Umgang mit der Muslimbruderschaft in der Schweiz.

ShortId
25.4645
Id
20254645
Updated
18.02.2026 20:19
Language
de
Title
Umgang mit der Muslimbruderschaft in der Schweiz.
AdditionalIndexing
2831;09;2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Muslimbrüder sind eine von zahlreichen in der Schweiz aktiven islamischen Bewegungen. Sie sind in der Schweiz schon lange bekannt, nicht zuletzt aufgrund der Gründung eines der ersten islamischen Zentren in Europa in Genf im Jahr 1961. In der Schweiz konzentrieren sich die Aktivitäten der Muslimbrüder seither hauptsächlich auf religiöse Aktivitäten im demokratischen Rahmen, etwa durch die Unterstützung von Vereinen, die Finanzierung von Kultstätten oder durch die Organisation von Konferenzen und Seminaren.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><ol><li>Der Bundesrat kann, falls nötig, restriktive Massnahmen gegen Gruppierungen oder Personen anwenden, sollte die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet sein. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) kann, nach vorgängiger Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), Einreiseverbote erlassen und Ausweisungen verfügen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Auch kann fedpol Gewaltpropagandamaterial einziehen. Die Behörden, insbesondere der NDB und fedpol, stellten unter den Muslimbrüdern in der Schweiz bisher aber keine Hinweise auf einen Gewaltbezug oder Tätigkeiten fest, die ein Beschaffen und Bearbeiten von Informationen über diese Personen und restriktive Massnahmen rechtfertigen würde.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Eine Person, die glaubhaft machen kann, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen in ihrem Herkunftsland ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist oder begründete Furcht hat, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, erfüllt grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Asylgesetz; AsylG, SR. 142.31). Die Anerkennung als Flüchtling führt in der Regel zur Asylgewährung. Es gibt aber Konstellationen, die dazu führen können, dass die asylsuchende Person trotz anerkannter Flüchtlingseigenschaft von der Asylgewährung ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss wegen Asylunwürdigkeit wird u.a. dann verfügt, wenn eine Person die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt hat oder gefährdet (Art. 53 Bst. b AsylG) und sich ein Asylausschluss als verhältnismässig erweist. Das SEM setzt die Rechtsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit allen zuständigen Strafbehörden um. Dazu gehören namentlich fedpol und der NDB. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Mitglieder der Muslimbrüder halten sich in der Schweiz nach Einschätzung der zuständigen Sicherheitsbehörden an die demokratischen und rechtstaatlichen Regeln. Sie führen ähnliche Aktivitäten wie Gruppierungen anderer Glaubensrichtungen (z.B. Zeugen Jehovas, Mormonen) aus, die in der Schweiz legal sind. Angehörige der Muslimbrüder haben damit dieselben Möglichkeiten, um Gelder zu sammeln oder Propaganda zu betreiben wie andere religiöse Gruppierungen. Sollten diese Aktionen jedoch die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, kann der Bund auf die unter der ersten Antwort erwähnten Massnahmen zurückgreifen. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Die genaue Anzahl der tatsächlichen Mitglieder der Muslimbrüder lässt sich nicht beziffern. Aufgrund der aktuellen Forschung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl auf ungefähr 150-200 beschränkt.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="5"><li>Jedes Einbürgerungsgesuch wird individuell nach den Vorgaben des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0) und der Bürgerrechtsverordnung (SR 141.01) geprüft. Nur wer erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist und die innere oder äussere Sicherheit nicht gefährdet, kann das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Die erfolgreiche Integration zeigt sich unter anderem im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Respektieren, der Werte der Bundesverfassung. Die Einbürgerung setzt voraus, dass sämtliche Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Wer die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Schweiz nicht respektiert, wird folglich nicht eingebürgert.</li></ol></span>
  • <p>Die Muslimbruderschaft strebt eine Islamisierung von Staat sowie Gesellschaft an. Sie erhebt einen Absolutheitsanspruch, der den verfassungsmässigen Vorrang staatlichen Rechts vor religiösen Regeln nicht akzeptiert. Sie nutzt demokratische Strukturen, um ihre Agenda voranzutreiben.&nbsp;</p><p>Mehrere muslimische Länder haben deshalb die Muslimbruderschaft verboten, so u.a. Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabische Emirate und Bahrein. Das französische Innenministerium warnt vor deren Bedrohung der nationalen Sicherheit durch die fortschreitende Entwicklung der Islamisierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Massnahmen sind angesichts der Gefahr unsere freiheitlichen demokratischen Werte, welche in Frankreich erkannt worden ist, in der Schweiz geplant?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erhalten Muslimbrüder in der Schweiz Asyl, wenn sie wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Muslimbruderschaft in ihren Heimatländern Nachteile gewärtigen müssen?</p><p>&nbsp;</p><p>Dürfen Muslimbrüder in der Schweiz Gelder für ihre Zwecke sammeln sowie Propaganda betreiben?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kennt der Bund die Zahlen wie viele Muslimbrüder sich in der Schweiz aufhalten (nach Aufenthaltsstatus)?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Können Muslimbrüder in der Schweiz eingebürgert werden, obwohl diese Ideologie unseren freiheitlich demokratischen Grundwerten, der Trennung von Staat und Religion und unserem Staatsverständnis diametral entgegensteht?</p>
  • Umgang mit der Muslimbruderschaft in der Schweiz.
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Muslimbrüder sind eine von zahlreichen in der Schweiz aktiven islamischen Bewegungen. Sie sind in der Schweiz schon lange bekannt, nicht zuletzt aufgrund der Gründung eines der ersten islamischen Zentren in Europa in Genf im Jahr 1961. In der Schweiz konzentrieren sich die Aktivitäten der Muslimbrüder seither hauptsächlich auf religiöse Aktivitäten im demokratischen Rahmen, etwa durch die Unterstützung von Vereinen, die Finanzierung von Kultstätten oder durch die Organisation von Konferenzen und Seminaren.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><ol><li>Der Bundesrat kann, falls nötig, restriktive Massnahmen gegen Gruppierungen oder Personen anwenden, sollte die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet sein. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) kann, nach vorgängiger Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), Einreiseverbote erlassen und Ausweisungen verfügen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Auch kann fedpol Gewaltpropagandamaterial einziehen. Die Behörden, insbesondere der NDB und fedpol, stellten unter den Muslimbrüdern in der Schweiz bisher aber keine Hinweise auf einen Gewaltbezug oder Tätigkeiten fest, die ein Beschaffen und Bearbeiten von Informationen über diese Personen und restriktive Massnahmen rechtfertigen würde.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Eine Person, die glaubhaft machen kann, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen in ihrem Herkunftsland ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist oder begründete Furcht hat, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, erfüllt grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Asylgesetz; AsylG, SR. 142.31). Die Anerkennung als Flüchtling führt in der Regel zur Asylgewährung. Es gibt aber Konstellationen, die dazu führen können, dass die asylsuchende Person trotz anerkannter Flüchtlingseigenschaft von der Asylgewährung ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss wegen Asylunwürdigkeit wird u.a. dann verfügt, wenn eine Person die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt hat oder gefährdet (Art. 53 Bst. b AsylG) und sich ein Asylausschluss als verhältnismässig erweist. Das SEM setzt die Rechtsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit allen zuständigen Strafbehörden um. Dazu gehören namentlich fedpol und der NDB. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Mitglieder der Muslimbrüder halten sich in der Schweiz nach Einschätzung der zuständigen Sicherheitsbehörden an die demokratischen und rechtstaatlichen Regeln. Sie führen ähnliche Aktivitäten wie Gruppierungen anderer Glaubensrichtungen (z.B. Zeugen Jehovas, Mormonen) aus, die in der Schweiz legal sind. Angehörige der Muslimbrüder haben damit dieselben Möglichkeiten, um Gelder zu sammeln oder Propaganda zu betreiben wie andere religiöse Gruppierungen. Sollten diese Aktionen jedoch die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, kann der Bund auf die unter der ersten Antwort erwähnten Massnahmen zurückgreifen. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Die genaue Anzahl der tatsächlichen Mitglieder der Muslimbrüder lässt sich nicht beziffern. Aufgrund der aktuellen Forschung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl auf ungefähr 150-200 beschränkt.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="5"><li>Jedes Einbürgerungsgesuch wird individuell nach den Vorgaben des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0) und der Bürgerrechtsverordnung (SR 141.01) geprüft. Nur wer erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist und die innere oder äussere Sicherheit nicht gefährdet, kann das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Die erfolgreiche Integration zeigt sich unter anderem im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Respektieren, der Werte der Bundesverfassung. Die Einbürgerung setzt voraus, dass sämtliche Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Wer die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Schweiz nicht respektiert, wird folglich nicht eingebürgert.</li></ol></span>
    • <p>Die Muslimbruderschaft strebt eine Islamisierung von Staat sowie Gesellschaft an. Sie erhebt einen Absolutheitsanspruch, der den verfassungsmässigen Vorrang staatlichen Rechts vor religiösen Regeln nicht akzeptiert. Sie nutzt demokratische Strukturen, um ihre Agenda voranzutreiben.&nbsp;</p><p>Mehrere muslimische Länder haben deshalb die Muslimbruderschaft verboten, so u.a. Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabische Emirate und Bahrein. Das französische Innenministerium warnt vor deren Bedrohung der nationalen Sicherheit durch die fortschreitende Entwicklung der Islamisierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Massnahmen sind angesichts der Gefahr unsere freiheitlichen demokratischen Werte, welche in Frankreich erkannt worden ist, in der Schweiz geplant?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erhalten Muslimbrüder in der Schweiz Asyl, wenn sie wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Muslimbruderschaft in ihren Heimatländern Nachteile gewärtigen müssen?</p><p>&nbsp;</p><p>Dürfen Muslimbrüder in der Schweiz Gelder für ihre Zwecke sammeln sowie Propaganda betreiben?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kennt der Bund die Zahlen wie viele Muslimbrüder sich in der Schweiz aufhalten (nach Aufenthaltsstatus)?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Können Muslimbrüder in der Schweiz eingebürgert werden, obwohl diese Ideologie unseren freiheitlich demokratischen Grundwerten, der Trennung von Staat und Religion und unserem Staatsverständnis diametral entgegensteht?</p>
    • Umgang mit der Muslimbruderschaft in der Schweiz.

Back to List