Für ein harmonisches und sicheres Miteinander von Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern

ShortId
25.4642
Id
20254642
Updated
18.02.2026 20:21
Language
de
Title
Für ein harmonisches und sicheres Miteinander von Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fahrräder werden immer beliebter. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Velofahrerinnen und -fahrer angestiegen und auch die städtischen Anlagen und Strassenanlagen zugunsten des Fahrradverkehrs wurden immer mehr. Diese Entwicklung ist zu begrüssen und zu stärken. Es ist aber wichtig, dass sie unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Zusammenlebens aller Strassennutzerinnen und -nutzern erfolgt. Konflikte zwischen Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern sind an der Tagesordnung. Nicht nur die Autofahrerinnen und -fahrer, auch die Velofahrerinnen und -fahrer verletzen bestimmte Regeln (Ignorieren des Rotlichts oder des Vortritts, zu schnelles Fahren, usw.). Neben den Velofahrerinnen und -fahrern selbst gefährdet dies auch die Fussgängerinnen und Fussgänger. Zudem ist es häufig schwierig oder gar unmöglich, die Personen zu identifizieren, welche die Regeln verletzen. Um die grösstmögliche Sicherheit aller zu gewährleisten, ist es sinnvoll, einen Kurstag über die Grundlagen des Strassenverkehrs sowie eine kostenpflichtige Zulassung von Fahrrädern einzuführen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorzuschlagen. Die Strassenanlagen für Velofahrerinnen und -fahrer, deren Zahl ständig zunimmt, wirken sich auch merklich auf die öffentlichen Finanzen aus. Die Autofahrerinnen und -fahrer finanzieren das Strassennetz bereits über verschiedene Abgaben. So ist es nur gerecht, wenn sich auch die Velofahrerinnen und -fahrer beteiligen – dies über eine Zulassungsgebühr und über Vignetten, wie es sie früher gab.</p>
  • <p>In der Schweiz hat sich die freiwillige Verkehrsinstruktion als Zusammenspiel von Schule, Polizei und Eltern bewährt. Die meisten Kantone sehen zudem eine Veloprüfung im Schulalter vor. Radfahrende können ausserdem bei Verletzung von Verkehrsregeln bereits heute mit einem Fahrverbot belegt und gebüsst werden (Art. 19 und Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes, SVG; SR <i>741.01</i>). Das Fahrverbot wird im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundes registriert (Art. 89<i>c </i>Bst d Ziff. 2 SVG). Auch können Radfahrende bereits heute zum Verkehrsunterricht aufgeboten werden, wenn sie wiederholt eine verkehrsgefährdende Widerhandlung begangen haben (Art.&nbsp;40 Abs.&nbsp;3 der Verkehrszulassungsverordnung; SR&nbsp;<i>741.51</i>). Schliesslich ist bei Bedenken über die Fahreignung die Anordnung einer Prüfung möglich (Art. 19 Abs. 4 SVG). Die Kontrolle der Radfahrenden obliegt den kantonalen Vollzugbehörden. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für einen obligatorischen eintägigen Velokurs.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 1. Januar 2012 wurde das Obligatorium für die Velovignette (bis 1989 Fahrradkennzeichen) infolge der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20080520"><u>08.520</u></a> abgeschafft. Die Velovignette diente als Haftpflichtversicherung. Gründe für die Abschaffung waren der hohe administrative Aufwand sowie die ohnehin bestehende Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung. Dieses System hat sich bewährt, wie der Bundesrat auch bei der Beantwortung der Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247978"><u>24.7978</u></a> ausführte.</p><p>&nbsp;</p><p>Radfahrende nutzen in der Regel Gemeinde- und Kantonsstrassen, die von Gemeinden und Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat hat Verständnis für die Forderung, dass die Kantone auch die Radfahrenden an den Kosten ihrer Verkehrsinfrastrukturen beteiligen sollen. Sollte der Bund dies vorsehen, beispielsweise durch eine Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes, müsste zuvor die Bundesverfassung geändert werden, da es sich um eine neue Steuer handeln würde. Die frühere Velovignette beinhaltete keine Steuer, sondern eine Versicherung. Vorliegend geht es jedoch um die Finanzierung der (kantonalen) Strasseninfrastruktur. Auch eine Velofahrzeugsteuer analog zu den kantonalen Motorfahrzeugsteuern könnte der Bund erst aufgrund einer Änderung der Bundesverfassung vorsehen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz mit den folgenden Bestimmungen zu ergänzen:<br>– Velofahrerinnen und -fahrer, die Strassen oder Velowege benützen, müssen einen Kurstag über die Grundlagen des Strassenverkehrs (Signale, Vortritt, usw.) besuchen;<br><br>– Fahrräder, die auf Strassen oder Velowegen benützt werden, müssen durch das kantonale Strassenverkehrsamt zugelassen werden (Rückkehr zur Fahrradvignette und Einführen einer Zulassung zwecks Identifikation der Verkehrsnutzerinnen und -nutzer).</p>
  • Für ein harmonisches und sicheres Miteinander von Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fahrräder werden immer beliebter. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Velofahrerinnen und -fahrer angestiegen und auch die städtischen Anlagen und Strassenanlagen zugunsten des Fahrradverkehrs wurden immer mehr. Diese Entwicklung ist zu begrüssen und zu stärken. Es ist aber wichtig, dass sie unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Zusammenlebens aller Strassennutzerinnen und -nutzern erfolgt. Konflikte zwischen Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern sind an der Tagesordnung. Nicht nur die Autofahrerinnen und -fahrer, auch die Velofahrerinnen und -fahrer verletzen bestimmte Regeln (Ignorieren des Rotlichts oder des Vortritts, zu schnelles Fahren, usw.). Neben den Velofahrerinnen und -fahrern selbst gefährdet dies auch die Fussgängerinnen und Fussgänger. Zudem ist es häufig schwierig oder gar unmöglich, die Personen zu identifizieren, welche die Regeln verletzen. Um die grösstmögliche Sicherheit aller zu gewährleisten, ist es sinnvoll, einen Kurstag über die Grundlagen des Strassenverkehrs sowie eine kostenpflichtige Zulassung von Fahrrädern einzuführen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorzuschlagen. Die Strassenanlagen für Velofahrerinnen und -fahrer, deren Zahl ständig zunimmt, wirken sich auch merklich auf die öffentlichen Finanzen aus. Die Autofahrerinnen und -fahrer finanzieren das Strassennetz bereits über verschiedene Abgaben. So ist es nur gerecht, wenn sich auch die Velofahrerinnen und -fahrer beteiligen – dies über eine Zulassungsgebühr und über Vignetten, wie es sie früher gab.</p>
    • <p>In der Schweiz hat sich die freiwillige Verkehrsinstruktion als Zusammenspiel von Schule, Polizei und Eltern bewährt. Die meisten Kantone sehen zudem eine Veloprüfung im Schulalter vor. Radfahrende können ausserdem bei Verletzung von Verkehrsregeln bereits heute mit einem Fahrverbot belegt und gebüsst werden (Art. 19 und Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes, SVG; SR <i>741.01</i>). Das Fahrverbot wird im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundes registriert (Art. 89<i>c </i>Bst d Ziff. 2 SVG). Auch können Radfahrende bereits heute zum Verkehrsunterricht aufgeboten werden, wenn sie wiederholt eine verkehrsgefährdende Widerhandlung begangen haben (Art.&nbsp;40 Abs.&nbsp;3 der Verkehrszulassungsverordnung; SR&nbsp;<i>741.51</i>). Schliesslich ist bei Bedenken über die Fahreignung die Anordnung einer Prüfung möglich (Art. 19 Abs. 4 SVG). Die Kontrolle der Radfahrenden obliegt den kantonalen Vollzugbehörden. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für einen obligatorischen eintägigen Velokurs.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 1. Januar 2012 wurde das Obligatorium für die Velovignette (bis 1989 Fahrradkennzeichen) infolge der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20080520"><u>08.520</u></a> abgeschafft. Die Velovignette diente als Haftpflichtversicherung. Gründe für die Abschaffung waren der hohe administrative Aufwand sowie die ohnehin bestehende Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung. Dieses System hat sich bewährt, wie der Bundesrat auch bei der Beantwortung der Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247978"><u>24.7978</u></a> ausführte.</p><p>&nbsp;</p><p>Radfahrende nutzen in der Regel Gemeinde- und Kantonsstrassen, die von Gemeinden und Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat hat Verständnis für die Forderung, dass die Kantone auch die Radfahrenden an den Kosten ihrer Verkehrsinfrastrukturen beteiligen sollen. Sollte der Bund dies vorsehen, beispielsweise durch eine Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes, müsste zuvor die Bundesverfassung geändert werden, da es sich um eine neue Steuer handeln würde. Die frühere Velovignette beinhaltete keine Steuer, sondern eine Versicherung. Vorliegend geht es jedoch um die Finanzierung der (kantonalen) Strasseninfrastruktur. Auch eine Velofahrzeugsteuer analog zu den kantonalen Motorfahrzeugsteuern könnte der Bund erst aufgrund einer Änderung der Bundesverfassung vorsehen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz mit den folgenden Bestimmungen zu ergänzen:<br>– Velofahrerinnen und -fahrer, die Strassen oder Velowege benützen, müssen einen Kurstag über die Grundlagen des Strassenverkehrs (Signale, Vortritt, usw.) besuchen;<br><br>– Fahrräder, die auf Strassen oder Velowegen benützt werden, müssen durch das kantonale Strassenverkehrsamt zugelassen werden (Rückkehr zur Fahrradvignette und Einführen einer Zulassung zwecks Identifikation der Verkehrsnutzerinnen und -nutzer).</p>
    • Für ein harmonisches und sicheres Miteinander von Autofahrerinnen und -fahrern sowie Velofahrerinnen und -fahrern

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