Jugendschutz statt Selbstauskunft

ShortId
25.4615
Id
20254615
Updated
19.01.2026 15:45
Language
de
Title
Jugendschutz statt Selbstauskunft
AdditionalIndexing
28;34;1216;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Strafgesetzbuch (Art. 135 und 197 StGB) verbietet die Zugänglichmachung gewalttätiger oder pornografischer Inhalte an Minderjährige ausdrücklich. Trotz dieser Rechtslage sind pornografische Inhalte im Internet für Minderjährige nach wie vor leicht zugänglich. Altersverifikationssysteme sind in der Regel wirkungslos, da sie auf blossen Selbstauskünften beruhen. Kinder und Jugendliche können heute ohne jede Kontrolle auf harte Pornografie und Gewaltdarstellungen zugreifen.<br>&nbsp;</p><p>Mit der Einführung der E-ID, die vom Schweizer Stimmvolk kürzlich angenommen wurde, wird demnächst ein datenschutzkonformes Instrument zur Verfügung stehen, das technische Zugangsbeschränkungen endlich praktikabel macht. Damit ist auch die Erwartung verbunden, dass der Kinder- und Jugendschutz im Internet nicht länger an fehlenden oder unverlässlichen Alterskontrollen scheitert. Es gibt somit keinen sachlichen Grund mehr, weshalb Anbieter von Erwachsenen-Inhalten ihre Websites nicht mit einer verlässlichen Alterskontrolle versehen sollten. Ein Argument bei der Bewerbung der E-ID war explizit, solche Alterskontrollen für Erwachsenen-Websites zu ermöglichen.</p><p><br>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<br>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche konkreten Schritte (Massnahmen, Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Zeitplan) unternimmt der Bundesrat, um bestehendes Recht im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Internet möglichst bald und wirkungsvoll durchzusetzen?<br>&nbsp;</li><li>Was erwartet der Bundesrat in diesem Zusammenhang von den Kantonen, die als Vollzugsbehörden des Strafrechts die Verantwortung für die Umsetzung der erwähnten Strafgesetzesartikel tragen – und wie unterstützt oder koordiniert der Bund diesen Vollzug?<br>&nbsp;</li><li>Wie können – abgesehen von den erwähnten Anbietern von Erwachsenen-Inhalten – auch Internetanbieter (z. B. Swisscom) und Online-Dienstleister (z. B. Google) verpflichtet werden, Inhaltsfilter zum Schutz Minderjähriger standardmässig zu aktivieren und nur nach verlässlicher Altersverifikation auszuschalten?</li></ul>
  • Jugendschutz statt Selbstauskunft
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Strafgesetzbuch (Art. 135 und 197 StGB) verbietet die Zugänglichmachung gewalttätiger oder pornografischer Inhalte an Minderjährige ausdrücklich. Trotz dieser Rechtslage sind pornografische Inhalte im Internet für Minderjährige nach wie vor leicht zugänglich. Altersverifikationssysteme sind in der Regel wirkungslos, da sie auf blossen Selbstauskünften beruhen. Kinder und Jugendliche können heute ohne jede Kontrolle auf harte Pornografie und Gewaltdarstellungen zugreifen.<br>&nbsp;</p><p>Mit der Einführung der E-ID, die vom Schweizer Stimmvolk kürzlich angenommen wurde, wird demnächst ein datenschutzkonformes Instrument zur Verfügung stehen, das technische Zugangsbeschränkungen endlich praktikabel macht. Damit ist auch die Erwartung verbunden, dass der Kinder- und Jugendschutz im Internet nicht länger an fehlenden oder unverlässlichen Alterskontrollen scheitert. Es gibt somit keinen sachlichen Grund mehr, weshalb Anbieter von Erwachsenen-Inhalten ihre Websites nicht mit einer verlässlichen Alterskontrolle versehen sollten. Ein Argument bei der Bewerbung der E-ID war explizit, solche Alterskontrollen für Erwachsenen-Websites zu ermöglichen.</p><p><br>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<br>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche konkreten Schritte (Massnahmen, Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Zeitplan) unternimmt der Bundesrat, um bestehendes Recht im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Internet möglichst bald und wirkungsvoll durchzusetzen?<br>&nbsp;</li><li>Was erwartet der Bundesrat in diesem Zusammenhang von den Kantonen, die als Vollzugsbehörden des Strafrechts die Verantwortung für die Umsetzung der erwähnten Strafgesetzesartikel tragen – und wie unterstützt oder koordiniert der Bund diesen Vollzug?<br>&nbsp;</li><li>Wie können – abgesehen von den erwähnten Anbietern von Erwachsenen-Inhalten – auch Internetanbieter (z. B. Swisscom) und Online-Dienstleister (z. B. Google) verpflichtet werden, Inhaltsfilter zum Schutz Minderjähriger standardmässig zu aktivieren und nur nach verlässlicher Altersverifikation auszuschalten?</li></ul>
    • Jugendschutz statt Selbstauskunft

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