Kostenloser Versand von Papierrechnungen

ShortId
25.4627
Id
20254627
Updated
18.02.2026 20:35
Language
de
Title
Kostenloser Versand von Papierrechnungen
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für einen Teil der Bevölkerung ist die Papierrechnung nach wie vor die einzige oder wichtigste realistische Möglichkeit, eine Rechnung zu empfangen. Dass digitale Alternativen theoretisch vorhanden sind, heisst nicht zwingend, dass diese auch tatsächlich genutzt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der kostenpflichtige Versand der Rechnung per Post stellt demnach nicht bloss eine zusätzliche Option dar, sondern führt dazu, dass der Zugang zu einer der Kundschaft geschuldeten Information in Rechnung gestellt wird. Die Aus- und Zustellung einer Rechnung gehört aber zu den grundlegenden Pflichten eines Unternehmens. Gemäss geltender Rechtslage handelt ein Telefonanbieter, der für Papierrechnungen Gebühren erhebt, rechtswidrig, wenn seine Kundschaft über keinen Internetzugang verfügt.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion soll sichergestellt werden, dass nicht indirekt danach diskriminiert wird, auf welchem Weg jemand seine Rechnungen empfangen möchte, und dass der Zugang zu einer derart wichtigen Information wie einer Rechnung ohne Zusatzkosten für die Betroffenen gewährleistet bleibt.</p><p>&nbsp;</p><p>Konkrete Beispiele: Salt verlangt für den Versand der Papierrechnung – pro Monat – 3.95&nbsp;Franken, Sunrise ebenso und Swisscom 2.90&nbsp;Franken!</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation John-Calame&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133326"><u>13.3326</u></a> sowie in der Stellungnahme zur Motion Maire Jacques-André <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174096"><u>17.4096</u></a> ausführte, ist es aus ökologischer Sicht zu begrüssen, wenn Papierdokumente zunehmend durch elektronische Mitteilungen ersetzt werden. Diese Entwicklung ist Teil des technologischen Wandels in einer zunehmend digitalen Wirtschaft. Die Inrechnungstellung von Papierrechnungen kann verursachergerecht sein, wenn die für Papierrechnungen tatsächlich entstehenden Kosten für Druck und Versand nur denjenigen Kunden auferlegt werden, die diese Rechnungsform wählen. Der Bundesrat geht davon aus, dass nur diese effektiven Kosten in Rechnung gestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss dem nach den allgemeinen Prinzipien des Vertragsrechts geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Rechnungsstellung für Zusatzkosten für eine Papierrechnung zulässig, wenn dies mit der Kundin oder dem Kunden so vereinbart worden ist. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung ist die Rechnungsstellung in dieser Form durch den Gläubiger kostenlos zu erbringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Unternehmen, welche für Papierrechnungen Kostenersatz verlangen, müssen deswegen diese Tatsache, die Höhe der Kosten und eine alternative kostenlose Zustellungsform (z. B. eine Zustellung per E-Mail oder durch Herunterladen der Rechnung von einem Online-Kundenportal) nach dem Prinzip der Wahrheit und Klarheit im Wettbewerb transparent offenlegen. Z.B. ist bei Fernmeldediensten im Angebot gegenüber Kundinnen und Kunden stets der tatsächlich zu bezahlende Preis auszuweisen, einschliesslich überwälzter öffentlicher Abgaben und Zuschläge für die Bearbeitung (vgl. Art.&nbsp;16 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb [UWG; SR&nbsp;241] und Art.&nbsp;10 Abs.&nbsp;2 der Preisbekanntgabeverordnung [PBV; SR&nbsp;942.211] sowie Art. 2 UWG).</p><p>&nbsp;</p><p>Wie die Motion zutreffend festhält, muss gemäss Art. 22a der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) der periodische Versand der Papierrechnung für diejenigen Kundinnen und Kunden von Fernmeldediensten, die keinen Zugangsdienst zum Internet (Art.&nbsp;15 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;d FDV) beziehen, kostenlos sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat so im Rahmen seiner Zuständigkeit im Fernmeldebereich einen gewissen Schutz eingeführt. Die Schaffung einer spezifischen Gesetzesbestimmung mit einem generellen Verbot, für eine Papierrechnung zusätzliche Kosten zu erheben, wäre hingegen angesichts des technologischen Wandels kaum zeitgemäss, unverhältnismässig und eine unnötige Regulierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die es Unternehmen untersagt, für die Ausstellung und den Versand von Papierrechnungen eine zusätzliche Gebühr zu verlangen.</p>
  • Kostenloser Versand von Papierrechnungen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für einen Teil der Bevölkerung ist die Papierrechnung nach wie vor die einzige oder wichtigste realistische Möglichkeit, eine Rechnung zu empfangen. Dass digitale Alternativen theoretisch vorhanden sind, heisst nicht zwingend, dass diese auch tatsächlich genutzt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der kostenpflichtige Versand der Rechnung per Post stellt demnach nicht bloss eine zusätzliche Option dar, sondern führt dazu, dass der Zugang zu einer der Kundschaft geschuldeten Information in Rechnung gestellt wird. Die Aus- und Zustellung einer Rechnung gehört aber zu den grundlegenden Pflichten eines Unternehmens. Gemäss geltender Rechtslage handelt ein Telefonanbieter, der für Papierrechnungen Gebühren erhebt, rechtswidrig, wenn seine Kundschaft über keinen Internetzugang verfügt.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion soll sichergestellt werden, dass nicht indirekt danach diskriminiert wird, auf welchem Weg jemand seine Rechnungen empfangen möchte, und dass der Zugang zu einer derart wichtigen Information wie einer Rechnung ohne Zusatzkosten für die Betroffenen gewährleistet bleibt.</p><p>&nbsp;</p><p>Konkrete Beispiele: Salt verlangt für den Versand der Papierrechnung – pro Monat – 3.95&nbsp;Franken, Sunrise ebenso und Swisscom 2.90&nbsp;Franken!</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation John-Calame&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133326"><u>13.3326</u></a> sowie in der Stellungnahme zur Motion Maire Jacques-André <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174096"><u>17.4096</u></a> ausführte, ist es aus ökologischer Sicht zu begrüssen, wenn Papierdokumente zunehmend durch elektronische Mitteilungen ersetzt werden. Diese Entwicklung ist Teil des technologischen Wandels in einer zunehmend digitalen Wirtschaft. Die Inrechnungstellung von Papierrechnungen kann verursachergerecht sein, wenn die für Papierrechnungen tatsächlich entstehenden Kosten für Druck und Versand nur denjenigen Kunden auferlegt werden, die diese Rechnungsform wählen. Der Bundesrat geht davon aus, dass nur diese effektiven Kosten in Rechnung gestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss dem nach den allgemeinen Prinzipien des Vertragsrechts geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Rechnungsstellung für Zusatzkosten für eine Papierrechnung zulässig, wenn dies mit der Kundin oder dem Kunden so vereinbart worden ist. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung ist die Rechnungsstellung in dieser Form durch den Gläubiger kostenlos zu erbringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Unternehmen, welche für Papierrechnungen Kostenersatz verlangen, müssen deswegen diese Tatsache, die Höhe der Kosten und eine alternative kostenlose Zustellungsform (z. B. eine Zustellung per E-Mail oder durch Herunterladen der Rechnung von einem Online-Kundenportal) nach dem Prinzip der Wahrheit und Klarheit im Wettbewerb transparent offenlegen. Z.B. ist bei Fernmeldediensten im Angebot gegenüber Kundinnen und Kunden stets der tatsächlich zu bezahlende Preis auszuweisen, einschliesslich überwälzter öffentlicher Abgaben und Zuschläge für die Bearbeitung (vgl. Art.&nbsp;16 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb [UWG; SR&nbsp;241] und Art.&nbsp;10 Abs.&nbsp;2 der Preisbekanntgabeverordnung [PBV; SR&nbsp;942.211] sowie Art. 2 UWG).</p><p>&nbsp;</p><p>Wie die Motion zutreffend festhält, muss gemäss Art. 22a der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) der periodische Versand der Papierrechnung für diejenigen Kundinnen und Kunden von Fernmeldediensten, die keinen Zugangsdienst zum Internet (Art.&nbsp;15 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;d FDV) beziehen, kostenlos sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat so im Rahmen seiner Zuständigkeit im Fernmeldebereich einen gewissen Schutz eingeführt. Die Schaffung einer spezifischen Gesetzesbestimmung mit einem generellen Verbot, für eine Papierrechnung zusätzliche Kosten zu erheben, wäre hingegen angesichts des technologischen Wandels kaum zeitgemäss, unverhältnismässig und eine unnötige Regulierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die es Unternehmen untersagt, für die Ausstellung und den Versand von Papierrechnungen eine zusätzliche Gebühr zu verlangen.</p>
    • Kostenloser Versand von Papierrechnungen

Back to List