Infrastrukturkapazitäten flexibler nutzen
- ShortId
-
25.4648
- Id
-
20254648
- Updated
-
11.02.2026 16:19
- Language
-
de
- Title
-
Infrastrukturkapazitäten flexibler nutzen
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Notwendigkeit zusätzlicher Bahnangebote ist streckenweise gross. Gleichzeitig werden die Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur teilweise schlecht ausgenutzt. Z.B. werden im Fricktal, einer wichtigen Zulaufstrecke des Bahnknotens Basel, durchschnittlich nur rund die Hälfte der reservierten Trassen genutzt (Personenverkehr ca. 90%, Güterverkehr ca. 30%). Trotzdem sind keine weiteren Angebotsausbauten möglich, da die Strecke gemäss Netznutzungskonzept und -plänen keine Kapazitätsreserven mehr aufweist. Eine flexible, bedarfsabhängige Nutzung der gesicherten Trassen ist im Planungsprozess des Bahnausbaus nicht vorgesehen. Eine Nutzung ungenutzter Trassen durch eine andere Verkehrsart ist nur bei kurzfristig ausbleibenden Trassenbestellungen im Jahresfahrplan möglich; und damit kaum praktikabel. Insbesondere besteht bei einer geringen Beanspruchung der gesicherten Güterverkehrstrassen keine Lenkungsmöglichkeit, diejenigen Trassen freizuhalten, welche auch durch den Personenverkehr genutzt werden könnten. Das führt dazu, dass für Angebotsausbauten grosse Investitionen ausgewiesen werden, obwohl ungenutzte Kapazitäten vorhanden wären. </p>
- <span><p><span>1. Nein. Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sichern Mindestkapazitäten für jede Verkehrsart zu Modellstunden. Während der Personenverkehr vorwiegend angebotsorientiert verkehrt (bestellter Verkehr, d.h. jede bestellte und im Fahrplan publizierte Trasse wird gefahren, auch wenn die Auslastung teilweise gering ist), verkehrt der Güterverkehr nachfrageorientiert (marktwirtschaftlicher Verkehr, d.h. der Zug fährt nur, wenn ein entsprechendes Transportaufkommen vorliegt). Ein Vergleich zwischen den genutzten Trassen greift daher aus Sicht des Bundesrates zu kurz. Reservierte und freigebliebene Kapazitäten einer Verkehrsart können bereits heute durch andere Verkehrsarten genutzt werden, sei dies für kommerzielle oder nichtkommerzielle Fahrten, wie zum Beispiel Zu- und Wegführung von Zügen zu Werkstätten und Abstellanlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. In der Jahresfahrplanplanung wird darauf hingewirkt, mit angepassten Trassen und Linienverknüpfungen Abhängigkeiten und Trassenkonflikte zu reduzieren, was die Kapazität auf der bestehenden Infrastruktur erhöht. Auch mit infrastrukturellen Massnahmen (insbesondere Perronverlängerungen) und mit der Möglichkeit, Personenverkehrszüge zu stärken und zu schwächen, kann eine bessere Nutzung der vorhandenen Infrastrukturkapazitäten erreicht werden. Auch die Digitalisierung und die Führerstandssignalisierung sollen einen dichteren Zugsverkehr und damit eine höhere Nutzung der Bahninfrastruktur ermöglichen. Weiter verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf europäischer Ebene zur Kapazitätsplanung und Fahrplanneugestaltung, welche eine Optimierung der Schienennutzung bezwecken. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den heutigen Prozessen zum Ausbau der Infrastruktur und der Fahrplangestaltung sowie den dazugehörenden Netznutzungskonzept und Netznutzungsplänen bereits gute Instrumente vorliegen. Um die Planungssicherheit weiter zu erhöhen, müssen auch die dannzumal notwendigen betrieblichen Anlagen (Abstellanlagen, Werkstätten) bereitstehen. Einen Schwerpunkt in den nächsten Jahren sieht der Bundesrat darin, dass dies bei Rollmaterialbestellungen frühzeitig sichergestellt sein muss. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat sieht gemäss Beschluss vom 28. Januar 2026 zur Vorlage «Verkehr ‘45» vor, im Teil Bahn für kleine, unterstützende Ausbauten finanzielle Reserven in jedem Ausbauschritt vorzuhalten. Damit hat er einen gewissen Handlungsspielraum, technisch oder betrieblich notwendige Ergänzungen für einen kundenwirksamen Angebotsschritt zu beschliessen.</span><span></span></p></span>
- <p>Im Rahmen der erforderlichen Priorisierung von Ausbauten könnte eine flexiblere Trassennutzung dazu beitragen, dass einige Infrastrukturinvestitionen erst notwendig werden, wenn alle Verkehrsarten ihre gesicherten Kapazitäten vollumfänglich beanspruchen. </p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein relevanter Anteil der reservierten Trassen ungenutzt verfällt?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die vorhandenen Infrastrukturkapazitäten besser zu nutzen?</li><li>Für die Nutzung von ungenutzten Kapazitäten anderer Verkehrsarten sind auch Investitionen in zusätzliches Rollmaterial erforderlich. Dafür ist eine gewisse Planungssicherheit notwendig. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die notwendige Planungssicherheit zu schaffen?</li><li>Um Angebotsschritte zu ermöglichen, welche auf der Nutzung von ungenutzten Kapazitäten einer anderen Verkehrsart basieren, sind unter Umständen auch kleine, unterstützende Ausbauten nötig, wie z.B. Anpassungen an der Signalanlage. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die für einen Beschluss solcher Angebotsschritte notwendige Planungssicherheit als Voraussetzung für einen effizienten Infrastrukturausbau zu schaffen?</li></ol>
- Infrastrukturkapazitäten flexibler nutzen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Notwendigkeit zusätzlicher Bahnangebote ist streckenweise gross. Gleichzeitig werden die Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur teilweise schlecht ausgenutzt. Z.B. werden im Fricktal, einer wichtigen Zulaufstrecke des Bahnknotens Basel, durchschnittlich nur rund die Hälfte der reservierten Trassen genutzt (Personenverkehr ca. 90%, Güterverkehr ca. 30%). Trotzdem sind keine weiteren Angebotsausbauten möglich, da die Strecke gemäss Netznutzungskonzept und -plänen keine Kapazitätsreserven mehr aufweist. Eine flexible, bedarfsabhängige Nutzung der gesicherten Trassen ist im Planungsprozess des Bahnausbaus nicht vorgesehen. Eine Nutzung ungenutzter Trassen durch eine andere Verkehrsart ist nur bei kurzfristig ausbleibenden Trassenbestellungen im Jahresfahrplan möglich; und damit kaum praktikabel. Insbesondere besteht bei einer geringen Beanspruchung der gesicherten Güterverkehrstrassen keine Lenkungsmöglichkeit, diejenigen Trassen freizuhalten, welche auch durch den Personenverkehr genutzt werden könnten. Das führt dazu, dass für Angebotsausbauten grosse Investitionen ausgewiesen werden, obwohl ungenutzte Kapazitäten vorhanden wären. </p>
- <span><p><span>1. Nein. Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sichern Mindestkapazitäten für jede Verkehrsart zu Modellstunden. Während der Personenverkehr vorwiegend angebotsorientiert verkehrt (bestellter Verkehr, d.h. jede bestellte und im Fahrplan publizierte Trasse wird gefahren, auch wenn die Auslastung teilweise gering ist), verkehrt der Güterverkehr nachfrageorientiert (marktwirtschaftlicher Verkehr, d.h. der Zug fährt nur, wenn ein entsprechendes Transportaufkommen vorliegt). Ein Vergleich zwischen den genutzten Trassen greift daher aus Sicht des Bundesrates zu kurz. Reservierte und freigebliebene Kapazitäten einer Verkehrsart können bereits heute durch andere Verkehrsarten genutzt werden, sei dies für kommerzielle oder nichtkommerzielle Fahrten, wie zum Beispiel Zu- und Wegführung von Zügen zu Werkstätten und Abstellanlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. In der Jahresfahrplanplanung wird darauf hingewirkt, mit angepassten Trassen und Linienverknüpfungen Abhängigkeiten und Trassenkonflikte zu reduzieren, was die Kapazität auf der bestehenden Infrastruktur erhöht. Auch mit infrastrukturellen Massnahmen (insbesondere Perronverlängerungen) und mit der Möglichkeit, Personenverkehrszüge zu stärken und zu schwächen, kann eine bessere Nutzung der vorhandenen Infrastrukturkapazitäten erreicht werden. Auch die Digitalisierung und die Führerstandssignalisierung sollen einen dichteren Zugsverkehr und damit eine höhere Nutzung der Bahninfrastruktur ermöglichen. Weiter verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf europäischer Ebene zur Kapazitätsplanung und Fahrplanneugestaltung, welche eine Optimierung der Schienennutzung bezwecken. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den heutigen Prozessen zum Ausbau der Infrastruktur und der Fahrplangestaltung sowie den dazugehörenden Netznutzungskonzept und Netznutzungsplänen bereits gute Instrumente vorliegen. Um die Planungssicherheit weiter zu erhöhen, müssen auch die dannzumal notwendigen betrieblichen Anlagen (Abstellanlagen, Werkstätten) bereitstehen. Einen Schwerpunkt in den nächsten Jahren sieht der Bundesrat darin, dass dies bei Rollmaterialbestellungen frühzeitig sichergestellt sein muss. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat sieht gemäss Beschluss vom 28. Januar 2026 zur Vorlage «Verkehr ‘45» vor, im Teil Bahn für kleine, unterstützende Ausbauten finanzielle Reserven in jedem Ausbauschritt vorzuhalten. Damit hat er einen gewissen Handlungsspielraum, technisch oder betrieblich notwendige Ergänzungen für einen kundenwirksamen Angebotsschritt zu beschliessen.</span><span></span></p></span>
- <p>Im Rahmen der erforderlichen Priorisierung von Ausbauten könnte eine flexiblere Trassennutzung dazu beitragen, dass einige Infrastrukturinvestitionen erst notwendig werden, wenn alle Verkehrsarten ihre gesicherten Kapazitäten vollumfänglich beanspruchen. </p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein relevanter Anteil der reservierten Trassen ungenutzt verfällt?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die vorhandenen Infrastrukturkapazitäten besser zu nutzen?</li><li>Für die Nutzung von ungenutzten Kapazitäten anderer Verkehrsarten sind auch Investitionen in zusätzliches Rollmaterial erforderlich. Dafür ist eine gewisse Planungssicherheit notwendig. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die notwendige Planungssicherheit zu schaffen?</li><li>Um Angebotsschritte zu ermöglichen, welche auf der Nutzung von ungenutzten Kapazitäten einer anderen Verkehrsart basieren, sind unter Umständen auch kleine, unterstützende Ausbauten nötig, wie z.B. Anpassungen an der Signalanlage. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die für einen Beschluss solcher Angebotsschritte notwendige Planungssicherheit als Voraussetzung für einen effizienten Infrastrukturausbau zu schaffen?</li></ol>
- Infrastrukturkapazitäten flexibler nutzen
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