Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht "Verkehr 45"?

ShortId
25.4618
Id
20254618
Updated
28.01.2026 14:35
Language
de
Title
Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht "Verkehr 45"?
AdditionalIndexing
48;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht «Verkehr 45» soll eine Rangordnung der Infrastrukturprojekte für 2025–2045 erstellen und als Grundlage der Mobilitätspolitik des Bundes dienen. Er weist jedoch eine zentrale Lücke auf: die unzureichende Einbeziehung der Agglomerationen, einschliesslich jener mit grenzüberschreitender Dynamik. Der Bericht räumt selbst ein, dass diese nicht vertieft behandelt wurden (Punkt 4.6): Berücksichtigt wurden nur Projekte über 50 Millionen Franken (rund ein Drittel der Anträge), ohne Nutzen, territoriale Auswirkungen oder Kohärenz mit bestehenden Politiken systematisch zu analysieren.</p><p>Dabei konzentrieren die Schweizer Ballungsräume – etwa in den Regionen Genfersee, Zürich oder Bern sowie in grenzüberschreitenden Wirtschaftsräumen wie Basel, St. Gallen oder dem Tessin – den Grossteil der Wertschöpfung: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilitätsströme und internationalen Handel. Die Genferseeregion erwirtschaftet fast ein Viertel des nationalen BIP, während der Ballungsraum Bern als politisch-administratives Zentrum auf gute Erreichbarkeit angewiesen ist. Auch grenzüberschreitende Regionen sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und internationalen Bahnverbindungen zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.</p><p>Eine Bundesplanung, die die Bedürfnisse dieser Räume – einschliesslich grenzüberschreitender Schnittstellen – nicht ausreichend berücksichtigt, gefährdet deren Entwicklung und das nationale Wachstum. Dies widerspricht der Perspektive BAHN 2050, die Agglomerationen und den grenzüberschreitenden Verkehr ins Zentrum stellt. Eine nachhaltige Infrastrukturpolitik muss die Ballungsräume daher systemisch und intermodal einbeziehen.</p>
  • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist (vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV). </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien (gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span></li></ol></span>
  • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie begründet der Bundesrat, dass der Weidmann-Bericht die Agglomerationen nicht vertieft untersucht hat, obwohl sie zentrale Funktionen für Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und grenzüberschreitende Dynamiken erfüllen?</li><li>Wie will der Bundesrat diese Lücke in der nächsten Botschaft NAF / STEP 2050 (Bahn) schliessen und die Bedürfnisse der Agglomerationen sowie grenzüberschreitender Räume berücksichtigen?</li><li>Erkennt der Bundesrat, dass diese Auslassung regionale Ungleichgewichte verstärken kann, insbesondere zulasten wirtschaftlich bedeutender Grenzregionen?</li><li>Wie will der Bundesrat die wirtschaftlichen Effekte von Agglomerationsprojekten besser erfassen, um ihre Bewertung in Verkehr 45 zu verbessern?</li></ol>
  • Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht "Verkehr 45"?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20254617
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht «Verkehr 45» soll eine Rangordnung der Infrastrukturprojekte für 2025–2045 erstellen und als Grundlage der Mobilitätspolitik des Bundes dienen. Er weist jedoch eine zentrale Lücke auf: die unzureichende Einbeziehung der Agglomerationen, einschliesslich jener mit grenzüberschreitender Dynamik. Der Bericht räumt selbst ein, dass diese nicht vertieft behandelt wurden (Punkt 4.6): Berücksichtigt wurden nur Projekte über 50 Millionen Franken (rund ein Drittel der Anträge), ohne Nutzen, territoriale Auswirkungen oder Kohärenz mit bestehenden Politiken systematisch zu analysieren.</p><p>Dabei konzentrieren die Schweizer Ballungsräume – etwa in den Regionen Genfersee, Zürich oder Bern sowie in grenzüberschreitenden Wirtschaftsräumen wie Basel, St. Gallen oder dem Tessin – den Grossteil der Wertschöpfung: Arbeitsplätze, Unternehmenssitze, Mobilitätsströme und internationalen Handel. Die Genferseeregion erwirtschaftet fast ein Viertel des nationalen BIP, während der Ballungsraum Bern als politisch-administratives Zentrum auf gute Erreichbarkeit angewiesen ist. Auch grenzüberschreitende Regionen sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und internationalen Bahnverbindungen zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.</p><p>Eine Bundesplanung, die die Bedürfnisse dieser Räume – einschliesslich grenzüberschreitender Schnittstellen – nicht ausreichend berücksichtigt, gefährdet deren Entwicklung und das nationale Wachstum. Dies widerspricht der Perspektive BAHN 2050, die Agglomerationen und den grenzüberschreitenden Verkehr ins Zentrum stellt. Eine nachhaltige Infrastrukturpolitik muss die Ballungsräume daher systemisch und intermodal einbeziehen.</p>
    • <span><ol><li><span>Der Bund anerkennt, dass die Agglomerationen wichtige wirtschaftliche und demographische Funktionen innehaben, welche auch in den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck kommen. Im Gutachten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wurden neben den Nationalstrassen- und Schienenprojekten ausschliesslich die grossen Projekte der Agglomerationen über 50 Mio. CHF berücksichtigt und priorisiert. Darunter fallen auch Massnahmen in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie Genf und Basel. Daneben läuft derzeit der übliche Bewertungsprozess der 5. Generation, in dessen Rahmen der Bund insgesamt 42 Agglomerationsprogramme und ihre über tausend mittleren und kleineren Massnahmen auf eine Mitfinanzierbarkeit prüft. In diesem Rahmen werden weitere Projekte in grenzüberschreitenden Agglomerationen im Tessin und in der Ostschweiz geprüft. Der Bund belegt damit, dass er sich der besonderen Herausforderungen der Agglomerationen – und insbesondere der grenzüberschreitenden Agglomerationen – bewusst ist (vgl. auch Art. 4 Abs 4 der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr PAVV). </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Die Arbeiten zur Priorisierung durch die ETHZ sind abgeschlossen. Wie der Bundesrat im Oktober 2025 beschlossen hat, dient das Gutachten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rahmen der nächsten STEP-Ausbauschritte für Bahn und Strasse sowie für das Programm Agglomerationsverkehr. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die inhaltlichen Eckwerte einer gemeinsamen Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr’45 festgelegt. Die gemeinsame Vernehmlassung für die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) von Strasse und Schiene sowie für das Programm Agglomerationsverkehr soll im Juni 2026 beginnen und die Kantone können sich zu allen drei Vorhaben äussern. Ziel dieser Bündelung der drei Vorhaben ist eine gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei «Verkehr ‘45» liegt der Fokus auf einer gesamtheitlich abgestimmten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Schweiz, einschliesslich der Agglomerationen und grenzüberschreitenden Räume. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme 5. Generation nach seinen gängigen Kriterien (gemäss Art 4, 13 und 14 PAVV sowie den Inhalten der Richtlinien des Programms Agglomerationsverkehr RPAV) und berücksichtigt für die grossen Massnahmen über 50 Mio. CHF zusätzlich das Gutachten der ETHZ.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund bereits ein wichtiges Instrument geschaffen, um den besonderen Herausforderungen und dem hohen Stellenwert der urbanen Räume gerecht zu werden. Damit unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Programm Agglomerationsverkehr ist mit den STEP Strasse und Zielbild STEP Schiene abgestimmt. Diese Abstimmung wird auch in Zukunft weiter vertieft und verbessert werden. Verkehr ‘45 ist ein weiterer Schritt zu einer gemeinsamen, verkehrsträgerübergreifenden Planung. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Sachplan Verkehr, Teil Programm, überarbeitet werden.</span></li></ol></span>
    • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie begründet der Bundesrat, dass der Weidmann-Bericht die Agglomerationen nicht vertieft untersucht hat, obwohl sie zentrale Funktionen für Bevölkerung, Arbeitsplätze, Mobilität, Wertschöpfung und grenzüberschreitende Dynamiken erfüllen?</li><li>Wie will der Bundesrat diese Lücke in der nächsten Botschaft NAF / STEP 2050 (Bahn) schliessen und die Bedürfnisse der Agglomerationen sowie grenzüberschreitender Räume berücksichtigen?</li><li>Erkennt der Bundesrat, dass diese Auslassung regionale Ungleichgewichte verstärken kann, insbesondere zulasten wirtschaftlich bedeutender Grenzregionen?</li><li>Wie will der Bundesrat die wirtschaftlichen Effekte von Agglomerationsprojekten besser erfassen, um ihre Bewertung in Verkehr 45 zu verbessern?</li></ol>
    • Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht "Verkehr 45"?

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