Frühzeitiger Einbezug von Schweizer Hilfswerken bei der Rückkehrhilfe für ukrainische Schutzsuchende

ShortId
25.4636
Id
20254636
Updated
11.02.2026 16:25
Language
de
Title
Frühzeitiger Einbezug von Schweizer Hilfswerken bei der Rückkehrhilfe für ukrainische Schutzsuchende
AdditionalIndexing
09;2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden unter anderem darauf geeinigt, klare Regeln für die Aufhebung oder Ablösung des Schutzstatus S und den Übergang zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz zu erarbeiten. Diese Arbeiten wurden im Januar 2026 lanciert und stützen sich auf das Konzept zur Aufhebung des Schutzstatus S aus dem Jahr 2023. Das neue Konzept soll im Herbst 2026 fertiggestellt sein. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch über die Weiterführung des Schutzstatus S nach März 2027 entscheiden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3. Das Programm zur freiwilligen Rückkehr in die Ukraine wird stark von den Umständen zum Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus S abhängen und eng mit den europäischen und ukrainischen Partnern koordiniert werden müssen. Die Lage in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Dienstleistungen und Arbeitsmarkt, wird die Rückkehrbereitschaft und die Wiedereingliederungsmöglichkeiten der Geflüchteten stark beeinflussen. Daher wird es entscheidend sein, bei der Ausarbeitung des Programms zur freiwilligen Rückkehr den Wiederaufbaubedürfnissen des Landes Rechnung zu tragen.</span></p><p><span>Die konkreten Eckwerte eines Schweizer Rückkehrhilfeprogramms sollen im unter Antwort 1 erwähnten neuen Konzept zusammen mit den in der internationalen Zusammenarbeit tätigen Bundesstellen konkretisiert werden. Ein Einbezug der Schweizer Hilfswerke ist Teil der Planung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Im Rahmen des von EDA und WBF implementierten Länderprogramms Ukraine 2025–2028 setzt die Schweiz bereits gezielte Programme zur Minderung der Folgen des Krieges um. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Gesundheitsministerium beim Aufbau von Angeboten im Bereich der Traumarehabilitation sowie der Behandlung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit. Weitere Projekte – unter anderem in Zusammenarbeit mit Schweizer Nichtregierungsorganisationen – werden im Bereich der Schaffung neuer Lebensgrundlagen für die zahlreichen Binnenvertriebenen umgesetzt. Dies erfolgt unter anderem durch die Unterstützung von Massnahmen zur Förderung der Selbständigkeit sowie durch Angebote von Ausbildungen im Rahmen des Aufbaus eines dualen Bildungssystems. Schweizer Hilfswerke sind mit ihrer Expertise, lokalen Verankerung und ihren innovativen Ansätzen wichtige Akteure in der Umsetzung dieser Massnahmen. Aufgrund ihrer lokalen Netzwerke ermöglichen sie in einzelnen Regionen humanitären Zugang zu der Bevölkerung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mittel für längerfristige Programme zur Stärkung von Strukturen sowie für humanitäre Hilfe jährlich insgesamt höher ausfallen als jene für Massnahmen zur Förderung des Privatsektors. Die Unterstützung nicht gewinnorientierter Akteure, einschliesslich Schweizer Hilfswerke, ist dabei integraler Bestandteil der entsprechenden Programme und erfolgt im Rahmen der geltenden strategischen und finanziellen Vorgaben. So wurden beispielsweise über die Glückskette unterstützte Projekte von Schweizer Hilfswerken mit Mitteln für die Ukraine kofinanziert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Ukraine verfügt über eine aktive und gut organisierte Zivilgesellschaft. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Schweiz wird der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren Rechnung getragen, wobei die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden. Unterstützt werden dabei jene Vorhaben, die in besonderem Masse zur Erreichung der strategischen und humanitären Ziele beitragen und einen ausgewiesenen Mehrwert erwarten lassen.</span></p></span>
  • <p>Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist nicht absehbar. Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat darum zu Recht entschieden, den Schutzstatus S bis mindestens zum 4. März 2027 aufrechtzuerhalten. Dennoch stellt sich die Frage nach der Zukunft und möglichen Rückkehr der gut 70'000 Schutzsuchenden. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Schutzsuchenden bleiben wird. Ein grosser Teil wird aber zurückkehren.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Konzept zur Aufhebung des Status S vom 29. September 2023 ist aufgrund der langen Kriegsdauer inzwischen überholt. Es sieht zwar individuelle finanzielle Rückkehrhilfen vor, vernachlässigt jedoch strukturelle Unterstützungsprogramme. Ohne praktische Hilfe (z. Bsp. Wohnraum, Arbeit, Bildung; Beratung) werden viele Rückkehrende in der Ukraine einen Neustart kaum schaffen. Dies mindert die Rückkehrbereitschaft und trifft besonders vulnerable Gruppen (z. B. Roma, Ältere, Kranke).</p><p>Schweizer Hilfswerke und NGO könnten bei dieser strukturellen Rückkehrhilfe eine entscheidende Rolle spielen. Im Konzept von 2023 ist für sie jedoch kaum eine Rolle vorgesehen. Gleichzeitig unterstützt der Bund den Wiederaufbau in der Ukraine von 2025 bis 2028 mit 1,5 Mrd. Franken. Während am 28. August 2025 bereits Schweizer Firmen für Wiederaufbauprojekte präsentiert wurden, scheint der Einbezug von Hilfswerken für die soziale Reintegration zu fehlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Arbeitet der Bund an einer Aktualisierung des überholten Aufhebungskonzeptes von 2023? Wenn ja, wann wird das neue Konzept veröffentlicht?</li><li>Sieht der Bundesrat vor, die Rückkehr nicht nur mittels individueller Geldbeträge, sondern auch mittels struktureller und praktischer zu fördern? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, bei der Konzeption solcher Programme auf die Kompetenzen von Schweizer Hilfswerken zurückzugreifen und sie frühzeitig in die Planung einzubeziehen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Wiederaufbau nicht nur Infrastruktur, sondern auch soziale Massnahmen zur Reintegration umfassen muss?</li><li>Trifft es zu, dass im Gegensatz zur Privatwirtschaft bisher keine gleichwertige finanzielle Unterstützung von NGO-Projekten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe vorgesehen ist? Warum nicht? Bundesrat bereit, bei der weiteren Planung neben der Privatwirtschaft auch Projekte von nicht gewinnorientierten Schweizer Hilfswerken zu unterstützen?</li></ol>
  • Frühzeitiger Einbezug von Schweizer Hilfswerken bei der Rückkehrhilfe für ukrainische Schutzsuchende
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden unter anderem darauf geeinigt, klare Regeln für die Aufhebung oder Ablösung des Schutzstatus S und den Übergang zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz zu erarbeiten. Diese Arbeiten wurden im Januar 2026 lanciert und stützen sich auf das Konzept zur Aufhebung des Schutzstatus S aus dem Jahr 2023. Das neue Konzept soll im Herbst 2026 fertiggestellt sein. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch über die Weiterführung des Schutzstatus S nach März 2027 entscheiden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3. Das Programm zur freiwilligen Rückkehr in die Ukraine wird stark von den Umständen zum Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus S abhängen und eng mit den europäischen und ukrainischen Partnern koordiniert werden müssen. Die Lage in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Dienstleistungen und Arbeitsmarkt, wird die Rückkehrbereitschaft und die Wiedereingliederungsmöglichkeiten der Geflüchteten stark beeinflussen. Daher wird es entscheidend sein, bei der Ausarbeitung des Programms zur freiwilligen Rückkehr den Wiederaufbaubedürfnissen des Landes Rechnung zu tragen.</span></p><p><span>Die konkreten Eckwerte eines Schweizer Rückkehrhilfeprogramms sollen im unter Antwort 1 erwähnten neuen Konzept zusammen mit den in der internationalen Zusammenarbeit tätigen Bundesstellen konkretisiert werden. Ein Einbezug der Schweizer Hilfswerke ist Teil der Planung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Im Rahmen des von EDA und WBF implementierten Länderprogramms Ukraine 2025–2028 setzt die Schweiz bereits gezielte Programme zur Minderung der Folgen des Krieges um. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Gesundheitsministerium beim Aufbau von Angeboten im Bereich der Traumarehabilitation sowie der Behandlung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit. Weitere Projekte – unter anderem in Zusammenarbeit mit Schweizer Nichtregierungsorganisationen – werden im Bereich der Schaffung neuer Lebensgrundlagen für die zahlreichen Binnenvertriebenen umgesetzt. Dies erfolgt unter anderem durch die Unterstützung von Massnahmen zur Förderung der Selbständigkeit sowie durch Angebote von Ausbildungen im Rahmen des Aufbaus eines dualen Bildungssystems. Schweizer Hilfswerke sind mit ihrer Expertise, lokalen Verankerung und ihren innovativen Ansätzen wichtige Akteure in der Umsetzung dieser Massnahmen. Aufgrund ihrer lokalen Netzwerke ermöglichen sie in einzelnen Regionen humanitären Zugang zu der Bevölkerung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mittel für längerfristige Programme zur Stärkung von Strukturen sowie für humanitäre Hilfe jährlich insgesamt höher ausfallen als jene für Massnahmen zur Förderung des Privatsektors. Die Unterstützung nicht gewinnorientierter Akteure, einschliesslich Schweizer Hilfswerke, ist dabei integraler Bestandteil der entsprechenden Programme und erfolgt im Rahmen der geltenden strategischen und finanziellen Vorgaben. So wurden beispielsweise über die Glückskette unterstützte Projekte von Schweizer Hilfswerken mit Mitteln für die Ukraine kofinanziert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Ukraine verfügt über eine aktive und gut organisierte Zivilgesellschaft. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Schweiz wird der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren Rechnung getragen, wobei die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden. Unterstützt werden dabei jene Vorhaben, die in besonderem Masse zur Erreichung der strategischen und humanitären Ziele beitragen und einen ausgewiesenen Mehrwert erwarten lassen.</span></p></span>
    • <p>Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist nicht absehbar. Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat darum zu Recht entschieden, den Schutzstatus S bis mindestens zum 4. März 2027 aufrechtzuerhalten. Dennoch stellt sich die Frage nach der Zukunft und möglichen Rückkehr der gut 70'000 Schutzsuchenden. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Schutzsuchenden bleiben wird. Ein grosser Teil wird aber zurückkehren.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Konzept zur Aufhebung des Status S vom 29. September 2023 ist aufgrund der langen Kriegsdauer inzwischen überholt. Es sieht zwar individuelle finanzielle Rückkehrhilfen vor, vernachlässigt jedoch strukturelle Unterstützungsprogramme. Ohne praktische Hilfe (z. Bsp. Wohnraum, Arbeit, Bildung; Beratung) werden viele Rückkehrende in der Ukraine einen Neustart kaum schaffen. Dies mindert die Rückkehrbereitschaft und trifft besonders vulnerable Gruppen (z. B. Roma, Ältere, Kranke).</p><p>Schweizer Hilfswerke und NGO könnten bei dieser strukturellen Rückkehrhilfe eine entscheidende Rolle spielen. Im Konzept von 2023 ist für sie jedoch kaum eine Rolle vorgesehen. Gleichzeitig unterstützt der Bund den Wiederaufbau in der Ukraine von 2025 bis 2028 mit 1,5 Mrd. Franken. Während am 28. August 2025 bereits Schweizer Firmen für Wiederaufbauprojekte präsentiert wurden, scheint der Einbezug von Hilfswerken für die soziale Reintegration zu fehlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Arbeitet der Bund an einer Aktualisierung des überholten Aufhebungskonzeptes von 2023? Wenn ja, wann wird das neue Konzept veröffentlicht?</li><li>Sieht der Bundesrat vor, die Rückkehr nicht nur mittels individueller Geldbeträge, sondern auch mittels struktureller und praktischer zu fördern? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, bei der Konzeption solcher Programme auf die Kompetenzen von Schweizer Hilfswerken zurückzugreifen und sie frühzeitig in die Planung einzubeziehen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Wiederaufbau nicht nur Infrastruktur, sondern auch soziale Massnahmen zur Reintegration umfassen muss?</li><li>Trifft es zu, dass im Gegensatz zur Privatwirtschaft bisher keine gleichwertige finanzielle Unterstützung von NGO-Projekten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe vorgesehen ist? Warum nicht? Bundesrat bereit, bei der weiteren Planung neben der Privatwirtschaft auch Projekte von nicht gewinnorientierten Schweizer Hilfswerken zu unterstützen?</li></ol>
    • Frühzeitiger Einbezug von Schweizer Hilfswerken bei der Rückkehrhilfe für ukrainische Schutzsuchende

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