Hat der Schweizer Botschafter und Präsident des UNO-Menschenrechtsrats Jürg Lauber bei der Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, gegen die Verfahren verstossen?
- ShortId
-
25.4595
- Id
-
20254595
- Updated
-
11.02.2026 16:41
- Language
-
de
- Title
-
Hat der Schweizer Botschafter und Präsident des UNO-Menschenrechtsrats Jürg Lauber bei der Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, gegen die Verfahren verstossen?
- AdditionalIndexing
-
08;09;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Francesca Albanese ist als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in dem seit 1967 Besetzten Palästinensischen Gebiet verpflichtet, den Verhaltenskodex für Mandatsträgerinnen und -träger im Rahmen von Sonderverfahren des Menschenrechtsrates einzuhalten (Resolution 5/2 des Menschenrechtsrates). Für die Untersuchung angeblicher Verstösse gegen diesen Kodex ist der Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren zuständig, der sich aus sechs Mandatsträgern und -trägerinnen zusammensetzt. </p><p> </p><p>Bei Vorwürfen wegen Verstössen gegen den Kodex übernimmt der Ratsvorsitzende lediglich eine verfahrensrechtliche Funktion. Er ist nicht befugt, über die inhaltliche Beurteilung von Anschuldigungen gegen Mandatsträgerinnen und -träger im Rahmen von Sonderverfahren zu entscheiden.</p><p> </p><p>Das Ratsbüro kam am 1. April 2025 überein, dass alle gegen Francesca Albanese vorgebrachten Vorwürfe zur Prüfung an den Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren weitergeleitet werden sollen. Am 18. Juni 2025 teilte Botschafter Jürg Lauber in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Menschenrechtsrates dem Rat mit, dass der Koordinierungsausschuss keine Verletzung des Verhaltenskodex durch die Sonderberichterstatterin festgestellt habe. Botschafter Lauber hielt sich somit an die geltenden Bestimmungen und Verfahren des Menschenrechtsrates. </p></span>
- <p>Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, Francesca Albanese, steht seit Langem in der Kritik. Insbesondere ihr Verhalten, ihre Kontakte und ihre öffentlichen Äusserungen – die sie in Italien und darüber hinaus zu einer politischen Ikone der pro-palästinensischen Linken gemacht haben – sind nicht vereinbar mit den Anforderungen an Unparteilichkeit und Integrität, die an UNO-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter gestellt werden.</p><p>Albanese werden antisemitische Positionen, eine „Nähe“ zur Hamas – die auch durch Zoom-Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Terrororganisation belegt ist – und Kontakte zu ihr nahestehenden NRO unterstellt. Obendrein bezeichnete sie den jüngsten Angriff auf die Turiner Redaktion der Tageszeitung <i>La Stampa</i> durch rote propalästinensische Aktivisten als Warnung an die Journalistinnen und Journalisten.</p><p>Die UNO-Berichterstatterin sei ungeeignet, das haben im Laufe der Zeit mehrere Staaten verlauten lassen. Die bei den Vereinten Nationen akkreditierte Nichtregierungsorganisation UN Watch hat der UNO-Führung einen Bericht vorgelegt, wonach Albanese während ihrer vorherigen Amtszeit (2022-2025) wiederholt gegen den Verhaltenskodex für Beraterinnen und Berater der Organisation verstossen habe.</p><p>Laut diesen Anschuldigungen sei es notwendig gewesen, vor der Verlängerung des Mandats eine Untersuchung einzuleiten. </p><p>Laut Presseberichten (siehe https://www.ilgiornale.it/news/politica/traballa-nomina-albanese-allonu-violate-regole-lincarico-bis-2579297.html) hat der Präsident des UNO-Menschenrechtsrats, der Schweizer Botschafter Jürg Lauber, die Meldungen nicht, wie es in der Erklärung 8/PRST/2 und im Handbuch für Sonderverfahren vorgesehen ist, an den Rat weitergeleitet. </p><p>Sollte sich diese Darstellung der Ereignisse bestätigen, so hätte der Schweizer Botschafter die Verlängerung von Albaneses Mandat «durchgedrückt»: eine schwerwiegende Tatsache, die der Position und dem Image der Schweiz schadet und für die unser Land sicherlich dereinst zur Rechenschaft gezogen wird.</p><p> </p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie stehen das EDA und der Bundesrat zu den Vorwürfen gegen Botschafter Lauber hinsichtlich der Umstände der Verlängerung des Mandats von Francesca Albanese?</li><li>Stimmt der Bundesrat zu, dass die oben beschriebene Situation, sollte sie sich bestätigen, der internationalen Stellung und dem Ansehen der Schweiz schaden würde?</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, falls festgestellt werden sollte, dass Botschafter Lauber gegen die Verfahren verstossen hat?</li></ul>
- Hat der Schweizer Botschafter und Präsident des UNO-Menschenrechtsrats Jürg Lauber bei der Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, gegen die Verfahren verstossen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Francesca Albanese ist als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in dem seit 1967 Besetzten Palästinensischen Gebiet verpflichtet, den Verhaltenskodex für Mandatsträgerinnen und -träger im Rahmen von Sonderverfahren des Menschenrechtsrates einzuhalten (Resolution 5/2 des Menschenrechtsrates). Für die Untersuchung angeblicher Verstösse gegen diesen Kodex ist der Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren zuständig, der sich aus sechs Mandatsträgern und -trägerinnen zusammensetzt. </p><p> </p><p>Bei Vorwürfen wegen Verstössen gegen den Kodex übernimmt der Ratsvorsitzende lediglich eine verfahrensrechtliche Funktion. Er ist nicht befugt, über die inhaltliche Beurteilung von Anschuldigungen gegen Mandatsträgerinnen und -träger im Rahmen von Sonderverfahren zu entscheiden.</p><p> </p><p>Das Ratsbüro kam am 1. April 2025 überein, dass alle gegen Francesca Albanese vorgebrachten Vorwürfe zur Prüfung an den Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren weitergeleitet werden sollen. Am 18. Juni 2025 teilte Botschafter Jürg Lauber in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Menschenrechtsrates dem Rat mit, dass der Koordinierungsausschuss keine Verletzung des Verhaltenskodex durch die Sonderberichterstatterin festgestellt habe. Botschafter Lauber hielt sich somit an die geltenden Bestimmungen und Verfahren des Menschenrechtsrates. </p></span>
- <p>Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, Francesca Albanese, steht seit Langem in der Kritik. Insbesondere ihr Verhalten, ihre Kontakte und ihre öffentlichen Äusserungen – die sie in Italien und darüber hinaus zu einer politischen Ikone der pro-palästinensischen Linken gemacht haben – sind nicht vereinbar mit den Anforderungen an Unparteilichkeit und Integrität, die an UNO-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter gestellt werden.</p><p>Albanese werden antisemitische Positionen, eine „Nähe“ zur Hamas – die auch durch Zoom-Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Terrororganisation belegt ist – und Kontakte zu ihr nahestehenden NRO unterstellt. Obendrein bezeichnete sie den jüngsten Angriff auf die Turiner Redaktion der Tageszeitung <i>La Stampa</i> durch rote propalästinensische Aktivisten als Warnung an die Journalistinnen und Journalisten.</p><p>Die UNO-Berichterstatterin sei ungeeignet, das haben im Laufe der Zeit mehrere Staaten verlauten lassen. Die bei den Vereinten Nationen akkreditierte Nichtregierungsorganisation UN Watch hat der UNO-Führung einen Bericht vorgelegt, wonach Albanese während ihrer vorherigen Amtszeit (2022-2025) wiederholt gegen den Verhaltenskodex für Beraterinnen und Berater der Organisation verstossen habe.</p><p>Laut diesen Anschuldigungen sei es notwendig gewesen, vor der Verlängerung des Mandats eine Untersuchung einzuleiten. </p><p>Laut Presseberichten (siehe https://www.ilgiornale.it/news/politica/traballa-nomina-albanese-allonu-violate-regole-lincarico-bis-2579297.html) hat der Präsident des UNO-Menschenrechtsrats, der Schweizer Botschafter Jürg Lauber, die Meldungen nicht, wie es in der Erklärung 8/PRST/2 und im Handbuch für Sonderverfahren vorgesehen ist, an den Rat weitergeleitet. </p><p>Sollte sich diese Darstellung der Ereignisse bestätigen, so hätte der Schweizer Botschafter die Verlängerung von Albaneses Mandat «durchgedrückt»: eine schwerwiegende Tatsache, die der Position und dem Image der Schweiz schadet und für die unser Land sicherlich dereinst zur Rechenschaft gezogen wird.</p><p> </p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie stehen das EDA und der Bundesrat zu den Vorwürfen gegen Botschafter Lauber hinsichtlich der Umstände der Verlängerung des Mandats von Francesca Albanese?</li><li>Stimmt der Bundesrat zu, dass die oben beschriebene Situation, sollte sie sich bestätigen, der internationalen Stellung und dem Ansehen der Schweiz schaden würde?</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, falls festgestellt werden sollte, dass Botschafter Lauber gegen die Verfahren verstossen hat?</li></ul>
- Hat der Schweizer Botschafter und Präsident des UNO-Menschenrechtsrats Jürg Lauber bei der Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, gegen die Verfahren verstossen?
Back to List