Wie teuer wird die "getrennte Unterbringung" gewalttätiger Asylsuchender für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?

ShortId
25.4603
Id
20254603
Updated
11.02.2026 16:39
Language
de
Title
Wie teuer wird die "getrennte Unterbringung" gewalttätiger Asylsuchender für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
AdditionalIndexing
2811;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Gemäss ersten Einschätzungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist bei einer gebäudeinternen Lösung mit geringfügigen baulichen Anpassungen pro Standort mit Investitionskosten im unteren sechsstelligen Bereich zu rechnen. </span><span></span><span>Weitere Aufwendungen ergeben sich für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen. </span><span>Ziel ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. </span><span>Verbindliche Kostenangaben können erst nach Vorliegen des konkreten Bauprojekts gemacht werden. Die Umsetzung in Sachen Personal und Betrieb wird kostenneutral erfolgen.</span><span></span><span> Wird das Pilotprojekt erfolgreich beurteilt, wird mittelfristig erwartet, dass mit der getrennten Unterbringung innerhalb der BAZ Kosteneinsparungen in den anderen Bereichen erwirkt werden. Beispielsweise sollen die Sicherheitsmassnahmen im Rest des Zentrums reduziert werden können, weil sie gezielter und effizienter eingesetzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Zu den Gesamtkosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Je nach Standort werden sich die Kosten für eine Umsetzung des Projekts unterscheiden. Das Pilotprojekt wird auch zeigen, ob eine Einführung in allen Bundesasylzentren (BAZ) inklusive temporären Strukturen oder nur in ordentlichen BAZ (zurzeit 16) umzusetzen wäre. Auch die Machbarkeit inklusive Finanzierbarkeit wird zu prüfen sein, dies entsprechend den Schlüssen, die aus dem Piloten gezogen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Mit dem Pilotprojekt will das SEM testen, ob mit einer getrennten Unterbringung von Asylsuchenden, die den Betrieb stören, eine Entlastung für den Rest des Zentrums erreicht werden kann. Dieser BAZ-interne Lösungsansatz ist jedoch kein Ersatz für freiheitsentziehende oder andere strafrechtliche Massnahmen, welche von den zuständigen Strafvollzugsbehörden angeordnet werden. Auch steht das Pilotprojekt nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine reine Massnahme des BAZ-internen Belegungsmanagements und ist in keiner Weise mit einer Verlegung ins BesoZ vergleichbar, welche als Disziplinarmassnahme anzuordnen ist. Im Rahmen der an der Asylkonferenz vom 28. November 2025 gemeinsam erarbeiteten Asylstrategie 2027 prüfen Bund, Kantone, Gemeinden und Städte Gesetzesanpassungen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystems im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Es geht um Anpassungen im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen und um die Prüfung, wie ein allfälliges Aufenthaltsrecht bei schwer oder wiederholt straffälligen Personen umgehend entzogen werden kann. Die Migrationsbehörden arbeiten dabei eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen, um noch konsequenter zu reagieren, wenn sich Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten. Bund und Kantone führen dazu unter anderem eine gemeinsame Taskforce Intensivtäter im Ausländer- und Asylbereich, die das Zusammenspiel von strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Massnahmen sowie von Straf- und Wegweisungsvollzug verbessern soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Die grosse Mehrheit der Asylsuchenden, welche sich in den Bundesstrukturen befinden, verhält sich korrekt. Das SEM betreibt momentan über 30 Unterkünfte mit gegen 8000 Plätzen, worin aktuell rund 6000 Asyl- und Schutzsuchende untergebracht sind. Erfahrungsgemäss stellen davon nur einige Dutzend eine Belastung für den Betrieb in den BAZ dar. Im Pilotprojekt werden pro Standort je zehn Betten im getrennten Bereich zur Verfügung gestellt. Die Auswertung des Pilotprojekts wird genauere Erkenntnisse liefern. </span></p></span>
  • <p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein Pilotprojekt angekündigt, gemäss dem die Unterbringung «auffälliger» Asylsuchender in eigenen Bereichen vorgesehen ist, d.&nbsp;h. von Personen, die durch ihr gewalttätiges Verhalten den Betrieb der Bundesasylzentren beeinträchtigen, in denen sie untergebracht sind.</p><p>Das Pilotprojekt wird ab Sommer&nbsp;2026 während eines halben Jahres im neuen Bundesasylzentrum «Pasture» in Balerna sowie in Flumenthal (Solothurn) durchgeführt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie hoch sind die Kosten für das Pilotprojekt in den Bundesasylzentren Balerna und Flumenthal?</li><li>Wenn das SEM das Projekt als zielführend erachtet und beschliesst, den Ansatz auf andere Bundesasylzentren auszudehnen: Wie hoch wären die Gesamtkosten?</li><li>Warum werden gewalttätige Asylsuchende nicht aus der Schweiz ausgewiesen statt in eigenen Bereichen untergebracht, was für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzliche Kosten verursacht?</li><li>Wie hoch ist laut SEM der Anteil der «auffälligen» Asylsuchenden in den Bundesasylzentren?&nbsp;</li><li>Welche Nationalitäten sind besonders «auffällig»?</li></ul>
  • Wie teuer wird die "getrennte Unterbringung" gewalttätiger Asylsuchender für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Gemäss ersten Einschätzungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist bei einer gebäudeinternen Lösung mit geringfügigen baulichen Anpassungen pro Standort mit Investitionskosten im unteren sechsstelligen Bereich zu rechnen. </span><span></span><span>Weitere Aufwendungen ergeben sich für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen. </span><span>Ziel ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. </span><span>Verbindliche Kostenangaben können erst nach Vorliegen des konkreten Bauprojekts gemacht werden. Die Umsetzung in Sachen Personal und Betrieb wird kostenneutral erfolgen.</span><span></span><span> Wird das Pilotprojekt erfolgreich beurteilt, wird mittelfristig erwartet, dass mit der getrennten Unterbringung innerhalb der BAZ Kosteneinsparungen in den anderen Bereichen erwirkt werden. Beispielsweise sollen die Sicherheitsmassnahmen im Rest des Zentrums reduziert werden können, weil sie gezielter und effizienter eingesetzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Zu den Gesamtkosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Je nach Standort werden sich die Kosten für eine Umsetzung des Projekts unterscheiden. Das Pilotprojekt wird auch zeigen, ob eine Einführung in allen Bundesasylzentren (BAZ) inklusive temporären Strukturen oder nur in ordentlichen BAZ (zurzeit 16) umzusetzen wäre. Auch die Machbarkeit inklusive Finanzierbarkeit wird zu prüfen sein, dies entsprechend den Schlüssen, die aus dem Piloten gezogen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Mit dem Pilotprojekt will das SEM testen, ob mit einer getrennten Unterbringung von Asylsuchenden, die den Betrieb stören, eine Entlastung für den Rest des Zentrums erreicht werden kann. Dieser BAZ-interne Lösungsansatz ist jedoch kein Ersatz für freiheitsentziehende oder andere strafrechtliche Massnahmen, welche von den zuständigen Strafvollzugsbehörden angeordnet werden. Auch steht das Pilotprojekt nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine reine Massnahme des BAZ-internen Belegungsmanagements und ist in keiner Weise mit einer Verlegung ins BesoZ vergleichbar, welche als Disziplinarmassnahme anzuordnen ist. Im Rahmen der an der Asylkonferenz vom 28. November 2025 gemeinsam erarbeiteten Asylstrategie 2027 prüfen Bund, Kantone, Gemeinden und Städte Gesetzesanpassungen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystems im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Es geht um Anpassungen im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen und um die Prüfung, wie ein allfälliges Aufenthaltsrecht bei schwer oder wiederholt straffälligen Personen umgehend entzogen werden kann. Die Migrationsbehörden arbeiten dabei eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen, um noch konsequenter zu reagieren, wenn sich Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten. Bund und Kantone führen dazu unter anderem eine gemeinsame Taskforce Intensivtäter im Ausländer- und Asylbereich, die das Zusammenspiel von strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Massnahmen sowie von Straf- und Wegweisungsvollzug verbessern soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Die grosse Mehrheit der Asylsuchenden, welche sich in den Bundesstrukturen befinden, verhält sich korrekt. Das SEM betreibt momentan über 30 Unterkünfte mit gegen 8000 Plätzen, worin aktuell rund 6000 Asyl- und Schutzsuchende untergebracht sind. Erfahrungsgemäss stellen davon nur einige Dutzend eine Belastung für den Betrieb in den BAZ dar. Im Pilotprojekt werden pro Standort je zehn Betten im getrennten Bereich zur Verfügung gestellt. Die Auswertung des Pilotprojekts wird genauere Erkenntnisse liefern. </span></p></span>
    • <p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein Pilotprojekt angekündigt, gemäss dem die Unterbringung «auffälliger» Asylsuchender in eigenen Bereichen vorgesehen ist, d.&nbsp;h. von Personen, die durch ihr gewalttätiges Verhalten den Betrieb der Bundesasylzentren beeinträchtigen, in denen sie untergebracht sind.</p><p>Das Pilotprojekt wird ab Sommer&nbsp;2026 während eines halben Jahres im neuen Bundesasylzentrum «Pasture» in Balerna sowie in Flumenthal (Solothurn) durchgeführt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie hoch sind die Kosten für das Pilotprojekt in den Bundesasylzentren Balerna und Flumenthal?</li><li>Wenn das SEM das Projekt als zielführend erachtet und beschliesst, den Ansatz auf andere Bundesasylzentren auszudehnen: Wie hoch wären die Gesamtkosten?</li><li>Warum werden gewalttätige Asylsuchende nicht aus der Schweiz ausgewiesen statt in eigenen Bereichen untergebracht, was für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzliche Kosten verursacht?</li><li>Wie hoch ist laut SEM der Anteil der «auffälligen» Asylsuchenden in den Bundesasylzentren?&nbsp;</li><li>Welche Nationalitäten sind besonders «auffällig»?</li></ul>
    • Wie teuer wird die "getrennte Unterbringung" gewalttätiger Asylsuchender für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?

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