Wachsende SBB-Immobilienerträge zugunsten der Bahninfrastruktur einsetzen und so den Bund entlasten
- ShortId
-
25.4608
- Id
-
20254608
- Updated
-
18.02.2026 20:37
- Language
-
de
- Title
-
Wachsende SBB-Immobilienerträge zugunsten der Bahninfrastruktur einsetzen und so den Bund entlasten
- AdditionalIndexing
-
48;2846;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Liegenschaften im Besitz der SBB AG befinden sich an erstklassigen Lagen. Entsprechend verzeichnen die Mieterträge ein starkes Wachstum: Während die Mieterträge im Jahr 2004 noch 427,7 Millionen Franken betrugen, lagen sie im Jahr 2024 bereits bei 875,2 Millionen Franken – was einer Verdoppelung entspricht. </p><p>Im Gegensatz dazu betrugen die Ausgleichszahlungen des SBB-Immobilienbereichs an die Infrastruktur im Jahr 2003 bereits 141 Millionen Franken. Die Zahlungen stiegen bis 2006 zwar auf 192 Millionen Franken, wurden aber ab der Eignerstrategie 2007–2010 auf 150 Millionen Franken jährlich gesenkt und seither nicht mehr angepasst. </p><p>Angesichts der stark steigenden Mieterträge der SBB Immobilien ist es sachgerecht zu prüfen, ob eine Anpassung der Ausgleichszahlungen auf 300 Millionen Franken jährlich angezeigt wäre, um die Entwicklung der Erträge angemessen zu berücksichtigen.</p><p>Eine solche Anpassung könnte zudem zu einer Entlastung des Bundeshaushalts führen, da der Bund dadurch einen höheren Anteil am Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe für andere Zwecke zurückbehalten könnte, anstatt ihn für die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds zu verwenden.</p>
- <span><p>Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. Er erwartet von der SBB attraktive Bahnhöfe und Zugänge zur Bahn. Das Immobilienportfolio soll gezielt weiterentwickelt werden und nachhaltige Erträge abwerfen. Mit diesen Erträgen leistet SBB Immobilien gegenüber SBB Infrastruktur Ausgleichszahlungen von jährlich150 Millionen Franken und trägt an die Sanierung der Pensionskasse SBB bei. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist in den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB 2024-2027 geregelt. Die Amortisationszahlungen zugunsten der Pensionskasse sind vertraglich geregelt und erstrecken sich bis Mitte der 2030er Jahre. Seit 2003 flossen rund 3,5 Milliarden Franken aus dem Immobilienbereich an die Infrastruktur; zur Sanierung der Pensionskasse trägt der Immobilienbereich bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehen rund 3 Milliarden Franken bei. </p><p> </p><p>Die Ausgleichszahlungen zwischen den Bereichen Immobilien und Infrastruktur gehen auf die Gründung des Bereichs Immobilien im Jahr 2003 zurück. Seither erfolgt die Ausgliederung von nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücken aus der durch die öffentliche Hand finanzierten Division Infrastruktur in die Division Immobilien. Der Übertrag erfolgt zu Buchwerten. Damit wird Wertschöpfungspotential von SBB Infrastruktur zu SBB Immobilien verschoben. Dieses vergütet SBB Immobilien pauschal mit der jährlichen Ausgleichszahlung von 150 Millionen Franken an SBB Infrastruktur. Die Zahlungen werden seit 2003 getätigt, seit 2007 als pauschaler Betrag. Die Festlegung der Höhe dieser Ausgleichszahlung orientierte sich an den Einnahmenausfällen, die dem Infrastrukturbereich durch die Übertragung durchschnittlich entstanden sind. </p><p> </p><p>Die Covid-Krise hat die finanzielle Situation der SBB stark belastet, die Verschuldung bleibt hoch. Der Bundesrat verlangt in seinen strategischen Zielen, dass die SBB ihre Nettoverschuldung bis spätestens 2030 auf maximal 6.5 x EBITDA reduziert. Die Gewinne von SBB Immobilien werden heute mit den Zahlungen zu Gunsten der Division Infrastruktur sowie zur Sanierung der Pensionskasse SBB bereits zu wesentlichen Teilen abgeschöpft. Eine Erhöhung der Ausgleichszahlung an SBB Infrastruktur im geforderten Ausmass würde die bereits angespannte Verschuldungssituation des Konzerns innerhalb von vier Jahren um 600 Millionen Franken ansteigen lassen. Die Erreichung der Ziele des Bundesrates zur maximalen Nettoverschuldung wäre damit ohne tiefgreifende Massnahmen gefährdet. Zudem würde sich eine Erhöhung dieser Ausgleichszahlung nicht direkt auf den Bundeshaushalt auswirken. Höhere Ausgleichszahlungen würden die Abgeltungen an SBB Infrastruktur reduzieren. Um eine Wirkung im Bundeshaushalt zu erreichen, müsste die entsprechende Entlastung im Bahninfrastrukturfonds über die Einlage der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe dem Bundeshaushalt weitergegeben werden.</p><p> </p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat die Erreichung der Ziele zur maximalen Nettoverschuldung Priorität. Damit erhält die SBB die finanziellen Voraussetzungen, um die notwendigen Investitionen in den 2030er Jahren – insbesondere beim Rollmaterial – zu tätigen. Mit Blick auf die vollständige Rückzahlung der Pensionskassendarlehen Mitte der 2030er Jahren wird die Verwendung der Gewinne aus dem Immobiliengeschäft der SBB neu zu prüfen sein. Neben einer nachhaltig tragbaren Verschuldung des Konzerns soll dannzumal auch eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen der Division Immobilien an die Division Infrastruktur geprüft werden. </p><p> </p><p>Für den Bundesrat besteht daher zurzeit kein Handlungsbedarf, die Ausgleichszahlungen der Division Immobilien an die Division Infrastruktur zu erhöhen, weder in der aktuellen noch in der nächsten Strategieperiode.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten ob und in welcher Form die wachsenden Erträge aus den Liegenschaften der SBB AG vermehrt zugunsten der Bahninfrastruktur eingesetzt werden könnten, namentlich indem geprüft wird, ob die Ausgleichszahlungen der SBB Immobilien an die Division Infrastruktur in der nächsten Strategieperiode (2028–2031) auf rund 300 Millionen Franken jährlich erhöht werden könnten.</p><p>Ebenfalls im Bericht darzulegen ist: </p><ol><li>wie die Zahlungsflüsse aus den Mieterträgen der SBB Immobilien seit 2003 innerhalb des SBB-Konzerns verlaufen sind und in welchem Umfang diese Erträge anderen Bereichen als der Bahninfrastruktur zugeflossen sind; und</li><li>ob es angezeigt wäre, im Rahmen der strategischen Ziele der SBB AG 2024–2027 vom Anpassungsvorbehalt des Bundesrates Gebrauch zu machen, um höhere Ausgleichszahlungen an die Division Infrastruktur bereits im Jahr 2027 vorzusehen</li></ol>
- Wachsende SBB-Immobilienerträge zugunsten der Bahninfrastruktur einsetzen und so den Bund entlasten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Liegenschaften im Besitz der SBB AG befinden sich an erstklassigen Lagen. Entsprechend verzeichnen die Mieterträge ein starkes Wachstum: Während die Mieterträge im Jahr 2004 noch 427,7 Millionen Franken betrugen, lagen sie im Jahr 2024 bereits bei 875,2 Millionen Franken – was einer Verdoppelung entspricht. </p><p>Im Gegensatz dazu betrugen die Ausgleichszahlungen des SBB-Immobilienbereichs an die Infrastruktur im Jahr 2003 bereits 141 Millionen Franken. Die Zahlungen stiegen bis 2006 zwar auf 192 Millionen Franken, wurden aber ab der Eignerstrategie 2007–2010 auf 150 Millionen Franken jährlich gesenkt und seither nicht mehr angepasst. </p><p>Angesichts der stark steigenden Mieterträge der SBB Immobilien ist es sachgerecht zu prüfen, ob eine Anpassung der Ausgleichszahlungen auf 300 Millionen Franken jährlich angezeigt wäre, um die Entwicklung der Erträge angemessen zu berücksichtigen.</p><p>Eine solche Anpassung könnte zudem zu einer Entlastung des Bundeshaushalts führen, da der Bund dadurch einen höheren Anteil am Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe für andere Zwecke zurückbehalten könnte, anstatt ihn für die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds zu verwenden.</p>
- <span><p>Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. Er erwartet von der SBB attraktive Bahnhöfe und Zugänge zur Bahn. Das Immobilienportfolio soll gezielt weiterentwickelt werden und nachhaltige Erträge abwerfen. Mit diesen Erträgen leistet SBB Immobilien gegenüber SBB Infrastruktur Ausgleichszahlungen von jährlich150 Millionen Franken und trägt an die Sanierung der Pensionskasse SBB bei. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist in den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB 2024-2027 geregelt. Die Amortisationszahlungen zugunsten der Pensionskasse sind vertraglich geregelt und erstrecken sich bis Mitte der 2030er Jahre. Seit 2003 flossen rund 3,5 Milliarden Franken aus dem Immobilienbereich an die Infrastruktur; zur Sanierung der Pensionskasse trägt der Immobilienbereich bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehen rund 3 Milliarden Franken bei. </p><p> </p><p>Die Ausgleichszahlungen zwischen den Bereichen Immobilien und Infrastruktur gehen auf die Gründung des Bereichs Immobilien im Jahr 2003 zurück. Seither erfolgt die Ausgliederung von nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücken aus der durch die öffentliche Hand finanzierten Division Infrastruktur in die Division Immobilien. Der Übertrag erfolgt zu Buchwerten. Damit wird Wertschöpfungspotential von SBB Infrastruktur zu SBB Immobilien verschoben. Dieses vergütet SBB Immobilien pauschal mit der jährlichen Ausgleichszahlung von 150 Millionen Franken an SBB Infrastruktur. Die Zahlungen werden seit 2003 getätigt, seit 2007 als pauschaler Betrag. Die Festlegung der Höhe dieser Ausgleichszahlung orientierte sich an den Einnahmenausfällen, die dem Infrastrukturbereich durch die Übertragung durchschnittlich entstanden sind. </p><p> </p><p>Die Covid-Krise hat die finanzielle Situation der SBB stark belastet, die Verschuldung bleibt hoch. Der Bundesrat verlangt in seinen strategischen Zielen, dass die SBB ihre Nettoverschuldung bis spätestens 2030 auf maximal 6.5 x EBITDA reduziert. Die Gewinne von SBB Immobilien werden heute mit den Zahlungen zu Gunsten der Division Infrastruktur sowie zur Sanierung der Pensionskasse SBB bereits zu wesentlichen Teilen abgeschöpft. Eine Erhöhung der Ausgleichszahlung an SBB Infrastruktur im geforderten Ausmass würde die bereits angespannte Verschuldungssituation des Konzerns innerhalb von vier Jahren um 600 Millionen Franken ansteigen lassen. Die Erreichung der Ziele des Bundesrates zur maximalen Nettoverschuldung wäre damit ohne tiefgreifende Massnahmen gefährdet. Zudem würde sich eine Erhöhung dieser Ausgleichszahlung nicht direkt auf den Bundeshaushalt auswirken. Höhere Ausgleichszahlungen würden die Abgeltungen an SBB Infrastruktur reduzieren. Um eine Wirkung im Bundeshaushalt zu erreichen, müsste die entsprechende Entlastung im Bahninfrastrukturfonds über die Einlage der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe dem Bundeshaushalt weitergegeben werden.</p><p> </p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat die Erreichung der Ziele zur maximalen Nettoverschuldung Priorität. Damit erhält die SBB die finanziellen Voraussetzungen, um die notwendigen Investitionen in den 2030er Jahren – insbesondere beim Rollmaterial – zu tätigen. Mit Blick auf die vollständige Rückzahlung der Pensionskassendarlehen Mitte der 2030er Jahren wird die Verwendung der Gewinne aus dem Immobiliengeschäft der SBB neu zu prüfen sein. Neben einer nachhaltig tragbaren Verschuldung des Konzerns soll dannzumal auch eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen der Division Immobilien an die Division Infrastruktur geprüft werden. </p><p> </p><p>Für den Bundesrat besteht daher zurzeit kein Handlungsbedarf, die Ausgleichszahlungen der Division Immobilien an die Division Infrastruktur zu erhöhen, weder in der aktuellen noch in der nächsten Strategieperiode.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten ob und in welcher Form die wachsenden Erträge aus den Liegenschaften der SBB AG vermehrt zugunsten der Bahninfrastruktur eingesetzt werden könnten, namentlich indem geprüft wird, ob die Ausgleichszahlungen der SBB Immobilien an die Division Infrastruktur in der nächsten Strategieperiode (2028–2031) auf rund 300 Millionen Franken jährlich erhöht werden könnten.</p><p>Ebenfalls im Bericht darzulegen ist: </p><ol><li>wie die Zahlungsflüsse aus den Mieterträgen der SBB Immobilien seit 2003 innerhalb des SBB-Konzerns verlaufen sind und in welchem Umfang diese Erträge anderen Bereichen als der Bahninfrastruktur zugeflossen sind; und</li><li>ob es angezeigt wäre, im Rahmen der strategischen Ziele der SBB AG 2024–2027 vom Anpassungsvorbehalt des Bundesrates Gebrauch zu machen, um höhere Ausgleichszahlungen an die Division Infrastruktur bereits im Jahr 2027 vorzusehen</li></ol>
- Wachsende SBB-Immobilienerträge zugunsten der Bahninfrastruktur einsetzen und so den Bund entlasten
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