Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Multifunktionsanlagen
- ShortId
-
25.4612
- Id
-
20254612
- Updated
-
11.02.2026 17:56
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Multifunktionsanlagen
- AdditionalIndexing
-
04;66;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute werden Infrastrukturen in der Schweiz wie z.B. Energieproduktion durch Wasserkraft, Netzanlagen, Hochwasserschutz, Schaffung von Wasserreserven, Beschneiungsinfrastruktur, Landwirtschaft oftmals nur für einen Zweck genutzt. Die Herausforderungen durch den Klimawandel, die begrenzten finanziellen Mittel und die Kleinheit der Schweiz bedingen eine intelligente und effiziente Mehrfachnutzung dieser wichtigen und im öffentlichen Interesse stehenden Infrastrukturen. Synergien zur Mehrfachnutzung und energiewirtschaftliche</p><p>Komplementarität solcher Anlagen stehen dabei im Vordergrund. Um dies zu erreichen, sollen die Bewilligungshürden abgebaut und eine übergeordnete, koordinierte Bewilligungsinstanz für die effiziente und effektive Erteilung der Bewilligungen zuständig sein. Um dies zusätzlich zu fördern, sollen bei allen erneuerbaren Energien dieselbe Marktintegration angewendet (Gleichbehandlung) und deren energiewirtschaftliche Komplementarität genutzt werden. Für solche Anlagen soll das nationale Interesse gelten.</p>
- <span><p><span>Die Motion betrifft Aspekte verschiedener Verfassungsbestimmungen, u.a. Artikel 74 (Umweltschutz), 75 (Raumplanung), 76 (Wasser), 78 (Natur- und Heimatschutz), 89 (Energie) und 104 (Landwirtschaft). Einzig Artikel 74 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) überträgt dem Bund eine umfassende Rechtsetzungskompetenz, bei den übrigen Bestimmungen liegt hingegen lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes vor. Eine Umsetzung der Motion würde somit wesentliche verfassungsmässige Kompetenzen der Kantone beschneiden. Ausserdem wären weitreichende Eingriffe in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit der Eigentümer der Infrastrukturen erforderlich. Für Massnahmen dieser Tragweite wäre eine Verfassungsänderung notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nachdem in der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (SR 700) bereits eine verhältnismässige Pflicht zur Bündelung von Infrastrukturen ausserhalb der Bauzonen eingefügt wurde (Artikel 24</span><sup><span>bis</span></sup><span>), sollten zuerst die Erfahrungen mit dieser neuen Norm abgewartet werden. Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes 2018 (Energiestrategie 2050; AS 2017 6839) sowie des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) wurde überdies den Anliegen betreffend den Abbau von Bewilligungshürden und die Etablierung eines nationalen Interesses für einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bereits Rechnung getragen. Zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren hat das Parlament zudem in der Herbstsession 2025 Änderungen des Energiegesetzes (sog. Beschleunigungserlass; AS 2025 505) verabschiedet. </span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Für das Anliegen der Motion fehlt dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz. </span></p><p><span>Zudem sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung auf Stufe Bund. Die Kantone haben die Möglichkeit, gemäss ihren Bedürfnissen selbst massgeschneiderte Regelungen für die Mehrfachnutzung von Anlagen zu erlassen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Priorisierung von Multifunktionsanlagen, welche mehrere Aufgaben und Ziele erfüllen, zu fördern. </p>
- Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Multifunktionsanlagen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Heute werden Infrastrukturen in der Schweiz wie z.B. Energieproduktion durch Wasserkraft, Netzanlagen, Hochwasserschutz, Schaffung von Wasserreserven, Beschneiungsinfrastruktur, Landwirtschaft oftmals nur für einen Zweck genutzt. Die Herausforderungen durch den Klimawandel, die begrenzten finanziellen Mittel und die Kleinheit der Schweiz bedingen eine intelligente und effiziente Mehrfachnutzung dieser wichtigen und im öffentlichen Interesse stehenden Infrastrukturen. Synergien zur Mehrfachnutzung und energiewirtschaftliche</p><p>Komplementarität solcher Anlagen stehen dabei im Vordergrund. Um dies zu erreichen, sollen die Bewilligungshürden abgebaut und eine übergeordnete, koordinierte Bewilligungsinstanz für die effiziente und effektive Erteilung der Bewilligungen zuständig sein. Um dies zusätzlich zu fördern, sollen bei allen erneuerbaren Energien dieselbe Marktintegration angewendet (Gleichbehandlung) und deren energiewirtschaftliche Komplementarität genutzt werden. Für solche Anlagen soll das nationale Interesse gelten.</p>
- <span><p><span>Die Motion betrifft Aspekte verschiedener Verfassungsbestimmungen, u.a. Artikel 74 (Umweltschutz), 75 (Raumplanung), 76 (Wasser), 78 (Natur- und Heimatschutz), 89 (Energie) und 104 (Landwirtschaft). Einzig Artikel 74 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) überträgt dem Bund eine umfassende Rechtsetzungskompetenz, bei den übrigen Bestimmungen liegt hingegen lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes vor. Eine Umsetzung der Motion würde somit wesentliche verfassungsmässige Kompetenzen der Kantone beschneiden. Ausserdem wären weitreichende Eingriffe in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit der Eigentümer der Infrastrukturen erforderlich. Für Massnahmen dieser Tragweite wäre eine Verfassungsänderung notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nachdem in der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (SR 700) bereits eine verhältnismässige Pflicht zur Bündelung von Infrastrukturen ausserhalb der Bauzonen eingefügt wurde (Artikel 24</span><sup><span>bis</span></sup><span>), sollten zuerst die Erfahrungen mit dieser neuen Norm abgewartet werden. Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes 2018 (Energiestrategie 2050; AS 2017 6839) sowie des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) wurde überdies den Anliegen betreffend den Abbau von Bewilligungshürden und die Etablierung eines nationalen Interesses für einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bereits Rechnung getragen. Zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren hat das Parlament zudem in der Herbstsession 2025 Änderungen des Energiegesetzes (sog. Beschleunigungserlass; AS 2025 505) verabschiedet. </span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Für das Anliegen der Motion fehlt dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz. </span></p><p><span>Zudem sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung auf Stufe Bund. Die Kantone haben die Möglichkeit, gemäss ihren Bedürfnissen selbst massgeschneiderte Regelungen für die Mehrfachnutzung von Anlagen zu erlassen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Priorisierung von Multifunktionsanlagen, welche mehrere Aufgaben und Ziele erfüllen, zu fördern. </p>
- Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit durch Multifunktionsanlagen
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