Endlich eine ehrliche und gerechte Asylpolitik bei den Schutzquoten umsetzen
- ShortId
-
25.4583
- Id
-
20254583
- Updated
-
15.01.2026 16:38
- Language
-
de
- Title
-
Endlich eine ehrliche und gerechte Asylpolitik bei den Schutzquoten umsetzen
- AdditionalIndexing
-
2811;2836;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer keine Fluchtgründe erfüllt oder asylunwürdig ist, kommt oftmals trotz Wegweisung in den Genuss einer sog. vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis). </p><p>Die sog. Schutzquoten (Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen) sind sehr hoch, obwohl selbst Experten von Wirtschaftsmigration und «Abenteuermigranten» sprechen. </p><p>2021 lag die Schutzquote in der Schweiz bei 77 resp. 91 Prozent, 2022 bei 80,2 resp. 86,1 Prozent und 2023 bei 77 resp. 86,6 Prozent.</p><p>Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass es rund 80 Prozent der Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, nicht zumutbar sein soll, in die Heimat zurückzukehren. Mehr als die Hälfte erhält kein Asyl, sondern die sog. vorläufige Aufnahme, welche alles andere als vorläufig ist. Diese wird mittlerweile inflationär erteilt, was zu einer Sogwirkung im Ausland führt, denn für Personen aus Drittstaaten ist nur wichtig, in der Schweiz zu bleiben, wirtschaftlich gut abgesichert zu sein und Geld nach Hause schicken zu können. Gemäss der Weltbank wurden 2023 rund 33,5 Milliarden Franken von Privatpersonen aus der Schweiz ins Ausland überwiesen.</p><p>Es darf nicht sein, dass man vermeintliche Fluchtgründe anführt (oft erst, wenn man illegal aufgegriffen wird), um dann z.B. wegen medizinischen Gründen in der Schweiz zu bleiben. Sowohl die Sozialhilfekosten als auch die medizinischen Kosten wie Therapien etc. finanziert der Steuerzahler sowie das Versichertenkollektiv. Es gibt in der Praxis Konstellationen, da reicht ein Arztbericht resp. Reiseunfähigkeitszeugnis wegen Depression, so dass die gesamte Familie, welche rechtskräftig weggewiesen wurde, in der Schweiz bleiben kann, weil die Depression im Herkunftsland nicht angemessen behandelt werden könne. Diesen Luxus, welcher zahlreiche Begehrlichkeiten von Auswanderwilligen zur Folge hat, kann sich die Schweiz nicht mehr leisten. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, so dass der Anteil aller Schutzquoten (ohne Einbezug der Nichteintretensentscheide nach Dublin-Übereinkommen oder bilateraler Rückübernahmeabkommen) zusammen (Schutzstatus S, F-Ausweise und Asylgewährungen) ab dem Folgejahr der definitiven Umsetzung der Mo. nicht mehr über 50 Prozent liegt. Hierfür sind u.a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Aufnahme zu erhöhen und eine Höchstgrenze pro Jahr einzuführen.</p>
- Endlich eine ehrliche und gerechte Asylpolitik bei den Schutzquoten umsetzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wer keine Fluchtgründe erfüllt oder asylunwürdig ist, kommt oftmals trotz Wegweisung in den Genuss einer sog. vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis). </p><p>Die sog. Schutzquoten (Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen) sind sehr hoch, obwohl selbst Experten von Wirtschaftsmigration und «Abenteuermigranten» sprechen. </p><p>2021 lag die Schutzquote in der Schweiz bei 77 resp. 91 Prozent, 2022 bei 80,2 resp. 86,1 Prozent und 2023 bei 77 resp. 86,6 Prozent.</p><p>Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass es rund 80 Prozent der Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, nicht zumutbar sein soll, in die Heimat zurückzukehren. Mehr als die Hälfte erhält kein Asyl, sondern die sog. vorläufige Aufnahme, welche alles andere als vorläufig ist. Diese wird mittlerweile inflationär erteilt, was zu einer Sogwirkung im Ausland führt, denn für Personen aus Drittstaaten ist nur wichtig, in der Schweiz zu bleiben, wirtschaftlich gut abgesichert zu sein und Geld nach Hause schicken zu können. Gemäss der Weltbank wurden 2023 rund 33,5 Milliarden Franken von Privatpersonen aus der Schweiz ins Ausland überwiesen.</p><p>Es darf nicht sein, dass man vermeintliche Fluchtgründe anführt (oft erst, wenn man illegal aufgegriffen wird), um dann z.B. wegen medizinischen Gründen in der Schweiz zu bleiben. Sowohl die Sozialhilfekosten als auch die medizinischen Kosten wie Therapien etc. finanziert der Steuerzahler sowie das Versichertenkollektiv. Es gibt in der Praxis Konstellationen, da reicht ein Arztbericht resp. Reiseunfähigkeitszeugnis wegen Depression, so dass die gesamte Familie, welche rechtskräftig weggewiesen wurde, in der Schweiz bleiben kann, weil die Depression im Herkunftsland nicht angemessen behandelt werden könne. Diesen Luxus, welcher zahlreiche Begehrlichkeiten von Auswanderwilligen zur Folge hat, kann sich die Schweiz nicht mehr leisten. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, so dass der Anteil aller Schutzquoten (ohne Einbezug der Nichteintretensentscheide nach Dublin-Übereinkommen oder bilateraler Rückübernahmeabkommen) zusammen (Schutzstatus S, F-Ausweise und Asylgewährungen) ab dem Folgejahr der definitiven Umsetzung der Mo. nicht mehr über 50 Prozent liegt. Hierfür sind u.a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Aufnahme zu erhöhen und eine Höchstgrenze pro Jahr einzuführen.</p>
- Endlich eine ehrliche und gerechte Asylpolitik bei den Schutzquoten umsetzen
Back to List