Schwachstelle im AKW Gösgen: bekannt seit 1979. Wie weiter?

ShortId
25.4633
Id
20254633
Updated
18.02.2026 20:27
Language
de
Title
Schwachstelle im AKW Gösgen: bekannt seit 1979. Wie weiter?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1. In der (öffentlichen) Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des Kernkraftwerks (KKW) Gösgen von 1998 wies die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) darauf hin, dass im KKW Gösgen keine gedämpften Rückschlagklappen verwendet werden. Die HSK forderte vom KKW Gösgen den sicherheitstechnischen Nachweis, dass gedämpfte Speisewasser-Rückschlagventile nicht erforderlich sind. Auf Grundlage der damaligen Randbedingungen erbrachte das KKW Gösgen den geforderten Nachweis und setzte die zur erfolgreichen Nachweisführung erforderlichen Ertüchtigungen an den Halterungskonstruktionen um. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) bestätigte in der sicherheitstechnischen Stellungnahme zur PSÜ 2008 des KKW Gösgen die Schliessung der PSÜ-Pendenz.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Als Ergebnis der PSÜ 1998 ertüchtigte das KKW Gösgen die Unterstützungskonstruktionen der Rohrleitungshalterungen, indem es verschiedene Stossbremsen durch stärkere austauschte. Auf Grundlage der damaligen Berechnungen erbrachte das KKW Gösgen damit den Sicherheitsnachweis für den betrachteten Auslegungsstörfall auch ohne gedämpfte Rückschlagklappen, was die Aufsichtsbehörde bestätigte.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Schweizer Kernkraftwerke werden in einem laufenden Prozess nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft und diesem nachgeführt, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist. Die Beurteilung der Aufsichtsbehörde auf Basis der in der PSÜ 1998 verwendeten Verfahren entsprach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik.</p><p>Neue Erkenntnisse ergaben sich im Rahmen eines Änderungsvorhabens im Bereich des Speisewassersystems. Konkret erlangte das KKW Gösgen bei der Anwendung von aktuellen Berechnungsverfahren Hinweise, die eine Abweichung zu den vormals gewonnenen Ergebnissen nahelegten. Das KKW Gösgen meldete in der Folge dem ENSI diese mögliche Auslegungsschwachstelle als «Meldepflichtiges Vorkommnis» im März 2025.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Aus technischer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, um Überlastungen an Systemstrukturen infolge von Rohrleitungsbrüchen durch Druckstösse zu vermeiden. Das KKW Gösgen hat Stossbremsen als Bestandteil der Unterstützungskonstruktionen der Rohrleitungen des Speisewassersystems ertüchtigt bzw. ausgetauscht. Die Beurteilung dieser Vorgehensweise durch die Aufsichtsbehörde entsprach zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik und ist nachvollziehbar.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Überlagerung eines Erdbebens mit einem (nicht seismisch induzierten, sondern zufällig auftretenden) spontanen Speisewasserleitungsbruch wird aufgrund der äusserst geringen Häufigkeit eines solchen zufälligen Zusammentreffens zweier unabhängiger Ereignisse nicht als Auslegungsstörfall unterstellt. Ein seismisch bedingter Spontanbruch kann aufgrund der robusten Auslegung der Rohrleitungen ausgeschlossen werden. Seismische Beanspruchungen an Rohrleitungen führen daher nicht – wie bei einem Spontanbruch – zu einem sofortigen Abriss, sondern zur Bildung von langsamer voranschreitenden Dehnungsrissen, deren Auftreten die betroffenen Rohrleitungen und deren Unterstützungskonstruktionen weniger belasten. </p><p>&nbsp;</p><p>6. Bereits in der bestehenden Praxis werden die Berechnungsverfahren für Sicherheitsnachweise von Kernkraftwerken so angewendet, dass sie nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik konservative Ergebnisse liefern, also Ergebnisse mit Sicherheitsmarge. Neue Erkenntnisse fliessen kurzfristig in die Aufsichtstätigkeit ein.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>7. Die neuen Erkenntnisse beim KKW Gösgen haben gezeigt, dass die kontinuierliche Überprüfung nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik Anwendung findet und funktioniert. Demnach muss der Betreiber insbesondere die Vorkehrungen treffen, die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik notwendig sind. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für neue Vorgaben, die über den Umfang der etablierten PSÜ hinausgehen. Das ENSI hat die Öffentlichkeit auf seiner Webseite über den Sachverhalt transparent informiert.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>8. Die PSÜ ist eine umfassende sicherheitstechnische Beurteilung eines KKW, welche der Inhaber der Betriebsbewilligung alle zehn Jahre durchzuführen hat. Die Berechnung der Kernschadenshäufigkeit (engl. «core damage frequency») ist nur ein Teil der PSÜ. Zusätzlich zur PSÜ werden sicherheits- und risikotechnische Bewertungen im Rahmen der laufenden Aufsicht des ENSI vorgenommen. Eine risikotechnische Bewertung des Vorkommnisses, bei der auch die Kernschadenshäufigkeit unter Berücksichtigung der Auslegungsschwachstelle neu ermittelt wird, ist Gegenstand der noch laufenden Vorkommnisbearbeitung. Die Kernenergiegesetzgebung legt einen konkreten Wert für die maximal zulässige Kernschadenshäufigkeit fest. Aufgrund eigener Bewertungen ist das ENSI der Auffassung, dass dieses Kriterium jederzeit – d. h. auch ohne die geplante Nachrüstung der gedämpften Rückschlagventile – für das KKW Gösgen erfüllt war.</p></span>
  • <p>Ein Gutachten im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung zeigt, dass das Speisewassersystem des AKW Gösgen seit der Inbetriebnahme 1979 eine gravierende sicherheitstechnische Schwachstelle aufweist. Im Unterschied zu vergleichbaren Anlagen wurden keine gedämpften Rückschlagklappen eingebaut, obwohl diese bei Leitungsbrüchen gefährliche Druckstösse verhindern. Während das ENSI angibt, die Problematik sei erst 2025 mit neuen Berechnungsmethoden erkannt worden, kommt das Gutachten zum Schluss, dass das Risiko seit Jahrzehnten besteht und eine Nachrüstung längst erforderlich gewesen wäre. Das AKW steht seit Juli 2025 still; das Gutachten warnt vor möglichen Kernschäden bis hin zur Kernschmelze, insbesondere bei Erdbeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Seit wann waren Bundesrat, ENSI bzw. dessen Vorgängerorganisationen HSK und die KSA darüber informiert, dass im AKW Gösgen keine gedämpften Rückschlagklappen installiert wurden? Wie erklärt sich die jahrzehntelange Verzögerung bei der Feststellung dieser Schwachstelle?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass diese sicherheitstechnische Schwachstelle seit 1979 besteht und früher hätte behoben werden müssen?</li><li>Wie beurteilt er die Aussage des ENSI, wonach die Problematik erst durch neue Berechnungsmethoden erkannt worden sei, obwohl entsprechende Analysen seit Jahrzehnten verfügbar sind?</li><li>Weshalb wurde im AKW Gösgen, anders als in Beznau (1992/93) und Leibstadt (1996), nie der Einbau gedämpfter Rückschlagklappen verlangt? Sind die damaligen Aufsichtsentscheide aus heutiger Sicht noch nachvollziehbar?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken eines kombinierten Szenarios von Erdbeben und Speisewasserleitungsbruch unter den heutigen Anlagenbedingungen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass künftig mit ausreichend konservativen Sicherheitsmargen gerechnet wird?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um<br>a) notwendige Nachrüstungen unverzüglich umzusetzen,<br>b) eine umfassende sicherheitstechnische Neubewertung (inkl. vorgezogener PSÜ) vorzunehmen und<br>c) Parlament und Bevölkerung transparent zu informieren?</li><li>In der PSÜ 2018 des AKW Gösgen wurde der Core Damage Factor nachweislich zu tief angesetzt. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor einer Wiederinbetriebnahme eine gezielte Neuberechnung der PSÜ 2018 und des CDF erforderlich ist, und stellt er deren Korrektur sicher?</li></ol>
  • Schwachstelle im AKW Gösgen: bekannt seit 1979. Wie weiter?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1. In der (öffentlichen) Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des Kernkraftwerks (KKW) Gösgen von 1998 wies die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) darauf hin, dass im KKW Gösgen keine gedämpften Rückschlagklappen verwendet werden. Die HSK forderte vom KKW Gösgen den sicherheitstechnischen Nachweis, dass gedämpfte Speisewasser-Rückschlagventile nicht erforderlich sind. Auf Grundlage der damaligen Randbedingungen erbrachte das KKW Gösgen den geforderten Nachweis und setzte die zur erfolgreichen Nachweisführung erforderlichen Ertüchtigungen an den Halterungskonstruktionen um. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) bestätigte in der sicherheitstechnischen Stellungnahme zur PSÜ 2008 des KKW Gösgen die Schliessung der PSÜ-Pendenz.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Als Ergebnis der PSÜ 1998 ertüchtigte das KKW Gösgen die Unterstützungskonstruktionen der Rohrleitungshalterungen, indem es verschiedene Stossbremsen durch stärkere austauschte. Auf Grundlage der damaligen Berechnungen erbrachte das KKW Gösgen damit den Sicherheitsnachweis für den betrachteten Auslegungsstörfall auch ohne gedämpfte Rückschlagklappen, was die Aufsichtsbehörde bestätigte.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Schweizer Kernkraftwerke werden in einem laufenden Prozess nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft und diesem nachgeführt, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist. Die Beurteilung der Aufsichtsbehörde auf Basis der in der PSÜ 1998 verwendeten Verfahren entsprach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik.</p><p>Neue Erkenntnisse ergaben sich im Rahmen eines Änderungsvorhabens im Bereich des Speisewassersystems. Konkret erlangte das KKW Gösgen bei der Anwendung von aktuellen Berechnungsverfahren Hinweise, die eine Abweichung zu den vormals gewonnenen Ergebnissen nahelegten. Das KKW Gösgen meldete in der Folge dem ENSI diese mögliche Auslegungsschwachstelle als «Meldepflichtiges Vorkommnis» im März 2025.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Aus technischer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, um Überlastungen an Systemstrukturen infolge von Rohrleitungsbrüchen durch Druckstösse zu vermeiden. Das KKW Gösgen hat Stossbremsen als Bestandteil der Unterstützungskonstruktionen der Rohrleitungen des Speisewassersystems ertüchtigt bzw. ausgetauscht. Die Beurteilung dieser Vorgehensweise durch die Aufsichtsbehörde entsprach zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik und ist nachvollziehbar.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Überlagerung eines Erdbebens mit einem (nicht seismisch induzierten, sondern zufällig auftretenden) spontanen Speisewasserleitungsbruch wird aufgrund der äusserst geringen Häufigkeit eines solchen zufälligen Zusammentreffens zweier unabhängiger Ereignisse nicht als Auslegungsstörfall unterstellt. Ein seismisch bedingter Spontanbruch kann aufgrund der robusten Auslegung der Rohrleitungen ausgeschlossen werden. Seismische Beanspruchungen an Rohrleitungen führen daher nicht – wie bei einem Spontanbruch – zu einem sofortigen Abriss, sondern zur Bildung von langsamer voranschreitenden Dehnungsrissen, deren Auftreten die betroffenen Rohrleitungen und deren Unterstützungskonstruktionen weniger belasten. </p><p>&nbsp;</p><p>6. Bereits in der bestehenden Praxis werden die Berechnungsverfahren für Sicherheitsnachweise von Kernkraftwerken so angewendet, dass sie nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik konservative Ergebnisse liefern, also Ergebnisse mit Sicherheitsmarge. Neue Erkenntnisse fliessen kurzfristig in die Aufsichtstätigkeit ein.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>7. Die neuen Erkenntnisse beim KKW Gösgen haben gezeigt, dass die kontinuierliche Überprüfung nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik Anwendung findet und funktioniert. Demnach muss der Betreiber insbesondere die Vorkehrungen treffen, die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik notwendig sind. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für neue Vorgaben, die über den Umfang der etablierten PSÜ hinausgehen. Das ENSI hat die Öffentlichkeit auf seiner Webseite über den Sachverhalt transparent informiert.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>8. Die PSÜ ist eine umfassende sicherheitstechnische Beurteilung eines KKW, welche der Inhaber der Betriebsbewilligung alle zehn Jahre durchzuführen hat. Die Berechnung der Kernschadenshäufigkeit (engl. «core damage frequency») ist nur ein Teil der PSÜ. Zusätzlich zur PSÜ werden sicherheits- und risikotechnische Bewertungen im Rahmen der laufenden Aufsicht des ENSI vorgenommen. Eine risikotechnische Bewertung des Vorkommnisses, bei der auch die Kernschadenshäufigkeit unter Berücksichtigung der Auslegungsschwachstelle neu ermittelt wird, ist Gegenstand der noch laufenden Vorkommnisbearbeitung. Die Kernenergiegesetzgebung legt einen konkreten Wert für die maximal zulässige Kernschadenshäufigkeit fest. Aufgrund eigener Bewertungen ist das ENSI der Auffassung, dass dieses Kriterium jederzeit – d. h. auch ohne die geplante Nachrüstung der gedämpften Rückschlagventile – für das KKW Gösgen erfüllt war.</p></span>
    • <p>Ein Gutachten im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung zeigt, dass das Speisewassersystem des AKW Gösgen seit der Inbetriebnahme 1979 eine gravierende sicherheitstechnische Schwachstelle aufweist. Im Unterschied zu vergleichbaren Anlagen wurden keine gedämpften Rückschlagklappen eingebaut, obwohl diese bei Leitungsbrüchen gefährliche Druckstösse verhindern. Während das ENSI angibt, die Problematik sei erst 2025 mit neuen Berechnungsmethoden erkannt worden, kommt das Gutachten zum Schluss, dass das Risiko seit Jahrzehnten besteht und eine Nachrüstung längst erforderlich gewesen wäre. Das AKW steht seit Juli 2025 still; das Gutachten warnt vor möglichen Kernschäden bis hin zur Kernschmelze, insbesondere bei Erdbeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Seit wann waren Bundesrat, ENSI bzw. dessen Vorgängerorganisationen HSK und die KSA darüber informiert, dass im AKW Gösgen keine gedämpften Rückschlagklappen installiert wurden? Wie erklärt sich die jahrzehntelange Verzögerung bei der Feststellung dieser Schwachstelle?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass diese sicherheitstechnische Schwachstelle seit 1979 besteht und früher hätte behoben werden müssen?</li><li>Wie beurteilt er die Aussage des ENSI, wonach die Problematik erst durch neue Berechnungsmethoden erkannt worden sei, obwohl entsprechende Analysen seit Jahrzehnten verfügbar sind?</li><li>Weshalb wurde im AKW Gösgen, anders als in Beznau (1992/93) und Leibstadt (1996), nie der Einbau gedämpfter Rückschlagklappen verlangt? Sind die damaligen Aufsichtsentscheide aus heutiger Sicht noch nachvollziehbar?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken eines kombinierten Szenarios von Erdbeben und Speisewasserleitungsbruch unter den heutigen Anlagenbedingungen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass künftig mit ausreichend konservativen Sicherheitsmargen gerechnet wird?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um<br>a) notwendige Nachrüstungen unverzüglich umzusetzen,<br>b) eine umfassende sicherheitstechnische Neubewertung (inkl. vorgezogener PSÜ) vorzunehmen und<br>c) Parlament und Bevölkerung transparent zu informieren?</li><li>In der PSÜ 2018 des AKW Gösgen wurde der Core Damage Factor nachweislich zu tief angesetzt. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor einer Wiederinbetriebnahme eine gezielte Neuberechnung der PSÜ 2018 und des CDF erforderlich ist, und stellt er deren Korrektur sicher?</li></ol>
    • Schwachstelle im AKW Gösgen: bekannt seit 1979. Wie weiter?

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