/4 des BIP, während die Agglomeration von Bern, dem politischen und administrativen Zentrum, auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen ist. Die Grenzregionen spielen zudem aufgrund von Arbeitskräften, Wirtschaftsbeziehungen und internationalen Zugverbindungen eine Schlüsselrolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn die Planung des Bundes die spezifischen Bedürfnisse dieser Regionen nicht berücksichtigt – einschliesslich die grenzüberschreitenden Vernetzungen –, so droht sie die Raum- und Wirtschaftsentwicklung dieser Regionen und letztlich auch das gesamtschweizerische Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen. Eine nachhaltige und gerechte Infrastrukturpolitik muss deshalb die Agglomerationen im Rahmen eines systemischen und verkehrsträgerübergreifenden Ansatzes miteinschliessen.</p><p>&nbsp;</p><p>Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie begründet der Bundesrat, dass das Gutachten Weidmann die Agglomerationen nicht vertieft geprüft hat, obwohl sich ihn ihnen Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und häufig wichtige grenzüberschreitende Dynamiken konzentrieren?</li><li>Wie gedenkt er, diese Lücke in der nächsten Botschaft zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds / zum strategischen Entwicklungsprogramm BAHN 2050 zu schliessen, um die Bedürfnisse der Städte und Grenzregionen miteinzubeziehen?</li><li>Anerkennt er, dass diese Lücke das Risiko birgt, regionale Ungleichgewichte zu verschärfen, namentlich zum Nachteil der grenzüberschreitenden Regionen, die für den Wohlstand der Schweiz von grosser Bedeutung sind?</li><li>Wie plant er, die wirtschaftlichen Vorteile der Agglomerationsprogramme (Produktivität, Attraktivität, Steuern) besser zu erfassen, damit sie im Rahmen von Verkehr 45 besser ausgewertet werden können?</li></ol>
    • Welche Rolle spielen die Agglomerationen im Gutachten "Verkehr 45"?

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