Internationale Beschaffungen. Wer profitiert und gelten Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit prioritär?
- ShortId
-
25.4607
- Id
-
20254607
- Updated
-
18.02.2026 20:37
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Beschaffungen. Wer profitiert und gelten Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit prioritär?
- AdditionalIndexing
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10;15;52
- 1
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- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
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- <p>1./2./3. Wie der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Ip Reimann Lukas <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254461"><u>25.4461</u></a> ausgeführt hat, liegen dem Bund keine detaillierten Informationen vor zu an Schweizer Anbieter im Ausland und insbesondere in der EU vergebene öffentliche Beschaffungsaufträge. Die internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sehen keine spezielle Pflicht zur Erhebung statistischer Daten über die Aufteilung der Auftragsvergabe nach Herkunftsländern vor. Es sind lediglich Angaben zum Typ der Auftraggeber und gegebenenfalls du den Waren- und Dienstleistungskategorien auszuweisen. Die Beschaffung zuverlässiger Daten nach Herkunftsländern wird ferner dadurch erschwert, dass Aufträge, die an Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben werden, als im Inland ausgeführte Aufträge gelten, unabhängig davon, wo die Waren produziert oder die Dienstleistungen erbracht werden. Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen ins Ausland ausgeführt werden, sind wie jede andere Ware oder Dienstleistung in der Aussenhandelsstatistik der Schweiz erfasst. Es wird jedoch im Sinne eines Anhaltspunkts geschätzt, dass öffentliche Schweizer Stellen (Bund, Kantone, andere Stellen, einschliesslich der SBB) 2024 im Staatsvertragsbereich öffentliche Aufträge im Wert von rund 20,6 Milliarden Franken vergeben haben, davon 1,8 Milliarden Franken (8,7 % des Gesamtwerts) an Anbieter mit Sitz im Ausland (1,6 Mrd. CHF davon an Anbieter in der EU).</p><p> </p><p>4. Mit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) am 1. Januar 2021 hat der Bundesrat unter anderem das Ziel formuliert, Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation bei den Beschaffungen der Bundesverwaltung stärker zu berücksichtigen. Diese Vorgaben sind in der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung «Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030» (<a href="https://www.bkb.admin.ch/de"><u>https://www.bkb.admin.ch/de</u></a> > Strategien > Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung) festgehalten. Der am 19. November 2025 vorgelegte Zwischenbericht zum bisherigen Stand der Umsetzung dieser Strategie zieht eine insgesamt positive Bilanz. Darin wird aufgezeigt, dass etwa die Förderung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten bei den Bundesbeschaffungen auf Kurs ist. Gleichzeitig hält der Zwischenbericht aber auch fest, dass für die Umsetzung der Strategie Optimierungspotenzial besteht und sieht diesbezüglich verschiedene Massnahmen vor. So hat der Bundesrat beispielsweise die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ziele im Bereich des Klimaschutzes, der Innovation und der Stärkung der Energiesicherheit (KIG, SR 814.310) mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen und der Förderung zirkulärer Beschaffungen sowie die Präzisierung und Klärung der Ziele zur Förderung von Innovationen in die Strategie aufgenommen.</p>
- <p>Mit dem Vergabeentscheid der SBB zugunsten der Siemens Mobility AG vom November 2025 flammte erneut die Diskussion um Inländervorrang-Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht auf. Bei der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein Inländer-Vorrang bei öffentlichen Vergaben gegen das entsprechende WTO-Übereinkommen sowie das bilaterale Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens verstösst. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies nicht im Interesse der Schweizer Firmen wäre, welche vom Zugang zu Beschaffungsaufträgen im Ausland profitieren. Hingegen war es ein erklärtes Ziel der Revision, den Wettbewerb nicht mehr primär über den Preis, sondern stärker über Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit zu gestalten und so einen Anreiz für höhere Standards zu schaffen – was letztlich Schweizer Anbietern zugutekommen kann. </p><p>Vor diesem Hintergrund und zugunsten einer faktenbasierten künftigen Diskussion bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ol><li>Verfügt der Bundesrat über Zahlen dazu, wie stark Schweizer Unternehmen in der EU bzw. Unternehmen aus der EU in der Schweiz von internationalen Beschaffungen profitieren?</li><li>Wie viele öffentliche Aufträge mit welchem Volumen gewinnen Schweizer Unternehmen in den Ländern der EU?</li><li>Wie viele öffentliche Aufträge mit welchem Volumen gewinnen Unternehmen aus der EU in der Schweiz?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat heute den Umsetzungsstand des Ziels, den Wettbewerb vermehrt über Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit zu gestalten? </li></ol>
- Internationale Beschaffungen. Wer profitiert und gelten Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit prioritär?
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./3. Wie der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Ip Reimann Lukas <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254461"><u>25.4461</u></a> ausgeführt hat, liegen dem Bund keine detaillierten Informationen vor zu an Schweizer Anbieter im Ausland und insbesondere in der EU vergebene öffentliche Beschaffungsaufträge. Die internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sehen keine spezielle Pflicht zur Erhebung statistischer Daten über die Aufteilung der Auftragsvergabe nach Herkunftsländern vor. Es sind lediglich Angaben zum Typ der Auftraggeber und gegebenenfalls du den Waren- und Dienstleistungskategorien auszuweisen. Die Beschaffung zuverlässiger Daten nach Herkunftsländern wird ferner dadurch erschwert, dass Aufträge, die an Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben werden, als im Inland ausgeführte Aufträge gelten, unabhängig davon, wo die Waren produziert oder die Dienstleistungen erbracht werden. Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen ins Ausland ausgeführt werden, sind wie jede andere Ware oder Dienstleistung in der Aussenhandelsstatistik der Schweiz erfasst. Es wird jedoch im Sinne eines Anhaltspunkts geschätzt, dass öffentliche Schweizer Stellen (Bund, Kantone, andere Stellen, einschliesslich der SBB) 2024 im Staatsvertragsbereich öffentliche Aufträge im Wert von rund 20,6 Milliarden Franken vergeben haben, davon 1,8 Milliarden Franken (8,7 % des Gesamtwerts) an Anbieter mit Sitz im Ausland (1,6 Mrd. CHF davon an Anbieter in der EU).</p><p> </p><p>4. Mit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) am 1. Januar 2021 hat der Bundesrat unter anderem das Ziel formuliert, Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation bei den Beschaffungen der Bundesverwaltung stärker zu berücksichtigen. Diese Vorgaben sind in der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung «Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030» (<a href="https://www.bkb.admin.ch/de"><u>https://www.bkb.admin.ch/de</u></a> > Strategien > Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung) festgehalten. Der am 19. November 2025 vorgelegte Zwischenbericht zum bisherigen Stand der Umsetzung dieser Strategie zieht eine insgesamt positive Bilanz. Darin wird aufgezeigt, dass etwa die Förderung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten bei den Bundesbeschaffungen auf Kurs ist. Gleichzeitig hält der Zwischenbericht aber auch fest, dass für die Umsetzung der Strategie Optimierungspotenzial besteht und sieht diesbezüglich verschiedene Massnahmen vor. So hat der Bundesrat beispielsweise die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ziele im Bereich des Klimaschutzes, der Innovation und der Stärkung der Energiesicherheit (KIG, SR 814.310) mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen und der Förderung zirkulärer Beschaffungen sowie die Präzisierung und Klärung der Ziele zur Förderung von Innovationen in die Strategie aufgenommen.</p>
- <p>Mit dem Vergabeentscheid der SBB zugunsten der Siemens Mobility AG vom November 2025 flammte erneut die Diskussion um Inländervorrang-Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht auf. Bei der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein Inländer-Vorrang bei öffentlichen Vergaben gegen das entsprechende WTO-Übereinkommen sowie das bilaterale Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens verstösst. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies nicht im Interesse der Schweizer Firmen wäre, welche vom Zugang zu Beschaffungsaufträgen im Ausland profitieren. Hingegen war es ein erklärtes Ziel der Revision, den Wettbewerb nicht mehr primär über den Preis, sondern stärker über Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit zu gestalten und so einen Anreiz für höhere Standards zu schaffen – was letztlich Schweizer Anbietern zugutekommen kann. </p><p>Vor diesem Hintergrund und zugunsten einer faktenbasierten künftigen Diskussion bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ol><li>Verfügt der Bundesrat über Zahlen dazu, wie stark Schweizer Unternehmen in der EU bzw. Unternehmen aus der EU in der Schweiz von internationalen Beschaffungen profitieren?</li><li>Wie viele öffentliche Aufträge mit welchem Volumen gewinnen Schweizer Unternehmen in den Ländern der EU?</li><li>Wie viele öffentliche Aufträge mit welchem Volumen gewinnen Unternehmen aus der EU in der Schweiz?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat heute den Umsetzungsstand des Ziels, den Wettbewerb vermehrt über Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit zu gestalten? </li></ol>
- Internationale Beschaffungen. Wer profitiert und gelten Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit prioritär?
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