Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Wie gross ist der Innovationsspielraum?

ShortId
25.4630
Id
20254630
Updated
18.02.2026 20:29
Language
de
Title
Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Wie gross ist der Innovationsspielraum?
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI; SR 831.232.51) verhindert die Einführung moderner und innovativer Geräte nicht. Falls ein neues, moderneres Hilfsmittel nicht bereits unter eine Ziffer im Anhang der HVI subsumiert werden kann (und somit, falls nach einem Tarifvertrag vergütet, bereits in den Anwendungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages fällt), ist die Anpassung der HVI-Hilfsmittelkategorien möglich. Die HVI ermöglicht eine hohe regulatorische Flexibilität. Für die Finanzierung von Hilfsmitteln mit neuen Technologien existiert seit 2025 ein entsprechendes Antragsformular. Es steht damit insbesondere (Schweizer) Herstellern und Importeuren offen, beim BSV entsprechende Anträge einzureichen. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass im Bereich der Hilfsmittel im Hinblick auf die Teilhabe am technologischen Fortschritt Handlungsbedarf besteht. Er hat dies in seinem Bericht vom 26. Juni 2024 in Erfüllung des Postulat 19.4380 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen» dargelegt. In diesem Bericht wird das Thema technologischer Fortschritt im Bereich der Hilfsmittel umfassend behandelt. Im Bereich der Invalidenversicherung, welche den grössten Teil der Hilfsmittelversorgungen finanziert, werden Vorschläge zur Optimierung des Status quo gemacht, die zur Verbesserung der Situation für die versicherten Personen beitragen sollten. Mehr Transparenz und die Einführung von Instrumenten, mit denen die Preise beeinflusst werden können, sollen den Versicherten den Zugang zu modernen Hilfsmitteln erleichtern. Das Ziel besteht darin, dank tieferer Preise eine breitere Palette von modernen Hilfsmitteln abgeben zu können und so die selbstständige Lebensführung der Versicherten zu unterstützen. Im indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ist die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen vorgesehen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Machbarkeit einer Klausel zur Garantie einer Tarifflexibilität erachtet der Bundesrat als nicht gegeben. Sie wäre nicht zielführend und mit den geltenden Tarifsystemen nicht vereinbar. Einen «IV-Tarif» gibt es im Übrigen nicht.</p></span>
  • <p>In den letzten Jahren wurden bei Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen bedeutende technologische Fortschritte erzielt, die für die betroffenen Menschen grosse Vorteile mit sich gebracht haben. Beispielsweise selbstausgleichende Systeme, die die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung erheblich steigern, indem sie den Oberkörper beanspruchen und gleichzeitig dessen Kraft erhalten oder Entwicklung fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit wird in&nbsp;der&nbsp;Schweiz jedoch eine Reihe von Technologien von den Sozialversicherungen nicht erstattet, da sie nicht den Anforderungen des IV-Tarifs entsprechen. Dies verhindert faktisch, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer höheren Lebensqualität erhalten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dessen und in Anbetracht der Tatsache, dass die von der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) festgelegten Tarife, die der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) unterliegen, derzeit den Einbezug moderner Geräte wie selbstausgleichende Geräte und Treppenlifte verhindern, frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>• Ist sich der Bundesrat der sozialen Vorteile der neuen Mobilitätstechnologien und ihrer potenziell positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Sozialversicherungen (insbesondere SUVA und IV) bewusst?</p><p>• Ist sich der Bundesrat der Einschränkungen bewusst, die durch die aktuellen HVI und die Tarifordnung der MTK auferlegt werden und die den Einsatz moderner und innovativer Geräte, darunter auch Technologien von Schweizer Unternehmen, verhindern?</p><p>• Über welche Daten oder Studien verfügt der Bundesrat hinsichtlich der Auswirkungen dieser Beschränkungen auf den tatsächlichen Zugang von Menschen mit Behinderungen zu fortschrittlichen Hilfsmitteln?&nbsp;</p><p>• Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, die positiven finanziellen Auswirkungen der neuen verfügbaren Technologien zu untersuchen?&nbsp;</p><p>• Beabsichtigt der Bundesrat, auf die Änderung der HVI oder der MTK-Richtlinien hinzuwirken, damit innovative Hilfsmittel im Tarif anerkannt und besser&nbsp;finanziert werden?&nbsp;</p><p>• Hält es der Bundesrat für sinnvoll, in den Gegenvorschlag zur Initiative vom 20. September 2024 «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» eine ausdrückliche Klausel aufzunehmen, die auf Bundesebene die Tarifflexibilität gewährleistet, die notwendig ist, um neue Mobilitätstechnologien rasch abzudecken?</p><p>• Wenn ja, welche Fristen und konkreten Formen sieht er für eine Überarbeitung der IV-Tarife vor?</p>
  • Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Wie gross ist der Innovationsspielraum?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI; SR 831.232.51) verhindert die Einführung moderner und innovativer Geräte nicht. Falls ein neues, moderneres Hilfsmittel nicht bereits unter eine Ziffer im Anhang der HVI subsumiert werden kann (und somit, falls nach einem Tarifvertrag vergütet, bereits in den Anwendungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages fällt), ist die Anpassung der HVI-Hilfsmittelkategorien möglich. Die HVI ermöglicht eine hohe regulatorische Flexibilität. Für die Finanzierung von Hilfsmitteln mit neuen Technologien existiert seit 2025 ein entsprechendes Antragsformular. Es steht damit insbesondere (Schweizer) Herstellern und Importeuren offen, beim BSV entsprechende Anträge einzureichen. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass im Bereich der Hilfsmittel im Hinblick auf die Teilhabe am technologischen Fortschritt Handlungsbedarf besteht. Er hat dies in seinem Bericht vom 26. Juni 2024 in Erfüllung des Postulat 19.4380 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen» dargelegt. In diesem Bericht wird das Thema technologischer Fortschritt im Bereich der Hilfsmittel umfassend behandelt. Im Bereich der Invalidenversicherung, welche den grössten Teil der Hilfsmittelversorgungen finanziert, werden Vorschläge zur Optimierung des Status quo gemacht, die zur Verbesserung der Situation für die versicherten Personen beitragen sollten. Mehr Transparenz und die Einführung von Instrumenten, mit denen die Preise beeinflusst werden können, sollen den Versicherten den Zugang zu modernen Hilfsmitteln erleichtern. Das Ziel besteht darin, dank tieferer Preise eine breitere Palette von modernen Hilfsmitteln abgeben zu können und so die selbstständige Lebensführung der Versicherten zu unterstützen. Im indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ist die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen vorgesehen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Machbarkeit einer Klausel zur Garantie einer Tarifflexibilität erachtet der Bundesrat als nicht gegeben. Sie wäre nicht zielführend und mit den geltenden Tarifsystemen nicht vereinbar. Einen «IV-Tarif» gibt es im Übrigen nicht.</p></span>
    • <p>In den letzten Jahren wurden bei Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen bedeutende technologische Fortschritte erzielt, die für die betroffenen Menschen grosse Vorteile mit sich gebracht haben. Beispielsweise selbstausgleichende Systeme, die die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung erheblich steigern, indem sie den Oberkörper beanspruchen und gleichzeitig dessen Kraft erhalten oder Entwicklung fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit wird in&nbsp;der&nbsp;Schweiz jedoch eine Reihe von Technologien von den Sozialversicherungen nicht erstattet, da sie nicht den Anforderungen des IV-Tarifs entsprechen. Dies verhindert faktisch, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer höheren Lebensqualität erhalten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dessen und in Anbetracht der Tatsache, dass die von der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) festgelegten Tarife, die der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) unterliegen, derzeit den Einbezug moderner Geräte wie selbstausgleichende Geräte und Treppenlifte verhindern, frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>• Ist sich der Bundesrat der sozialen Vorteile der neuen Mobilitätstechnologien und ihrer potenziell positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Sozialversicherungen (insbesondere SUVA und IV) bewusst?</p><p>• Ist sich der Bundesrat der Einschränkungen bewusst, die durch die aktuellen HVI und die Tarifordnung der MTK auferlegt werden und die den Einsatz moderner und innovativer Geräte, darunter auch Technologien von Schweizer Unternehmen, verhindern?</p><p>• Über welche Daten oder Studien verfügt der Bundesrat hinsichtlich der Auswirkungen dieser Beschränkungen auf den tatsächlichen Zugang von Menschen mit Behinderungen zu fortschrittlichen Hilfsmitteln?&nbsp;</p><p>• Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, die positiven finanziellen Auswirkungen der neuen verfügbaren Technologien zu untersuchen?&nbsp;</p><p>• Beabsichtigt der Bundesrat, auf die Änderung der HVI oder der MTK-Richtlinien hinzuwirken, damit innovative Hilfsmittel im Tarif anerkannt und besser&nbsp;finanziert werden?&nbsp;</p><p>• Hält es der Bundesrat für sinnvoll, in den Gegenvorschlag zur Initiative vom 20. September 2024 «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» eine ausdrückliche Klausel aufzunehmen, die auf Bundesebene die Tarifflexibilität gewährleistet, die notwendig ist, um neue Mobilitätstechnologien rasch abzudecken?</p><p>• Wenn ja, welche Fristen und konkreten Formen sieht er für eine Überarbeitung der IV-Tarife vor?</p>
    • Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Wie gross ist der Innovationsspielraum?

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