Gegen Wahlbetrug. Stimmabgabe an der Urne aufwerten?
- ShortId
-
25.4631
- Id
-
20254631
- Updated
-
16.02.2026 11:03
- Language
-
de
- Title
-
Gegen Wahlbetrug. Stimmabgabe an der Urne aufwerten?
- AdditionalIndexing
-
04;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Sicherheit und die Integrität von Abstimmungen sehr ernst, unabhängig davon, über welchen Kanal abgestimmt wird. Obwohl Abstimmungsorganisation und -verfahren in erster Linie in die Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone fallen, müssen die Bestimmungen der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, </span><em><span>SR</span></em><em><span> </span></em><em><span>161.1</span></em><span>) eingehalten werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Bundesrecht lässt den Kantonen bei der Ausgestaltung der Stimmabgabe an der Urne grossen Handlungsspielraum (Art.</span><span> </span><span>5 Abs.</span><span> </span><span>3 BPR), auch was die Öffnungszeiten der Wahllokale betrifft. In der Praxis orientieren sich die Öffnungszeiten vor allem an der Anzahl Urnengängerinnen und Urnengänger. Da überwiegend brieflich abgestimmt wird, ist diese Anzahl relativ klein. Dennoch bleibt der Urnengang eine wichtige und sichere Form der demokratischen Mitwirkung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 Absatz</span><span> </span><span>1 BPR sorgen die Kantone für ein einfaches Verfahren der brieflichen Stimmabgabe. Somit sind sie verpflichtet, die briefliche Stimmabgabe zu organisieren und Bestimmungen zu erlassen, um insbesondere die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen zu gewährleisten und Missbräuche zu verhindern. Der Gesetzgeber hat die briefliche Stimmabgabe bewusst als einfaches und allen zugängliches Instrument konzipiert und den Kantonen dabei einen relativ grossen Handlungsspielraum eingeräumt. Der hohe Anteil der brieflichen Stimmabgabe zeugt von ihrer breiten Akzeptanz. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Trotz der getroffenen Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen kann ein Missbrauch der brieflichen Stimmabgabe nicht völlig ausgeschlossen werden. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle. Beispiel dafür ist der Wahlbetrug im Oberwallis im März</span><span> </span><span>2017. Es gilt zu unterstreichen, dass bei solchen Vorfällen systematisch Massnahmen ergriffen und Sanktionen erlassen werden. Dadurch hält sich die Zahl der Vorfälle aktuell in Grenzen. Ausserdem hat die briefliche Stimmabgabe viele Vorteile (bessere Zugänglichkeit für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität; Einbezug der Stimmberechtigten im Ausland; mehr Flexibilität beim Zeitpunkt der Stimmabgabe).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Sicherheit der Stimmabgabe und die Integrität der Abstimmungen war Thema eines kürzlichen Treffens der Bundeskanzlei mit den Wahl- und Abstimmungsleitenden von Bund und Kantonen. Ausserdem setzt sich die Bundeskanzlei dafür ein, dass das Thema in den zuständigen Organen, wie der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, vertieft wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine aktive Aufwertung der Stimmabgabe an der Urne durch den Bund als nicht zweckmässig. Vielmehr hält er es für wichtig, die Komplementarität der Abstimmungskanäle beizubehalten, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl des Stimmkanals freie Hand zu lassen und das Vertrauen durch Transparenz, Information und angemessene Kontrollen zu stärken.</span></p></span>
- <p>Mit der allgemeinen Einführung der brieflichen Stimmabgabe und den ersten Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe glaubten manche, die Stimmabgabe an der Urne, ein Akt der Bürgerbeteiligung mit gesellschaftlicher Bedeutung, werde bald der Vergangenheit angehören. Vorbei also mit dem Kaffee vor und dem Apéro nach dem Abstimmen? Im Zeitalter von Verschlüsselung und künstlicher Intelligenz – vorbei mit dem Ausfüllen des Stimmzettels hinter dem Vorhang? Wirklich?</p><p> </p><p>Erneuter Wahlbetrug in der Gemeinde Vernier gibt Anlass zu berechtigten Überlegungen zur Sicherheit und Integrität von Abstimmungen.</p><p> </p><p>Es gilt, das Vertrauen wiederherzustellen und die Auswirkungen potenziellen Wahlbetrugs zu verringern. Was hält der Bundesrat von der Idee, die Wahllokale aufzuwerten, dafür die Öffnungszeiten zu verlängern und die Bevölkerung mit Informationskampagnen dazu anzuregen, zu ihren alten Gewohnheiten zurückzukehren und die verschiedenen Formen der demokratischen Mitwirkung wieder ausgeglichen zu nutzen?</p>
- Gegen Wahlbetrug. Stimmabgabe an der Urne aufwerten?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Sicherheit und die Integrität von Abstimmungen sehr ernst, unabhängig davon, über welchen Kanal abgestimmt wird. Obwohl Abstimmungsorganisation und -verfahren in erster Linie in die Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone fallen, müssen die Bestimmungen der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, </span><em><span>SR</span></em><em><span> </span></em><em><span>161.1</span></em><span>) eingehalten werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Bundesrecht lässt den Kantonen bei der Ausgestaltung der Stimmabgabe an der Urne grossen Handlungsspielraum (Art.</span><span> </span><span>5 Abs.</span><span> </span><span>3 BPR), auch was die Öffnungszeiten der Wahllokale betrifft. In der Praxis orientieren sich die Öffnungszeiten vor allem an der Anzahl Urnengängerinnen und Urnengänger. Da überwiegend brieflich abgestimmt wird, ist diese Anzahl relativ klein. Dennoch bleibt der Urnengang eine wichtige und sichere Form der demokratischen Mitwirkung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 Absatz</span><span> </span><span>1 BPR sorgen die Kantone für ein einfaches Verfahren der brieflichen Stimmabgabe. Somit sind sie verpflichtet, die briefliche Stimmabgabe zu organisieren und Bestimmungen zu erlassen, um insbesondere die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen zu gewährleisten und Missbräuche zu verhindern. Der Gesetzgeber hat die briefliche Stimmabgabe bewusst als einfaches und allen zugängliches Instrument konzipiert und den Kantonen dabei einen relativ grossen Handlungsspielraum eingeräumt. Der hohe Anteil der brieflichen Stimmabgabe zeugt von ihrer breiten Akzeptanz. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Trotz der getroffenen Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen kann ein Missbrauch der brieflichen Stimmabgabe nicht völlig ausgeschlossen werden. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle. Beispiel dafür ist der Wahlbetrug im Oberwallis im März</span><span> </span><span>2017. Es gilt zu unterstreichen, dass bei solchen Vorfällen systematisch Massnahmen ergriffen und Sanktionen erlassen werden. Dadurch hält sich die Zahl der Vorfälle aktuell in Grenzen. Ausserdem hat die briefliche Stimmabgabe viele Vorteile (bessere Zugänglichkeit für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität; Einbezug der Stimmberechtigten im Ausland; mehr Flexibilität beim Zeitpunkt der Stimmabgabe).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Sicherheit der Stimmabgabe und die Integrität der Abstimmungen war Thema eines kürzlichen Treffens der Bundeskanzlei mit den Wahl- und Abstimmungsleitenden von Bund und Kantonen. Ausserdem setzt sich die Bundeskanzlei dafür ein, dass das Thema in den zuständigen Organen, wie der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, vertieft wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine aktive Aufwertung der Stimmabgabe an der Urne durch den Bund als nicht zweckmässig. Vielmehr hält er es für wichtig, die Komplementarität der Abstimmungskanäle beizubehalten, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl des Stimmkanals freie Hand zu lassen und das Vertrauen durch Transparenz, Information und angemessene Kontrollen zu stärken.</span></p></span>
- <p>Mit der allgemeinen Einführung der brieflichen Stimmabgabe und den ersten Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe glaubten manche, die Stimmabgabe an der Urne, ein Akt der Bürgerbeteiligung mit gesellschaftlicher Bedeutung, werde bald der Vergangenheit angehören. Vorbei also mit dem Kaffee vor und dem Apéro nach dem Abstimmen? Im Zeitalter von Verschlüsselung und künstlicher Intelligenz – vorbei mit dem Ausfüllen des Stimmzettels hinter dem Vorhang? Wirklich?</p><p> </p><p>Erneuter Wahlbetrug in der Gemeinde Vernier gibt Anlass zu berechtigten Überlegungen zur Sicherheit und Integrität von Abstimmungen.</p><p> </p><p>Es gilt, das Vertrauen wiederherzustellen und die Auswirkungen potenziellen Wahlbetrugs zu verringern. Was hält der Bundesrat von der Idee, die Wahllokale aufzuwerten, dafür die Öffnungszeiten zu verlängern und die Bevölkerung mit Informationskampagnen dazu anzuregen, zu ihren alten Gewohnheiten zurückzukehren und die verschiedenen Formen der demokratischen Mitwirkung wieder ausgeglichen zu nutzen?</p>
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