Museumsfinanzierung. Kriterien, Transparenz und zukünftige Ausrichtung
- ShortId
-
25.4594
- Id
-
20254594
- Updated
-
19.02.2026 13:24
- Language
-
de
- Title
-
Museumsfinanzierung. Kriterien, Transparenz und zukünftige Ausrichtung
- AdditionalIndexing
-
2831;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat weist einleitend darauf hin, dass die Förderung von Museen und Sammlungen in erster Linie eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden ist. Der Bund ergänzt diese Finanzierung subsidiär dort, wo eine gesamtschweizerische Bedeutung vorliegt und wo mit Bundesmitteln insbesondere die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes gestärkt werden kann (Vgl. Art. 69 Abs. 1 und 2 BV).</p><p> </p><p><u>Zu den Fragen 1-3: </u></p><p> </p><p>Die Unterstützung von Museen und Sammlungen Dritter durch den Bund erfolgt gestützt auf Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) sowie auf die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes (SR 442.121.1). Strategisch richtet sich die Förderung nach den Zielen der Kulturbotschaft, insbesondere der Bewahrung und Vermittlung von Kulturerbe von gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p> </p><p>Dem BAK stehen in diesem Bereich folgende Förderinstrumente zur Verfügung: Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter (rund 6.3 Mio. Franken pro Jahr), Betriebsbeiträge an Netzwerke Dritter (rund 6.9 Mio. Franken pro Jahr), Projektbeiträge (unter anderem für Provenienzforschung sowie damit verbundene Inventarisierung, Digitalisierung und Publikation, rund 1 Mio. Franken pro Jahr) sowie Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben an Wechselausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung (rund 200'000 Franken pro Jahr). </p><p> </p><p>Die Vergabe der Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter erfolgt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Zunächst prüft das BAK die formellen Fördervoraussetzungen nach Artikel 4 der Verordnung für alle Gesuche nach denselben Massstäben. </p><p> </p><p>Die zulässigen Gesuche werden anschliessend von externen Expertinnen und Experten materiell anhand der drei Beurteilungskriterien nach Artikel 8 der Verordnung beurteilt: Ausstrahlung und Qualität der Institution (Bst. a), Bedeutung der Sammlung (Bst. b) sowie Stellenwert der Vermittlungstätigkeit (Bst. c). Diese Kriterien werden durch zwölf Indikatoren konkretisiert und ermöglichen eine vergleichbare Bewertung. Eine finanzielle Eigenleistung privater Trägerschaften ist kein Kriterium; massgebend ist die in Artikel 4 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vorgesehene öffentliche Mitfinanzierung. Die regionale Verteilung ist weder als Fördervoraussetzung noch als Beurteilungskriterium vorgesehen und spielt deshalb bei der Vergabe der Betriebsbeiträge keine Rolle. </p><p> </p><p>Jedes Gesuch wird von zwei Expertinnen oder Experten unabhängig voneinander anhand eines Bewertungsrasters geprüft. Das Raster basiert auf den in der Verordnung festgelegten Kriterien und Indikatoren. Das Begriffsverständnis der Indikatoren wurde innerhalb der Expertinnengruppe abgestimmt, damit die Beurteilung konsistent und vergleichbar erfolgt. Anschliessend werden die Einzelbewertungen im Plenum diskutiert und konsolidiert. Das BAK trifft den Entscheid gestützt auf diese konsolidierte Beurteilung sowie auf die gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen der verfügbaren Mittel.</p><p> </p><p>Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer fachlichen Eignung ausgewählt und in der Regel für eine Ausschreibung mandatiert. Potenzielle Interessenbindungen werden vor dem Einsatz geprüft. Bei Nähe zu einem Gesuch oder zu einer Institution kommen die Ausstandsregeln zur Anwendung.</p><p> </p><p>Das Verfahren wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Jahr 2022 als angemessen und transparent beurteilt. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht 2018 im Zusammenhang mit der bis dato einzigen Beschwerde zur Museumsförderung das Vorgehen eingehend überprüft und die Beschwerde abgewiesen. </p><p> </p><p><u>Zu Frage 4: </u></p><p> </p><p>Die Unterstützung erfolgt periodisch im Rahmen der Ausschreibungen und des vom Parlament bewilligten Finanzrahmens; Zusammensetzung und Anzahl der unterstützten Institutionen können sich zwischen Förderperioden verändern. Ein Anspruch auf eine Unterstützung oder auf gleichbleibende Beitragshöhen besteht nicht.</p><p> </p><p><u>Zu den Fragen 5 und 6:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Entwicklung der Mittel richtet sich nach den jeweiligen Kulturbotschaften sowie nach Voranschlag und Finanzplanung. Der Kredit A231.0131 für Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter entwickelte sich in den Jahren 2016 bis 2025 wie folgt (Rechnungsergebnisse):</p><p> </p><p>2016: 11'020'000 Franken</p><p>2017: 10'668'800 Franken</p><p>2018: 12'100'760 Franken</p><p>2019: 12'502'240 Franken</p><p>2020: 12'878'975 Franken</p><p>2021: 13'693'225 Franken</p><p>2022: 13'728'600 Franken</p><p>2023: 13'820'379 Franken</p><p>2024: 13'541'704 Franken</p><p>2025: 13'929'400 Franken </p><p> </p><p>Bereits vor Einführung des Ausschreibungsverfahrens wurden das Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz, das HEK (Haus der Elektronischen Künste), das Swiss Science Center Technorama sowie das Verkehrshaus der Schweiz unterstützt. Deren Beiträge haben sich wie folgt entwickelt (2017: Jahreswert; ab 2018: Durchschnitt pro Förderperiode):</p><p> </p><p>Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz: 2017: 500'000 Franken; 2018 bis 2022: 470'000 Franken; 2023 bis 2026: 610'000 Franken; ab 2027: 410'000 Franken.</p><p>HEK (Haus der Elektronischen Künste): 2017: 420'000 Franken; 2018 bis 2022: 250'000 Franken; 2023 bis 2026: 150'000 Franken; ab 2027: 150'000 Franken.</p><p>Swiss Science Center Technorama: 2017: 700'000 Franken; 2018 bis 2022: 600'000 Franken; 2023 bis 2026: 490'000 Franken; ab 2027: 530'000 Franken.</p><p>Verkehrshaus der Schweiz: 2017: 1'600'000 Franken; 2018 bis 2022: 1'560'000 Franken; 2023 bis 2026: 1'520'000 Franken; ab 2027: 1'210'000 Franken.</p><p> </p><p><u>Zu Frage 7:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Bundesförderung ergänzt die Finanzierung durch Kantone und Gemeinden subsidiär bei Institutionen mit einer ausgewiesenen gesamtschweizerischen Bedeutung. Der Bund übernimmt keine kantonalen oder kommunalen Grundaufgaben; bei Betriebsbeiträgen ist eine verbindliche Zusage von Kanton oder Gemeinde mindestens im Umfang des Bundesbeitrags Voraussetzung. </p><p> </p><p><u>Zu Frage 8:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Transparenz wird dadurch gewährleistet, dass Fördervoraussetzungen, Kriterien und Indikatoren in der entsprechenden Verordnung publiziert sind, die Ausschreibungen öffentlich erfolgen und die unterstützten Institutionen sowie die Beitragshöhen veröffentlicht werden. Die Zielerreichung und der Mitteleinsatz werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen begleitet. </p><p> </p><p>Eine Weiterentwicklung des Verfahrens wird im Rahmen der mit der aktuellen Kulturbotschaft vorgesehenen Evaluation der Beiträge zur Erhaltung des kulturellen Erbes geprüft.</p></span>
- <p>Der Bund unterstützt über das Bundesamt für Kultur (BAK) zahlreiche Museen in der Schweiz. Diese Förderung ist für den Erhalt des kulturellen Erbes, für die Vermittlung sowie für die regionale Ausgewogenheit der Kulturlandschaft von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig bestehen in der Öffentlichkeit und bei den Trägerschaften Fragen zur Transparenz der Förderentscheide, zu den angewendeten Kriterien sowie zur künftigen Ausrichtung der Bundesunterstützung.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Nach welchen gesetzlichen Grundlagen, strategischen Zielen und konkreten Kriterien unterstützt der Bund Museen finanziell? Welche Rolle spielen dabei Aspekte wie die gesamtschweizerische Bedeutung, derjenige der mehrheitlich aus Helvetica bestehende Sammlungen, Besucherzahlen, regionale Verteilung, Sammlungsauftrag, Vermittlungsleistung oder finanzielle Eigenleistung der Trägerschaften?</li><li>Welche Förderinstrumente stehen dem BAK aktuell zur Verfügung (z. B. Betriebsbeiträge, Projektförderung, Investitionsbeiträge, befristete Unterstützungen)? Wie hoch sind die jeweiligen Mittel pro Förderkategorie?</li><li>Wie läuft das Auswahl- und Entscheidverfahren für die Unterstützung von Museen konkret ab? Gibt es externe Fachgremien oder Expertinnen und Experten, die beigezogen werden? Wenn, ja nach welchen Kriterien werden sie gewählt und wie lange bleiben die Expertinnen und Experten jeweils im Amt? Wie wird die Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheide sichergestellt? </li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Liste und/oder die Anzahl der unterstützten Museen in den kommenden Jahren anzupassen? Falls ja, nach welchen Kriterien sollen künftig zusätzliche Museen aufgenommen oder bestehende Förderungen überprüft, reduziert oder beendet werden? </li><li>Wie haben sich die Bundesmittel für Museen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie ist die Finanzierung im Rahmen der aktuellen Kulturbotschaft sowie der kommenden Finanzplanperiode vorgesehen? </li><li>Welche Museen wurden vor der ersten Ausschreibung bereits unterstützt und wie hat sich für sie die Bundesunterstützung in Zahlen entwickelt?</li><li>Wie wird die Bundesförderung mit der Finanzierung durch die Kantone und Gemeinden koordiniert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und eine ausgewogene Lastenteilung sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Transparenz der Museumsförderung weiter zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Förderentscheide, Zielerreichung und Wirkung der eingesetzten Mittel?</li></ol><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p><p> </p><p> </p>
- Museumsfinanzierung. Kriterien, Transparenz und zukünftige Ausrichtung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Der Bundesrat weist einleitend darauf hin, dass die Förderung von Museen und Sammlungen in erster Linie eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden ist. Der Bund ergänzt diese Finanzierung subsidiär dort, wo eine gesamtschweizerische Bedeutung vorliegt und wo mit Bundesmitteln insbesondere die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes gestärkt werden kann (Vgl. Art. 69 Abs. 1 und 2 BV).</p><p> </p><p><u>Zu den Fragen 1-3: </u></p><p> </p><p>Die Unterstützung von Museen und Sammlungen Dritter durch den Bund erfolgt gestützt auf Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) sowie auf die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes (SR 442.121.1). Strategisch richtet sich die Förderung nach den Zielen der Kulturbotschaft, insbesondere der Bewahrung und Vermittlung von Kulturerbe von gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p> </p><p>Dem BAK stehen in diesem Bereich folgende Förderinstrumente zur Verfügung: Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter (rund 6.3 Mio. Franken pro Jahr), Betriebsbeiträge an Netzwerke Dritter (rund 6.9 Mio. Franken pro Jahr), Projektbeiträge (unter anderem für Provenienzforschung sowie damit verbundene Inventarisierung, Digitalisierung und Publikation, rund 1 Mio. Franken pro Jahr) sowie Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben an Wechselausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung (rund 200'000 Franken pro Jahr). </p><p> </p><p>Die Vergabe der Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter erfolgt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Zunächst prüft das BAK die formellen Fördervoraussetzungen nach Artikel 4 der Verordnung für alle Gesuche nach denselben Massstäben. </p><p> </p><p>Die zulässigen Gesuche werden anschliessend von externen Expertinnen und Experten materiell anhand der drei Beurteilungskriterien nach Artikel 8 der Verordnung beurteilt: Ausstrahlung und Qualität der Institution (Bst. a), Bedeutung der Sammlung (Bst. b) sowie Stellenwert der Vermittlungstätigkeit (Bst. c). Diese Kriterien werden durch zwölf Indikatoren konkretisiert und ermöglichen eine vergleichbare Bewertung. Eine finanzielle Eigenleistung privater Trägerschaften ist kein Kriterium; massgebend ist die in Artikel 4 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vorgesehene öffentliche Mitfinanzierung. Die regionale Verteilung ist weder als Fördervoraussetzung noch als Beurteilungskriterium vorgesehen und spielt deshalb bei der Vergabe der Betriebsbeiträge keine Rolle. </p><p> </p><p>Jedes Gesuch wird von zwei Expertinnen oder Experten unabhängig voneinander anhand eines Bewertungsrasters geprüft. Das Raster basiert auf den in der Verordnung festgelegten Kriterien und Indikatoren. Das Begriffsverständnis der Indikatoren wurde innerhalb der Expertinnengruppe abgestimmt, damit die Beurteilung konsistent und vergleichbar erfolgt. Anschliessend werden die Einzelbewertungen im Plenum diskutiert und konsolidiert. Das BAK trifft den Entscheid gestützt auf diese konsolidierte Beurteilung sowie auf die gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen der verfügbaren Mittel.</p><p> </p><p>Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer fachlichen Eignung ausgewählt und in der Regel für eine Ausschreibung mandatiert. Potenzielle Interessenbindungen werden vor dem Einsatz geprüft. Bei Nähe zu einem Gesuch oder zu einer Institution kommen die Ausstandsregeln zur Anwendung.</p><p> </p><p>Das Verfahren wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle im Jahr 2022 als angemessen und transparent beurteilt. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht 2018 im Zusammenhang mit der bis dato einzigen Beschwerde zur Museumsförderung das Vorgehen eingehend überprüft und die Beschwerde abgewiesen. </p><p> </p><p><u>Zu Frage 4: </u></p><p> </p><p>Die Unterstützung erfolgt periodisch im Rahmen der Ausschreibungen und des vom Parlament bewilligten Finanzrahmens; Zusammensetzung und Anzahl der unterstützten Institutionen können sich zwischen Förderperioden verändern. Ein Anspruch auf eine Unterstützung oder auf gleichbleibende Beitragshöhen besteht nicht.</p><p> </p><p><u>Zu den Fragen 5 und 6:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Entwicklung der Mittel richtet sich nach den jeweiligen Kulturbotschaften sowie nach Voranschlag und Finanzplanung. Der Kredit A231.0131 für Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter entwickelte sich in den Jahren 2016 bis 2025 wie folgt (Rechnungsergebnisse):</p><p> </p><p>2016: 11'020'000 Franken</p><p>2017: 10'668'800 Franken</p><p>2018: 12'100'760 Franken</p><p>2019: 12'502'240 Franken</p><p>2020: 12'878'975 Franken</p><p>2021: 13'693'225 Franken</p><p>2022: 13'728'600 Franken</p><p>2023: 13'820'379 Franken</p><p>2024: 13'541'704 Franken</p><p>2025: 13'929'400 Franken </p><p> </p><p>Bereits vor Einführung des Ausschreibungsverfahrens wurden das Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz, das HEK (Haus der Elektronischen Künste), das Swiss Science Center Technorama sowie das Verkehrshaus der Schweiz unterstützt. Deren Beiträge haben sich wie folgt entwickelt (2017: Jahreswert; ab 2018: Durchschnitt pro Förderperiode):</p><p> </p><p>Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz: 2017: 500'000 Franken; 2018 bis 2022: 470'000 Franken; 2023 bis 2026: 610'000 Franken; ab 2027: 410'000 Franken.</p><p>HEK (Haus der Elektronischen Künste): 2017: 420'000 Franken; 2018 bis 2022: 250'000 Franken; 2023 bis 2026: 150'000 Franken; ab 2027: 150'000 Franken.</p><p>Swiss Science Center Technorama: 2017: 700'000 Franken; 2018 bis 2022: 600'000 Franken; 2023 bis 2026: 490'000 Franken; ab 2027: 530'000 Franken.</p><p>Verkehrshaus der Schweiz: 2017: 1'600'000 Franken; 2018 bis 2022: 1'560'000 Franken; 2023 bis 2026: 1'520'000 Franken; ab 2027: 1'210'000 Franken.</p><p> </p><p><u>Zu Frage 7:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Bundesförderung ergänzt die Finanzierung durch Kantone und Gemeinden subsidiär bei Institutionen mit einer ausgewiesenen gesamtschweizerischen Bedeutung. Der Bund übernimmt keine kantonalen oder kommunalen Grundaufgaben; bei Betriebsbeiträgen ist eine verbindliche Zusage von Kanton oder Gemeinde mindestens im Umfang des Bundesbeitrags Voraussetzung. </p><p> </p><p><u>Zu Frage 8:</u></p><p><strong> </strong></p><p>Die Transparenz wird dadurch gewährleistet, dass Fördervoraussetzungen, Kriterien und Indikatoren in der entsprechenden Verordnung publiziert sind, die Ausschreibungen öffentlich erfolgen und die unterstützten Institutionen sowie die Beitragshöhen veröffentlicht werden. Die Zielerreichung und der Mitteleinsatz werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen begleitet. </p><p> </p><p>Eine Weiterentwicklung des Verfahrens wird im Rahmen der mit der aktuellen Kulturbotschaft vorgesehenen Evaluation der Beiträge zur Erhaltung des kulturellen Erbes geprüft.</p></span>
- <p>Der Bund unterstützt über das Bundesamt für Kultur (BAK) zahlreiche Museen in der Schweiz. Diese Förderung ist für den Erhalt des kulturellen Erbes, für die Vermittlung sowie für die regionale Ausgewogenheit der Kulturlandschaft von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig bestehen in der Öffentlichkeit und bei den Trägerschaften Fragen zur Transparenz der Förderentscheide, zu den angewendeten Kriterien sowie zur künftigen Ausrichtung der Bundesunterstützung.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Nach welchen gesetzlichen Grundlagen, strategischen Zielen und konkreten Kriterien unterstützt der Bund Museen finanziell? Welche Rolle spielen dabei Aspekte wie die gesamtschweizerische Bedeutung, derjenige der mehrheitlich aus Helvetica bestehende Sammlungen, Besucherzahlen, regionale Verteilung, Sammlungsauftrag, Vermittlungsleistung oder finanzielle Eigenleistung der Trägerschaften?</li><li>Welche Förderinstrumente stehen dem BAK aktuell zur Verfügung (z. B. Betriebsbeiträge, Projektförderung, Investitionsbeiträge, befristete Unterstützungen)? Wie hoch sind die jeweiligen Mittel pro Förderkategorie?</li><li>Wie läuft das Auswahl- und Entscheidverfahren für die Unterstützung von Museen konkret ab? Gibt es externe Fachgremien oder Expertinnen und Experten, die beigezogen werden? Wenn, ja nach welchen Kriterien werden sie gewählt und wie lange bleiben die Expertinnen und Experten jeweils im Amt? Wie wird die Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheide sichergestellt? </li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Liste und/oder die Anzahl der unterstützten Museen in den kommenden Jahren anzupassen? Falls ja, nach welchen Kriterien sollen künftig zusätzliche Museen aufgenommen oder bestehende Förderungen überprüft, reduziert oder beendet werden? </li><li>Wie haben sich die Bundesmittel für Museen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie ist die Finanzierung im Rahmen der aktuellen Kulturbotschaft sowie der kommenden Finanzplanperiode vorgesehen? </li><li>Welche Museen wurden vor der ersten Ausschreibung bereits unterstützt und wie hat sich für sie die Bundesunterstützung in Zahlen entwickelt?</li><li>Wie wird die Bundesförderung mit der Finanzierung durch die Kantone und Gemeinden koordiniert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und eine ausgewogene Lastenteilung sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Transparenz der Museumsförderung weiter zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Förderentscheide, Zielerreichung und Wirkung der eingesetzten Mittel?</li></ol><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p><p> </p><p> </p>
- Museumsfinanzierung. Kriterien, Transparenz und zukünftige Ausrichtung
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