Wie kann das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 trotz geringem Fortschritt noch erreicht werden?

ShortId
25.4609
Id
20254609
Updated
11.02.2026 16:37
Language
de
Title
Wie kann das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 trotz geringem Fortschritt noch erreicht werden?
AdditionalIndexing
2841;55;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1) Das vom Bundesrat 2022 im Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung formulierte Halbierungsziel stützt sich auf das Nachhaltigkeitsziel 12.3 der «Sustainable Development Goals» (SDGs) der UNO und </span><span>die vom Bundesrat 2021 verabschiedete Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 mit entsprechenden Massnahmen und Zielsetzungen. Das Halbierungsziel ist auch im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» in Erfüllung der Postulate </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203931"><u><span>20.3931</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213015"><u><span>21.3015</span></u></a><span> erwähnt.</span><span></span><span> </span></p><p><span>Die Reduktion von Abfall ist auf Bundesebene im Umweltschutzgesetz (USG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.01) und in der Abfallverordnung (VVEA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.600) geregelt. Die Erzeugung von Abfällen muss soweit möglich vermieden werden (Art. 30 Abs. 1 USG). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Kantone sollen die Vermeidung von Abfällen mit geeigneten Massnahmen fördern und dabei mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft zusammenarbeiten (Art. 11 Abs. 1 VVEA, Art. 41</span><em><span>a</span></em><span> USG). Auch die gesetzlichen Grundlagen, welche den Umgang mit Lebensmitteln und deren Kennzeichnung regeln, haben einen Einfluss auf die Lebensmittelverschwendung. Dazu zählen namentlich das Lebensmittelgesetz (LMG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.0), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.02), die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.022.16) sowie die Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.024.1). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Die Reduktion der Lebensmittelverluste stärkt die Resilienz des Ernährungssystems, verringert die Abhängigkeit von Importen und trägt damit zur Versorgungssicherheit im Bereich Ernährung bei. Sie schont gleichzeitig Ressourcen wie Boden, Wasser und Energie.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) und 4) Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung wurde 2022 beschlossen. Auch wenn das Zwischenziel für 2025, eine Reduktion von 25</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent im Sinne eines Richtwertes, nicht erreicht wurde, konnten in verschiedenen Bereichen Fortschritte erzielt werden. Die meisten Unternehmen, welche die branchenübergreifende Vereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten unterzeichnet haben, konnten die Lebensmittelverluste stark reduzieren. Der Detailhandel erreichte beispielsweise eine geschätzte Reduktion der Lebensmittelverluste von rund 20</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent seit 2017. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2026 entscheiden, ob zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Im Vordergrund stehen neben einer grösseren Breitenwirkung auch eine Verbesserung der Datengrundlagen und eine stärkere Sensibilisierung der Haushalte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5) Im Vergleich zu anderen Branchen der Wertschöpfungskette gibt es im Bereich der Landwirtschaft viele kleine Akteure. Bisher wurden in der Landwirtschaft vor allem qualitative Daten erhoben. Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung einer Messmethodik in den Bereichen Gemüse und Kartoffeln ist in Bearbeitung. Ziel ist, dass ab 2026 eine gewisse Anzahl Landwirtschaftsbetriebe Messungen vornehmen. Die Analyse der Daten wird spätestens 2031 zusammen mit den Analysen zu den anderen Sektoren mit dem Zwischenbericht an den Bundesrat veröffentlicht. Die Thematik der Lebensmittelverschwendung wird mit dem Aktionsplan adressiert. Entsprechend soll die Agrarpolitik bis 2030 (AP30+) keine zusätzlichen Massnahmen enthalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6) Über 30 Partnerorganisationen aus Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung unterstützen die nationale «Food Save»-Aktionswoche, die erstmals im September 2026 stattfindet. Während dieser Woche werden schweizweit Aktionen durchgeführt, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Zur Reduktion der Lebensmittelverluste beim Bund messen Verpflegungsdienstleister der Bundesverwaltung seit 2024 jährlich die anfallenden Lebensmittelverluste, berichten darüber und ergreifen Massnahmen zur Reduktion.</span></p></span>
  • <p>Eine neue Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, die in der «Agrarforschung Schweiz» vorgestellt wurde, zeigt die enorme Problematik der Lebensmittelverschwendung in der Schweiz auf: Allein mit einer Reduktion des «Food Waste» um 50 Prozent könnten hierzulande 1,8 Mio. Menschen ernährt werden.</p><p>Entsprechend setzte sich der Bundesrat im Jahr 2022 die Halbierung des «Food Waste» bis 2030 zum Ziel. Laut dem Zwischenbericht von 2025 wurden seither aber lediglich 5 Prozent der Lebensmittelverluste verhindert. In einer Mitteilung heisst es, der Bundesrat werde voraussichtlich 2026 entscheiden, welche Massnahmen nötig seien, um das «Food Waste»-Ziel bis 2030 zu erreichen.&nbsp;</p><p>Zentrales Element der Bemühungen war bisher die freiwillige Vereinbarung mit den betroffenen Branchen, zum Beispiel bei der Lockerung von ästhetischen Standards von Lebensmitteln. Bei den Haushalten stand die Sensibilisierung im Vordergrund. Diesbezüglich antwortete der Bundesrat auf meine Frage&nbsp;<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257517&amp;data=05%7C02%7Cmarc.jost%40parl.ch%7C33835d4ffdc647dc118008de3bf1918c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639014105881505104%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=kulpikaDTCIwRiU3lhOa6HSXFsj25fdMXnK8gUoPLSk%3D&amp;reserved=0">25.7517</a>, die zuständigen Bundesämter unterstützen kombinierte Massnahmen aus Anreizen und Wissensvermittlung, etwa via «savefood.ch».</p><p>&nbsp;</p><p>Da er bezüglich Lebensmittelverlusten in den nächsten 5 Jahren ein Reduktionsziel von 50 Prozent zum Referenzjahr 2017 erreichen will, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Von Biodiversität über Klima bis Nachhaltigkeit: Welche Strategien, Pläne und Gesetze stützen das Ziel der Halbierung von Lebensmittelverlusten in der Schweiz?</li><li>Angesichts der Zahl von 1,8 Mio. Menschen: Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verminderung/Vermeidung von «Food Waste» und dem Konzept der Ernährungssicherheit?</li><li>Bis wann wird er Massnahmen ergreifen, angesichts der bisher klar ungenügenden Zielerreichung und um welche Massnahmen handelt es sich konkret?</li><li>Bis wann soll an freiwilligen Massnahmen festgehalten werden, bevor diese durch verbindliche Massnahmen ergänzt und verstärkt werden?</li><li>Im Gegensatz zu Verarbeitung, Detailhandel etc. gibt es aus der Landwirtschaft bislang offenbar keine Daten zur Entwicklung im Bereich «Food Waste». Warum und wann werden diese Daten publiziert? Welche Massnahmen sind im Rahmen der AP 2030+ vorgesehen?</li><li>Abgesehen von «savefood.ch»: Welche anderen Projekte auf der Ebene «Konsum» werden unterstützt? Geht der Bund mit gutem Beispiel voran? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
  • Wie kann das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 trotz geringem Fortschritt noch erreicht werden?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1) Das vom Bundesrat 2022 im Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung formulierte Halbierungsziel stützt sich auf das Nachhaltigkeitsziel 12.3 der «Sustainable Development Goals» (SDGs) der UNO und </span><span>die vom Bundesrat 2021 verabschiedete Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 mit entsprechenden Massnahmen und Zielsetzungen. Das Halbierungsziel ist auch im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» in Erfüllung der Postulate </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203931"><u><span>20.3931</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213015"><u><span>21.3015</span></u></a><span> erwähnt.</span><span></span><span> </span></p><p><span>Die Reduktion von Abfall ist auf Bundesebene im Umweltschutzgesetz (USG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.01) und in der Abfallverordnung (VVEA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.600) geregelt. Die Erzeugung von Abfällen muss soweit möglich vermieden werden (Art. 30 Abs. 1 USG). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Kantone sollen die Vermeidung von Abfällen mit geeigneten Massnahmen fördern und dabei mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft zusammenarbeiten (Art. 11 Abs. 1 VVEA, Art. 41</span><em><span>a</span></em><span> USG). Auch die gesetzlichen Grundlagen, welche den Umgang mit Lebensmitteln und deren Kennzeichnung regeln, haben einen Einfluss auf die Lebensmittelverschwendung. Dazu zählen namentlich das Lebensmittelgesetz (LMG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.0), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.02), die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.022.16) sowie die Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.024.1). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Die Reduktion der Lebensmittelverluste stärkt die Resilienz des Ernährungssystems, verringert die Abhängigkeit von Importen und trägt damit zur Versorgungssicherheit im Bereich Ernährung bei. Sie schont gleichzeitig Ressourcen wie Boden, Wasser und Energie.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) und 4) Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung wurde 2022 beschlossen. Auch wenn das Zwischenziel für 2025, eine Reduktion von 25</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent im Sinne eines Richtwertes, nicht erreicht wurde, konnten in verschiedenen Bereichen Fortschritte erzielt werden. Die meisten Unternehmen, welche die branchenübergreifende Vereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten unterzeichnet haben, konnten die Lebensmittelverluste stark reduzieren. Der Detailhandel erreichte beispielsweise eine geschätzte Reduktion der Lebensmittelverluste von rund 20</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent seit 2017. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2026 entscheiden, ob zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Im Vordergrund stehen neben einer grösseren Breitenwirkung auch eine Verbesserung der Datengrundlagen und eine stärkere Sensibilisierung der Haushalte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5) Im Vergleich zu anderen Branchen der Wertschöpfungskette gibt es im Bereich der Landwirtschaft viele kleine Akteure. Bisher wurden in der Landwirtschaft vor allem qualitative Daten erhoben. Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung einer Messmethodik in den Bereichen Gemüse und Kartoffeln ist in Bearbeitung. Ziel ist, dass ab 2026 eine gewisse Anzahl Landwirtschaftsbetriebe Messungen vornehmen. Die Analyse der Daten wird spätestens 2031 zusammen mit den Analysen zu den anderen Sektoren mit dem Zwischenbericht an den Bundesrat veröffentlicht. Die Thematik der Lebensmittelverschwendung wird mit dem Aktionsplan adressiert. Entsprechend soll die Agrarpolitik bis 2030 (AP30+) keine zusätzlichen Massnahmen enthalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6) Über 30 Partnerorganisationen aus Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung unterstützen die nationale «Food Save»-Aktionswoche, die erstmals im September 2026 stattfindet. Während dieser Woche werden schweizweit Aktionen durchgeführt, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Zur Reduktion der Lebensmittelverluste beim Bund messen Verpflegungsdienstleister der Bundesverwaltung seit 2024 jährlich die anfallenden Lebensmittelverluste, berichten darüber und ergreifen Massnahmen zur Reduktion.</span></p></span>
    • <p>Eine neue Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, die in der «Agrarforschung Schweiz» vorgestellt wurde, zeigt die enorme Problematik der Lebensmittelverschwendung in der Schweiz auf: Allein mit einer Reduktion des «Food Waste» um 50 Prozent könnten hierzulande 1,8 Mio. Menschen ernährt werden.</p><p>Entsprechend setzte sich der Bundesrat im Jahr 2022 die Halbierung des «Food Waste» bis 2030 zum Ziel. Laut dem Zwischenbericht von 2025 wurden seither aber lediglich 5 Prozent der Lebensmittelverluste verhindert. In einer Mitteilung heisst es, der Bundesrat werde voraussichtlich 2026 entscheiden, welche Massnahmen nötig seien, um das «Food Waste»-Ziel bis 2030 zu erreichen.&nbsp;</p><p>Zentrales Element der Bemühungen war bisher die freiwillige Vereinbarung mit den betroffenen Branchen, zum Beispiel bei der Lockerung von ästhetischen Standards von Lebensmitteln. Bei den Haushalten stand die Sensibilisierung im Vordergrund. Diesbezüglich antwortete der Bundesrat auf meine Frage&nbsp;<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257517&amp;data=05%7C02%7Cmarc.jost%40parl.ch%7C33835d4ffdc647dc118008de3bf1918c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639014105881505104%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=kulpikaDTCIwRiU3lhOa6HSXFsj25fdMXnK8gUoPLSk%3D&amp;reserved=0">25.7517</a>, die zuständigen Bundesämter unterstützen kombinierte Massnahmen aus Anreizen und Wissensvermittlung, etwa via «savefood.ch».</p><p>&nbsp;</p><p>Da er bezüglich Lebensmittelverlusten in den nächsten 5 Jahren ein Reduktionsziel von 50 Prozent zum Referenzjahr 2017 erreichen will, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Von Biodiversität über Klima bis Nachhaltigkeit: Welche Strategien, Pläne und Gesetze stützen das Ziel der Halbierung von Lebensmittelverlusten in der Schweiz?</li><li>Angesichts der Zahl von 1,8 Mio. Menschen: Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verminderung/Vermeidung von «Food Waste» und dem Konzept der Ernährungssicherheit?</li><li>Bis wann wird er Massnahmen ergreifen, angesichts der bisher klar ungenügenden Zielerreichung und um welche Massnahmen handelt es sich konkret?</li><li>Bis wann soll an freiwilligen Massnahmen festgehalten werden, bevor diese durch verbindliche Massnahmen ergänzt und verstärkt werden?</li><li>Im Gegensatz zu Verarbeitung, Detailhandel etc. gibt es aus der Landwirtschaft bislang offenbar keine Daten zur Entwicklung im Bereich «Food Waste». Warum und wann werden diese Daten publiziert? Welche Massnahmen sind im Rahmen der AP 2030+ vorgesehen?</li><li>Abgesehen von «savefood.ch»: Welche anderen Projekte auf der Ebene «Konsum» werden unterstützt? Geht der Bund mit gutem Beispiel voran? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
    • Wie kann das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 trotz geringem Fortschritt noch erreicht werden?

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