Daten der Bundesverwaltung mehrfach nutzbar machen – als Basis für vertrauenswürdige KI in der Schweiz

ShortId
25.4620
Id
20254620
Updated
22.01.2026 10:18
Language
de
Title
Daten der Bundesverwaltung mehrfach nutzbar machen – als Basis für vertrauenswürdige KI in der Schweiz
AdditionalIndexing
04;1236;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfügt in zentralen Politikbereichen über umfangreiche Verwaltungsdaten, die ein hohes Vertrauen geniessen. Für moderne, vertrauenswürdige KI-Anwendungen, ob in Forschung, Planung oder Steuerung, braucht es qualitätsgesicherte, aktuelle und interoperable Daten. Diese Daten sind jedoch oft in Silos organisiert, uneinheitlich strukturiert und nur begrenzt mehrfach nutzbar.&nbsp;Das Potential der Mehrfachnutzung von qualitätsgesicherten Verwaltungsdaten wird aktuell nicht ausreichend genutzt, da das Bundesamt für Statistik (BFS) seinen Aufgaben als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung aufgrund fehlender Weisungskompetenzen nicht in dem Umfang nachkommen kann, in dem es erforderlich ist.</p><p>Von KI erstellte Ergebnisse hängen sehr stark von der Qualität der verwendeten Daten ab. Der Bund verfügt grundsätzlich über qualitativ hochstehende und vertrauenswürdige Daten. Der Einsatz von KI&nbsp; ist effizienzsteigernd. Eine mit vertrauenswürdigen, Daten trainierte KI kann &nbsp;darüber hinaus Krisensituationen verhindern bspw. im Katastrophen- und Zivilschutz aus Wetter-, Geo- und Sensordaten frühzeitig lokale Hochwasser- oder Erdrutschrisiken erkennen und in kritischen Infrastrukturen wie Strom- und Wassernetzen subtile Anomalien identifizieren.&nbsp;</p><p>Das BFS hat den Auftrag, die Mehrfachnutzung der öffentlichen Daten sicherzustellen (nach BStatG, BStatV, NaDB). Es ist als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung verantwortlich für die Koordination der Harmonisierung und Standardisierung von Daten und Metadaten zwischen unterschiedlichen Datenquellen, Registern und Behörden. Wie mehrere EFK-Berichte belegen (02.04.2025 / 09.07.2025), fehlt es dem BFS aber an Weisungskompetenz, um diese Rolle wirkungsvoll wahrzunehmen und am Auftrag die Daten auch für nicht-statistische Zwecke aufzubereiten.&nbsp;</p><p>Die von der Berner Fachhochschule durchgeführte Studie “Data-Sharing-Initiativen und Datenräume in der Schweiz” zeigt die eingeschränkte Nutzbarkeit von Datenräumen aufgrund fehlender Standards und Metadaten auf und betont die Notwendigkeit, Kompetenzen von Data Stewards rechtlich zu stärken.</p><p>Die vorliegende Motion ist auch im Zusammenhang mit der von beiden Räten angenommenen Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» zu sehen. Dort wird ein Rahmengesetz verlangt, das generell Infrastrukturen und Governance für die Sekundärnutzung schafft. Die vorliegende Motion fokussiert auf öffentliche Verwaltungsdaten des Bundes und setzt bei der Qualität, Harmonisierung und Standards dieser Daten an mit besonderem Fokus auf der Rolle des BFS als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu erlassen, damit baldmöglichst&nbsp; qualitätsgesicherte, aktuelle und insbesondere international anschlussfähige und vergleichbare strukturierte Daten der Bundesverwaltung zur Mehrfachnutzung (unter anderem durch KI) für Forschung, Planung und Steuerung zur Verfügung gestellt werden.&nbsp;Diesbezügliche verbindliche Standards für die Bundesverwaltung sind zu erlassen.&nbsp;Der Bundesrat wird zudem beauftragt, eine prioritäre Auswahl jener Verwaltungsdaten zu definieren, die für eine zügige und KI-taugliche Mehrfachnutzung zuerst harmonisiert, standardisiert und technisch zugänglich gemacht werden sollen.&nbsp;Insbesondere die öffentliche Bereitstellung weiterer Registerdaten ist zu prüfen. Gezielte Pilotversuche nach Art. 15 EMBAG können dies beschleunigen und sind vom Bundesrat mit den benötigten Mitteln zu beantragen.</p>
  • Daten der Bundesverwaltung mehrfach nutzbar machen – als Basis für vertrauenswürdige KI in der Schweiz
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfügt in zentralen Politikbereichen über umfangreiche Verwaltungsdaten, die ein hohes Vertrauen geniessen. Für moderne, vertrauenswürdige KI-Anwendungen, ob in Forschung, Planung oder Steuerung, braucht es qualitätsgesicherte, aktuelle und interoperable Daten. Diese Daten sind jedoch oft in Silos organisiert, uneinheitlich strukturiert und nur begrenzt mehrfach nutzbar.&nbsp;Das Potential der Mehrfachnutzung von qualitätsgesicherten Verwaltungsdaten wird aktuell nicht ausreichend genutzt, da das Bundesamt für Statistik (BFS) seinen Aufgaben als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung aufgrund fehlender Weisungskompetenzen nicht in dem Umfang nachkommen kann, in dem es erforderlich ist.</p><p>Von KI erstellte Ergebnisse hängen sehr stark von der Qualität der verwendeten Daten ab. Der Bund verfügt grundsätzlich über qualitativ hochstehende und vertrauenswürdige Daten. Der Einsatz von KI&nbsp; ist effizienzsteigernd. Eine mit vertrauenswürdigen, Daten trainierte KI kann &nbsp;darüber hinaus Krisensituationen verhindern bspw. im Katastrophen- und Zivilschutz aus Wetter-, Geo- und Sensordaten frühzeitig lokale Hochwasser- oder Erdrutschrisiken erkennen und in kritischen Infrastrukturen wie Strom- und Wassernetzen subtile Anomalien identifizieren.&nbsp;</p><p>Das BFS hat den Auftrag, die Mehrfachnutzung der öffentlichen Daten sicherzustellen (nach BStatG, BStatV, NaDB). Es ist als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung verantwortlich für die Koordination der Harmonisierung und Standardisierung von Daten und Metadaten zwischen unterschiedlichen Datenquellen, Registern und Behörden. Wie mehrere EFK-Berichte belegen (02.04.2025 / 09.07.2025), fehlt es dem BFS aber an Weisungskompetenz, um diese Rolle wirkungsvoll wahrzunehmen und am Auftrag die Daten auch für nicht-statistische Zwecke aufzubereiten.&nbsp;</p><p>Die von der Berner Fachhochschule durchgeführte Studie “Data-Sharing-Initiativen und Datenräume in der Schweiz” zeigt die eingeschränkte Nutzbarkeit von Datenräumen aufgrund fehlender Standards und Metadaten auf und betont die Notwendigkeit, Kompetenzen von Data Stewards rechtlich zu stärken.</p><p>Die vorliegende Motion ist auch im Zusammenhang mit der von beiden Räten angenommenen Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» zu sehen. Dort wird ein Rahmengesetz verlangt, das generell Infrastrukturen und Governance für die Sekundärnutzung schafft. Die vorliegende Motion fokussiert auf öffentliche Verwaltungsdaten des Bundes und setzt bei der Qualität, Harmonisierung und Standards dieser Daten an mit besonderem Fokus auf der Rolle des BFS als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu erlassen, damit baldmöglichst&nbsp; qualitätsgesicherte, aktuelle und insbesondere international anschlussfähige und vergleichbare strukturierte Daten der Bundesverwaltung zur Mehrfachnutzung (unter anderem durch KI) für Forschung, Planung und Steuerung zur Verfügung gestellt werden.&nbsp;Diesbezügliche verbindliche Standards für die Bundesverwaltung sind zu erlassen.&nbsp;Der Bundesrat wird zudem beauftragt, eine prioritäre Auswahl jener Verwaltungsdaten zu definieren, die für eine zügige und KI-taugliche Mehrfachnutzung zuerst harmonisiert, standardisiert und technisch zugänglich gemacht werden sollen.&nbsp;Insbesondere die öffentliche Bereitstellung weiterer Registerdaten ist zu prüfen. Gezielte Pilotversuche nach Art. 15 EMBAG können dies beschleunigen und sind vom Bundesrat mit den benötigten Mitteln zu beantragen.</p>
    • Daten der Bundesverwaltung mehrfach nutzbar machen – als Basis für vertrauenswürdige KI in der Schweiz

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