Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- ShortId
-
25.4599
- Id
-
20254599
- Updated
-
18.02.2026 20:40
- Language
-
de
- Title
-
Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- AdditionalIndexing
-
04;09;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht Malama 10.3045 und der AB-BA-Bericht 2024 zeigen Kompetenzlücken und Koordinationsprobleme im Bereich der inneren Sicherheit. Die «Bestandesaufnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz» wird festgehalten, dass die Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen fragmentiert<strong> </strong>sind und die Bekämpfung der OK „hohe Anforderungen an die Koordination“ stellt. Damit die organisierte Kriminalität in der Schweiz wirksam und effizient bekämpft werden kann, ist eine moderne föderale Sicherheitsarchitektur erforderlich und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu klären. bekämpfen.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit stellt darin einen Schwerpunkt dar. Insbesondere sollen auch die gesetzlichen Grundlagen so ausgestaltet sein, dass die Polizeikorps und die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes gemeinsam Fälle bearbeiten können, wenn mehrere Staatsebenen betroffen sind. Das Anliegen des Postulats kann im Rahmen der Umsetzung dieser Arbeiten aufgenommen werden. Die Frage, ob die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch zweckmässig ist (s. Ziff. 1 des Po.), wurde zuletzt im Bericht vom 11. Oktober 2023 in Erfüllung des Postulats 19.3570 geprüft. Der Bundesrat gelangte damals zur Erkenntnis, dass kein Reformbedarf besteht. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ob die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 57 BV, Art. 23 StPO) für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch zweckmässig ist;</li><li>ob eine teilweise Zentralisierung der Strafverfolgung für schwere Formen der OK (ähnlich der Terrorismusbekämpfung) angezeigt wäre;</li><li>wie die Zusammenarbeit von BKP, kantonalen Polizeikorps, NDB, Zoll und Bundesanwaltschaft rechtlich und organisatorisch verbessert werden kann.</li></ol><p> </p>
- Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bericht Malama 10.3045 und der AB-BA-Bericht 2024 zeigen Kompetenzlücken und Koordinationsprobleme im Bereich der inneren Sicherheit. Die «Bestandesaufnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz» wird festgehalten, dass die Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen fragmentiert<strong> </strong>sind und die Bekämpfung der OK „hohe Anforderungen an die Koordination“ stellt. Damit die organisierte Kriminalität in der Schweiz wirksam und effizient bekämpft werden kann, ist eine moderne föderale Sicherheitsarchitektur erforderlich und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu klären. bekämpfen.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit stellt darin einen Schwerpunkt dar. Insbesondere sollen auch die gesetzlichen Grundlagen so ausgestaltet sein, dass die Polizeikorps und die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes gemeinsam Fälle bearbeiten können, wenn mehrere Staatsebenen betroffen sind. Das Anliegen des Postulats kann im Rahmen der Umsetzung dieser Arbeiten aufgenommen werden. Die Frage, ob die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch zweckmässig ist (s. Ziff. 1 des Po.), wurde zuletzt im Bericht vom 11. Oktober 2023 in Erfüllung des Postulats 19.3570 geprüft. Der Bundesrat gelangte damals zur Erkenntnis, dass kein Reformbedarf besteht. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ob die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 57 BV, Art. 23 StPO) für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch zweckmässig ist;</li><li>ob eine teilweise Zentralisierung der Strafverfolgung für schwere Formen der OK (ähnlich der Terrorismusbekämpfung) angezeigt wäre;</li><li>wie die Zusammenarbeit von BKP, kantonalen Polizeikorps, NDB, Zoll und Bundesanwaltschaft rechtlich und organisatorisch verbessert werden kann.</li></ol><p> </p>
- Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
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