Pensionskassenbeiträge des Bundespersonal den KMU-Betrieben der Privatwirtschaft anpassen
- ShortId
-
25.4610
- Id
-
20254610
- Updated
-
15.02.2026 11:07
- Language
-
de
- Title
-
Pensionskassenbeiträge des Bundespersonal den KMU-Betrieben der Privatwirtschaft anpassen
- AdditionalIndexing
-
04;44;2836;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund gewährt seinem Personal geradezu exorbitant hohe BVG-Beiträge. So werden zum Beispiel beim Kaderplan für angestellte Personen ab Lohnklasse 24 ab Alter 55 total 37.10% als Altersgutschriften bezahlt - davon übernimmt der Bund rund 2/3 der Beiträge. In der Privatwirtschaft wird gemäss BVG im gleichen Alter 18% als Altersgutschrift bezahlt - wohlverstanden paritätisch. Der Bund (also die Steuerzahler dieses Landes) bezahlt also seinen Beamten fast das Dreifache in die Pensionskasse, als dies in der Privatwirtschaft üblich ist. </p><p> </p><p>Damit die Privatwirtschaft mit den Anstellungsbedingungen des Bundes mithalten kann, müssen die Beiträge an das BVG der KMU in der Privatwirtschaft angeglichen werden. Diese Massnahme leistet auch einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten beim Bund.</p>
- <span><p><span>Die vorliegende Motion bezieht sich auf einen einzigen Aspekt der Anstellungsbedingungen des Personals, nämlich auf die berufliche Vorsorge. Die Anstellungsbedingungen sind jedoch als Gesamtpaket zu betrachten, welches auf die jeweilige Situation und die Herausforderungen der Arbeitgeber angepasst und ausgerichtet wird. Dabei gibt es stets Einzelaspekte, die besser oder schlechter sind als jene der Konkurrenz. Zentral ist jedoch, dass das Gesamtpaket konkurrenzfähig ist (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates auf die Motionen 22.3959 und 22.3960 der SVP-Fraktion).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er im Kaderbereich gute und konkurrenzfähige Vorsorgeleistungen bietet. Diese schaffen einen gewissen Ausgleich zur in diesem Funktionsspektrum gegenüber vergleichbaren Arbeitgebern tieferen Entlöhnung. Das zeigt auch die Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor (Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070); abrufbar unter </span><a href="https://www.efd.admin.ch/de/berichte"><u><span>https://www.efd.admin.ch/de/berichte</span></u></a><span>). Unter Berücksichtigung des Handlungsspielraums, der im Bericht aufgezeigt wurde, hat der Bundesrat denn auch in verschiedenen anderen Bereichen der Anstellungsbedingungen Anpassungen vorgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Motion erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber nur die minimalen Pensionskassenbeiträge nach BVG zahlen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gemäss der Botschaft zur BVG 21 Reform (BBl 2020 9809) sind lediglich 12 Prozent der Versicherten nach dem gesetzlichen Minimum versichert. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber der Privatwirtschaft, darunter die für die Bundesverwaltung relevanten Vergleichsunternehmen, geht bei der beruflichen Vorsorge ihrer Angestellten über die gesetzlichen Mindestvorgaben des BVG hinaus. Insbesondere leistet ein Grossteil der Arbeitgeber höhere Beiträge oder übernimmt einen grösseren Anteil an der Finanzierung der Beiträge als gesetzlich vorgeschrieben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit einer Senkung der Pensionskassenbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum würden die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung, aber auch anderer Organisationen wie der FINMA oder der ETH, welche auf Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen sind, erheblich verschlechtert. Ausserdem würde mit der verlangten Anpassung der beruflichen Vorsorge eine sehr starre Regelung geschaffen, welche dem Bundesrat und den anderen betroffenen Arbeitgebern jegliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge nehmen würde. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 32g des Bundespersonalgesetzes und die einschlägigen Reglemente der Publica und weiterer Vorsorgeeinrichtungen des Bundes und sämtlicher Bundesbetriebe wie folgt zu ändern: </p><p> </p><p>Die Spar- und Risikobeiträge werden nach Abzug des Koordinationsabzugs wie beim BVG der Privatwirtschaft vorgesehen entrichtet:</p><p> </p><p>25. – 34. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 7%</p><p>35. – 44. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 10%</p><p>45. - 54. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 15%</p><p>ab 55. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 18%</p><p> </p><p>Die Beiträge sind paritätisch zu leisten, d.h. 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer</p><p> </p><p>Weitergehende Spar- und freiwillige Sparbeiträge sind nicht vorgesehen. Solche können vom Arbeitnehmer in die 3. Säule einbezahlt werden.</p>
- Pensionskassenbeiträge des Bundespersonal den KMU-Betrieben der Privatwirtschaft anpassen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund gewährt seinem Personal geradezu exorbitant hohe BVG-Beiträge. So werden zum Beispiel beim Kaderplan für angestellte Personen ab Lohnklasse 24 ab Alter 55 total 37.10% als Altersgutschriften bezahlt - davon übernimmt der Bund rund 2/3 der Beiträge. In der Privatwirtschaft wird gemäss BVG im gleichen Alter 18% als Altersgutschrift bezahlt - wohlverstanden paritätisch. Der Bund (also die Steuerzahler dieses Landes) bezahlt also seinen Beamten fast das Dreifache in die Pensionskasse, als dies in der Privatwirtschaft üblich ist. </p><p> </p><p>Damit die Privatwirtschaft mit den Anstellungsbedingungen des Bundes mithalten kann, müssen die Beiträge an das BVG der KMU in der Privatwirtschaft angeglichen werden. Diese Massnahme leistet auch einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten beim Bund.</p>
- <span><p><span>Die vorliegende Motion bezieht sich auf einen einzigen Aspekt der Anstellungsbedingungen des Personals, nämlich auf die berufliche Vorsorge. Die Anstellungsbedingungen sind jedoch als Gesamtpaket zu betrachten, welches auf die jeweilige Situation und die Herausforderungen der Arbeitgeber angepasst und ausgerichtet wird. Dabei gibt es stets Einzelaspekte, die besser oder schlechter sind als jene der Konkurrenz. Zentral ist jedoch, dass das Gesamtpaket konkurrenzfähig ist (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates auf die Motionen 22.3959 und 22.3960 der SVP-Fraktion).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er im Kaderbereich gute und konkurrenzfähige Vorsorgeleistungen bietet. Diese schaffen einen gewissen Ausgleich zur in diesem Funktionsspektrum gegenüber vergleichbaren Arbeitgebern tieferen Entlöhnung. Das zeigt auch die Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor (Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070); abrufbar unter </span><a href="https://www.efd.admin.ch/de/berichte"><u><span>https://www.efd.admin.ch/de/berichte</span></u></a><span>). Unter Berücksichtigung des Handlungsspielraums, der im Bericht aufgezeigt wurde, hat der Bundesrat denn auch in verschiedenen anderen Bereichen der Anstellungsbedingungen Anpassungen vorgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Motion erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber nur die minimalen Pensionskassenbeiträge nach BVG zahlen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gemäss der Botschaft zur BVG 21 Reform (BBl 2020 9809) sind lediglich 12 Prozent der Versicherten nach dem gesetzlichen Minimum versichert. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber der Privatwirtschaft, darunter die für die Bundesverwaltung relevanten Vergleichsunternehmen, geht bei der beruflichen Vorsorge ihrer Angestellten über die gesetzlichen Mindestvorgaben des BVG hinaus. Insbesondere leistet ein Grossteil der Arbeitgeber höhere Beiträge oder übernimmt einen grösseren Anteil an der Finanzierung der Beiträge als gesetzlich vorgeschrieben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit einer Senkung der Pensionskassenbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum würden die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung, aber auch anderer Organisationen wie der FINMA oder der ETH, welche auf Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen sind, erheblich verschlechtert. Ausserdem würde mit der verlangten Anpassung der beruflichen Vorsorge eine sehr starre Regelung geschaffen, welche dem Bundesrat und den anderen betroffenen Arbeitgebern jegliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge nehmen würde. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 32g des Bundespersonalgesetzes und die einschlägigen Reglemente der Publica und weiterer Vorsorgeeinrichtungen des Bundes und sämtlicher Bundesbetriebe wie folgt zu ändern: </p><p> </p><p>Die Spar- und Risikobeiträge werden nach Abzug des Koordinationsabzugs wie beim BVG der Privatwirtschaft vorgesehen entrichtet:</p><p> </p><p>25. – 34. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 7%</p><p>35. – 44. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 10%</p><p>45. - 54. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 15%</p><p>ab 55. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 18%</p><p> </p><p>Die Beiträge sind paritätisch zu leisten, d.h. 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer</p><p> </p><p>Weitergehende Spar- und freiwillige Sparbeiträge sind nicht vorgesehen. Solche können vom Arbeitnehmer in die 3. Säule einbezahlt werden.</p>
- Pensionskassenbeiträge des Bundespersonal den KMU-Betrieben der Privatwirtschaft anpassen
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