Verbot der Antifa-Bewegungen

ShortId
25.4602
Id
20254602
Updated
18.02.2026 20:41
Language
de
Title
Verbot der Antifa-Bewegungen
AdditionalIndexing
04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die sogenannte Antifa-Bewegung (Antifaschismus) ist in Wirklichkeit Synonym für Intoleranz, Gewalt und (linken) Faschismus.</p><p>Die Stadt Bern wurde im Oktober&nbsp;2025 durch eine nicht bewilligte «Pro-Palästina»-Demonstration, die Schäden in Millionenhöhe verursachte, buchstäblich in Schutt und Asche gelegt. Die Ordnungskräfte wurden angegriffen. Die Randalierenden setzten sogar ein historisches Restaurant in Brand und schufen damit eine ernsthafte Gefahrensituation.&nbsp;</p><p>Unter dem Deckmantel der Palästinasolidarität, die fälschlicherweise mit Antifaschismus vermischt wurde, kam es auch in verschiedenen anderen Schweizer Städten zu Gewaltaktionen Es ist offensichtlich, dass Palästina nur als Vorwand dient für die Mobilisierung gewalttätiger Randgruppen.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes beobachtet das Phänomen seit Jahren genau. Die der extremen Linken zuzuschreibenden Gewaltaktionen gehen mittlerweile in die Hunderte, während jene im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus nur wenige Einzelfälle betreffen.</p><p>Durch Einschüchterung und Gewalt gegen Andersdenkende gefährdet die Antifa-Bewegung die Demokratie. In Italien wurde in den letzten Tagen die Redaktion einer Zeitung gestürmt. In Frankreich ebenso wie in Deutschland sind Parteizentralen und Büros von rechten Politikern wöchentlich Ziele von Angriffen.</p><p>Diese Bewegungen haben keine einheitliche Organisationsstruktur; ein solch praktisches Hindernis darf nicht Vorwand für Untätigkeit sein.</p><p>Verschiedene Länder sind dabei, die Antifa-Bewegung für illegal zu erklären: Entsprechende politische Initiativen gibt es in den Vereinigten Staaten, in Ungarn, in den Niederlanden, in Frankreich sowie im EU-Parlament.</p><p>Deshalb muss auch die Schweiz ‒ ein Land, das zu Recht stolz auf seine demokratische Tradition und seinen konstruktiven Dialog ist ‒ Bewegungen verbieten, welche die Sicherheit, die Demokratie und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger bedrohen und der Allgemeinheit enorme Kosten verursachen.</p>
  • <span><p>Der Bundesrat vertritt diesbezüglich weiterhin die im September 2020 im Rahmen der Stellungnahme zum Postulat 20.3517 Glarner «Den linksextremen Terror rechtzeitig stoppen. Antifa jetzt verbieten!» geäusserte Haltung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die «Antifaschistische Aktion» (Antifa) ist ein Thema der linksextremen Szene im Allgemeinen. Entsprechend sind nicht alle Personen und Gruppierungen, die dieser heterogenen Bewegung angehören, der gewalttätig-extremistischen Szene zuzuordnen. Gegen Organisationen und Personen innerhalb der Antifa-Bewegung, bei denen sowohl ein konkreter Gewaltbezug als auch eine Ablehnung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen gegeben sind, wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits heute auf der Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen präventiv tätig.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Voraussetzungen für ein Verbot der «Antifaschistische Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser in der Schweiz sind hingegen nicht gegeben:</p><p>&nbsp;</p><p>Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;74 Absatz&nbsp;1 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) ermöglicht es dem Bundesrat, eine Organisation oder Gruppierung zu verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht. Ein entsprechendes Organisationsverbot muss sich gemäss Artikel&nbsp;74 Absatz 2 NDG auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen. Auch diese Voraussetzung ist im Fall der «Antifaschistischen Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser nicht erfüllt.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der Antifa-Bewegungen in der Schweiz vorzulegen.</p>
  • Verbot der Antifa-Bewegungen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die sogenannte Antifa-Bewegung (Antifaschismus) ist in Wirklichkeit Synonym für Intoleranz, Gewalt und (linken) Faschismus.</p><p>Die Stadt Bern wurde im Oktober&nbsp;2025 durch eine nicht bewilligte «Pro-Palästina»-Demonstration, die Schäden in Millionenhöhe verursachte, buchstäblich in Schutt und Asche gelegt. Die Ordnungskräfte wurden angegriffen. Die Randalierenden setzten sogar ein historisches Restaurant in Brand und schufen damit eine ernsthafte Gefahrensituation.&nbsp;</p><p>Unter dem Deckmantel der Palästinasolidarität, die fälschlicherweise mit Antifaschismus vermischt wurde, kam es auch in verschiedenen anderen Schweizer Städten zu Gewaltaktionen Es ist offensichtlich, dass Palästina nur als Vorwand dient für die Mobilisierung gewalttätiger Randgruppen.</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes beobachtet das Phänomen seit Jahren genau. Die der extremen Linken zuzuschreibenden Gewaltaktionen gehen mittlerweile in die Hunderte, während jene im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus nur wenige Einzelfälle betreffen.</p><p>Durch Einschüchterung und Gewalt gegen Andersdenkende gefährdet die Antifa-Bewegung die Demokratie. In Italien wurde in den letzten Tagen die Redaktion einer Zeitung gestürmt. In Frankreich ebenso wie in Deutschland sind Parteizentralen und Büros von rechten Politikern wöchentlich Ziele von Angriffen.</p><p>Diese Bewegungen haben keine einheitliche Organisationsstruktur; ein solch praktisches Hindernis darf nicht Vorwand für Untätigkeit sein.</p><p>Verschiedene Länder sind dabei, die Antifa-Bewegung für illegal zu erklären: Entsprechende politische Initiativen gibt es in den Vereinigten Staaten, in Ungarn, in den Niederlanden, in Frankreich sowie im EU-Parlament.</p><p>Deshalb muss auch die Schweiz ‒ ein Land, das zu Recht stolz auf seine demokratische Tradition und seinen konstruktiven Dialog ist ‒ Bewegungen verbieten, welche die Sicherheit, die Demokratie und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger bedrohen und der Allgemeinheit enorme Kosten verursachen.</p>
    • <span><p>Der Bundesrat vertritt diesbezüglich weiterhin die im September 2020 im Rahmen der Stellungnahme zum Postulat 20.3517 Glarner «Den linksextremen Terror rechtzeitig stoppen. Antifa jetzt verbieten!» geäusserte Haltung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die «Antifaschistische Aktion» (Antifa) ist ein Thema der linksextremen Szene im Allgemeinen. Entsprechend sind nicht alle Personen und Gruppierungen, die dieser heterogenen Bewegung angehören, der gewalttätig-extremistischen Szene zuzuordnen. Gegen Organisationen und Personen innerhalb der Antifa-Bewegung, bei denen sowohl ein konkreter Gewaltbezug als auch eine Ablehnung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen gegeben sind, wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits heute auf der Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen präventiv tätig.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Voraussetzungen für ein Verbot der «Antifaschistische Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser in der Schweiz sind hingegen nicht gegeben:</p><p>&nbsp;</p><p>Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;74 Absatz&nbsp;1 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) ermöglicht es dem Bundesrat, eine Organisation oder Gruppierung zu verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht. Ein entsprechendes Organisationsverbot muss sich gemäss Artikel&nbsp;74 Absatz 2 NDG auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen. Auch diese Voraussetzung ist im Fall der «Antifaschistischen Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser nicht erfüllt.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der Antifa-Bewegungen in der Schweiz vorzulegen.</p>
    • Verbot der Antifa-Bewegungen

Back to List