Kinderunterhalt vereinfachen. Vorhersehbarkeit schaffen, Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten, Kosten senken
- ShortId
-
25.4585
- Id
-
20254585
- Updated
-
18.02.2026 20:46
- Language
-
de
- Title
-
Kinderunterhalt vereinfachen. Vorhersehbarkeit schaffen, Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten, Kosten senken
- AdditionalIndexing
-
28;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heutige bundesgerichtliche Praxis zur Unterhaltsberechnung ist für betroffene Familien, Gerichte und Behörden unnötig komplex, wenig transparent und schwer vorhersehbar. Sie führt dazu, dass selbst in einfach gelagerten Fällen anwaltliche Unterstützung erforderlich wird.</p><p> </p><p>Die zweistufige Methode mit Existenzminimum, Überschussverteilung, Phasenberechnungen und diversen Korrekturen ist fachlich anspruchsvoll und für Laien kaum nachvollziehbar. Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass selbst viele Richterinnen und Richter Mühe haben, die komplizierten Berechnungen im Detail nachzuvollziehen, insbesondere bei alternierender Obhut und Patchworkkonstellationen. </p><p> </p><p>Die heute praktizierten Berechnungsschemata erfordern umfangreiche Datenerhebungen, detaillierte Tabellen und Kontrollrechnungen, ergänzt durch Berechnungstools und Steuerrechner. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen bei Gerichten, KESB und anderen Behörden und erhöht den Zeitaufwand pro Dossier deutlich. Für betroffene Eltern ist oft nicht ersichtlich, wie der konkrete Unterhaltsbetrag zustande kommt; sie erleben das System als intransparent und die Ergebnisse als schwer prognostizierbar. </p><p> </p><p>Im In- und Ausland existier(t)en Beispiele für klarere, schematische Lösungen: So arbeitete etwa der Kt. Zürich mit einer Kinderkosten-Tabelle, welche die Grundkosten nach Altersstufen ausweist. In Deutschland dient die Düsseldorfer Tabelle seit Jahren als anerkannter, einfach nutzbarer Referenzrahmen, der die Grundbeträge übersichtlich darstellt und die gerichtliche Praxis harmonisiert. Solche Instrumente erhöhen Transparenz und Vorhersehbarkeit und erlauben es, Standardfälle ohne hochkomplexe Einzelfallrechnungen zu lösen. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt, die Kosten gesenkt und die Gerichte entlastet.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht «Analyse des Kindesunterhaltsbeitrags» (in Erfüllung des Postulats der RK-N 23.4328) vom 26. September 2025 erst kürzlich eingehend mit dem Kindesunterhalt befasst. Gestützt auf ein externes, unter Einbezug der Praxis erstelltes Gutachten (Aebi-Müller/Coskun, Expertengutachten «Kindesunterhaltsrecht: Insbesondere Auswirkungen der Einführung des Betreuungsunterhalts und der Betreuungsregelung», abrufbar unter: <a href="http://www.bj.admin.ch"><u>www.bj.admin.ch</u></a> > Gesellschaft > laufende Rechtsetzungsprojekte > Unterhalt des Kindes) anerkannte der Bundesrat, dass die Unterhaltsberechnungen – nicht nur im Kindesunterhalt, sondern generell beim ehelichen und nachehelichen Unterhalt – in der Praxis als komplex empfunden werden. Diese Komplexität in der Praxis gründet aber nicht (nur) in der Vorgabe der Berechnungsmethode (zweistufige Methode der Existenzminimumberechnung mit Überschussverteilung) durch das Bundesgericht, sondern auch in den sich verändernden Lebensrealitäten. Namentlich lassen die Zunahme der Fälle von alternierender Obhut sowie vermehrte Patchwork-Konstellationen die Unterhaltsberechnung komplex werden. Wie im Gutachten empfohlen, würde es auch aus Sicht des Bundesrates zu einer Vereinfachung führen, wenn der Begriff der Obhut im Gesetz nicht mehr verwendet würde. Damit müsste nämlich die Berechnung des Kindesunterhalts in diesen Situationen zwangsläufig überdacht und könnte nach Möglichkeit vereinfacht werden. Von der Lancierung entsprechender Revisionsarbeiten hat der Bundesrat abgesehen, weil er die Arbeiten der Rechtskommission des Nationalrates zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.449 Kamerzin «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» abwarten will. </p><p> </p><p>Darüber hinaus kam der Bundesrat zum Schluss, dass die bestehende Komplexität in der Unterhaltsberechnung nicht mit weiteren gesetzgeberischen Massnahmen anzugehen ist. Das schweizerische Unterhaltssystem und die gesetzlichen Bestimmungen sind zu Recht als Ermessensbestimmungen ausgestaltet, damit den konkreten Umständen im Einzelfall Rechnung getragen werden kann. Die Methodenwahl soll dabei der Rechtsprechung obliegen. Gemäss Gutachten würde eine Abkehr vom bisherigen System zugunsten von Tabellen oder Prozentrechnungen kaum den gewünschten Vereinfachungseffekt bringen, sondern die Gefahr von neuen Ungerechtigkeiten. Auch würde die Praxis bis zur Etablierung einer völlig neuen Methode über Jahre vor neue Herausforderungen gestellt. Anzufügen ist, dass es sich beispielsweise auch bei den Düsseldorfer Tabellen in Deutschland um eine Leitlinie ohne Gesetzescharakter handelt. Diese Bedarfstabellen geben einzig Richtlinien für den Barbedarf des Kindes an. Es obliegt dann dem Gericht, im Einzelfall den angemessenen Bedarf des Kindes zu ermitteln und die Tabellenbeträge in verschiedener Hinsicht zu modifizieren.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Erarbeitung und Umsetzung von Vereinfachungen durch die Praxis zu fördern. Das EJPD ist daran, einen Austausch zu organisieren, an dem die verschiedenen Vereinfachungsvorschläge des Gutachtens, aber auch die in Lehre und Praxis bereits diskutierten möglichen Pauschalierungen erörtert und gefördert werden sollen. Dabei wird auch die Frage diskutiert werden, inwiefern einheitlichere, leichter anwendbare Berechnungsmodelle sinnvoll wären.</p><p> </p><p>Sodann hat der Bundesrat in seinem Bericht «Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge» vom 6. Juni 2025 gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Familienverfahrensrecht erkannt: Insbesondere soll eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit zur Beurteilung der Kinderbelange vorgenommen und die verfahrensrechtlichen Bestimmungen sollen für familienrechtliche Angelegenheiten im Interesse der beteiligten Eltern und Kinder, aber auch der zuständigen Behörden weiter angepasst und vereinfacht werden. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 ausgearbeitet werden.</p><p> </p><p>Angesichts der bereits vorliegenden Berichte zum Kindesunterhalt und zu Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren sowie der laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung dieser Thematik für nicht angezeigt. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Bundesversammlung ein Entwurf zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vorzulegen ist, der die Berechnung des Kindesunterhalts – bei alleiniger und insbesondere auch bei alternierender Obhut – gesetzlich regelt, wesentlich vereinfacht und vereinheitlicht und dabei namentlich:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>ein einheitliches, leicht anwendbares Berechnungsmodell vorsieht,</li><li>die heutige komplexe, rein rechtsprechungsbasierte Praxis in ein transparentes, für Eltern, Behörden und Gerichte gut handhabbares und vorhersehbares Schema überführt.</li></ul>
- Kinderunterhalt vereinfachen. Vorhersehbarkeit schaffen, Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten, Kosten senken
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die heutige bundesgerichtliche Praxis zur Unterhaltsberechnung ist für betroffene Familien, Gerichte und Behörden unnötig komplex, wenig transparent und schwer vorhersehbar. Sie führt dazu, dass selbst in einfach gelagerten Fällen anwaltliche Unterstützung erforderlich wird.</p><p> </p><p>Die zweistufige Methode mit Existenzminimum, Überschussverteilung, Phasenberechnungen und diversen Korrekturen ist fachlich anspruchsvoll und für Laien kaum nachvollziehbar. Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass selbst viele Richterinnen und Richter Mühe haben, die komplizierten Berechnungen im Detail nachzuvollziehen, insbesondere bei alternierender Obhut und Patchworkkonstellationen. </p><p> </p><p>Die heute praktizierten Berechnungsschemata erfordern umfangreiche Datenerhebungen, detaillierte Tabellen und Kontrollrechnungen, ergänzt durch Berechnungstools und Steuerrechner. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen bei Gerichten, KESB und anderen Behörden und erhöht den Zeitaufwand pro Dossier deutlich. Für betroffene Eltern ist oft nicht ersichtlich, wie der konkrete Unterhaltsbetrag zustande kommt; sie erleben das System als intransparent und die Ergebnisse als schwer prognostizierbar. </p><p> </p><p>Im In- und Ausland existier(t)en Beispiele für klarere, schematische Lösungen: So arbeitete etwa der Kt. Zürich mit einer Kinderkosten-Tabelle, welche die Grundkosten nach Altersstufen ausweist. In Deutschland dient die Düsseldorfer Tabelle seit Jahren als anerkannter, einfach nutzbarer Referenzrahmen, der die Grundbeträge übersichtlich darstellt und die gerichtliche Praxis harmonisiert. Solche Instrumente erhöhen Transparenz und Vorhersehbarkeit und erlauben es, Standardfälle ohne hochkomplexe Einzelfallrechnungen zu lösen. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt, die Kosten gesenkt und die Gerichte entlastet.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht «Analyse des Kindesunterhaltsbeitrags» (in Erfüllung des Postulats der RK-N 23.4328) vom 26. September 2025 erst kürzlich eingehend mit dem Kindesunterhalt befasst. Gestützt auf ein externes, unter Einbezug der Praxis erstelltes Gutachten (Aebi-Müller/Coskun, Expertengutachten «Kindesunterhaltsrecht: Insbesondere Auswirkungen der Einführung des Betreuungsunterhalts und der Betreuungsregelung», abrufbar unter: <a href="http://www.bj.admin.ch"><u>www.bj.admin.ch</u></a> > Gesellschaft > laufende Rechtsetzungsprojekte > Unterhalt des Kindes) anerkannte der Bundesrat, dass die Unterhaltsberechnungen – nicht nur im Kindesunterhalt, sondern generell beim ehelichen und nachehelichen Unterhalt – in der Praxis als komplex empfunden werden. Diese Komplexität in der Praxis gründet aber nicht (nur) in der Vorgabe der Berechnungsmethode (zweistufige Methode der Existenzminimumberechnung mit Überschussverteilung) durch das Bundesgericht, sondern auch in den sich verändernden Lebensrealitäten. Namentlich lassen die Zunahme der Fälle von alternierender Obhut sowie vermehrte Patchwork-Konstellationen die Unterhaltsberechnung komplex werden. Wie im Gutachten empfohlen, würde es auch aus Sicht des Bundesrates zu einer Vereinfachung führen, wenn der Begriff der Obhut im Gesetz nicht mehr verwendet würde. Damit müsste nämlich die Berechnung des Kindesunterhalts in diesen Situationen zwangsläufig überdacht und könnte nach Möglichkeit vereinfacht werden. Von der Lancierung entsprechender Revisionsarbeiten hat der Bundesrat abgesehen, weil er die Arbeiten der Rechtskommission des Nationalrates zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.449 Kamerzin «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» abwarten will. </p><p> </p><p>Darüber hinaus kam der Bundesrat zum Schluss, dass die bestehende Komplexität in der Unterhaltsberechnung nicht mit weiteren gesetzgeberischen Massnahmen anzugehen ist. Das schweizerische Unterhaltssystem und die gesetzlichen Bestimmungen sind zu Recht als Ermessensbestimmungen ausgestaltet, damit den konkreten Umständen im Einzelfall Rechnung getragen werden kann. Die Methodenwahl soll dabei der Rechtsprechung obliegen. Gemäss Gutachten würde eine Abkehr vom bisherigen System zugunsten von Tabellen oder Prozentrechnungen kaum den gewünschten Vereinfachungseffekt bringen, sondern die Gefahr von neuen Ungerechtigkeiten. Auch würde die Praxis bis zur Etablierung einer völlig neuen Methode über Jahre vor neue Herausforderungen gestellt. Anzufügen ist, dass es sich beispielsweise auch bei den Düsseldorfer Tabellen in Deutschland um eine Leitlinie ohne Gesetzescharakter handelt. Diese Bedarfstabellen geben einzig Richtlinien für den Barbedarf des Kindes an. Es obliegt dann dem Gericht, im Einzelfall den angemessenen Bedarf des Kindes zu ermitteln und die Tabellenbeträge in verschiedener Hinsicht zu modifizieren.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Erarbeitung und Umsetzung von Vereinfachungen durch die Praxis zu fördern. Das EJPD ist daran, einen Austausch zu organisieren, an dem die verschiedenen Vereinfachungsvorschläge des Gutachtens, aber auch die in Lehre und Praxis bereits diskutierten möglichen Pauschalierungen erörtert und gefördert werden sollen. Dabei wird auch die Frage diskutiert werden, inwiefern einheitlichere, leichter anwendbare Berechnungsmodelle sinnvoll wären.</p><p> </p><p>Sodann hat der Bundesrat in seinem Bericht «Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge» vom 6. Juni 2025 gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Familienverfahrensrecht erkannt: Insbesondere soll eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit zur Beurteilung der Kinderbelange vorgenommen und die verfahrensrechtlichen Bestimmungen sollen für familienrechtliche Angelegenheiten im Interesse der beteiligten Eltern und Kinder, aber auch der zuständigen Behörden weiter angepasst und vereinfacht werden. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 ausgearbeitet werden.</p><p> </p><p>Angesichts der bereits vorliegenden Berichte zum Kindesunterhalt und zu Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren sowie der laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung dieser Thematik für nicht angezeigt. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Bundesversammlung ein Entwurf zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vorzulegen ist, der die Berechnung des Kindesunterhalts – bei alleiniger und insbesondere auch bei alternierender Obhut – gesetzlich regelt, wesentlich vereinfacht und vereinheitlicht und dabei namentlich:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>ein einheitliches, leicht anwendbares Berechnungsmodell vorsieht,</li><li>die heutige komplexe, rein rechtsprechungsbasierte Praxis in ein transparentes, für Eltern, Behörden und Gerichte gut handhabbares und vorhersehbares Schema überführt.</li></ul>
- Kinderunterhalt vereinfachen. Vorhersehbarkeit schaffen, Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten, Kosten senken
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